Pensionskonto neu in Österreich 2024 – Zugang & Guthaben berechnen

Mit dem Begriff werden in Österreich zwei unterschiedliche Dinge bezeichnet:

  • das Pensionskonto von Banken
  • das Pensionskonto der Pensionsversicherungen

Pensionskonto von Banken

Das Konto, das von Banken angeboten wird, ist ein spezielles Produkt von Banken, das Pensionistinnen und Pensionisten angeboten wird. Es handelt sich dabei um ein Girokonto mit besonderen Konditionen. Mit der Berechnung Ihrer Pension hat dieses Konto nichts zu tun.

Pensionskonto der Pensionsversicherungen

Dieses Konto dient der Berechnung Ihrer Pension. Das sog. Pensionskontosystem wurde mit 1. Jänner 2014 in Österreich eingeführt, und obwohl es gar nicht mehr so neu ist, findet man immer noch die Bezeichnung „Pensionskonto neu“ für dieses Berechnungssystem.

Was ist das Pensionskonto?

Es dient der Berechnung Ihrer Pension, und ist ein virtuelles Konto. Das heisst, dass Sie von dort kein Geld transferieren können, ob wohl Ihnen dort die Gutschriften für Ihre Pension gutgeschrieben werden. Bei den Euros, die Sie auf Ihrem Pensionskonto sehen, handelt es sich also nicht um echtes Geld, sondern um eine reine Auflistung Ihrer Pensionsbeiträge. Es dient quasi zur Orientierung, damit Sie immer einen Überblick über den Stand Ihrer zukünftigen Pension haben.

Welches Ziel wird der Version „Neu“ verfolgt?

Dahinter steht der Gedanke, die Berechnung der Pension einfacher und transparenter zu machen, vor allem für jene, die Versicherungsmonate bei unterschiedlichen Pensionsversicherungen erworben haben, oder für jene, die nicht durchgehend in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Denn auf dem neuen Konto werden alle Gutschriften für Ihre Pension, die Sie jemals erworben haben, vereinigt. Außerdem erfolgt eine Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung und Teuerung.

Die Aufwertung Ihres Pensionskonto erfolgt einmal im Jahr. So können Sie die jährliche Entwicklung Ihrer Pensionsansprüche laufend verfolgen, und sind immer auf dem neuesten Stand.

Wer kommt in den Genuss des neuen Pensionskontos?

Leider gilt das neue Pensionskontosystem nicht für alle Versicherten, sondern nur für versicherte Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren sind. Oder anders ausgedrückt: Sind Sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren, dann ändert sich nichts für Sie, denn Ihre Pension wird nach dem alten System berechnet.

Was ist neu am Pensionskonto neu?

Um die Entwicklung Ihrer Pension genau verfolgen zu können, sehen Sie in Ihrem Pensionskonto sog. Teilgutschriften und eine Gesamtgutschrift. Da beide Gutschriftenformen jährlich erstellt werden, kommt es hier manchmal zu Missverständnissen.

Teilgutschrift

Die jährliche Teilgutschrift, die die Pensionsversicherungsanstalt errechnet, setzt sich zusammen aus:

  • allen Beitragsgrundlagen eins Kalenderjahres, die entstanden sind

plus

  • den geleisteten Sonderzahlungen

Als Gutschrift von dieser Summe kommen 1,78 Prozent auf das Konto. Da es sich dabei um die Summe der verschiedenen Teilgutschriften handelt, wird für diese Gutschrift der Begriff „jährliche Teilgutschrift“ verwendet. Von dieser Summe werden 1,78 Prozent als Gutschrift berechnet. Dieser Anteil wir dann als jährliche Teilgutschrift  gutgeschrieben. Ist die jährliche Teilgutschrift erst einmal berechnet, dann wird sie nicht mehr verändert.

Gesamtgutschrift

Im Unterschied zur jährlichen Teilgutschrift verändert sich die jährliche Gesamtgutschrift jedes Jahr, wenn Sie Versicherungsmonate erworben haben. Denn Sie wird aus der Summe der einzelnen jährlichen Teilgutschriften berechnet. Es
kommen also jedes Jahr neue Versicherungsmonate hinzu. Durch die Gesamtgutschrift sehen Sie also, wie hoch der aktuelle Stand Ihrer Pension ist. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel, dass dies näher erläutert.

