Kreditstundung: Gesetzliche Stundung von Tilgungen für Privatpersonen und Kleinunternehmen – Corona

In den meisten Kreditverträgen ist die Stundung kein Bestandteil des ursprünglichen Vertrags. Wird einer Tilgungsaussetzung zugestimmt, muss ein Kreditnehmer mit höheren Kosten rechnen. Doch in Zeiten der Corona-Krise herrscht ein Ausnahmezustand, der vielen Privatpersonen und Kleinunternehmen Probleme bereitet. Kurzarbeit oder die Schließung des Geschäfts, keine adäquaten Einkommensmöglichkeiten und weitere Einschränkungen führen in finanzielle Engpässe. Um Vertragsbrüche und Überschuldung zu vermeiden, sieht die österreichische Regierung eine gesetzliche Kreditstundung vor. 

Was ist eine Kreditstundung?

Der Begriff Kreditstundung bezeichnet die vorübergehende, in einem vorgegebenen Zeitrahmen mögliche Aussetzung der Ratenzahlung. Auf dem freien Finanzmarkt sind Kreditverträge mit möglichen Stundungen von bis zu 6 Monaten realisierbar. Bei konventionellen Banken ist diese Klausel nicht oder eher selten im Vertrag enthalten. Seit Ende März ist eine vorübergehende Aussetzung der Kreditraten möglich, ohne dass dafür Verzugszinsen berechnet, Mahnungen erstellt oder Kreditverträge gekündigt werden können. Die Stundung im eigentlichen Sinne bezeichnet primär die Aufschiebung der Begleichung, wodurch sich die Laufzeit des Kredits um die gestundeten Raten nach Monaten verlängert. 

Wie Banken bei Kreditstundungen vorgehen

Im Regelfall behalten sich Banken die Erhebung von Verzugszinsen bei gestundeten Tilgungen vor. Für den Kreditnehmer heißt das, dass sich sein Zinsniveau erhöht und das er auch mit einer Kündigung der Verbindlichkeit – inklusive der Einforderung der Gesamtsumme mit sofortiger Wirkung rechnen muss. Wir leben in schwierigen Zeiten und aktuell ist nicht absehbar, wann die Corona-Pandemie endet und die Wirtschaft wieder normal funktioniert. Auch die Folgen, unter denen zahlreiche Unternehmen leiden und die in langfristige Schwierigkeiten führen können, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Fakt ist aber, dass viele Kreditnehmer von Arbeitslosigkeit, von Kurzarbeit oder von der Schließung ihres Unternehmens betroffen und somit vorübergehend zahlungsunfähig sind. Österreichs Regierung hat reagiert und in Anbetracht der Tatsachen ein Recht eingefordert, das Kreditnehmer vor der Überschuldung bewahrt und aufgrund der Corona-Krise eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung für Banken verpflichtend macht. Dass für den Zeitraum keine Zinsen erhoben und keine Mahnbescheide erlassen werden dürfen, geht mit dem Recht auf Kreditstundung einher. Eine wirkliche Entscheidung ist noch nicht getroffen, so dass Banken zum heutigen Zeitpunkt noch selbst entscheiden und eine Stundung auf Kulanzbasis vornehmen können. 

Ratenstundung in der Corona-Krise: Regierung plant Rechtssicherheit für Kreditnehmer

Privatpersonen und Kleinunternehmer sind von der Corona-Krise und ihren Folgen besonders stark betroffen. Während große und mittelständische Unternehmen mit einem „infrastrukturellen Nutzen“ oder zahlreichen Beschäftigten und einem Jahresumsatz in Millionenhöhe Hilfen beantragen können, steht der private Kreditnehmer, der Selbstständige oder der Kleinunternehmer vor einer enormen existentiellen Bedrohung. Leasingraten und Kreditarten sind vom Kurzarbeitergeld oder bei Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlbar. 

In einem aktuellen Gesetzesentwurf sieht die Österreicher Regierung eine rechtssichere und verbindliche Stundung von Kredit- und Leasingraten für einen festgelegten Zeitraum vor. Aktuell spricht man von 3 Monaten, sowie einer Verlängerung von weiteren 3 Monaten. Kreditstundungen sollen automatisch greifen, so dass kein Kreditnehmer eine Vereinbarung unterzeichnen oder einen Antrag stellen muss. Wenn der Entwurf der Regierung fixiert wird, müssen die Kreditnehmer, die auf dieses Recht verzichten möchten, eine Abmeldung bei der Bank vornehmen und bekunden, dass sie die Tilgung weiter vornehmen. Anderenfalls tritt die Aussetzung automatisch ein und sieht vor, dass der Kreditnehmer keine Mehrkosten tilgen muss. Laut Regierung soll die Stundung im gleichen Maßstab wie der ursprüngliche Kredit verzinst werden. 

Kleinunternehmern brechen seit nunmehr bis zu 3 Wochen sämtliche Umsätze weg. Auch hier sieht die Regierung Österreichs eine Krediterleichterung vor. Jedes Kleinunternehmen, das nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz erzielt, kann von den Erleichterungen profitieren und damit einer Insolvenz vorbeugen. 

