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Kfz-Leasing in Österreich 2026 - ein Vergleich mit Rechner

Wer ein Auto für 45.500 Euro least und 15.000 Euro als Depotsumme hinterlegt, senkt die Bemessungsgrundlage für die Raten auf 30.500 Euro. Restwert, Anzahlung und Laufzeit verschieben die Monatsrate oft stärker als der Zinssatz - und entscheiden mit darüber, ob ein Kredit über dieselbe Zeit nicht doch günstiger kommt.

Aktualisiert am 9. August 2026·Redaktion finfo.at
Angaben zum Leasingvertrag
EUR
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Betrag und Prozentwert gleichen sich gegenseitig ab.
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Am Ende der Laufzeit lösen Sie den Restwert ab, geben das Fahrzeug zurück oder schließen ein Anschlussleasing.
Berechnung erfolgt lokal im Browser, ohne Datenübermittlung
Restwert-Leasing
Monatliche Leasingrate
Richtwert, keine verbindliche Auskunft
Kaufpreis eingeben und berechnen - Rate, Gesamtkosten und Tilgungsplan erscheinen hier.
Leasing gegen Kredit
Erscheint nach der Berechnung.
Tilgungsplan
Erscheint nach der Berechnung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Der Kreditvergleich rechnet mit demselben Nominalzinssatz und derselben Laufzeit wie das Leasing; nach der letzten Kreditrate gehört das Fahrzeug Ihnen, beim Restwert-Leasing erst nach Ablöse des Restwerts. Nicht berücksichtigt: Bearbeitungsgebühren, Vollkaskoprämie, Servicepauschalen und Mehrkilometer-Verrechnung.
Kfz-Leasing - Das Wichtigste auf einen Blick
DefinitionNutzungsüberlassung eines Fahrzeugs gegen monatliche Ratenzahlung
EigentümerDer Leasinggeber bleibt zivilrechtlicher Eigentümer
LeasingartenVollamortisation, Teilamortisation (Restwertleasing), Depotleasing
Typische Laufzeit24 bis 48 Monate
VorleistungenMietvorauszahlung bis 30 %, Kautionen und Depot bis 50 % der Netto-Anschaffungskosten
VersicherungVollkasko wird meist vom Leasinggeber verlangt
Verbraucherschutz§ 26 VKrG, ab 20.11.2026 § 41 VKrG 2026

Ein Auto für 35.000 Euro, 36 Monate Laufzeit, 4,9 Prozent Zinsen: Als Restwertleasing mit 40 Prozent Restwert kostet es 685,61 Euro im Monat, als Autokredit 1.047,41 Euro. Die Leasingrate ist um 361,80 Euro niedriger - unterm Strich zahlen Sie aber 975 Euro mehr, und das Auto gehört Ihnen erst, wenn Sie am Ende zusätzlich 14.000 Euro auf den Tisch legen. Genau diese Rechnung entscheidet, ob Leasing für Sie passt.

Unabhängig von der Finanzierungsform steckt im Preis eines Neuwagens die Normverbrauchsabgabe. Beim Leasing zahlen Sie sie über die Raten mit, ohne dass sie gesondert ausgewiesen wird.

Leasing - was ist das eigentlich?

Beim Kredit kaufen Sie das Auto und zahlen den Kaufpreis in Raten ab. Beim Leasing kauft es der Leasinggeber, bleibt Eigentümer und überlässt Ihnen die Nutzung. Das englische „to lease“ heißt pachten oder mieten, und genau das beschreibt die Konstruktion: Ihre Raten gelten rechtlich nicht als Tilgung, sondern als Entgelt für den Gebrauch und als Ausgleich für den Wertverlust.

Die drei Arten des Kfz-Leasings

  1. Vollamortisation. Die Laufzeit ist so bemessen, dass der gesamte Anschaffungswert über die Raten abgedeckt ist. Wirtschaftlich ist das ein Ratenkauf, und die Rate entspricht der eines Kredits über dieselbe Zeit.
  2. Teilamortisation, meist Restwertleasing genannt. Die Raten decken nur den Wertverlust während der Laufzeit; am Ende bleibt ein vereinbarter Restwert offen. Die Rate ist deutlich niedriger, das Risiko liegt am Schluss: Bringt das Fahrzeug weniger als den Restwert, zahlen Sie die Differenz.
  3. Depotleasing. Sie hinterlegen zu Beginn eine Depotsumme, die wie eine Kaution wirkt und die Bemessungsgrundlage der Raten senkt. Nach oben ist sie steuerlich begrenzt: Übersteigen Kautionen, Depots und Darlehen zusammen 50 Prozent der Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer, wird das Fahrzeug steuerlich dem Leasingnehmer zugerechnet - genau das wollen die Leasinggesellschaften vermeiden. Für Mietvorauszahlungen liegt die Grenze bei 30 Prozent.

