Alimente – Höhe 2024, Berechnung und Arbeitslosigkeit

Kinder erhalten von vornherein einen Anspruch auf Unterhalt. Solange beide Eltern im gemeinsamen Haushalt eingebunden sind und ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, geschieht durch sogenannten Naturalunterhalt.
Dieser umfasst die Bedürfnisse des Kindes und beinhaltet:

  • Erziehung
  • Unterkunft
  • Nahrung
  • Bekleidung sowie – wenn altersentsprechend gegeben:
  • Unterricht
  • Freizeitgestaltung sowie
  • Taschengeld

Wird dieser Naturalunterhalt nur von einem Elternteil geleistet, weil durch Trennung ein Elternteil nicht mehr im Haushalt lebt, erhält das Kind den Anspruch auf Alimente. Dies sind Geldleistungen, die den fehlenden Naturalunterhalt ausgleichen.
Ist ein Elternteil verstorben, können dafür, sofern dies die Lebenserhaltung nicht gefährdet wird, auch die Großeltern herangezogen werden.


Kurzinfo
Alimente fassen Geldleistungen zusammen, die die Versorgung des Kindes gewährleisten. Die Pflicht der Zahlung trägt der nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Elternteil, kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht anderweitig nach.
Beim Tod eines Elternteils können u.U. die Großeltern herangezogen werden

Die Höhe der Alimente

Die Höhe der Alimente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen.

Komponente eins bildet die Zahlungsfähigkeit, des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils. Diese setzt sich zusammen aus dem vorhandenen Vermögen, dem monatlichen Einkommen, Grad der Arbeitsfähigkeit und -marktlage, sowie der dabei zu berücksichtigenden Ausgaben zur Lebensführung.

Die zweite Komponente setzt sich aus dem jeweiligen Bedarf des Kindes zusammen. Dies ist abhängig von Alter, Entwicklungsstand und -möglichkeiten, eventuell vorhandenen Anlagen und gegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten, wie sie bei chronischer Krankheit auftreten können.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Einkünfte der verpflichtete Elternteil hat, desto höher die Alimente.
Dabei ist wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber gibt keine minimale Grenze vor. So kann es unter Umständen dazu kommen, dass bei geringem Einkommen das Existenzminimum unterschritten werden kann.


Achtung
Will sich der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Pflicht entziehen, zum Beispiel durch mutwillig geschaffene Arbeitslosigkeit oder Arbeitsantritt in einem Beruf, der unter dem Grade der Ausbildung läuft, wird nicht mehr das tatsächliche Einkommen für eine Berechnung herangezogen.
In diesem Fall wird das fiktive Einkommen (dem Ausbildungsgrad entsprechend) angesetzt. Dies gibt der sogenannte Anspannungsgrundsatz vor.

Berechnung der Alimente – so wird es gemacht

Um die Alimente zu berechnen, wird zunächst das monatliche Nettoeinkommen berechnet. Dabei erfolgt die Berechnung in Abhängigkeit von:

  1. nichtselbstständige Erwerbstätigkeit
  2. selbstständige Erwerbstätigkeit
  3. Arbeitslosigkeit

nichtselbstständige Erwerbstätigkeit

Bei Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte wird das monatliche Einkommen zur Berechnung herangezogen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden dabei vorsorglich abgezogen. Bei Erhalt eines 13. und/oder 14. Monatsgehalt wird dieses durch zwölf geteilt und dem monatlichen Gehalt zugerechnet.

selbstständige Erwerbstätigkeit

Bei Selbstständigen ist der im abgeschlossene Geschäftsjahr erzielte Reingewinn ausschlaggebend. Unterliegt der Selbstständigkeit ein stark schwankendes monatliches Einkommen, wird ein Einkommen aus dem Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gebildet, um eine realistische Berechnungsgrundlage zu erhalten.

Arbeitslosigkeit

Die Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosigkeit bildet die Arbeitslosenunterstützung. Hierbei kann ein Familienzuschlag bei Unterhaltspflicht beantragt werden. Dieser Zuschlag kann dann beansprucht werden, wenn wesentlich zum Unterhalt beigetragen wird, ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und kein eigenes Einkommen bezogen wird, welches die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

Berechung mittels Prozente des Einkommens

Für die Berechnung des Unterhalts über das Nettoeinkommen gibt der Gesetzgeber Prozentsätze vor, die wie folgt gelten:

Alter des Kindes Prozentualer Anteil des Nettoeinkommens
0 bis 6 Jahre 16 Prozent
7 bis 10 Jahre 18 Prozent
11 bis 15 Jahre 20 Prozent
ab 15 Jahre 22 Prozent

Sind mehrere Personen alimentenberechtigt, gilt die Tabelle unter Abzug. So ergibt sich für weitere Kinder unter 10 Jahren ein Abzug von 1%, für Kinder über 10 Jahre ein Abzug von 2% und bei Ehegatten je nach eigenem Einkommen ein Abzug von 0 bis 3 %.

Anrechnung anderer Leistungen zum Unterhalt

Die Familienhilfe ist als gesonderter Posten in eine Unterhaltsberechnung einzubeziehen und kann zur Reduktion der entsprechenden Beiträge führen. In welcher Höhe dies ausfällt, obliegt der zuständigen Berechnungsstelle und wird in jedem Fall neu betrachtet und entsprechend berechnet.

Bei erzielen eigenen Einkommens des Kindes reduziert sich der zu leistende Unterhalt ebenfalls in Abhängigkeit der Einkommenshöhe. Davon ausgenommen sind kurzfristige Einkommen, wie etwa die Ausübung eines Ferienjobs sowie sämtliche Familien-, Studien- und Schülerhilfen.

Unterhaltspflicht bei Betreuung

Richtet sich die Betreuung des unterhaltspflichtigen Elternteils nach dem allgemeinen Kontaktrecht, ändert dieses nichts an der Höhe der zu zahlenden Alimente.
Das Kontaktrecht sieht dabei 2 Tage alle zwei Wochen bzw. 1 Tag pro Woche sowie 4 Wochen der Ferienzeit vor.

Übersteigt die Betreuung im hohen Ausmaß diesen Rahmen, kann dies zu einer Minderung der zu leistenden Alimente führen. Diese Reduktion ist individuell zu ermitteln und kann nicht pauschal benannt werden. Zur Berechnung werden dann Haushaltsersparnisse des hauptsächlich betreuenden Elternteils. Prozentual wird in der Regel hierbei eine Minimierung von 10% bis 20% angesetzt werden.

Eine Aufhebung der Alimente kann stattfinden, wenn beide Elternteile das Kind gleichermaßen betreuen.