Fakt ist, dass es für Kreditnehmer und Leasing-Vertragsnehmer eine Erleichterung geben muss. Die Kreditstundung kann eine Lösung sein, sofern sie ohne Verzugszinsen und anderweitige Einschränkungen durchgesetzt wird. Um dies zu gewährleisten, sieht die Österreicher Regierung ein Recht auf das unbürokratische Entgegenkommen vor und fordert Rechtssicherheit. Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch von Kreditnehmern kann ausschließen, dass Banken Kulanzentscheidungen treffen und Schuldner in die Überschuldung treiben können. 

Wie lange soll die Stundung andauern?

Wie bereits angesprochen, tendiert die Regierung zu einer generellen Kreditstundung von 3 Monaten, sowie zu einer Verlängerung von weiteren 3 Monaten. Niemand kann zum heutigen Zeitpunkt absehen, wie sich die Pandemie weiter ausbreitet und wann von einer Beendigung der Corona-Krise gesprochen werden kann. Die Stundung über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten ist allein aus dem Grund realistisch, da es durchaus Unternehmen gibt, die nach der Krise nicht wieder öffnen und ihre Belegschaft einstellen können. Wer arbeitslos wird, in Kurzarbeit geht oder sein Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss und kein Geld erwirtschaftet, soll durch die Kreditstundung entlastet werden. Um diese Option als wirkliche Hilfe für krisenbeeinträchtigte Arbeitnehmer und Kleinunternehmer zu gestalten, braucht es Rechtssicherheit und einen Rechtsanspruch, auf den sich jeder Betroffene verlassen kann. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Beantragungen, die allein aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht rechtzeitig und damit nicht als wirkliche Hilfe realisierbar sind. 

Mehr Informationen zu Kreditstundungen:

https://www.sparkasse.at/erstebank/kundeninformation-coronavirus/ratenstundung

https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/zahlungsschwierigkeiten/

Maßnahmen für die Krisenzeit: Ratenzahlungen werden wahrscheinlich von Gesetzeswegen ausgesetzt

Neben der reinen Kreditverbindlichkeit sollen auch Leasingkunden gesetzlich geschützt werden. Dementsprechend sieht die österreichische Regierung Maßnahmen zur Kreditstundung und zur Stundung von Leasingraten vor. Banken und Leasingfirmen dürfen im Krisenfall keine Mahnungen herausschicken, keine bestehenden Verträge kündigen und keine Gebühren für die Stundung erheben. Eine Verpflichtung zur Begleichung von Kredit- oder Leasingraten wird rückwirkend zum 31.03.2020 ausgesetzt und gilt für alle Österreicher Bürger. Einige Banken kommen ihren Kunden bereits entgegen und bieten von sich aus eine vorübergehende Stundung oder eine Senkung der Tilgung an. Doch ohne eine feste gesetzliche Vorschrift mit Verbindlichkeit für den Kreditgeber bleibt es jedem Finanzinstitut und Leasingpartner selbst überlassen, ob er Kulanz walten oder eine Eintreibung von Außenständen vornehmen lässt. Hier kann nur ein Gesetz helfen, das bereits als Entwurf vorliegt und zum heutigen Zeitpunkt lediglich noch auf sein Inkrafttreten wartet. 

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten

Gilt die Kreditstundung auch für Immobilienfinanzierungen?

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, gilt die Stundung für Kredite und Leasingverträge jeglicher Art. Wenn Sie gerade Ihr Eigenheim finanzieren und aufgrund der Corona-Krise in die Arbeitslosigkeit geraten oder auf Kurzarbeit gestellt wurden, müssen Sie sich um die Erfüllung der Vertragsbedingungen nicht sorgen. 

Kann ich als Selbstständiger geschäftliche und private Kredite gebührenfrei stunden?

Die Möglichkeit besteht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Sie sowohl gewerbliche, als auch private Kredite stunden. Laut des aktuellen Gesetzesentwurfs tritt die Stundung automatisch in Kraft. Sie brauchen Sie daher nur bei Ihrer Bank melden, wenn Sie davon keinen Gebrauch machen möchten. Wichtig: Noch gilt es keinen Rechtsanspruch, so dass Sie ein Kulanzersuchen bei Ihrer Bank stellen sollten. 

Was passiert, wenn ich nach der Corona-Krise zahlungsunfähig bleibe?

Was nach der Corona-Krise wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Fakt ist aber, dass nach Möglichkeiten gesucht und finanzielle Mittel beschafft werden. Wie sich eine Finanzierung bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit nach der Corona-Pandemie gestaltet, ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch kein Thema in der Politik. 

Wie verhält es sich mit Privatkrediten von Unternehmern, die bereits eine staatliche Förderung für ihre Firma bekommen?

Ausnahmen bestätigen die Regel. Allerdings können Sie auch als Unternehmer mit der Berechtigung zu staatlichen Förderungen für Ihre Firma vom Vorteil einer privaten Kreditstundung profitieren. Denn die Förderung für Ihr Unternehmen steht in keinem Zusammenhang mit Privatkrediten oder Leasingverträgen, die Sie zum Beispiel für ein privates Fahrzeug abgeschlossen haben. Privat und Gewerbe sind auch bei Großunternehmern und Mittelständlern ohne Einschränkung getrennt.

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