Ehevertrag – Kosten und Informationen für Österreich

Nicht jede Liebe hält ewig, darum gilt die Empfehlung, sich für den Fall der Scheidung entsprechend gut abzusichern. Eine einvernehmliche Lösung findet sich am besten dann, wenn die Ehe noch richtig gut in Schuss ist, darum entscheiden sich viele junge Paare für einen Ehevertrag. Aber auch noch Jahre nach der Hochzeit besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Dokument aufzusetzen und so die Vermögensaufteilung ganz bewusst zu regeln. Falls kein Ehevertrag vorliegt, gilt der gesetzliche Güterstand.

In Österreich herrscht Gütertrennung

Ehen ohne entsprechenden Ehevertrag basieren in Österreich automatisch auf der Gütertrennung, das heißt, es findet keinerlei Zugewinnausgleich statt. Anders gesagt: Jedem Ehepartner gehört nach der Scheidung genau das, was er selbst mit eingebracht und hinzu erworben hat – mit einigen Ausnahmen, die wir später noch nennen werden. Wenn jeder der beiden Partner ein eigenes Einkommen mit nach Hause bringt und die Konten ohnehin getrennt geführt werden, ist gegen diese Regelung wenig einzuwenden. Eine Scheidung ließe sich auf diese Weise besonders reibungslos und schnell vollziehen. Arbeitet einer der Partner jedoch nicht oder nur eingeschränkt, weil er für die Kindererziehung zuständig ist, geht der jedoch mit der Gütertrennung ein Armutsrisiko ein. Diese Person würde nach einer Scheidung nur schwer finanziell Fuß fassen.

Wichtig: Auch für die eigenen Schulden steht jeder Ehepartner selbst gerade, es sei denn, der andere ist freiwillig als Bürge eingetreten.

Unter der Lupe: die Aufteilung des Vermögens im Scheidungsfall

Sämtliche Ersparnisse aus den Zeiten vor und während der Ehe gehören im Fall der gesetzlichen Gütertrennung stets demjenigen, der sie angehäuft hat. Auch das Gebrauchsvermögen teilt sich entsprechend auf die beiden Partner auf. Allerdings ist es nicht immer vollständig nachvollziehbar, wer von beidem welche Dinge angeschafft hat. Erfahrungsgemäß verschwimmt die klare Trennlinie mit den Jahren immer mehr, sodass es am Ende doch meistens zu Unklarheiten und Streitigkeiten kommt.

Ausnahmen: Diese Dinge werden zwischen den Partnern aufgeteilt

Die Gütertrennung unterliegt in Österreich gewissen Beschränkungen, die das eheliche Gebrauchsvermögen und die während der Ehe angesammelten Ersparnisse betreffen. Das sogenannte eheliche Grundvermögen wie der Hausrat, die Wohnung, aber auch erstandene Luxusgüter werden im Zuge einer Scheidung oder einer Aufhebung der Ehe aufgeteilt, ebenso wie ein Großteil der ehelichen Wertanlagen. Die Kunstsammlung und das gemeinsame Sparbuch gehören also beiden Partnern, und jeder bekommt seinen Anteil davon ab.

Ist einer der Partner während der Ehe in den Genuss einer Erbschaft gekommen oder erhielt er ein größeres Geschenk, dann verbleibt dieses Vermögen auch nach der Scheidung vollständig in seinem Besitz. Ebenso behält jeder seine eigenen Dinge des täglichen Gebrauchs wie Schmuck und die für den Beruf benötigten Arbeitsmittel. Ein Computer, der dem Broterwerb dient oder die Werkzeugtasche des Klempners bleibt also von der Aufteilung unbehelligt. Dinge, die einem Unternehmen zuzuordnen sind, werden ebenfalls nicht aufgeteilt – reine Wertanlagen bei einer Firma jedoch schon.

Darum macht ein Ehevertrag Sinn!

Die gesetzliche Gütertrennung zu vermeiden, kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Dies funktioniert allerdings nur mit einem gültigen Ehevertrag, der im Zuge eines Notariatsaktes zustande kommt. Die fachkundige Rechtsberatung und Beurkundung stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich Berücksichtigung finden, falls der Scheidungsfall eintritt.

    1. Ungleiche Vermögensverhältnisse ausgleichen

Bei ungleichen Vermögensverhältnissen, die nach Meinung der Eheleute eines Ausgleichs bedürfen, ist ein Ehevertrag zu empfehlen. Dies gilt vor allem dann, wenn einer von beiden Partnern freiwillig beruflich zurücksteckt, um sich um die noch kleinen Kinder zu kümmern.

    2. Vermögensverhältnisse klar definieren

Mit einem entsprechend ausgerichteten Vertrag können Sie auch Ihre Vermögensverhältnisse bereits vor der Ehe festhalten und im Laufe der Zeit weiter ergänzen. Ein sogenanntes Vermögensverzeichnis, auch Inventar genannt, verschafft Ihnen eine solide Basis, um Ihr finanzielles Vermögen und die Güter bei der Scheidung gerecht aufzuteilen und dem Streit aus dem Weg zu gehen.

Zu beachten: Ein Ehevertrag ist nie in Stein gemeißelt! Sollten Ihnen später noch Ergänzungen einfallen, dann lässt sich das Dokument problemlos entsprechend ändern. Auch Meinungsänderungen und neu eingetretene, unerwartete Situationen lassen sich so entsprechend verarbeiten.

So sollte ein Ehevertrag beschaffen sein

Ein Ehevertrag bedarf der Schriftform sowie der notariellen Beurkundung. Er kann bereits vor der Eheschließung zustande kommen, aber auch jederzeit nach der Heirat. Bedenken Sie, dass sowohl bei der Vertragserstellung als auch bei eventuellen Änderungen oder einer kompletten Streichung Kosten entstehen, die sich jeweils nach dem Notariatstarifgesetz richten. »Umsonst« ist der rechtsgültige Ehevertrag nicht zu haben. Für die äußere Form und die rechtssichere Formulierung sorgt also der Notar, auch die Hinterlegung des Dokuments fällt in seinen Arbeitsbereich.

Das gehört nicht in einen Ehevertrag!

Der wechselseitige Verzicht auf Unterhaltsansprüche gilt in Österreich als sittenwidrig, aus diesem Grund bliebe er als Vertragsbestandteil wirkungslos. Schließlich gehört die Grundversorgung des finanzschwächeren Ehepartners auch nach der Scheidung zum guten Ton, vor allem dann, wenn sich die Gründe für die Armut aus der Ehe selbst ergeben.

Paare, die in einem Ehevertrag die spätere Obsorge der gemeinsamen Kinder regeln und auch deren Unterhalt im Voraus bestimmen, geben nichts weiter als eine Absichtserklärung ab. Solche Regelungen sind gesetzlich nicht verbindlich, das heißt also, dass sie im Scheidungsfall nur dann zur Anwendung gelangen, wenn beide Partner weiterhin damit einverstanden sind und kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorliegt.

Gerade auch deshalb, weil nicht jede Vertragsklausel gesetzlich wirksam ist, macht es Sinn, dass in Österreich zur Erstellung eines gültigen Ehevertrags ein Notar zugegen sein muss. So erhalten Sie sämtliche wichtigen Informationen direkt vom Fachmann und können alle Fragen stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Auf diese Weise entsteht ein individueller, an Ihre persönliche Situation angepasster Vertrag mit abgesicherter Rechtskraft.

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