Beispiel: Gesamtgutschrift für das Jahr 2018:

Jährliche Gesamtgutschrift des Jahres 2017 + jährliche Teilgutschrift des Jahres 2018 = Gesamtgutschrift für das Jahr 2018

Hinweis: Genau genommen fließt in die Gesamtgutschrift 2018 nicht nur die Gesamtgutschrift 2017 ein, sondern die aufgewertete Gesamtgutschrift 2017, denn die Gesamtgutschrift wird immer durch die allgemeine Lohnentwicklung aufgewertet.

Was gilt als Gutschrift ?

Die klassische Gutschrift auf dem Pensionskonto entsteht natürlich durch Ihre Erwerbstätigkeit, wenn Ihr Lohn über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Liegt er unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, bekommen Sie nur eine Gutschrift, wenn Sie sich selbst pensionsversichert haben. Neben der Erwerbstätigkeit und der freiwilligen Selbstversicherung entstehen Gutschriften  durch:

  • den Nachkauf von Schul- und Universitäts- bzw. Studienzeiten
  • die folgende AMS-Leistungen: Arbeitslosengeld, Überbrückungshilfe, Übergangsgeld, Weiterbildungsgeld, Notstandshilfe

Es gibt aber auch andere Leistungen, die sich positiv auswirken, also zu den Gutschriften zählen:

  • Sonderunterstützung
  • Beihilfe, der Deckung des Lebensunterhaltes dient
  • Übergangsgeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Krankengeld
  • Rehabilitationsgeld
  • Wochengeld
  • Wiedereingliederungsgeld
  • Präsenzdienst und Ausbildungsdienst
  • Zivil- und Auslandsdienst
  • Kinderbetreuungsgeld (ersetze ab 1. Jänner 2018 durch Familienbonus Plus)
  • Umschulungsgeld

Außerdem erzielen Sie Gutschriften, wenn Sie:

  • in Pflegekarenz oder in -teilzeit
  • in Altersteilzeit oder in Teilpension

waren bzw. sind.

Was passiert mit meinen (Teil-)Gutschriften auf dem Pensionskonto, wenn ich Pension gehe?

Ist der Pensionsstichtag erreicht, werden für die Berechnung Ihrer monatlichen Bruttopension alle (Teil-)Gutschriften zur Gesamtgutschrift addiert. Die Gesamtgutschrift dient dabei als reine Rechnungsgrundlage, d.h., sie kann nicht auf einmal behoben werden. Die so errechnete Bruttopension können Sie auf Ihrem Pensionskonto einsehen. Sie gilt allerdings nur den Fall, wenn Sie mit dem gesetzlichen Regelpensionsalter die Pension antreten. Ist dies nicht der Fall, dann kommt es zu Zu- oder Abschlägen.

Pensionszuschläge:

Zuschläge bedeuten, dass sich Ihre Pension erhöht, weil Sie erst nach dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Sie wirken quasi wie ein Bonus.

Pensionsabschläge:

Abschläge bedeuten, dass Sie weniger Pension bekommen als in Ihrem Pensionskonto für den Stichtag berechnet worden ist, weil Sie vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen.

Online Pensionskonto

Ihr neues Pensionskonto steht Ihnen auch online zur Verfügung. Um online in das Konto schauen zu können, müssen Sie es jedoch freischalten lassen. Dazu brauchen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Beides können Sie sich in allen Dienststellen der Pensionsversicherungsanstalten oder in vielen Dienststellen der Gebietskrankenkassen freischalten lassen. Die Nutzung der online-Version ist kostenlos. Wer sich lieber in Papierform über den Stand seiner Rente informieren will, kann dafür einen Antrag beim seinem zuständigen Pensionsversicherungsträger tun.

Q&A-Bereich:

Kann ich den Betrag  auf einmal abheben?
Nein. Es dient nur zur Berechnung Ihrer Pension. Da es sich dabei um ein virtuelles Konto handelt, können Sie auch kein Geld abheben.

Was passiert, wenn ich das Guthaben  aufgebraucht habe?
Da es nur zur Berechnung der Pension dient, können Sie das Guthaben nicht verbrauchen. Sie bekommen die berechnete Pension ein Leben lang.

Wie errechnet sich der jährliche Teilbetrag?
Der jährliche Teilbetrag ist die Summe ihrer Beitragsgrundlagen plus Sonderzahlungen in einem Kalenderjahr.

Muss ich das Pensionskonto neu verwenden?
Ja. Es ist für die Berechnung der Pension für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren, verpflichtend.

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