Playboy Regelung 2026 - Grenze in Österreich
| Playboygrenze (Unterhaltsstopp) - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Definition | Obergrenze für Kindesunterhalt bei hohem Einkommen |
| Zweck | Schutz vor pädagogisch schädlicher Überalimentierung |
| Höhe | 2-facher (bis 10 J.) bzw. 2,5-facher (ab 10 J.) Regelbedarf |
| Regelbedarf 2026 | 360 € (0-5 J.) bis 800 € (ab 20 J.) |
| Ausnahmen | Bei Sonderbedarf kann Obergrenze überschritten werden |
| Rechtsanspruch | Richtwert - keine gesetzlich fixierte Grenze |
Bei einem zwölfjährigen Kind endet der Unterhalt in der Praxis bei rund 1.400 Euro im Monat - egal, ob der zahlende Elternteil 8.000 oder 30.000 Euro netto verdient. Das ist die Playboygrenze: 2,5-mal der Regelbedarf von 560 Euro. Nach der reinen Prozentrechnung wären es bei 30.000 Euro Nettoeinkommen 6.000 Euro.
Diese Deckelung steht in keinem Gesetz. Sie stammt aus der Rechtsprechung und ist deshalb kein fixer Betrag, sondern ein Richtwert, von dem Gerichte im Einzelfall abweichen. Die Unterhaltshöhe selbst hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen ab, daneben aber auch vom Privatvermögen, vom konkreten Bedarf des Kindes und von der Arbeitsfähigkeit des Zahlungspflichtigen. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag zu den Alimenten.
Besserverdiener zahlen mehr
Die Höhe des Kindesunterhaltes wird vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Somit werden Besserverdiener automatisch zu höheren Zahlungen verpflichtet. Jedoch ist dies nicht unbegrenzt möglich - es gibt einen sogenannten Unterhaltsstopp, der als Bemessungsgrundlage nicht überschritten werden sollte.
Definition „Playboygrenze“
Die sogenannte Playboygrenze ist als eine Obergrenze des Unterhalts zu verstehen, damit die Unterhaltsforderungen des erziehenden Elternteils nicht ins Unermessliche steigen.
Aus diesem Grund wird die Playboygrenze auch als „Unterhaltsstopp“ oder „Luxusgrenze“ bezeichnet.
Ein Elternteil mit normalem Einkommen zahlt den üblichen Prozentsatz, wohingegen ein überdurchschnittliches Gehalt mit höheren Alimenten einhergeht. Der Höchstbetrag ist jedoch begrenzt:
- Kinder bis 10 Jahre: 2-facher Regelbedarf
- Kinder ab 10 Jahren: 2,5-facher Regelbedarf
Diese Grenze kann jedoch durch gerichtliche Entscheidungen überschritten werden, falls ein Mehrbedarf für schulische Belange, Erziehung oder die Gesundheit des zu versorgenden Kindes gerechtfertigt ist.
Regelbedarfssätze 2026
Der Regelbedarf gibt an, wie viel ein Kind in Österreich durchschnittlich zum Leben braucht - unabhängig vom Lebensstandard der Eltern. Diese Sätze werden jährlich vom Landesgericht für ZRS Wien neu festgesetzt.
| Alter des Kindes | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 360 € |
| 6 bis 9 Jahre | 460 € |
| 10 bis 14 Jahre | 560 € |
| 15 bis 19 Jahre | 700 € |
| ab 20 Jahre | 800 € |
Der Wechsel in die nächste Altersklasse erfolgt jeweils zum Geburtstag und wirkt ab dem Folgemonat.
Unterhaltsstopp (Playboygrenze) 2026
Die Playboygrenze berechnet sich als Vielfaches des Regelbedarfs:
| Alter des Kindes | Unterhaltsstopp 2026 | Berechnung |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 720 € | 2 × 360 € |
| 6 bis 9 Jahre | 920 € | 2 × 460 € |
| 10 bis 14 Jahre | 1.400 € | 2,5 × 560 € |
| 15 bis 19 Jahre | 1.750 € | 2,5 × 700 € |
| ab 20 Jahre | 2.000 € | 2,5 × 800 € |
Berechnung des Kindesunterhalts: Die Prozentsatzmethode
Der Kindesunterhalt wird anhand der Prozentsatzmethode ermittelt. Folgende Prozentsätze des monatlichen Nettoeinkommens sind in der Alimente-Tabelle festgelegt:
| Alter des Kindes | Prozentsatz |
|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 16 % |
| 6 bis 9 Jahre | 18 % |
| 10 bis 14 Jahre | 20 % |
| ab 15 Jahre | 22 % |
Abzüge bei mehreren Unterhaltsberechtigten
Gibt es mehr als eine unterhaltsberechtigte Person, wird der Prozentsatz gekürzt. Abgezogen werden Prozentpunkte, nicht Prozent: Aus 20 Prozent werden bei einem weiteren Kind unter zehn Jahren also 19 Prozent, nicht 19,8.