Sonderfall: Unternehmen setzen häufig auf Operating-Leasing, um kurzfristig Fahrzeuge zu bekommen, ohne sie zu kaufen. Damit gleichen sie Kapazitätsengpässe aus und halten die Fuhrparkgröße flexibel. Diese Variante ist eine echte Miete und fällt in der Regel nicht unter die Verbraucherschutzregeln für Leasingverträge.

Leasing oder Kredit: die Rechnung im Detail

Der Vergleich lohnt sich, weil beide Wege auf denselben Kaufpreis dieselben Zinsen anwenden - der Unterschied liegt allein darin, wie viel davon während der Laufzeit getilgt wird.

35.000 Euro, 36 Monate, 4,9 % nominalRestwertleasing (40 % Restwert)Autokredit
Monatsrate685,61 €1.047,41 €
Summe der Raten24.682 €37.707 €
Restwert am Ende14.000 €-
Gesamtaufwand38.682 €37.707 €
Finanzierungskosten3.682 €2.707 €
Eigentum nach 36 Monatennur gegen Ablöse von 14.000 €ja

Der Grund für die höheren Gesamtkosten: Beim Leasing bleibt der Restwert die ganze Laufzeit über unverzinst stehen und wird erst am Ende fällig. Sie zahlen also drei Jahre lang Zinsen auf einen Betrag, den Sie nicht tilgen. Wer das Auto ohnehin behalten will, fährt mit dem Autokredit günstiger. Wer alle drei Jahre ein neues Fahrzeug will und den Wagen sicher zurückgibt, kauft sich mit den 975 Euro Mehrkosten die niedrigere Monatsbelastung und das planbare Ende.

So rechnen Sie Ihren Vertrag durch

Halten Sie fünf Zahlen bereit, dann liefert der Rechner oben Rate, Gesamtkosten, Effektivzins und den vollständigen Tilgungsplan:

  • Kaufpreis brutto, inklusive aller Extras
  • Anzahlung oder Depotsumme
  • Laufzeit in Monaten
  • nominaler Zinssatz laut Angebot
  • vereinbarter Restwert, in Euro oder in Prozent des Kaufpreises

Prüfen Sie danach zwei Dinge im Angebot, die der Rechner nicht kennen kann: die Bearbeitungs- und Vertragsgebühren und die Verrechnung von Mehrkilometern. Beide verschieben den Effektivzins spürbar, und beide stehen selten auf der ersten Seite.

Was die Leasingrate wirklich senkt

Vier Stellschrauben wirken, und sie wirken unterschiedlich stark:

StellschraubeWirkung auf die RatePreis dafür
Höherer Restwertam stärkstenRestwertrisiko am Ende, höhere Gesamtkosten
Anzahlung oder Depotstark, proportional zum Betraggebundenes Kapital, bei Totalschaden im Risiko
Längere Laufzeitmittelmehr Zinsen insgesamt, längere Bindung
Niedrigerer Zinssatzam schwächstenkeiner - hier lohnt das Verhandeln immer

Warum die Rate bei höherer Einzahlung sinkt

Angenommen, Sie leasen ein Fahrzeug für 42.000 Euro, mit Extras kostet es 45.500 Euro. Sie hinterlegen 15.000 Euro aus dem Sparbuch als Depotsumme. Damit sinkt die Bemessungsgrundlage für Ihre Raten von 45.500 Euro auf 30.500 Euro. Die 15.000 Euro bleiben allerdings bis zum Vertragsende gebunden und werden nicht verzinst - rechnen Sie gegen, was dasselbe Geld auf einem Festgeldkonto in dieser Zeit gebracht hätte.

Wertverlust und Restwert: wo das Risiko liegt

Der Restwert ist eine Prognose, kein Versprechen. Er sollte möglichst nah am tatsächlichen Marktwert des Fahrzeugs zum Vertragsende liegen. Fällt der Verkaufserlös niedriger aus als der vereinbarte Restwert, schließen Sie die Lücke. Fällt er höher aus, sehen die meisten Verträge keine Beteiligung des Leasingnehmers am Überschuss vor.

