In Österreich wird ab 2024 die ORF-Haushaltsabgabe eingeführt, welche die GIS-Gebühr ersetzt. Die Grundabgabe beträgt einheitlich 15,30 Euro pro Monat für jeden Haushalt.
Bundesland | Haushaltsabgabe (Euro) | Landesabgabe (Euro) | Gesamtkosten (Euro) |
---|---|---|---|
Burgenland | 15,30 | 5,00 | 20,30 |
Steiermark | 15,30 | 4,79 | 20,09 |
Kärnten | 15,30 | 4,18 | 19,48 |
Tirol | 15,30 | 3,26 | 18,56 |
Salzburg | 15,30 | 0,00 | 15,30 |
Wien | 15,30 | 0,00 | 15,30 |
Niederösterreich | 15,30 | 0,00 | 15,30 |
Oberösterreich | 15,30 | 0,00 | 15,30 |
Vorarlberg | 15,30 | 0,00 | 15,30 |
Die ORF-Haushaltsabgabe variiert je nach Bundesland, da spezifische Landesabgaben hinzukommen. Zum Beispiel beträgt die Gesamtabgabe im Burgenland 20,30 Euro, inklusive einer Landesabgabe von 5,00 Euro. In der Steiermark liegt die Gesamtabgabe bei 20,09 Euro mit einer Landesabgabe von 4,79 Euro. Andererseits gibt es Bundesländer wie Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg, wo keine zusätzliche Landesabgabe erhoben wird und die Gesamtkosten somit 15,30 Euro betragen. Diese Struktur reflektiert die unterschiedlichen politischen und administrativen Entscheidungen in den verschiedenen Regionen Österreichs hinsichtlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Warum gibt es statt der GIS-Gebühr jetzt eine Haushaltsabgabe?
Bisher basierte die Finanzierung auf dem Rundfunkgebührengesetz (RGG), welches eine Gebühr für bestimmte Empfangsgeräte wie Radio und TV vorsah. Diese Zahlungsverpflichtung galt sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen.
Da Geräte, die Internet-Streaming ermöglichen, bisher von dieser Gebühr ausgenommen waren, wurde die alte Regelung vom Verfassungsgerichtshof bis zum 31. Dezember 2023 als verfassungswidrig erklärt, um die sogenannte „Streaming-Lücke“ zu schließen. Gemäß dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) wird ab dem 1. Januar 2024 jeder Hauptwohnsitz in Österreich durch eine Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen.
Was ändert sich an der Gebühr?
Für alle die bisher GIS-Gebühr bezahlt haben, wird es billiger. Diese betrug bisher 22,45 Euro plus der Landesabgabe. Dafür muss in Zukunft jeder mit einem Hauptwohnsitz in Österreich die Haushaltsabgabe bezahlen, auch wenn er keinen Fernseher oder Radio besitzt.
Gibt es die ORF Haushaltsabgabe auch für Nebenwohnsitze?
Nein, für einen Nebenwohnsitz ist in Zukunft nichts mehr zu bezahlen.
Wie muss ich die Gebühr bezahlen?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Per Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) oder per Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) .
Aber Achtung: Für Anmeldungen ab 2024 gilt, dass per Zahlschein immer 12 Monate auf einmal bezahlt werden müssen (183,60 Euro!) , per Abbuchungsauftrag kann man zwischen 2 und 6 Abbuchungen im Jahr wählen.
Kann man von der ORF Haushaltsabgabe befreit werden?
Personen, denen an ihrem Hauptwohnsitz bereits eine Befreiung von der Rundfunkgebühr genehmigt wurde, sind automatisch sowohl vom ORF-Beitrag als auch von der Landesabgabe befreit, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist.
Zudem besteht die Option, dass bestimmte Personengruppen auf Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags ausgenommen werden können. Zu diesen Gruppen gehören Empfänger von:
- Kinderbetreuungsgeldzuschüssen
- Studien- oder Schülerbeihilfen
- Lehrlingsentschädigungen
- Pflegegeld
- Pensionen
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Leistungen aus anderen öffentlichen Mitteln aufgrund sozialer Bedürftigkeit
Hierbei ist zu beachten, dass das Haushaltsnettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf.
Weiterführende Links:
Gis Befreiungsrechner: https://www.gis.at/befreiungsrechner
Fragen & Antworten: https://www.gis.at/fragen-antworten/orf-beitrag-24