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ORF-Beitrag 2026 - Höhe je Bundesland, Zahlung und Befreiung

Aktualisiert am 7. August 2026·Redaktion finfo.at

Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro im Monat und ist pro Adresse zu zahlen, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In vier Bundesländern kommt eine Landesabgabe dazu - dann sind es bis zu 20 Euro. Ob ein Fernseher oder ein Radio im Haushalt steht, spielt seit 2024 keine Rolle mehr.

Die GIS heißt nicht mehr GIS. Zuständig ist die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Alte gis.at-Adressen leiten inzwischen nur noch auf die Startseite von obs.at weiter - wer ein Formular sucht, findet es dort neu.

Was der ORF-Beitrag 2026 kostet

Der Bundesbeitrag ist überall gleich, die Landesabgabe nicht. Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol heben eine eigene Abgabe ein, die fünf übrigen Bundesländer nicht:

BundeslandORF-BeitragLandesabgabepro Monatpro Jahr
Steiermark15,30 €4,70 €20,00 €240,00 €
Burgenland15,30 €4,60 €19,90 €238,80 €
Kärnten15,30 €4,60 €19,90 €238,80 €
Tirol15,30 €3,10 €18,40 €220,80 €
Wien15,30 €-15,30 €183,60 €
Niederösterreich15,30 €-15,30 €183,60 €
Oberösterreich15,30 €-15,30 €183,60 €
Salzburg15,30 €-15,30 €183,60 €
Vorarlberg15,30 €-15,30 €183,60 €

Zwischen einem Haushalt in der Steiermark und einem in Wien liegen damit 56,40 Euro im Jahr - für dasselbe Programm. Die Landesabgaben stehen nicht im Bundesgesetz, sondern in eigenen Landesgesetzen; jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es eine einhebt.

Wer zahlt und wer nicht

Maßgeblich ist allein die Meldung mit Hauptwohnsitz. Daraus folgt:

  • Pro Adresse einmal. Eine Wohngemeinschaft mit vier Personen zahlt denselben Betrag wie ein Single - der Beitrag hängt an der Adresse, nicht an der Person.
  • Für Nebenwohnsitze fällt nichts an. Wer eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus hat, zahlt dafür keinen zweiten Beitrag.
  • Geräte sind gleichgültig. Auch ohne Fernseher, Radio und Computer besteht die Beitragspflicht.
  • Nur volljährige Personen lösen sie aus. Ist an einer Adresse niemand über 18 gemeldet, entsteht keine Pflicht.

Wie gezahlt wird - und warum das den Betrag verändert

Hier steckt die Regel, die viele überrascht. Für Anmeldungen ab 1. Jänner 2024 gilt:

Zahlungsartmögliche Intervalle
SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)6 Teilbeträge (alle 2 Monate) oder 2 Teilbeträge (halbjährlich)
SEPA-Zahlungsanweisung (Erlagschein)nur einmal jährlich im Voraus

Wer den Erlagschein bevorzugt, muss also den vollen Jahresbetrag auf einmal überweisen - in Wien 183,60 Euro, in der Steiermark 240,00 Euro. Nur die Lastschrift erlaubt eine Aufteilung.

Die Übergangsregelung läuft Ende 2027 aus. Wer bereits 2023 GIS-Gebühren in Teilbeträgen mit Erlagschein gezahlt hat und Anfang 2024 automatisch auf den ORF-Beitrag umgestellt wurde, darf diese Teilzahlung mit Erlagschein noch bis Ende 2027 behalten. Danach bleibt auch dieser Gruppe nur die Wahl zwischen Lastschrift und Jahreszahlung.

Befreiung: wer sie bekommt

Wer bereits von der früheren Rundfunkgebühr befreit war, ist automatisch auch vom ORF-Beitrag und von der Landesabgabe befreit - ein neuer Antrag war dafür nicht nötig.