Ein zu hoch angesetzter Restwert ist deshalb kein Geschenk, sondern eine verschobene Rechnung. Er drückt die Monatsrate im Angebot und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende nachzahlen. Verlangen Sie vor der Unterschrift, dass im Vertrag steht, wie der Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende festgestellt wird - dazu ist der Leasinggeber verpflichtet.

Risikoübergang auf den Leasingnehmer

Der Leasinggeber ist Eigentümer, das Risiko trägt trotzdem der Leasingnehmer. Erleidet das Fahrzeug einen Schaden durch Unfall, Vandalismus oder Diebstahl, tragen Sie die Wertminderung. Nur beim teureren Service-Leasing ist das anders geregelt.

Tipp: Beim Leasing mit Risikoübergang ist eine Vollkaskoversicherung praktisch Pflicht. Bei einem Totalschaden endet der Vertrag nicht automatisch: Die Versicherung ersetzt den Zeitwert, offen bleiben kann die Differenz zum vertraglichen Restwert. Eine GAP-Deckung schließt genau diese Lücke.

Gebrauchtwagen-Leasing

Gebrauchtwagen-Leasing gibt es, das Angebot ist aber schmal. In der Praxis kommen die Fahrzeuge von Händlern und Leasinggesellschaften: Vorführwagen oder Rückläufer aus abgelaufenen Verträgen. Die Raten sind niedriger als beim Neuwagen, dafür steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit von Werkstattkosten, und die Vorgeschichte des Fahrzeugs kennen Sie nur aus dem Serviceheft.

Leasing und Steuer: was Selbstständige absetzen können

Für Unternehmen und Selbstständige ist die steuerliche Behandlung der eigentliche Unterschied zwischen Kauf und Leasing - und sie fällt anders aus, als viele erwarten.

Beim Finanzierungsleasing gelten dieselben Regeln wie beim Kauf. Die Finanzverwaltung sieht darin einen verdeckten Ratenkauf. Damit greifen drei Beschränkungen:

  • Angemessenheitsgrenze 40.000 Euro. Anschaffungskosten für PKW und Kombi werden nur bis 40.000 Euro als betrieblich veranlasst anerkannt. Liegt der Preis darüber, sind die Leasingraten nur anteilig abzugsfähig. Bei einem Fahrzeug mit 50.000 Euro Bemessungsgrundlage sind das 80 Prozent (40.000 von 50.000). Dieselbe Kürzung trifft alle wertabhängigen Kosten: Vollkasko, Haftpflicht samt motorbezogener Versicherungssteuer und Zinsen.
  • Mindestnutzungsdauer acht Jahre. Für PKW und Kombi schreibt das Gesetz acht Jahre Nutzungsdauer vor. Ein Leasingvertrag über 36 Monate verteilt die Kosten aber auf drei Jahre.
  • Leasing-Aktivposten. Genau diese Differenz gleicht der Aktivposten aus: eine Korrekturgröße bei der Gewinnermittlung, die die auf die kürzere Vertragsdauer berechneten Raten auf die vorgeschriebenen acht Jahre streckt. Der Steuervorteil des kurzen Vertrags verschwindet damit.

Vorsteuerabzug. Für PKW und Kombi gibt es keinen Vorsteuerabzug, auch nicht auf die Leasingraten. Ausgenommen sind Fahrschulfahrzeuge, Taxis, Vorführwagen und Fahrzeuge zur gewerblichen Vermietung. Bei reinen Elektrofahrzeugen ist der Vorsteuerabzug möglich, aber gestaffelt: bis 40.000 Euro brutto voll, zwischen 40.000 und 80.000 Euro voll mit anschließender Korrektur über die Aufwandseigenverbrauchsbesteuerung, über 80.000 Euro gar nicht.

Wann das Auto steuerlich doch Ihnen gehört

Ob der Leasinggegenstand Ihnen oder dem Leasinggeber zugerechnet wird, entscheidet das wirtschaftliche Eigentum. Die Einkommensteuerrichtlinien nennen dafür klare Schwellen:

VertragsartZurechnung zum Leasingnehmer, wenn
Vollamortisationdie Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt; oder weniger als 40 %; oder bei einer Laufzeit zwischen 40 und 90 % eine Kaufoption zu einem wirtschaftlich nicht angemessenen Betrag besteht
Teilamortisation (Restwertleasing)die Grundmietzeit mehr als 90 % der Nutzungsdauer beträgt; oder der Leasingnehmer sowohl das Wertminderungsrisiko als auch die Wertsteigerungschance trägt; oder eine Kaufoption zu einem Restwert unter dem Verkehrswert besteht
Spezialleasingdas Fahrzeug so zugeschnitten ist, dass nur dieser eine Leasingnehmer es wirtschaftlich sinnvoll nutzen kann - unabhängig von allen Prozentsätzen

Die 90-Prozent-Schwelle ist der Grund, warum Kfz-Leasingverträge fast nie länger als 48 Monate laufen: Bei acht Jahren Nutzungsdauer wären 90 Prozent rund 86 Monate.

