| Abfertigung Neu - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Beitragssatz | 1,53 % des Bruttogehalts (vom Arbeitgeber bezahlt) |
| Anspruch auf Auszahlung | nach mindestens 36 Monaten Einzahlung |
| Besteuerung | 6 % Lohnsteuer bei Einmalauszahlung |
| Sozialversicherung | befreit |
| Geltung | alle Arbeitsverhältnisse ab 2003, Selbstständige seit 2008 |
Ab dem Jahr 2003 gilt in Österreich die Abfertigung Neu, seit 2008 kommen auch die freien Dienstnehmer und Selbstständigen in den Genuss dieser Zusatzabsicherung. Mit einem monatlichen Beitrag von 1,53 % des Bruttogehalts können Sie wahlweise Ihre Pension aufbessern - oder zwischenzeitliche Finanzlücken überbrücken. Wir werfen einen Blick auf die Fakten.
Welchem Zweck dient die Abfertigung?
Die Abfertigung dient der Mitarbeitervorsorge, vor allem der Aufbesserung der späteren Pension. Wenn das aktive Arbeitsleben beendet ist und der Ruhestand an seine Stelle tritt, dürfen die Pensionisten wählen, ob sie ihr angesammeltes Guthaben in einer Summe oder als monatliche Ratenzahlung erhalten möchten.
Achtung: Die Ratenzahlung läuft nur so lange weiter, bis die Gesamtsumme verbraucht ist, es handelt sich also nicht um eine lebenslange Rente!
Tipp: Ihre Vorsorgekasse dürfen Sie übrigens in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber selbst wählen! Normalerweise findet diese Entscheidung schriftlich Eingang in den Dienstvertrag, sodass Sie dort jederzeit nachschauen können.
Nicht jeder arbeitende Mensch in Österreich sammelt sein Guthaben tatsächlich bis zur Pensionierung an, sondern viele nutzen auch die Möglichkeit, sich vorher schon gewisse Beträge auszahlen zu lassen. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist dies allerdings nicht möglich, sondern es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um an das Geld zu gelangen.
Vor allem eine wichtige Regel steht hierbei im Mittelpunkt: Ihr Dienstverhältnis muss mindestens 36 Monate gedauert haben, jedoch nicht zwingend durchgängig beim selben Arbeitgeber. Hinzu kommen weitere Vorschriften:
Voraussetzungen für die vorzeitige Auszahlung
- Das letzte Dienstverhältnis wurde nicht allein durch den Arbeitnehmer beendet.
- Eine eventuelle fristlose Entlassung ist nachweislich nicht selbst verschuldet.
- Alternativ gab es einen berechtigten Austritt, beispielsweise aufgrund Vater- oder Mutterschaft.
- Der Arbeitsvertrag endet aufgrund einer vorher vereinbarten Befristung.
- Oder: Der Arbeitnehmer verstirbt und die Auszahlung erfolgt an den Ehepartner und/oder die eigenen Kinder.
Hinweis: Die Auszahlung an die Kinder ist nur dann möglich, wenn diese die österreichische Familienbeihilfe erhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie, sobald Sie die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllen, sich auch für Teilbeträge entscheiden dürfen. Das restliche Geld bleibt Ihnen dann bis zur Pension erhalten - oder Sie lassen es sich zu einem anderen Zeitpunkt vorzeitig auszahlen.
Mit diesen Abzügen müssen Sie rechnen
Sie zahlen Ihre Beiträge für die Abfertigung vom Bruttogehalt, das heißt also, dass Sie noch keine Lohnsteuer darauf entrichtet haben. Aus diesem Grund zieht die Vorsorgekasse Ihnen diese Steuern ab, bevor es zur Auszahlung kommt. Bei Einmalauszahlung beträgt die Lohnsteuer 6 %.
Die monatliche Pensionszahlung bildet eine Ausnahme zu dieser Regel: Hier können Sie sich von der nachträglichen Besteuerung befreien lassen, wenn Sie die Verwaltung auf eine Pensionskasse, eine Pensionszusatzversicherung oder eine betriebliche Kollektivversicherung übertragen.
Die Abfertigung ist allerdings von der Sozialversicherung befreit! Geben Sie Ihre bevorzugte Kontonummer an, um die Nettozahlung zu erhalten.
Abfertigung für Selbstständige: Diese Regeln gelten!
Selbstständige und freie Dienstnehmer zahlen über ihre Sozialversicherung dieselben 1,53 % pro Monat in die Vorsorgekasse ein wie auch Angestellte. Arbeitnehmer, die ihr Dienstverhältnis kündigen, um in die Selbstständigkeit einzutreten, müssen fünf Jahre lang warten, bevor sie eine Auszahlung erhalten können. In diesen fünf Jahren dürfen sie kein weiteres festes Arbeitsverhältnis eingehen, sonst beginnt die Frist von vorn.
Was unterscheidet die Abfertigung Alt von der Abfertigung Neu?
