Verzugszinsen in Österreich 2024 – Berechnung und Sonderfälle

Die Verzugszinsen sind in Österreich ein beliebtes Mittel bei Händlern und Dienstleister, um sich gegen einen Zahlungsverzug zu schützen. Sollte der Kunde oder Käufer die Ware erhalten, aber seine Rechnung nicht termingetreu zahlen, entstehen oftmals Kosten und es fehlen gleichzeitig Einnahmen. Die Verzugszinsen werden genau für diese Fälle eingesetzt, um den Nachteil für den Händler möglichst gering zu halten.

Im Verzug sein: Was sind Verzugszinsen und wann fallen sie an?

Es ist ganz gleich, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen eine Rechnung erhält. Diese ist in den meisten Fällen mit einem gewissen Zahlungsziel verbunden. Damit ist also der späteste Termin gemeint, an welchem die Zahlung beglichen werden muss. Sobald ein Kunde oder Käufer diesen Zahlungstermin nicht einhalten kann, befindet er sich im Verzug. Das kommt bei Verkäufern und Händlern durchaus häufiger vor, so dass hier im schlimmsten Fall horrende Kosten für die Unternehmen entstehen können. Genau als Schutz vor diesem negativen Effekt wurden die Verzugszinsen eingeführt. Auch hiervon können Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betroffen sein, wobei es zwischen den Zinsen dann aber gewisse Unterschiede gibt. Fällig werden können die Verzugszinsen ab dem ersten Tag des Verzuges, hingewiesen werden müssen die sich im Verzug befindlichen Personen nicht mehr.

Wie hoch die Verzugszinsen im Detail ausfallen, ist davon abhängig welche Vereinbarung im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag festgelegt wurde. Greift keine Vereinbarung, wird die Höhe der Verzugszinsen in Österreich durch das Gesetz vorgegeben.

Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich?

Der Gesetzgeber gibt klare Regeln für die Höhe der Verzugszinsen vor, falls diese nicht in einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag festgesetzt werden. Unterschieden wird dabei zwischen unterschiedlichen Fällen. Also zum Beispiel, ob es sich um ein Geschäft zwischen Verbraucher und Unternehmen handelt oder am Geschäft möglicherweise zwei Unternehmen beteiligt sind. Wie dann unterschieden wird, zeigen wir hier:

  • 4% Verzugszinssatz pro Jahr: Dieser Satz gilt im österreichischen Gesetz dann, wenn es sich um ein Geschäft zwischen Privatpersonen handelt oder ein Geschäft zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher abgeschlossen wird.
  • 9,2% Verzugszinssatz über dem Basiszinssatz: Wird ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen oder auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Gemeinden oder Ländern geschlossen, wird ein anderer Verzugszinssatz angewandt. In diesem Fall liegt dieser bei 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz, welcher am ersten Kalendertrag eines Halbjahres gilt. Liegt der Basiszinssatz bei 0,5 Prozent, läge der Verzugszinssatz also bei 8,7 Prozent.
  • Sonderfall: Ein Sonderfall ist es, wenn der Käufer bzw. Schuldner selbst nicht für die Verzögerung bei der Zahlung verantwortlich ist. In diesem Fall sieht das Gesetz ebenfalls Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent vor, welche auch bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen gelten.

Berechnung der Verzugszinsen: Beispiel für Verbraucher- und Unternehmensgeschäfte

Rein in der Theorie sind die Verzugszinsen ein ziemlich „trockenes“ Thema. Wird das Ganze allerdings in einem Beispiel verpackt, wird es noch einmal besser verdeutlicht und gleichzeitig auch greifbar. Aus diesem Grund wollen wir nachfolgend einmal zwei Beispiele dafür liefern, wie die Verzugszinsen bei einem Unternehmergeschäft und einem Verbrauchergeschäft in der Praxis berechnet werden. Als Hinweis vorweg: Angewandt wird die Berechnung hier unter Berücksichtigung der Kalendertage. Alternativ kann auch eine Berechnung unter Berücksichtigung der Bankarbeitstage erfolgen, wobei dieser Weg jedoch nicht üblich ist.

Unternehmergeschäft

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen A einem Unternehmen B eine Rechnung mit einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro gestellt hat. Diese hätte eigentlich am 21. Januar 2018 bezahlt werden müssen, bis dato konnte das Unternehmen A aber noch keinen Geldeingang vorweisen. Der Basiszinssatz für das jeweilige Geschäft bzw. den Geschäftsbereich liegt bei 0,7 Prozent, wodurch sich hier ein Verzugszinssatz von 8,5 Prozent ergibt. Damit sind alle wichtigen Zahlen bekannt, um nun die genaue Höhe der Zinsen für dieses Geschäft ermitteln zu können. Vorgegangen wird dabei nach der folgenden Formel:

Zinsen = Betrag * (Zinssatz /100) * (Tage der Verzinsung / 365)

Wichtig zu beachten ist dabei, dass der Zinssatz bei den Unternehmergeschäften halbjährlich geändert werden kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Berechnung so durchzuführen, dass dieser Aspekt berücksichtigt wird.

Verbrauchergeschäft

Bei einem Verbrauchergeschäft würde der Rechenweg identisch aussehen. Allerdings muss in diesem Fall mit einem Verzugszinssatz von 4 Prozent gerechnet werden. Alternativ lässt sich beim Verbrauchergeschäft übrigens auch mit der Gesamtzahl der Tage eines Jahres rechnen, da der Verbraucherzinssatz hier nicht angepasst wird, sondern immer bei vier Prozent stehen bleibt. Wird so vorgegangen, würde sich folgende Rechnung ergeben:

Zinsen = 1.000 * (4,00 / 100) * (366 / 365) = 40,10 Euro

Wichtig zu bedenken ist dabei, dass es sich lediglich um die Höhe der Zinsen bei einem Verbrauchergeschäft handelt. Diese müssen natürlich noch auf den eigentlichen Wert bzw. Preis draufgeschlagen werden, so dass sich die Gesamtforderung in unserem Beispiel auf 1.040,10 Euro belaufen würde.

Verzugszinsen sind Fluch und Segen zugleich

Je nachdem, von welcher Seite aus die Verzugszinsen betrachtet werden, lassen sich diese als Fluch oder Segen bezeichnen. Für Händler und Verkäufer sind die Verzugszinsen gerade im Verbrauchergeschäft ein wichtiges Instrument, um sich gegen Zahlungsverzögerungen zu schützen. Verbraucher wiederum werden diese Zinsen nicht unbedingt so schätzen, auch wenn sie sich einfach durch eine pünktliche Zahlung umgehen lassen. Vollkommen korrekt ist es, dass für die Unternehmergeschäfte in Österreich andere gesetzliche Regelungen gelten. Immerhin sind die Voraussetzungen in diesen Fällen auch vollkommen anders, da es sich zum Beispiel auch um Geschäfte zwischen Ländern oder Kommunen handeln kann.

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