Welche Rechte Ihnen § 26 VKrG gibt

Ein Leasingvertrag ist nicht automatisch ein Verbraucherkreditgeschäft. Nach § 26 Abs. 1 Verbraucherkreditgesetz gilt er nur dann als Finanzierungshilfe - und damit als geschützt -, wenn eine von vier Bedingungen im Vertrag steht:

  1. Sie sind zum Erwerb des Fahrzeugs verpflichtet.
  2. Der Leasinggeber kann den Erwerb von Ihnen verlangen.
  3. Sie haben ein Ankaufsrecht zu einem bestimmten Preis und haften, wenn Sie es nicht ausüben, für diesen Wert.
  4. Sie haften bei Vertragsende für einen bestimmten Wert, ohne ein Ankaufsrecht zu haben.

Das übliche Kfz-Restwertleasing fällt unter Punkt 3 oder 4. Daraus folgt eine Aufklärungspflicht, auf die Sie bestehen können: Der Leasinggeber muss Sie vor Vertragsabschluss über das von Ihnen zu tragende Restwertrisiko und über die Art der Wertfeststellung bei Vertragsende aufklären - und beides in den Vertrag aufnehmen. Als Barzahlungspreis gilt dabei der Kaufpreis, den der Leasinggeber selbst für das Fahrzeug zahlt.

Bei einem Vertrag nach Punkt 1, also mit Erwerbspflicht, gilt der vorzeitige Erwerb als vorzeitige Rückzahlung: Ihre Zahlungen vermindern sich entsprechend der verkürzten Vertragsdauer, und die Berechnungsgrundlagen dafür müssen im Vertrag stehen. Bei Verträgen nach Punkt 3 und 4 sind das Rücktrittsrecht nach § 12 und die Kündigungsmöglichkeit nach § 15 dagegen ausgeschlossen.

Was sich am 20. November 2026 ändert

Das Verbraucherkreditgesetz wird aufgehoben. Ab 20. November 2026 gilt das Verbraucherkreditgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 36/2026, kundgemacht am 10. Juni 2026), das die EU-Richtlinie 2023/2225 umsetzt. Für Verträge, die vorher geschlossen wurden, bleibt das alte Recht maßgeblich.

Die Leasingregeln wandern von § 26 nach § 41 - und bringen zwei praktische Verbesserungen:

  • Kündigungsrecht beim Restwertleasing ohne Ankaufsrecht. Verträge, bei denen Sie für den Restwert haften, ohne das Fahrzeug kaufen zu dürfen, können Sie künftig jederzeit kündigen. Der Leasinggeber darf dann jene Zahlung verlangen, die bei einer vorzeitigen Rückstellung angefallen wäre - also gemindert um den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe. Über dieses Kündigungsrecht, die Zahlungspflicht und deren Berechnung muss er Sie vorab aufklären.
  • Klare Bezeichnung im Standardformular. Als Kreditart ist ausdrücklich „Restwertleasing ohne Ankaufsrecht“ anzugeben. Wer diese Zeile im europäischen Standardinformationsblatt findet, weiß, dass er das Restwertrisiko trägt und das Auto trotzdem nicht kaufen kann.

Die Versicherungsfrage

Die meisten Leasinggeber verpflichten ihre Kunden zum Vollkaskoschutz, weil nur so auch selbst verschuldete Schäden gedeckt sind. Steht dazu nichts im Vertrag, ist die Vollkasko trotzdem sinnvoll: Am Fahrzeug hängt das Eigentum eines Dritten, und jede Wertminderung schlägt bei der Rückgabe auf Sie durch.

Prüfen Sie außerdem, ob im Angebot eine Restschuld- oder GAP-Deckung enthalten ist und was sie kostet. Bei einem Totalschaden im zweiten Vertragsjahr liegt der Zeitwert regelmäßig unter dem vertraglichen Restwert; ohne GAP-Deckung zahlen Sie die Differenz für ein Auto, das Sie nicht mehr haben.

