Kündigung als Arbeitnehmer – Muster und Fristen für 2024

Sie möchten kündigen?

Irgendwann wird es Zeit zu gehen: Vielleicht haben Sie einen neuen, besseren Job gefunden, möchten sich selbständig machen oder sogar auswandern. Es gibt viele gute Gründe für die Kündigung, doch was auch immer Sie zu diesem Schritt bewegt: Beim offiziellen Ausstieg gilt es, einige wichtige Regeln zu beachten! Wir erklären Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und liefern Ihnen ein personalisierbares Anschreiben mit dazu.

Ihnen wurde gekündigt?

Falls Sie zu denjenigen Angestellten gehören, die eine Kündigung ihres Arbeitgebers erhalten haben, erklären wir Ihnen die rechtlichen und formalen Grundlagen dieses Vorgangs. So wahren Sie sich die Chance, eventuell Widerspruch einzulegen, falls etwas falsch gelaufen ist.

So stellen Sie Ihre Kündigung auf rechtlich sichere Füße

Theoretisch besteht in Österreich die Möglichkeit zur mündlichen Kündigung, doch mit einem postalischen Kündigungsschreiben befinden Sie sich auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich den Eingang Ihres Schreibens schriftlich bestätigen – und schon kann niemand mehr behaupten, die Kündigung sei nicht angekommen.

Diese Kündigungsfristen gelten in Österreich

Die Kündigung eines unbefristeten Jobs ist zwar jederzeit möglich, wird aber nach nicht sofort wirksam – es sei denn, Sie befinden sich noch in der Probezeit. Erst nach Ablauf der für Sie geltenden Kündigungsfrist sind Sie frei! Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, um zu erfahren, ab welchem Tag Sie daheimbleiben können. Falls dort nichts vermerkt ist, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist, die in Österreich für Arbeitnehmer mindestens einen Kalendermonat beträgt. Die längste gültige Frist beläuft sich auf 6 Kalendermonate, sie gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber kein kurzfristigeres Kündigungsrecht für sich in Anspruch nimmt.

Welches ist der offizielle Kündigungstermin?

Der offiziell gültige Kündigungstermin ist der letzte Tag des Monats, das heißt, dass Ihre Kündigungsfrist erst am 31. Juli beginnt, wenn Sie auch bereits am 14. oder sogar 1. Juli gekündigt haben. Bei einmonatiger Frist können Sie sich also Ende August endgültig verabschieden.

Ausnahme: Ist in Ihrem Arbeitsvertrag zusätzlich der Fünfzehnte des Monats als offizieller Kündigungstermin vermerkt, so gilt diese gesonderte Abmachung.

Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags

Für die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags gilt eine Sonderregel: Die Kündbarkeit muss vorher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest abgesprochen sein, am besten schriftlich vertraglich geregelt. Ansonsten müssen Sie leider bis zum Ablauf der Befristung warten, um Ihrer Wege ziehen zu können.

Tarifliche Vereinbarungen und fristlose Kündigung

An dieser Stelle folgen noch zwei weitere Ausnahmen von der Regel: Arbeitsverhältnisse, die einem festen Tarifvertrag zugeordnet sind, orientieren sich bezüglich der Kündigungsfristen an eben diesem Vertrag. Der kann gesonderte Bestimmungen enthalten, die in jedem Fall zu beachten sind!

Die fristlose Kündigung hingegen wird auch außerhalb der Probezeit sofort wirksam, jedoch nur dann, wenn rechtlich anerkannte Gründe dafür vorliegen. So können Sie sich in Ihrer Kündigung beispielsweise auf Gefahren beziehen, die ein ungenügender Arbeitsschutz mit sich bringt oder darauf, dass Ihre Gehaltszahlungen selten bis gar nicht eintreffen. Wenden Sie sich in diesem Fall besser vorher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu überprüfen, ob solche oder ähnliche Gründe bei Ihnen vorliegen.

Das Anschreiben: So formulieren Sie Ihre Kündigung

Es gibt keine festgelegte äußere Form für eine Kündigung, doch einige wichtige Daten sollte sie auf jeden Fall enthalten. Insgesamt lässt sich ein solches Schreiben schnell und ohne besonderen Aufwand erstellen, es kann sogar per E-Mail zugestellt werden. Bitte beachten Sie beim Schreiben Ihrer Kündigung folgende Punkte:

  • Setzen Sie den Namen der Firma und Ihren Namen ein.
  • Fügen Sie vorzugsweise die Adressen beider Parteien hinzu.
  • Datieren Sie das Schreiben am oberen Rand – inklusive Ortsangabe.
  • Erwähnen Sie auf jeden Fall das Enddatum Ihres Arbeitsverhältnisses.
  • Unterschreiben Sie die Kündigung per Hand, um ihr Gültigkeit zu verleihen.

Sie müssen keinen Grund angeben, warum Sie kündigen, doch wenn es Ihnen auf dem Herzen liegt, können Sie es trotzdem tun. Bitte bleiben Sie dabei sachlich und höflich, wie es sich für ein formelles Schreiben gehört – auch, wenn Ihnen vielleicht ganz anders zumute ist. Schließlich ist es immer besser, im Frieden voneinander zu scheiden und keine unnötigen weiteren Probleme heraufzubeschwören. Als neutrale Floskel bietet es sich an, zu schreiben: »Ich möchte mich beruflich verändern und bedanke mich hiermit für die gemeinsam verbrachte, lehrreiche Arbeitszeit.«

Achtung: Bevor Sie nun ganz real tätig werden, bedenken Sie bitte, dass ein Arbeitnehmer, der eigenhändig gekündigt hat, bis zu drei Monate lang kein Arbeitslosengeld erhält. Sie sollten also genügend finanzielle Reserven gehortet oder bereits einen neuen Job in Aussicht, bevor Sie aus eigenen Stücken gehen.

Orientierungshilfe: Nutzen Sie dieses Muster für Ihre Kündigung

Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihre persönliche Kündigung formulieren, erhalten Sie an dieser Stelle eine Mustervorlage. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und senden Sie das Schreiben an Ihren Arbeitgeber.

Erika Mustermann
Musterstraße X
XXXX Musterstadt

Firma Muster
Musterstraße X
XXXX Musterstadt

Musterstadt, am XX.XX.XXXX

Sehr geehrter Frau XY,
Sehr geehrter Herr XY,

hiermit spreche ich meine Kündigung für das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis aus. Das Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem X.X.XXXX.

Bitte bestätigen Sie mir in schriftlicher Form, dass Sie meine Kündigung erhalten haben, und bescheinigen Sie mir mein Austrittsdatum.

Außerdem bitte ich um die zeitnahe Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Mit bestem Dank für die Zusammenarbeit verbleibe ich,

Erika Mustermann

Diese Regeln gelten für eine Kündigung durch den Arbeitgeber

Die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber wird im Moment der tatsächlichen Zustellung wirksam. Übergibt Ihnen Ihr Chef das Schreiben direkt, so besteht kein Zweifel an der sofortigen Wirkung, doch bei postalischer Übersendung ist dies ein wenig anders: Hier zählt nicht das Datum auf dem Brief oder wann der Arbeitgeber die Kündigung abgesendet hat, sondern es gilt allein das Datum der Zustellung in Ihren Postkasten. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, liegt die gesetzliche Kündigungsfrist in Österreich bei mindestens vier Wochen.

Die Frist erhöht sich im Laufe der Jahre entsprechend folgender Tabelle:

Arbeitsverhältnis besteht seit … 0 – 2 Jahren 2 – 5 Jahren 5 – 15 Jahren 15 bis 25 Jahren 25 Jahren oder mehr
gesetzliche Kündigungsfrist 6 Wochen 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate

Die Kündigung erfolgt entsprechend der genannten Fristen in der Regel zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs, das heißt also zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September oder zum 31. Dezember. Im Arbeitsvertrag kann allerdings auch eine Kündigungsmöglichkeit zum 15. oder den letzten Tag des Kalendermonats vereinbart sein: Diese Floskel besitzt dann gesetzliche Gültigkeit.

Beachten Sie bitte: Die Kündigungsfrist für Sie als Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind unwirksam.