Mehrkindzuschlag in Österreich 2024 – Antrag und Höhe

Seit dem 1. Jänner 2011 gibt es für Familien in Österreich den sog. Mehrkindzuschlag. Er soll vor allem Mehrkindfamilien entlasten. Hat eine Familie mehr als zwei Kinder, kann sie diesen beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Familienbeihilfe wird für mindestens drei Kinder bezogen.
  • Das Familieneinkommen übersteigt nicht die zulässige Höchstgrenze.
  • Die Kinder müssen ständig in Österreich leben. (Ausnahme EU-Raum)

Familienbeihilfe

Wird die Familienbeihilfe zum Teil vom Vater und zum Teil von der Mutter bezogen, dann kann der Mehrkindzuschlag für Kinder aus einem Haushalt zusammengerechnet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die beiden Eltern darüber geeinigt haben, wer von ihnen den Mehrkindzuschlag bekommen soll. Hat eine Einigung stattgefunden, dann muss dem Antrag eines Verzichtserklärung des verzichtenden Elternteils beigefügt werden.

Im Ausland lebende Kinder

Um den Mehrkindzuschlag gewährt zu bekommen, müssen Ihre Kinder ständig in Österreich oder in einem Mitgliedstaat der EU-Leben. Für Kinder, die in Drittstaaten leben wird kein Mehrkindzuschlag gewährt, außer es handelt sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt, wie zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung.

Familieneinkommen

Ob Sie den Mehrkindzuschlag beantragen können, hängt vom Ihrem Familieneinkommen ab. Die Grundlage dafür bildet immer das Familieneinkommen des Vorjahres. So ist beispielsweise das Familieneinkommen von 2017 ausschlaggebend dafür, ob Sie im Jahr 2018 den Mehrkindzuschlag bekommen. Das Familieneinkommen besteht in der Regel aus der Summe der Einkommen beider Elternteile. Leben die Eltern mehr als sechs Monate getrennt, werden die Einkommen nicht zusammengezählt. Es wird also nur das Einkommen desjenigen Elternteils berücksichtigt, der ihn beantragt. Ebenso entfällt die Zusammenrechnung, wenn das Einkommen eines Elternteils negativ war.

Weiter kommt es auf die Höhe des Familieneinkommens (des Vorjahres) an. So darf das Familieneinkommen die Höchstgrenze von 55.000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.

Den Mehrkindzuschlag beantragen

Da die Gewährung des Mehrkindzuschlags anhand des Einkommens des Vorjahres berechnet wird, liegt es nahe, dass dieser im Zuge der Einkommensteuererklärung bzw. bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der Veranlagung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragt wird. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Homepage). Dies ist aber nur eine Empfehlung, denn grundsätzlich können Sie den Mehrkindzuschlag jederzeit beantragen.

Der Mehrkindzuschlag wird für ein Jahr gewährt und muss für das Folgejahr neu beantragt werden.
Wird er rückwirkend beantragt, dann wird er Ihnen nur für die letzten fünf Jahre gewährt, gerechnet ab dem Monat der Antragstellung.

Hinweis für die rückwirkende Beantragung: Die Höchstgrenze des Familieneinkommens betrug seit dem Jahr 2011 55.000 Euro. Hier hat sich also nichts verändert.

Bringen Sie keine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein, dann können Sie den Mehrkindzuschlag mit dem Formular E4 beantragen.

Hinweis: Erfüllen Sie allen Bedingungen, um den Mehrkindzuschlag zu erhalten, dann denken Sie daran, dass Ihnen der Mehrkindzuschlag nur gewährt wird, wenn die notwendigen Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Reichen Sie den Antrag elektronisch ein, dann müssen Sie ggfs. die Verzichtserklärung persönlich oder per Post einreichen.

Höhe des Mehrkindzuschlags

Der Mehrkindzuschlag beträgt 20 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Für jedes weitere Kind können bekommen Sie ebenfalls 20 Euro pro Monat.

Wie wird der Mehrkindzuschlag ausbezahlt?

Wird der Mehrkindzuschlag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragt, wird er auch im Rahmen dieser ausbezahlt. Geben Sie eine Einkommensteuererklärung ab, dann wird der Mehrkindzuschlag in dieser berücksichtigt.

Haben Sie keine steuerpflichtigen Einnahmen, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen der Mehrkindzuschlag von der zuständigen
Stelle direkt ausbezahlt wird.

Q&A-Bereich:

Wer bekommt in Österreich den Mehrkindzuschlag?

Der Mehrkindzuschlag ist für Familien mit mehreren Kindern (= Mehrkindfamilien) vorgesehen. Mehrkindfamilien haben drei oder mehr Kinder. Um den Zuschlag zu bekommen, muss Ihre Familie aber noch weitere Voraussetzungen erfüllen.

Ist er eine Einkommensgrenze gekoppelt?

Ja, in der Regel an das Familieneinkommen, also an das zusammengerechnete Einkommen beider Elternteile. Die Höchstgrenze liegt bei 55.000 Euro. Ist diese Grenze überschritten, wird Ihnen der Mehrkindzuschlag nicht gewährt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit wir den Mehrkindzuschlag bekommen?

Sie müssen mindestens drei Kinder haben, die ständig in Österreich oder einem Mitgliedstaat der EU leben, und für die Sie Familienbeihilfe beziehen. Außerdem darf Ihr Familieneinkommen nicht über 55.000 Euro betragen.

Wann und wo kann ich den Zuschlag beantragen?

Da die Basis ist immer das Einkommen des Vorjahres ist, empfiehlt es sich, ihn mit der Arbeitnehmerveranlaug bzw. der Einkommensteuererkärung zu beantragen. Sie können den Mehrkindzuschlag aber auch zu einem anderen Zeitpunkt beantragen, denn der Zeitpunkt für die Beantragung kann von Ihnen frei gewählt werden. Beantragt wird er beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Kann er auch für Kinder, die im Ausland leben, beantragt werden?

Nein, außer die Kinder leben ständig in einem Mitgliedstaat der EU.

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