Ratgeber - Geldfragen des Alltags
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro, das Pflegegeld beginnt bei 206,20 Euro und das Arbeitslosengeld beträgt 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Acht Beträge tauchen in fast jeder Frage zu Arbeit, Familie und Pension auf.
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Die Werte, nach denen am häufigsten gesucht wird
8 Beträge tauchen in fast jeder Frage zu Arbeit, Familie und Pension auf. Sie werden jährlich angepasst, und die Fassung für 2026 lautet:
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 € im Monat |
| Familienbeihilfe | 138,40 bis 200,40 € je Kind und Monat, nach Alter |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € je Kind und Monat, zusätzlich |
| Pflegegeld | 206,20 € in Stufe 1 bis 2.214,80 € in Stufe 7 |
| Arbeitslosengeld | 55 % des früheren Nettoeinkommens |
| Existenzminimum bei Lohnpfändung | 1.308 € Grundbetrag, 1.526 € bei laufendem Einkommen |
| Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe ab 20 | 17.212 € im Jahr |
| Regelpensionsalter | 65 Jahre für Männer; für Frauen steigt es seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 |
Wenn sich am Arbeitsverhältnis etwas ändert
Die häufigste Frage ist nicht, wie viel jemand verdient, sondern was passiert, wenn sich etwas verschiebt. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer entscheiden Frist und Termin darüber, ob das Dienstverhältnis überhaupt endet wie geplant; die Abfertigung neu hängt daran, ob und wie gekündigt wurde. Wer weniger arbeiten will, findet die Modelle unter Teilzeit, Sabbatical und Bildungskarenz - Letztere heißt arbeitsrechtlich weiterhin so, die Geldleistung dagegen seit 2026 Weiterbildungsbeihilfe.
Ein eigenes Kapitel ist die Geringfügigkeit: Bis 551,10 Euro im Monat fallen für Beschäftigte weder Steuer noch Sozialversicherungsbeiträge an, brutto ist also gleich netto. Was das für die Pension bedeutet und wann sich die Selbstversicherung auszahlt, steht bei der geringfügigen Beschäftigung.
Familie, Kinder und Trennung
Rund um Kinder laufen drei Leistungen nebeneinander, die oft verwechselt werden: die Familienbeihilfe als monatliche Zahlung, der Kinderabsetzbetrag, der automatisch gemeinsam mit ihr ausbezahlt wird, und der Familienbonus Plus, der erst über die Steuer wirkt.
Bei einer Trennung folgen die Alimente der Prozentsatzmethode: 16 bis 22 Prozent des Nettoeinkommens, je nach Alter des Kindes, nach oben begrenzt durch die Playboy-Regelung beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs. Nach unten gibt es keine Grenze - auch das Existenzminimum darf unterschritten werden.
Pension und Vorsorge
Das Pensionskonto zeigt jederzeit, welcher Betrag bisher erworben wurde. Wer früher aufhören will, findet die Wege unter Frühpension und Teilpension; wer nicht mehr arbeiten kann, unter Arbeitsunfähigkeitspension und Rehabilitationsgeld. Reicht die Pension nicht, greift die Ausgleichszulage.
Der teuerste Irrtum bei der Pension betrifft Frauen der Jahrgänge 1964 bis 1968. Das Regelpensionsalter von 60 gilt für sie nicht mehr: Es steigt seit 1. Jänner 2024 in Halbjahresschritten, abhängig vom Geburtshalbjahr. Wer mit der alten Zahl plant, verschiebt seinen Pensionsantritt unbeabsichtigt um bis zu fünf Jahre.
Erben, Vollmachten und Verlassenschaft
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge - wer wie viel bekommt, steht im Erbrecht. Der Ablauf nach einem Todesfall folgt dem Verlassenschaftsverfahren beim Notar; einen Erbschein wie in Deutschland kennt das österreichische Recht nicht. Was der Grundbuchstand über eine Liegenschaft verrät, steht beim Grundbuchauszug.
Stand: August 2026. Die Beträge sind die für 2026 geltenden Werte; Familienbeihilfe, Pflegegeld und Ausgleichszulage werden jährlich valorisiert, die Geringfügigkeitsgrenze blieb für 2026 unverändert. Maßgeblich sind ASVG, AlVG, FLAG, BPGG und ABGB.
Quellen
oesterreich.gv.at - Arbeit, Beruf und Pension
oesterreich.gv.at - Höhe des Pflegegeldes nach Stufen
Arbeiterkammer - Arbeit und Recht
Pensionsversicherungsanstalt - alle Pensionsarten im Überblick