Steuern

Spitzensteuersatz in Österreich 2026

Aktualisiert am 9. August 2026·Redaktion finfo.at

Wer 2026 in Österreich 1,5 Millionen Euro versteuert, zahlt 758.721 Euro Einkommensteuer. Das sind 50,6 Prozent - nicht 55. Der Spitzensteuersatz ist ein Grenzsteuersatz: Er gilt ausschließlich für den Einkommensteil über einer Million Euro, und weil die darunterliegenden Stufen niedriger besteuert werden, liegt die tatsächliche Belastung immer darunter.

Rechtsgrundlage ist § 33 Abs. 1 letzter Satz EStG: „Für Einkommensteile über eine Million Euro beträgt der Steuersatz in den Kalenderjahren 2016 bis 2029 55%." Die Befristung steht damit im Gesetz selbst - sie wurde bereits zweimal verlängert.

Das Wichtigste auf einen Blick
Spitzensteuersatz 202655 % für Einkommensteile über 1.000.000 Euro
Rechtsgrundlage§ 33 Abs. 1 EStG, befristet auf die Kalenderjahre 2016 bis 2029
Danachab 2030 wieder 50 %, sofern die Befristung nicht erneut verlängert wird
Zweithöchster Satz50 % ab 104.859 Euro
Millionengrenzenicht inflationsangepasst - anders als alle übrigen Tarifstufen
Nicht erfasstKapitalerträge (27,5 %), Immobiliengewinne (30 %), Sonderzahlungen bis 83.333 Euro

Wie hoch der Spitzensteuersatz 2026 ist

55 Prozent, und zwar für jeden Euro über einer Million Euro Jahreseinkommen. Der Satz gilt unverändert seit 2016 und ist gesetzlich bis einschließlich 2029 befristet. Ab dem Kalenderjahr 2030 fällt er auf 50 Prozent zurück, wenn der Gesetzgeber nicht wieder eingreift.

Die Millionengrenze bezieht sich auf das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG, also auf den Betrag nach Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen - nicht auf den Bruttobezug.

Der Einkommensteuertarif 2026

JahreseinkommenGrenzsteuersatz
bis 13.539 €0 %
über 13.539 bis 21.992 €20 %
über 21.992 bis 36.458 €30 %
über 36.458 bis 70.365 €40 %
über 70.365 bis 104.859 €48 %
über 104.859 bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Die Beträge bis eine Million Euro werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst, zuletzt um 1,73 Prozent zum 1. Jänner 2026. Die vollständige Aufschlüsselung samt Tarifformel steht in der Lohnsteuertabelle; wie viel bei einem konkreten Einkommen herauskommt, rechnet der Einkommensteuerrechner.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Spitzensteuersatz ist ein Grenzsteuersatz - er sagt, was der nächste verdiente Euro kostet, nicht was vom gesamten Einkommen bleibt. Der Unterschied ist erheblich und wächst mit dem Einkommen nur langsam zusammen:

JahreseinkommenTarifsteuerDurchschnittssteuersatzGrenzsteuersatz
40.000 €7.447 €18,6 %40 %
70.000 €19.447 €27,8 %40 %
104.859 €36.150 €34,5 %48 %
150.000 €58.721 €39,1 %50 %
300.000 €133.721 €44,6 %50 %
1.000.000 €483.721 €48,4 %50 %
1.500.000 €758.721 €50,6 %55 %
2.000.000 €1.033.721 €51,7 %55 %

Der Durchschnittssteuersatz erreicht die 55 Prozent nie. Er nähert sich ihnen nur an: Bei zwei Millionen Euro liegt er bei 51,7 Prozent, bei zehn Millionen bei rund 54,3 Prozent. Werte vor Absetzbeträgen; der Verkehrsabsetzbetrag und ähnliche Beträge senken die tatsächliche Steuer zusätzlich, spielen in diesen Größenordnungen aber keine Rolle mehr.