- Jedes weitere Kind unter 10 Jahren: 1 Prozentpunkt
- Jedes weitere Kind über 10 Jahren: 2 Prozentpunkte
- Für Ehegattin oder Ehegatten, je nach deren Einkommen: 0 bis 3 Prozentpunkte
Ein Vater mit 3.200 Euro netto hat drei Kinder: 12, 8 und 4 Jahre. Für das zwölfjährige Kind gilt der Grundsatz von 20 Prozent. Abgezogen werden 1 Prozentpunkt für das achtjährige und 1 Prozentpunkt für das vierjährige Kind, also 18 Prozent. Das ergibt 576 Euro im Monat. Die Playboygrenze läge bei 1.400 Euro und spielt hier keine Rolle - sie greift erst ab etwa 7.800 Euro Nettoeinkommen.
Warum gibt es die Playboygrenze?
Die Luxusobergrenze dient nicht dazu, den unterhaltspflichtigen Besserverdiener zu entlasten. Aus juristischer Sicht soll es vielmehr kein Bestreben sein, das Kind einem überzogenen Luxus auszusetzen. Eine Überalimentierung soll vermieden werden, um die Kindesentwicklung nicht zu gefährden.
Die Befürchtung ist, dass zu hohe Unterhaltszahlungen dazu führen könnten, dass Kinder keinen Sinn darin sehen, sich beruflich zu entwickeln - besonders wenn die Unterhaltszahlungen über dem Gehalt einer Erwerbstätigkeit liegen würden.
Durch die Unterhaltsregulierung soll die Motivation aufrechterhalten werden und der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Aus diesem Grund gibt es weder eine konkretisierte Reglementierung noch eine gerichtlich angeordnete fixe Bemessungsgrundlage. Dies ermöglicht Richtern individuelle Entscheidungen, die gezielt an die einzelnen Bedürfnisse angepasst werden können.
Sonderbedarf - wann die Playboygrenze überschritten werden kann
Bei einem berechtigten Sonderbedarf kann die Luxusobergrenze angepasst werden. Allerdings ist zu differenzieren, was als Sonderbedarf gilt:
Was zählt als Sonderbedarf?
- Notwendige medizinische Behandlungen (über das übliche Maß hinaus)
- Kieferorthopädische Zahnbehandlungen
- Kosten eines Spitalsaufenthalts
- Ausbildungsbedingte Anschaffungen (z. B. Laptop für Bewerbungen)
- Auswärtige Ausbildung (Internat, Studium), wenn keine gleichartige Ausbildung am Wohnort möglich ist
- Vorübergehende Nachhilfe
Was zählt NICHT als Sonderbedarf?
- Klassenfahrt, Schulsportwoche, Schulschikurs
- Kindergarten, Hort
- Feriencamp, Urlaub
- Sportausrüstung, Tanzschule
- Fahrschule
Diese Entscheidungen erfolgen durch einen Richter und sind immer individuell und von Fall zu Fall abzuwägen. Die technische Grundausstattung für Kinder, also Computer und Internetzugang, gilt heute als notwendig und kann als Sonderbedarf anerkannt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Playboygrenze?
Die Playboygrenze (auch Unterhaltsstopp oder Luxusgrenze genannt) ist eine Obergrenze für Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichem Einkommen. Sie liegt beim 2-fachen (bis 10 Jahre) bzw. 2,5-fachen (ab 10 Jahre) des Regelbedarfs.
Wie hoch ist die Playboygrenze 2026?
Je nach Alter des Kindes: 720 € (0-5 Jahre), 920 € (6-9 Jahre), 1.400 € (10-14 Jahre), 1.750 € (15-19 Jahre) oder 2.000 € (ab 20 Jahre).
Kann die Playboygrenze überschritten werden?
Ja, bei berechtigtem Sonderbedarf (z. B. medizinische Behandlungen, besondere Ausbildungskosten) kann das Gericht höhere Zahlungen anordnen.
Was ist der Regelbedarf?
Der Regelbedarf ist der statistische Durchschnittsbedarf eines Kindes in Österreich, unabhängig von den Lebensverhältnissen der Eltern. Er wird jährlich vom Landesgericht für ZRS Wien festgesetzt.
Quellen
alimente.wien - Regelbedarf und Unterhaltsstopp
oesterreich.gv.at - Allgemeines zur Unterhaltshöhe
oesterreich.gv.at - Berechnung der Unterhaltshöhe: Prozentsätze und Abzüge
Bundesministerium für Justiz - Kindesunterhalt
ris.bka.gv.at - § 231 ABGB (Bemessung des Unterhalts)
arbeiterkammer.at - Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsleistungen