| Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Spitzensteuersatz 2026 | 55 % für Einkommen über 1 Million € |
| Befristung | Bis 2029, danach 50 % |
| Zweitthöchster Steuersatz | 50 % (für 104.859 € bis 1 Mio. €) |
| Betroffene Personen | Wenige Hundert in Österreich |
| Eingeführt | 2016 mit der Steuerreform 2015/16 |
Was ist der Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz ist der höchste Steuersatz, der im österreichischen Einkommensteuersystem zur Anwendung kommt. Er bezeichnet jenen Prozentsatz, mit dem die höchsten Einkommen besteuert werden. In Österreich beträgt der Spitzensteuersatz aktuell 55 Prozent und gilt für jenen Teil des Jahreseinkommens, der über einer Million Euro liegt.
Wichtig: Der Spitzensteuersatz wird nicht auf das gesamte Einkommen angewendet, sondern nur auf den Teil, der die Millionengrenze übersteigt. Ein Einkommen von 1,2 Millionen Euro wird also nicht komplett mit 55 % besteuert - nur die 200.000 € über der Million unterliegen diesem Höchstsatz.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz 2026?
Der Spitzensteuersatz in Österreich beträgt 55 Prozent. Diese Regelung gilt seit 2016 und wurde mehrfach verlängert - aktuell bis einschließlich 2029. Ab 2030 soll der Spitzensteuersatz auf 50 Prozent sinken.
| Zeitraum | Spitzensteuersatz | Gilt ab Einkommen |
|---|---|---|
| 2016-2029 | 55 % | über 1.000.000 € |
| Ab 2030 (geplant) | 50 % | über 1.000.000 € |
Geschichte des Spitzensteuersatzes in Österreich
Der 55-Prozent-Spitzensteuersatz wurde mit der Steuerreform 2015/16 eingeführt. Ursprünglich war er nur bis 2020 befristet und sollte danach auf 50 % sinken. Die Befristung wurde jedoch mehrfach verlängert:
- 2016: Einführung des 55 %-Satzes (befristet bis 2020)
- 2020: Verlängerung bis 2025
- 2024: Erneute Verlängerung bis 2029
Die Einführung des erhöhten Spitzensteuersatzes war eine Maßnahme zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/16, bei der die unteren Steuersätze gesenkt wurden. Der 55 %-Satz wird oft als „Millionärssteuer“ oder „Reichensteuer“ bezeichnet.
Wer zahlt den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 55 % betrifft nur Personen mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über einer Million Euro. In Österreich sind das nur sehr wenige Steuerpflichtige - je nach Jahr zwischen etwa 200 und 400 Personen.
Zu dieser Gruppe gehören typischerweise:
- Top-Manager und Vorstände großer Unternehmen
- Sehr erfolgreiche Selbständige und Freiberufler
- Personen mit hohen Kapitalerträgen (soweit nicht mit KESt abgegolten)
- Spitzensportler und Künstler mit sehr hohen Einkommen
Für die allermeisten Österreicherinnen und Österreicher ist der Spitzensteuersatz daher nicht relevant. Der höchste Steuersatz, den „normale“ Gutverdiener erreichen, liegt bei 48 % (für Einkommen zwischen ca. 70.000 € und 105.000 €) oder 50 % (für Einkommen zwischen ca. 105.000 € und 1 Million €).
Häufiges Missverständnis: Der Spitzensteuersatz gilt nicht für das gesamte Einkommen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass jemand mit einem Einkommen über einer Million Euro sein gesamtes Einkommen mit 55 % versteuern muss. Das ist falsch.
In Österreich gilt das Progressionsprinzip: Das Einkommen wird in Stufen zerlegt, und jede Stufe wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz besteuert.
Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 1.500.000 € (2026) wird die Steuer wie folgt berechnet:
| Einkommensteil | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|
| 0 - 13.539 € | 0 % | 0 € |
| 13.539 - 21.992 € | 20 % | 1.691 € |
| 21.992 - 36.458 € | 30 % | 4.340 € |
| 36.458 - 70.365 € | 40 % | 13.563 € |
| 70.365 - 104.859 € | 48 % | 16.557 € |
| 104.859 - 1.000.000 € | 50 % | 447.571 € |
| 1.000.000 - 1.500.000 € | 55 % | 275.000 € |
| Gesamtsteuer | 758.722 € | |
Der Durchschnittssteuersatz liegt in diesem Beispiel bei etwa 50,6 % - nicht bei 55 %. Der Spitzensteuersatz (Grenzsteuersatz) von 55 % gilt nur für die 500.000 € über der Millionengrenze.