Das Rechenbeispiel im Detail

Ein Einkommen von 1.500.000 Euro wird 2026 in sieben Scheiben zerlegt:

EinkommensteilSatzSteuer
0 bis 13.539 €0 %0 €
13.539 bis 21.992 €20 %1.691 €
21.992 bis 36.458 €30 %4.340 €
36.458 bis 70.365 €40 %13.563 €
70.365 bis 104.859 €48 %16.557 €
104.859 bis 1.000.000 €50 %447.571 €
1.000.000 bis 1.500.000 €55 %275.000 €
Summe758.721 €

Auf die 500.000 Euro über der Millionengrenze entfallen 275.000 Euro. Läge der Satz dort bei 50 statt 55 Prozent, wären es 250.000 Euro - der Aufschlag kostet in diesem Fall also 25.000 Euro.

Wer den Spitzensteuersatz zahlt

Betroffen ist, wessen steuerpflichtiges Einkommen die Millionengrenze übersteigt - in aller Regel Vorstände und Geschäftsführer großer Unternehmen, sehr gut verdienende Selbstständige und Freiberufler, Spitzensportler und Künstler mit hohen Gagen sowie Personen mit hohen betrieblichen Gewinnen.

Für alle anderen endet die Progression früher. Wer 100.000 Euro versteuert, bleibt im 48-Prozent-Bereich; wer 200.000 Euro versteuert, im 50-Prozent-Bereich. Zwischen dem zweithöchsten und dem höchsten Satz liegen 895.141 Euro Einkommen - ein Abstand, den kaum ein anderes Steuersystem in dieser Breite kennt.

Was der Spitzensteuersatz nicht erfasst

Nicht jedes Einkommen läuft über den Tarif des § 33. Drei große Bereiche sind ausgenommen:

  • Kapitalerträge: Dividenden, Kursgewinne und Fondserträge unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, Zinsen aus Bankeinlagen 25 Prozent. Details stehen bei der Kapitalertragsteuer. Die Regelbesteuerungsoption, also die freiwillige Besteuerung nach Tarif, lohnt hier nie - sie würde die Erträge in die 55 Prozent hineinziehen.
  • Immobiliengewinne: Der Verkauf einer Liegenschaft wird mit 30 Prozent Immobilienertragsteuer abgegolten, unabhängig vom übrigen Einkommen.
  • Sonderzahlungen im Jahressechstel: 13. und 14. Bezug werden nach § 67 Abs. 1 EStG gestaffelt mit 0, 6, 27 und 35,75 Prozent besteuert. Diese Begünstigung endet aber bei 83.333 Euro: Was darüber liegt, wird nach § 67 Abs. 10 wie laufender Bezug behandelt - und landet bei entsprechendem Einkommen im Spitzensteuersatz. Die Rechenregel steht im Beitrag zum Jahressechstel.

Warum die Millionengrenze schrumpft

Seit 2023 gleicht Österreich die kalte Progression automatisch aus: Die Tarifgrenzen steigen jedes Jahr mit der Inflation. § 33 Abs. 1a EStG nimmt davon allerdings ausdrücklich nur „die für die Anwendung der Steuersätze für Einkommensteile bis eine Million Euro festgesetzten Grenzbeträge" auf.

Die Millionengrenze selbst bleibt damit nominell stehen. Sie steht seit 2016 unverändert bei 1.000.000 Euro, während die Stufe darunter allein 2026 um 1,73 Prozent angehoben wurde. Real sinkt die Schwelle also Jahr für Jahr - der Kreis der Betroffenen wächst, ohne dass ein Gesetz geändert werden muss.

Die Geschichte einer Befristung

Der 55-Prozent-Satz kam mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 als Gegenfinanzierung für die Senkung der unteren Tarifstufen - und war von Anfang an befristet.

