Bildungskarenz in Österreich – Höhe, Auszahlung und Voraussetzungen in Österreich

Lebenslanges Lernen als persönlicher Motor für die berufliche Laufbahn – Die wirtschaftliche Entwicklung schreitet mit großen Schritten voran. Um mithalten zu können, brauchen Sie sich aber nicht die Siebenmeilenstiefel anzuziehen. Investieren Sie einfach in Ihre berufliche Zukunft. Das Arbeitsmarktservice Österreich unterstützt Sie dabei. Erfahren Sie hier alles darüber, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Österreich in den Genuss des Weiterbildungsgeldes zu kommen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungskarenz bewilligt?

Die Bildungskarenz selbst müssen Sie zunächst von Ihrem Arbeitgeber bewilligen lassen. Haben Sie dessen Einverständnis eingeholt, bekommen Sie das Weiterbildungsgeld, wenn Sie:

  • Innerhalb der letzten 2 Jahre für mindestens 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren
  • unselbstständig erwerbstätig sind
  • arbeitslosengeldbezugsberechtigt sind
  • mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind
  • nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 425,70 monatlich) arbeiten
  • innerhalb der letzten 4 Jahre keine Bildungskarenz in Anspruch genommen haben
  • während der Bildungskarenz nicht oder nur geringfügig (bis EUR 425,70 monatlich) dazuverdienen wollen
  • die Dauer der Bildungskarenz nicht weniger als 2 Monate und nicht mehr als 12 Monate beträgt

ACHTUNG! Sie können als Arbeitnehmer die Bildungskarenz nicht einseitig antreten. Das heißt: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. Der Arbeitgeber hat das Recht, ihren Wunsch nicht zu entsprechen.

Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden? Formular / Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zur Vorlage beim AMS: https://www.ams.at/_docs/001_avrag_11.pdf

Mit welchem monatlichen Betrag kann gerechnet werden?

Das vom Arbeitsamt finanzierte Weiterbildungsgeld wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Der Mindesttagsatz beträgt derzeit EUR 14,53. Sie können diesen Betrag durch einen Zuverdienst von maximal EUR 425,70 (Geringfügigkeitsgrenze) aufstocken.

INFO: Die Auszahlung des Bildungskarenzgeldes beginnt frühestens mit dem Tag der Antragsstellung.

Ab welchem Zeitabstand kann eine weitere Bildungskarenz beantragt werden?

Der Beobachtungszeitraum beträgt 4 Jahre. Innerhalb des Beobachtungszeitraumes haben Sie das Recht auf Bezug von Weiterbildungsgeld. Haben Sie in den letzten 4 Jahren bereits Weiterbildungsgeld bezogen, und haben Sie Ihr Kontingent ausgeschöpft, wird Ihrem Antrag nicht entsprochen.

Wie lange darf die Bildungskarenz dauern?

Das Weiterbildungsgeld wird auf die Dauer von maximal 12 Monate innerhalb eines Vierjahreszeitraumes gewährt. Diese 12 Monate können auch geteilt konsumiert werden, soweit ein einzelnes Modul mindestens 2 Monate dauert. Das Stundenausmaß der Weiterbildung muss dabei zumindest 20 Wochenstunden betragen.

INFO: Studenten bekommen das Weiterbildungsgeld unter gewissen Voraussetzungen auch für einen längeren Zeitraum gewährt.

Was gilt als Aus- und Weiterbildung?

Das Nachholen von Abschlüssen und das Erlernen einer Fremdsprache im In- oder Ausland wird als Aus- und Weiterbildung gewertet.

Für alle anderen Weiterbildungen, Kurse und Schulungen wird der Einzelfall bewertet. Nicht akzeptiert werden Kurse, die ein Thema aus dem Freizeit- oder Hobbybereich behandeln.

Bildungskarenz mit Kind

Haben Sie ein Kind unter 7 Jahren, für welches Sie Betreuungspflichten zu erfüllen haben, dann kann das Weiterbildungsgeld auch dann gewährt werden, wenn das wöchentliche Stundenausmaß von 20 Wochenstunden unterschritten wird. Sobald jedoch die Möglichkeit einer Betreuung für 20 Wochenstunden besteht, gibt es kein Weiterbildungsgeld.

Habe ich Anspruch auf Weiterbildungsgeld? Die Antwort finden Sie im interaktiven Online-Ratgeber des AMS: https://www.ams.at/ratgeber-arbeitsuchende/weiterbildung-teilzeit

ACHTUNG! Wenn die Bildungskarenz vor dem Mindestzeitraum von 2 Monaten vorzeitig beendet wird, muss das Weiterbildungsgeld zurückbezahlt werden.

Bildungskarenz nach Babypause

Seit 2013 ist es nicht mehr möglich, anschließend an die Babypause in Bildungskarenz zu gehen. Ihren Anspruch auf Weiterbildungsgeld erhalten Sie nämlich erst nach einer Beschäftigung von mindestens 6 Monaten.

Die einzige Ausnahme, die Sie als Mutter oder Vater eines Kindes unter 7 in Anspruch nehmen können, ist das reduzierte Stundenausmaß (16 statt 20 Wochenstunden). Weiterbildungsgeld erhalten Sie in diesem Fall aber nur, wenn Sie für Ihr Kind keine adäquate Betreuungsmöglichkeit für 20 Wochenstunden organisieren können.

