Spitzensteuersatz in Österreich 2024 – Einkommen & Steuersätze

In Österreich ist die Einkommens- bzw. Lohnsteuer gestaffelt. D.h., dass bei der Berechnung unterschiedlich hohe Steuersätze verwendet werden. Der höchste Steuersatz, der in die Berechnung eingeht, ist der sog. Spitzensteuersatz.

Wer muss Einkommens- bzw. Lohnsteuer bezahlen?

Einkommens-bzw. lohnsteuerpflichtig sind in Österreich alle Personen, die ein Einkommen beziehen. Das sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Unternehmerinnen und Unternehmer (wie zum Beispiel Selbständige, FreiberuflerInnen, Gewerbetreibende)
  • Pensionistinnen und Pensionisten

Wie hoch ist die Einkommens- bzw. Lohnsteuer in Österreich?

Die Höhe der zu bezahlenden Einkommens- bzw. Lohnsteuer richtet sich in Österreich nach dem Jahreseinkommen. Allerdings gibt es nicht eine Steuerklasse für das gesamte Einkommen, sondern es wird progressiv vorgegangen. Dabei wird das Einkommen in einzelne Teile zerlegt. Diese werden dann nach den verschiedenen Steuertarifen besteuert.

Weiter steht den Steuerpflichtigen ein Freibetrag zu, der nicht besteuert werden. Die maximale Höhe Freibetrags ist bei Lohn- und Einkommenssteuer unterschiedlich. So liegt sie für Einkommenssteuerpflichtige bei 11.000 Euro und für Lohnsteuerpflichtige bei 12.600 Euro.

Jahreseinkommen und Einkommenssteuerklassen seit der Steuerreform 2015/16:

jährliches Einkomme in Euro Steuersatz
0 bis 11.000 0 Prozent (steuerfreier Freibetrag)
+11.000 bis 18.000 25 Prozent
+18.000 bis 31.000 35 Prozent
+31.000 bis 60.000 42 Prozent
+ 60.000 bis 90.000 48 Prozent
+ 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent
+1.000.000 55 (bis 2020 befristet, danach 50 Prozent)

Für Lohnsteuerpflichtige gelten seit der Steuerreform 2015/16 folgende Steuerklassen:

jährliches Einkomme in Euro Steuersatz
0 bis 12.600 0 Prozent (steuerfreier Freibetrag)
+12.600 bis 18.000 25 Prozent
+18.000 bis 31.000 35 Prozent
+31.000 bis 60.000 42 Prozent
+ 60.000 bis 90.000 48 Prozent
+ 90.000 bis 1.000.000 50 Prozent
+1.000.000 55 (bis 2020 befristet, danach 50 Prozent)

Mit dem nachstehenden Beispiel soll die Berechnung der Steuer veranschaulicht werden.

Beispiel: Ein Unternehmer hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Wie hoch ist in diesem Fall die Einkommensteuer?

Für die Berechnung der Einkommensteuer sind drei Schritte notwendig:

1. Zerlegung des Einkommens nach Steuerklassen
2. Berechnung der Steuer für jeden Einkommensteil
3. Summierung der berechneten Steuer für jeden Einkommensteil

1. Schritt: Zerlegung

Die Zerlegung in die verschiedenen Einkommensteile sieht in diesem Beispiel folgendermaßen aus:

Einkommensteil Steuerklasse
11.000 Freibetrag
7.000 +11.000 bis 18.000
13.000 +18.000 bis 31.000
9.000 +31.000 bis 60.000

2. Schritt: Berechnung der Steuer für jeden Einkommensteil

Für die Berechnung der Steuer für die einzelnen Einkommensteile werden die entsprechenden Einkommensteile mit dem jeweiligen Steuersatz multipliziert. Das ergibt:

11.000 x 0 = 0
7.000 x 0,25 = 1.750
13.000 x 0,35 = 4.550
9.000 x 0,42 = 3.780

3. Schritt: Summierung

Im letzten Schritt werden die Ergebnisse des 2. Schritts zusammengezählt.

1.750 + 4.550 + 3.780 = 10.080

Der Unternehmer muss also 10.080 Euro Einkommensteuer bezahlen.

Steuervorteile

Um Steuern zu sparen, sollten Sie bei der jährlichen Steuererklärung die legalen Steuervorteile nutzen. Bei Einkommensteuerpflichtigen sind dies:

Bei Lohnsteuerpflichtigen wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber im Zuge der Lohnverrechnung bereits vom Bruttogehalt abgezogen. Steuersparende Werbungskosten werden in Österreich vom Finanzamt pauschal mit 132 Euro verrechnet. Das Pauschale wird also von der Lohnsteuerpauschale abgezogen, unabhängig davon, ob tatsächlich Werbungskosten anfallen. Fallen Ihre Werbungskosten höher aus, dann sollten Sie diese in der Arbeitnehmerveranlagung anführen. Steuermindernd können sich, wie bei den Einkommensteuerpflichtigen, auch Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und außergewöhnliche Belastungen auswirken.

Fragen & Antworten

Muss ich in Österreich auch als Pensionist Einkommensteuer zahlen?
Ja. Das Einkommensteuersystem in Österreich zielt nicht auf den „Status“ einer Person ab, sondern darauf, ob eine Person ein Einkommen bezieht. Dies ist auch bei Pensionistinnen und Pensionisten der Fall. Sie sind also lohnsteuerpflichtig.

Muss ich den Spitzensteuersatz für mein gesamtes Einkommen bezahlen?
Nein. Die Einkommensteuer wird in Österreich progressiv berechnet. Deshalb müssen Sie bis zum Jahr 2020 den Spitzensteuersatz von 55 Prozent für jenen Teil Ihres Einkommens bezahlen, der über einer Million Euro liegt.

Lohnsteuer oder Einkommensteur, gibt es hier einen Unterschied?
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Ihr unterliegen in Österreich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unternehmer und Selbständige unterliegen hingegen der Einkommensteuer.

Ich habe gehört, dass sich in Österreich bald der Spitzensteuersatz ändern soll. Stimmt das?
Ja. Mit der Steuerreform 2015/16 wurde der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent festgelegt. Dieser Höchsteuersatz ist bis 2020 befristet. Danach wird der Spitzensteuersatz bei 50 Prozent liegen.

Bis zu welchem Datum muss ich die Lohnsteuer bezahlt haben?
Die Lohnsteuer wird im Zuge der Lohnverrechnung von Ihrem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie keine Steuervorteile, wie zum Beispiel Werbungskosten, die über dem Pauschale von 132 Euro pro Jahr liegen, geltend machen können bzw. wollen, dann müssen Sie sich nicht persönlich um das Bezahlen der Lohnsteuer kümmern.

Schreibe einen Kommentar