Sabbatical in Österreich 2024 – Modelle für Lehrer, Beamte und Angestellte

Was ist das Sabbatical?
Unter dem Begriff „Sabbatical“, auch Sabbatjahr oder Freijahr genannt, wird eine Auszeit vom Berufsleben verstanden. Im Unterschied zur Bildungskarenz ist sie an keinen Zweck gebunden. Die Dauer maximale Dauer dieser Auszeit beträgt 12 Monate.

Wer hat Anspruch auf das Sabbatjahr?
In der Privatwirtschaft besteht kein gesetzlicher Anspruch auf dieses Freijahr. Besteht der Wunsch für diese Auszeit, muss sie mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Auch besteht kein Zwang, das Freijahr zu nehmen. Die Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes haben jedoch die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen.

Wie werde ich während des Sabbaticals bezahlt?
Das Geld für Ihre Bezahlung stammt in der Regel aus einem Lohnverzicht während der Vorbereitungsphase. In dieser arbeiten Sie wie gewohnt, verzichten aber auf einen Teil Ihres Einkommens. Dieser angesparte Teil wird Ihnen dann während der Freizeitphase ausbezahlt.

Was muss ich beim Sabbatjahr beachten?
Sabbaticals basieren auf Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Neben der genauen Festlegung der Vorbereitungs- und Freizeitphase, sollten darin auch das Gehalt, längere Krankenstände und die Wiedereingliederung festgelegt werden.

Muss ich meinem Arbeitgeber berichten, was ich während des Sabbatjahres gemacht habe?
Da das Sabbatical an keinen Zweck gebunden ist, müssen Sie auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was Sie in der Zeit getan haben. Allerdings müssen besondere Punkte, wie zum Beispiel ein Nebenbeschäftigungsverbot eingehalten werden.

Einmal eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, ist für viele Arbeitnehmer ein langersehnter Wunsch. Sei es, um sich Träume und Wünsche zu erfüllen, oder mehr Zeit mehr der Familie zu verbringen. Eine Möglichkeit ist dafür das sog. Sabbatical, welches sich auch in Österreich immer öfter genommen wird.

Sabbatical – was ist das?

Der Begriff „Sabbatical“ stammt aus den USA und wird auf Deutsch in der Regel mit „Sabbatjahr“ übersetzt. Geprägt wurde der Begriff von US-amerikanischen Universitätsprofessoren, die ihn Bezeichnung für ein Forschungssemester verwendet haben. Übertragen auf den außeruniversitären Betrieb bedeutet Sabbatical eine Auszeit vom Arbeitsverhältnis. Es handelt sich dabei also um einen Sonderurlaub. Die maximale Dauer des Sabbaticals beträgt 12 Monate. Es können aber auch kürzere Zeiten vereinbart werden.

Gründe für die längere Auszeit von der Arbeitswelt

Gründe, sich längere Zeit von der Arbeitswelt zu verabschieden, gibt es viele. Sie können

  • im privaten Bereich liegen, um zum Beispiel mehr Zeit mit der Familie zu verbringen
  • im beruflichen Bereich, um sich neu zu orientieren, oder um neue Kreativität zu schöpfen.

Der Grund für ein Sabbatjahr kann aber auch aus dem Wunsch nach Reisen entstehen, oder in der Unterstützung sozialer Projekte liegen. Da das Sabbatical an keinen Zweck gebunden ist, steht e dem Arbeitnehmer frei, was er in dieser Zeit macht.

Wer kann das Sabbatical in Anspruch nehmen?

In der Privatwirtschaft gibt es in Österreich keine gesetzliche Grundlage, die einen Anspruch auf das Sabbatjahr begründet. Daher muss es mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Hingegen besteht für die Berufsgruppen der öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, dieses Freijahr zu nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Es sprechen keine dienstlichen Gründe dagegen.
  • Der Bedienstete hat bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet.

In der Privatwirtschaft gilt für das Sabbatical das Gleichbehandlungsgebot. So muss sachlich begründet werden, warum manche Personen von diesem Angebot ganz oder teilweise ausgeschlossen sind. So ist zum Beispiel möglich, dass der Arbeitgeber Bereiche oder Positionen ausschließt, in welchen Auszeiten nur im geringen Umfang bzw. überhaupt nicht möglich sind.