Welche Voraussetzungen gelten für Saisonkräfte?

Falls Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis innerhalb eines Saisonbetriebes befinden, besteht die Möglichkeit, das Weiterbildungsgeld schon nach 3 Monaten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer vorangegangenen sechsmonatigen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 4 Jahren.

TIPP: Vereinbaren Sie mit Ihrem langjährigen Dienstgeber eine Einstellung nur für die letzten drei Monate der Saison. So kommen Sie eher in den Genuss einer Bewilligung.

Wie wird der Antrag auf Weiterbildungsgeld gestellt?

Das Weiterbildungsgeld wird bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle

beantragt. Wenn Sie das elektronische eAMS-Konto nutzen, kann der Antrag online gestellt werden. Andernfalls besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich einzubringen. Mit dem Antrag ist die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.

Pflichten in Bildungskarenz

Für jede Weiterbildungsmaßnahme muss ein Bildungsnachweis in Form von Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen erbracht werden. Von Studenten, die Weiterbildungsgeld beziehen, verlangt das AMS nach jedem Semester einen Prüfungs- (zwei Semesterwochenstunden oder 4 ECTS-Punkte) oder Erfolgsnachweis (in Form einer Bestätigung über den voraussichtlich positiven Abschluss).

Wie ist man während dieser Zeit versichert?

Sie sind auch während der Zeit der Bildungskarenz unfall-, kranken- und pensionsversichert. Die Zeiten werden auch bei der Pensionsberechnung berücksichtigt.

Was ist eine Bildungsteilzeit?

Neben der Bildungskarenz, bei der Sie nicht oder nur geringfügig arbeiten, besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit lediglich zu reduzieren, um eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Die Reduktion der Arbeitszeit kann zwischen 25 % und 50 % betragen, die Normalarbeitszeit darf dabei 10 Wochenstunden nicht unterschreiten.

Das Bildungsteilzeitgeld kann beim AMS beantragt werden. Wird Ihr Ansuchen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom AMS akzeptiert, erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von EUR 0,79 pro volle verringerte Arbeitsstunde.

Kann Weiterbildungskarenz und Bildungsteilzeit kombiniert werden?

Ja. Es ist möglich, die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz innerhalb eines Beobachtungszeitrahmens von 4 Jahren zu kombinieren. Wird die Bildungsteilzeit vom AMS gewährt, haben Sie auch Anrecht auf Bildungsteilzeit – und umgekehrt.

Freistellung gegen Entfall der Bezüge

Diese Option können Sie auch dann wählen, wenn Sie derzeit keine Weiterbildung geplant haben. Die Freistellung gegen Entfall der Bezüge wurde für alle Arbeitnehmer geschaffen, die sich die dadurch gewonnene Zeit völlig frei gestalten wollen. Eine Unterstützung vom AMS ist jedoch nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung eine (nicht nur geringfügig Beschäftigte) Ersatzarbeitskraft einstellt, die vor der Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat.

Besteht während der Zeit der Bildungskarenz ein Kündigungsschutz?

Zwar besteht für die Zeit der Bildungskarenz / Bildungsteilzeit / Freistellung kein Kündigungsschutz, allerdings darf diese nicht der Grund der Kündigung sein. Diese sogenannte verpönte Motivkündigung kann bei Gericht angefochten werden.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Sollte das Dienstverhältnis während der Bildungskarenz beendet werden, wird Abfertigung alt inklusive Urlaubsersatzleistung berechnet.

Die Zeit der Bildungskarenz wird für den Urlaub oder den Anspruch auf längere Kündigungsfristen nicht berücksichtigt.

Die Krankmeldung und Wiedermeldung erfolgt in der Zeit der Bildungskarenz an das AMS. Ab dem 4. Tag der Krankheit steht Ihnen Krankengeld zu.

Die Zeiten für Bildungskarenz / Bildungsteilzeit oder Freistellung verlängern sich durch einen Krankenstand nicht.

Gibt es die Bildungskarenz auch für Beamte?

Für pragmatisierte Beamte gibt es lediglich die Option des Sabbaticals. Nicht pragmatisierte Beamte (z.B. Vertragslehrer) sind berechtigt, in Bildungskarenz / Bildungsteilzeit / Freistellung zu gehen. Das Ansuchen wird beim AMS eingebracht.

Rechtliche Grundlagen

  • Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit: § 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz)
  • Bildungskarenz nach Babypause: 12 AVRAG
  • Verpönte Motivkündigung: § 15 Abs. 1 AVRAG

Auch, wenn es dem Arbeitnehmer heutzutage aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht einfach gemacht wird, in Bildungskarenz zu gehen, sollten Sie Ihre Chance nutzen. Letztendlich geht es um Ihr persönliches Weiterkommen. Und schließlich ist Lebenslanges Lernen ein Garant dafür, nicht ins Hintertreffen zu geraten.  

Weiterführende Links:

Von der Arbeiterkammer bereitgestellte Informationen zum Thema Bildungskarenz: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

AMS – Infoblatt Freistellung gegen Entfall der Bezüge:
https://www.ams.at/content/dam/download/formulare/001_avrag_12.pdf

„Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“ – Broschüre vom Sozialministerium: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=43

TIPP: Informationen zur Kursförderung https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

AMS – Weiterbildungsdatenbank: https://www.weiterbildungsdatenbank.at