Diese Regeln gelten für Leasingnehmer

  1. Einbauten. Übliche Einbauten wie eine Anhängerkupplung sind meist erlaubt. Lassen Sie sich das bei Vertragserstellung schriftlich geben, weil Rückbaukosten sonst bei der Rückgabe auftauchen.
  2. Personenbeförderung. Sie dürfen Personen mitnehmen und das Fahrzeug anderen überlassen, sofern diese eine gültige Lenkberechtigung haben und fahrtüchtig sind.
  3. Räumliche Begrenzung. Fahrten ins Ausland sind zulässig. Sie gelten als Halter und haften für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften; für längere Auslandsaufenthalte verlangen manche Verträge eine Zustimmung.
  4. Schadensabwicklung. Nach einem Unfall informieren Sie unverzüglich die Versicherung. Die Abwicklung läuft zwischen Ihnen, dem Unfallgegner, der Werkstatt und der Versicherung - der Leasinggeber ist als Eigentümer einzubinden.
  5. Mehrkilometer. Die vereinbarte Jahreskilometerleistung ist Teil der Restwertkalkulation. Jeder Kilometer darüber wird bei der Rückgabe verrechnet, Minderkilometer werden oft nur zu einem geringeren Satz vergütet.

Wenn Sie nicht mehr zahlen können

Geraten Sie ohne Rücksprache in Zahlungsverzug, kann der Leasinggeber den Vertrag einseitig auflösen. Dann verlieren Sie das Fahrzeug und schulden zusätzlich die offenen Beträge. Rufen Sie früher an: Bei einem kurzfristigen Engpass ist eine Stundung möglich, bei einer dauerhaften Verschlechterung kommt die Übernahme des Vertrags durch eine andere Person in Frage - dafür braucht es die Zustimmung des Leasinggebers. Ein Zahlungsanstand führt außerdem zu einem Eintrag in der KonsumentenKreditEvidenz, der noch fünf Jahre nach der Tilgung sichtbar bleibt.

Häufige Fragen zum Kfz-Leasing

Ist Leasing günstiger als ein Kredit?
In der Monatsrate ja, in der Summe meist nein. Im Beispiel oben liegt die Leasingrate um 361,80 Euro niedriger, der Gesamtaufwand aber um 975 Euro höher - und das Auto gehört Ihnen erst nach Ablöse des Restwerts.

Wem gehört das geleaste Auto?
Zivilrechtlich dem Leasinggeber. Steuerlich kann es Ihnen zugerechnet werden, etwa wenn die Grundmietzeit über 90 Prozent der Nutzungsdauer liegt oder eine Kaufoption unter dem Verkehrswert besteht.

Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Bei Verträgen mit Erwerbspflicht gilt der vorzeitige Erwerb als vorzeitige Rückzahlung, die Zahlungen vermindern sich entsprechend. Beim Restwertleasing ohne Ankaufsrecht gibt es ab 20. November 2026 ein ausdrückliches Kündigungsrecht jederzeit, gegen eine Zahlung, die um den Fahrzeugwert bei Rückgabe gemindert wird.

Wie hoch darf die Depotzahlung sein?
Kautionen, Depots und Darlehen dürfen zusammen 50 Prozent der Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, Mietvorauszahlungen höchstens 30 Prozent. Darüber wird das Fahrzeug steuerlich dem Leasingnehmer zugerechnet.

Kann ich Leasingraten als Selbstständiger voll absetzen?
Bei PKW und Kombi nicht. Über 40.000 Euro Anschaffungswert greift die Angemessenheitsgrenze, und der Leasing-Aktivposten streckt die Raten auf die vorgeschriebene Nutzungsdauer von acht Jahren.

Gibt es Vorsteuerabzug auf Leasingraten?
Für PKW und Kombi nicht, außer bei Fahrschulfahrzeugen, Taxis, Vorführwagen und gewerblicher Vermietung. Bei reinen Elektrofahrzeugen ja, gestaffelt nach dem Bruttopreis mit den Grenzen 40.000 und 80.000 Euro.

Muss ich Vollkasko abschließen?
Gesetzlich nicht, vertraglich fast immer. Ohne Vollkasko und ohne GAP-Deckung tragen Sie bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Zeitwert und vertraglichem Restwert selbst.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: § 26 Verbraucherkreditgesetz (bis 19.11.2026), § 41 Verbraucherkreditgesetz 2026 (ab 20.11.2026, BGBl. I Nr. 36/2026), § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG samt PKW-Angemessenheitsverordnung, § 12 Abs. 2 UStG, Einkommensteuerrichtlinien zum wirtschaftlichen Eigentum. Alle Angaben ohne Gewähr.

Leasingrate monatlich