GesetzeslageBefristung
ab 2016 (Steuerreformgesetz 2015/2016)Kalenderjahre 2016 bis 2020
ab Juli 2020verlängert auf 2016 bis 2025
seit 18.3.2025 (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, BGBl. I Nr. 7/2025)verlängert auf 2016 bis 2029

Die zweite Verlängerung wird in vielen Quellen dem Jahr 2024 zugeschrieben. Tatsächlich stand im § 33 EStG bis 1. November 2024 noch „2016 bis 2025"; geändert hat das erst das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, kundgemacht am 18. März 2025.

Im internationalen Vergleich

Mit 55 Prozent liegt Österreich unter den höchsten Spitzensteuersätzen der Welt - hinter Japan und Frankreich, vor Belgien und den skandinavischen Ländern. Die folgenden Werte sind Höchstsätze einschließlich aller Zuschläge, erhoben von OECD, EU-Kommission und deutschem Bundesfinanzministerium:

LandSpitzensteuersatz
Japan56,0 %
Frankreich55,5 %
Österreich55,0 %
Belgien53,5 %
Portugal53,0 %
Schweden52,4 %
Dänemark52,1 %
Niederlande49,5 %
Deutschland47,5 %
Italien45,3 %
Schweiz39,7 %
Ungarn15,0 % (Flat Tax)

Der Vergleich der reinen Prozentsätze führt allerdings in die Irre, solange die Schwelle fehlt. Entscheidend ist neben der Höhe des Höchstsatzes vor allem, ab welchem Einkommen er greift - und die österreichische Millionengrenze ist im Vergleich außergewöhnlich hoch. Wer in Österreich 100.000 Euro versteuert, bleibt bei einer Durchschnittsbelastung von rund 34 Prozent; der 55-Prozent-Satz spielt dabei keine Rolle. Belgien deckt seine Spanne von 25 bis 50 Prozent (mit Zuschlägen 53,5 Prozent) über deutlich engere Stufen ab, Deutschland seine von 14 bis 45 Prozent.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen zahlt man den Spitzensteuersatz?
Ab 1.000.000 Euro Jahreseinkommen, und auch dann nur für den übersteigenden Teil. Der zweithöchste Satz von 50 Prozent beginnt bereits bei 104.859 Euro.

Muss ich als Gutverdiener 55 Prozent zahlen?
Nein. Bei 100.000 Euro Einkommen liegt der höchste angewendete Satz bei 48 Prozent und die tatsächliche Belastung bei rund 34 Prozent.

Wie lange gilt der Satz von 55 Prozent?
Bis einschließlich 2029. Ab 2030 sieht § 33 Abs. 1 EStG wieder 50 Prozent vor. Die Befristung wurde 2020 und 2025 jeweils verlängert.

Gilt der Spitzensteuersatz auch für Aktiengewinne?
Nein. Kapitalerträge werden mit 27,5 Prozent endbesteuert, Zinsen aus Bankeinlagen mit 25 Prozent. Eine Besteuerung nach Tarif wäre nur auf Antrag möglich und bei hohem Einkommen nachteilig.

Steigt die Millionengrenze mit der Inflation?
Nein. § 33 Abs. 1a EStG beschränkt die jährliche Inflationsanpassung auf die Grenzbeträge bis eine Million Euro. Die Schwelle für den Spitzensteuersatz steht seit 2016 nominell fest.

Lässt sich der Spitzensteuersatz vermeiden?
In Grenzen. Betriebliche Einkünfte lassen sich über den Gewinnfreibetrag und über die zeitliche Verteilung von Zuflüssen steuern, Kapitalerträge unterliegen ohnehin dem besonderen Steuersatz. Bei tatsächlich zugeflossenem Einkommen über einer Million Euro bleibt der Satz aber anwendbar.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: § 33 Abs. 1 und 1a EStG 1988 (Tarif und Inflationsanpassung), § 67 Abs. 1, 2 und 10 EStG (sonstige Bezüge), Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, BGBl. I Nr. 7/2025.