Wie läuft das Sabbatical ab?

Beim Sabbatjahr wird zwischen der Vorbereitungs- und der Freizeitphase unterschieden. Und beide sollten gut vorbereitet werden.

Vorbereitungsphase

Da der Arbeitnehmer während des Freijahres nicht im Betrieb arbeitet, sollte der Beginn des Sabbaticals lang- bzw. längerfristig geplant werden, denn schließlich muss auch für einen Ersatz am Arbeitsplatz gesorgt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung der Auszeit. Hierfür gibt es zwei Modelle:

  • Ansparmodell
  • Reduktion des Entgeltes

Ansparmodell

Beim Ansparmodell bezieht der Arbeitnehmer während des Sabbatjahres das gleiche Gehalt wie bisher. Voraussetzung dafür ist, das Arbeitszeit, in der Regel in Form von Mehrstunden, angesammelt werden. Diese werden dann während des Sabbaticals verbraucht. Da das Ansparen von Arbeitszeit oft mit großen Belastungen verbunden ist und nicht zu unterschätzen ist, eignet sich dieses Modell nur für kürzere Auszeiten.

Reduktion des Entgeltes

Dies ist die weitaus gängigere Variante. In diesem Fall verpflichtet sich der Arbeitnehmer seinem Beschäftigungsausmaß weiterhin nachzukommen, allerdings verzichtet er auf einen Teil seines Einkommens. Die so angesparte Summe wird ihm dann während der Freizeitphase als „Gehalt“ ausbezahlt. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung dieses Entgeltes sehr komplex sein kann, wenn zum Beispiel Biennalsprünge oder Erhöhungen des Kollektivvertrages zu berücksichtigen sind.

Wie viel Zeit für das notwendige „Entgeltguthaben“ erforderlich ist, hängt letztendlich von der Höhe des Auszahlungsbetrages während des Sabbatjahres ab. Für den öffentlichen Dienst wird zum Beispiel angegeben: Um ein Jahr vom Dienst freigestellt zu werden, müssen fünf Jahre mit einem Bezug von 80 Prozent gearbeitet werden.

Sabbatical-Vereinbarung

Da es sich beim Sabbatjahr nur um eine begrenzte Auszeit handelt, sollten die Bedingungen in einer Vereinbarung festgelegt werden. In Österreich sehen manche Kollektivverträge Muster vor, aber eine einheitliche Regelung gibt es nicht. So kann es sein, dass auch Einzelvereinbarungen getroffen werden müssen. Ziel ist es, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Probleme zu ersparen, die während oder vor dem Freijahr auftreten können. Zu den wichtigsten Punkten gehören dabei:

  • Festlegung von Beginn und Ende der Vorbereitungs- bzw. der Freizeitphase
  • Festlegung des anzuwendenden Modells während der Vorbereitungsphase
  • Höhe des Entgeltes während der Freizeitphase
  • Urlaubstage in der Freizeitphase (bereits konsumiert oder zusätzlich)
  • Abänderung oder vorzeitige Beendigung der Vereinbarung
  • Widerrufsvorbehalte
  • Regelungen für den Fall von einer längeren Erkrankung während der Freizeitphase
  • Geheimhaltungsverpflichtung
  • Ausübung von Nebentätigkeiten
  • Nutzung von Betriebseigentum während der Freizeitphase (zum Beispiel Laptop oder Handy)
  • Regelungen für die Zeit nach dem Sabbatjahr (Wiedereingliederung, Versetzungsvorbehalt, Kündigungsschutz)

Da während des Freijahres der Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufrecht bleibt, müssen dafür auch Regelungen in der Vereinbarung festgeschrieben werden.

Freizeitphase

Da das Sabbatjahr an keinen Zweck gebunden ist, kann die Freizeitphase für die unterschiedlichsten Dinge genutzt werden. Allerdings sollten Sie sich dafür auch einen Plan machen, denn die freie Zeit ist schneller vorbei als man denkt. Dies gilt v.a., wenn Sie eine längere Reise, manche sprechen hier von einer Weltreise, machen wollen, aber auch bei der Unterstützung von sozialen Projekten. Wollen Sie mehr Zeit mit der Familie verbringen, dann sollte das Freijahr nicht unbedingt in eine Zeit fallen, in welcher die Kinder im Ausland sind.

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