Seit Inkrafttreten der Abfertigung Neu 2003 hat sich vor allem eines geändert: Arbeitnehmer dürfen nun ihr eingezahltes Guthaben von Dienstverhältnis zu Dienstverhältnis mitnehmen. Die Abfertigung Alt ließ dieses phasenweise Ansparen nicht zu, der Auszahlungsanspruch konnte durchaus bei Arbeitgeberwechsel und eigener Kündigung erlöschen - oder bei Nicht-Abruf verfallen.
Bei beiden Varianten besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Auszahlung zu beantragen, bevor das Pensionsalter erreicht ist: Die oben genannten Auszahlungsregeln besitzen durchgängige Gültigkeit bei der Abfertigung Alt und der Abfertigung Neu.
Die Abfertigung Neu gilt allerdings nicht für alle Arbeitnehmer in Österreich: Heimarbeiter, echte Volontäre und Personen mit Werkvertrag sind davon ausgenommen. Auch Arbeitsverhältnisse mit ausländischem Recht werden nicht begünstigt.
Wichtig: Überprüfen Sie Ihren Status!
Sämtliche Arbeitsverträge, die ab dem Jahr 2003 in Kraft traten, enthalten automatisch die Abfertigung Neu. Sollten Sie sich in einem Dienstverhältnis befinden, das bereits vor der Umstellung auf die Abfertigung Neu begonnen hat, kann es allerdings sein, dass Sie noch nach alten Kriterien behandelt werden.
Einige Unternehmen vollziehen die Umstellung freiwillig, sodass ihre Angestellten von den neuen gesetzlichen Regeln profitieren, obwohl sie sich schon länger im Betrieb befinden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, in der Personalabteilung oder direkt bei der Vorsorgekasse!
Sollten Sie feststellen, dass für Sie noch die Abfertigung Alt gilt, so empfehlen wir, Ihren Arbeitgeber zu kontaktieren und ihn um die Umstellung zu bitten. Der Übertritt ins neue System kann nur dann erfolgen, wenn Ihr Chef Ihnen eine schriftliche Bewilligung erteilt! Ein wenig Verhandlungsgeschick ist an dieser Stelle also gefragt, doch da der Arbeitgeber mit der Abfertigung Neu keine Verluste erleidet, sollte er Ihrem Ansinnen normalerweise positiv gegenüberstehen.
Die Vorsorgekasse: Wie sicher ist mein Guthaben?
Ihr Guthaben steht unter Verwaltung der gewählten Vorsorgekasse, der Arbeitgeber hat darauf auch im Insolvenzfall keinen Zugriff. Droht der Kasse selbst der Konkurs, bleiben Ihre Ansprüche durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Sie dürfen sich also getrost zurücklehnen, denn Ihre Abfertigung nimmt Ihnen niemand mehr!
Ich möchte meine Vorsorgekasse wechseln: Geht das?
Ein Wechsel der Vorsorgekasse ist in diesem System nicht vorgesehen, darum überlegen Sie sich gut, für welchen Träger Sie sich entscheiden. Falls der Arbeitgeber die gewählte Kasse nicht meldet, trifft der Dachverband der Sozialversicherungsträger einen bindenden Entschluss.
Bitte beachten: Sie behalten stets das Recht, sich die einbezahlte Summe auszahlen zu lassen. Die Vorsorgekasse kann darüber hinaus für Sie Gewinne erwirtschaften, die Ihre Abfertigung anwachsen lassen. Mit etwas Glück erhalten Sie eine pralle Auszahlung; die Summe bleibt nach oben offen.
So erfahren Sie Ihren aktuellen Kontostand
Ihre Vorsorgekasse steht in der Pflicht, Sie mindestens einmal jährlich schriftlich über Ihren Kontostand zu informieren. Die meisten Kassen senden Ihnen diesen Bescheid zum Anfang oder zum Ende des Jahres zu. Sie haben außerdem die Möglichkeit, jederzeit den aktuellen Guthabenstand abzufragen, indem Sie eine schriftliche Aufstellung anfordern.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Beiträge zur Abfertigung Neu?
Die Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttogehalts werden vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitnehmer trägt keine Beiträge zur Abfertigung Neu.
Kann ich mir die Abfertigung bei Selbstkündigung auszahlen lassen?
Bei Selbstkündigung können Sie die Abfertigung nicht sofort auszahlen lassen. Das Guthaben bleibt aber erhalten und kann später (z. B. bei Pensionsantritt oder bei Ende des nächsten Dienstverhältnisses unter anderen Umständen) abgerufen werden.
Wie wird die Abfertigung versteuert?
Bei Einmalauszahlung werden 6 % Lohnsteuer abgezogen. Die Abfertigung ist von der Sozialversicherung befreit. Bei Übertragung auf eine Pensionskasse kann die Besteuerung entfallen.
Was passiert mit meiner Abfertigung bei Arbeitgeberwechsel?
Bei der Abfertigung Neu bleibt Ihr Guthaben erhalten und wird weiter angespart - unabhängig davon, wie oft Sie den Arbeitgeber wechseln. Das ist einer der großen Vorteile gegenüber der Abfertigung Alt.