Alle anderen können eine Befreiung beantragen. Sie setzt zweierlei voraus, und zwar gemeinsam: eine Anspruchsgrundlage und ein Haushalts-Nettoeinkommen unter dem gesetzlichen Richtwert. Als Anspruchsgrundlage kommen unter anderem in Betracht:

  • Bezug von Pflegegeld
  • Bezug einer Pension mit Ausgleichszulage
  • Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe
  • Bezug von Studien- oder Schülerbeihilfe
  • Bezug einer Lehrlingsentschädigung
  • körperliche Hilfsbedürftigkeit, etwa bei Gehörlosigkeit oder hochgradiger Sehbehinderung

Der maßgebliche Einkommensrichtwert ändert sich jährlich mit den Ausgleichszulagenrichtsätzen, und bestimmte Ausgaben - etwa Miete oder Medikamentenkosten - werden vor der Prüfung abgezogen. Ob es sich ausgeht, zeigt der Befreiungsrechner der OBS zuverlässiger als jede Faustregel.

Seit 2026 hängt an der Befreiung noch etwas anderes: Haushalte mit aufrechter Befreiung kommen über die OBS auch zum Stromsozialtarif, also zu einem gedeckelten Energiepreis. Die OBS ist dafür die zentrale Stelle zwischen Haushalt und Energieversorger.

Warum aus der GIS-Gebühr eine Haushaltsabgabe wurde

Bis Ende 2023 richtete sich die Zahlungspflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz und knüpfte an Empfangsgeräte an - Fernseher und Radio. Wer ORF-Inhalte ausschließlich über den Livestream sah, zahlte nichts. Diese Streaming-Lücke hat der Verfassungsgerichtshof beanstandet und die alte Regelung mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgehoben.

Die Antwort des Gesetzgebers ist das ORF-Beitrags-Gesetz 2024: Seit 1. Jänner 2024 knüpft die Pflicht nicht mehr an das Gerät, sondern an den Hauptwohnsitz. Für die bisherigen GIS-Zahler wurde es dabei billiger - die Rundfunkgebühr lag zuletzt bei 22,45 Euro monatlich plus Landesabgabe, der ORF-Beitrag liegt bei 15,30 Euro. Bezahlen müssen dafür nun auch Haushalte ohne Empfangsgerät.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der ORF-Beitrag 2026?

15,30 Euro im Monat. Mit Landesabgabe sind es in der Steiermark 20,00 Euro, im Burgenland und in Kärnten 19,90 Euro und in Tirol 18,40 Euro. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg bleibt es bei 15,30 Euro.

Muss ich zahlen, obwohl ich keinen Fernseher habe?

Ja. Seit 1. Jänner 2024 knüpft die Beitragspflicht an den Hauptwohnsitz, nicht mehr an ein Empfangsgerät.

Zahlt jede Person im Haushalt?

Nein, der Beitrag fällt einmal pro Adresse an. Eine Wohngemeinschaft zahlt denselben Betrag wie ein Einpersonenhaushalt.

Fällt für den Nebenwohnsitz ein zweiter Beitrag an?

Nein. Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu zahlen.

Kann ich monatlich zahlen?

Nein. Mit SEPA-Lastschrift sind sechs oder zwei Teilbeträge im Jahr möglich, mit Erlagschein nur die Jahreszahlung im Voraus.

Wer kann sich befreien lassen?

Wer eine Anspruchsgrundlage hat - etwa Pflegegeld, Ausgleichszulage, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe - und dessen Haushalts-Nettoeinkommen unter dem gesetzlichen Richtwert liegt. Bestehende Befreiungen von der früheren Rundfunkgebühr gelten automatisch weiter.

Heißt die GIS jetzt anders?

Ja, zuständig ist die ORF-Beitrags Service GmbH, kurz OBS. Frühere gis.at-Adressen leiten auf obs.at weiter.

Quellen

obs.at - ORF-Beitrag und Zahlung, Beitragshöhe pro Bundesland

obs.at - Befreiung und Zuschuss, mit Befreiungsrechner

ris.bka.gv.at - ORF-Beitrags-Gesetz 2024

oesterreich.gv.at - Befreiung vom ORF-Beitrag