Alle Steuerstufen im Überblick (2026)
Um den Spitzensteuersatz einzuordnen, hier alle aktuellen Tarifstufen:
| Jährliches Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 bis 13.539 € | 0 % (steuerfrei) |
| über 13.539 bis 21.992 € | 20 % |
| über 21.992 bis 36.458 € | 30 % |
| über 36.458 bis 70.365 € | 40 % |
| über 70.365 bis 104.859 € | 48 % |
| über 104.859 bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % (Spitzensteuersatz) |
Die Tarifstufen werden seit 2023 jährlich automatisch an die Inflation angepasst (Abschaffung der kalten Progression). Die Millionengrenze für den Spitzensteuersatz bleibt jedoch unverändert.
Spitzensteuersatz im internationalen Vergleich
Mit 55 % hat Österreich einen der höchsten Spitzensteuersätze in Europa. Zum Vergleich einige Nachbarländer und wichtige Wirtschaftsnationen:
| Land | Spitzensteuersatz | Gilt ab ca. |
|---|---|---|
| Dänemark | 55,9 % | 90.000 € |
| Österreich | 55 % | 1.000.000 € |
| Belgien | 50 % | 46.000 € |
| Deutschland | 45 % (+3 % Reichensteuer) | 277.000 € |
| Schweiz | 22-45 % (kantonal) | variiert |
| Italien | 43 % | 50.000 € |
| Ungarn | 15 % (Flat Tax) | ab 1 € |
Besonderheit in Österreich: Der Spitzensteuersatz von 55 % greift erst ab einem sehr hohen Einkommen (1 Million €). In vielen anderen Ländern mit ähnlich hohen Spitzensteuersätzen werden diese bereits bei deutlich niedrigeren Einkommen fällig.
Fragen & Antworten zum Spitzensteuersatz
Muss ich als Gutverdiener den Spitzensteuersatz zahlen?
Nur wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen über 1 Million Euro liegt. Für „normale“ Gutverdiener mit z.B. 100.000 € Jahreseinkommen liegt der höchste anzuwendende Steuersatz bei 48 %, nicht bei 55 %.
Wie lange gilt der 55 %-Spitzensteuersatz noch?
Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2029 befristet. Ab 2030 soll der Spitzensteuersatz auf 50 % sinken - es sei denn, die Befristung wird erneut verlängert (wie bereits zweimal geschehen).
Warum wurde der Spitzensteuersatz eingeführt?
Der 55 %-Satz wurde 2016 als Gegenfinanzierung für die Steuerreform 2015/16 eingeführt, bei der die unteren Steuersätze gesenkt wurden. Er sollte sicherstellen, dass Spitzenverdiener einen höheren Beitrag leisten.
Kann ich den Spitzensteuersatz vermeiden?
Legal lässt sich der Spitzensteuersatz durch Steuergestaltung (z.B. Verlagerung von Einkommen in steuerbegünstigte Anlageformen, Stiftungen oder zeitliche Verteilung von Einkünften) in gewissem Rahmen optimieren. Eine vollständige Vermeidung bei tatsächlich erzieltem Einkommen über 1 Million € ist jedoch nicht möglich.
Fazit
Der Spitzensteuersatz von 55 % in Österreich gilt nur für den Teil des Einkommens, der über einer Million Euro liegt, und betrifft daher nur wenige Hundert Steuerpflichtige. Für die große Mehrheit der Bevölkerung ist er nicht relevant. Die Regelung ist bis 2029 befristet und wurde ursprünglich als temporäre Maßnahme zur Finanzierung der Steuerreform 2015/16 eingeführt. Im internationalen Vergleich zählt Österreichs Spitzensteuersatz zu den höchsten, wobei er allerdings erst bei sehr hohen Einkommen greift.