Außergewöhnliche Belastungen 2026 - Selbstbehalt & Rechner für Österreich

Das Wichtigste auf einen Blick

Selbstbehalt 6-12% des Einkommens, je nach Einkommenshöhe
Partnereinkommensgrenze 7.411 € (2026) - bei niedrigerem Einkommen: -1% Selbstbehalt
Steuerl. Existenzminimum 13.539 € (2026) - für Übernahme von Krankheitskosten
Begräbniskosten Bis zu 20.000 € insgesamt für Begräbnis und Grabstein
Behinderung Ab 25% Behinderungsgrad: Kosten ohne Selbstbehalt absetzbar

Außergewöhnliche Belastungen gehören im österreichischen Steuersystem zu den sog. Steuervorteilen, da diese finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzbar sind. Sie können von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Laut Definition zählen Aufwendungen und Ausgaben dann zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken.

Außergewöhnlichkeit

Als außergewöhnlich gilt die Belastung, wenn sie höher ist, als bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die in gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben.

Zwangsläufigkeit

Zwangsläufig meint, dass man sich dem Aufwand nicht entziehen kann. Es müssen also tatsächliche, rechtliche oder sittliche Gründe vorliegen.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Außergewöhnliche Belastungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken bzw. beeinträchtigen. In Österreich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit oder ohne Selbstbehalt.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Die Höhe des Selbstbehalts ist in Österreich nach dem Jahreseinkommen gestaffelt - je höher das Jahreseinkommen, desto höher ist der Selbstbehalt. Berechnet wird der Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom zuständigen Finanzamt.

Jahreseinkommen Selbstbehalt
bis 7.300 € 6 %
über 7.300 € bis 14.600 € 8 %
über 14.600 € bis 36.400 € 10 %
über 36.400 € 12 %

Verminderung des Selbstbehalts

Unter bestimmten Voraussetzungen verringert sich der Selbstbehalt um je einen Prozentpunkt:

  • Wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht
  • Für jedes Kind, für das im laufenden Kalenderjahr mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wird
  • Für jedes Kind, für das Sie den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können
  • Wenn die Jahreseinkünfte des (Ehe-)Partners unter 7.411 Euro (2026) liegen, die Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft im laufenden Kalenderjahr mehr als sechs Monate aufrecht ist und Sie nicht dauerhaft getrennt leben

Hinweis: Die Partnereinkommensgrenze wird jährlich valorisiert. Sie betrug 2025: 7.284 €, 2024: 6.937 €, 2023: 6.312 €, bis 2022: 6.000 €.

Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt?

Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Krankheitskosten, Kurkosten, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, Kosten für die häusliche Pflege (Betreuung) von Angehörigen, Begräbniskosten, Adoptionskosten sowie Kosten für eine künstliche Befruchtung.

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind Kosten, die durch eine Krankheit entstehen. Vorbeugende Maßnahmen wie Schutzimpfungen sind nicht absetzbar. Auch Schönheitsoperationen (wenn nicht medizinisch notwendig), Verhütungsmittel sowie Wellness- und Sportangebote können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Als Krankheitskosten werden vom Finanzamt in der Regel akzeptiert:

  • Ausgaben, die der Heilung bzw. der Linderung von Allergien dienen
  • Honorare für Ärzte und Krankenhäuser
  • Kosten für Medikamente (auch homöopathische Präparate)
  • Kosten für Heilbehandlungen (auch Traditionelle Chinesische Medizin)
  • Rezeptgebühren
  • Beiträge für Behandlungen (inkl. Akupunktur und Psychotherapie)
  • Ausgaben für Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe oder Bruchbänder
  • Kosten für Fahrten zu Ärzten oder Krankenhäusern (nur mit Fahrtenbuch)
  • Fahrtkosten von Angehörigen für Krankenbesuche
  • Beiträge für Kur-, Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalte (wenn selbst bezahlt)
  • Bei Krankenhausaufenthalten von Kindern die Kosten für die Unterkunft von Begleitpersonen
  • Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz (Brücken, Kronen, Zahnprothesen - nicht jedoch Mundhygiene)
  • Entbindungskosten
Übernahme von Krankheitskosten für einkommensschwache (Ehe-)Partner

Bei Krankheitskosten von (Ehe-)Partnern ist grundsätzlich vorgesehen, dass der erkrankte (Ehe-)Partner für diese aufkommt. Werden die Krankheitskosten für den erkrankten (Ehe-)Partner vom anderen übernommen, dann können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Kosten dazu führen, dass das Einkommen des erkrankten (Ehe-)Partners unterhalb des steuerlichen Existenzminimums liegt.

Steuerliches Existenzminimum 2026: 13.539 € (2025: 13.308 €, 2024: 12.816 €). Dieser Betrag wird jährlich valorisiert.

Kurkosten

Um Kurkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen zu können, muss der Kuraufenthalt medizinisch erforderlich sein und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Beides können Sie mit dem ärztlichen Verordnungsschein oder dem Bescheid über die Kostenübernahme der Sozialversicherung nachweisen.

Folgende Kosten können geltend gemacht werden: Aufenthaltskosten, Kosten für Kurmittel oder medizinische Betreuung, Kosten für die Fahrt zum bzw. vom Kurort sowie Aufwendungen für Begleitpersonen (nur bei Kindern und pflege- bzw. hilfsbedürftigen Personen). Fahrtkosten, die durch den Besuch des (Ehe-)Partners entstehen, können nicht abgesetzt werden.

Gut zu wissen:

  • Bei Kurkosten wird die sog. Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abgezogen.
  • Kurkosten, die aufgrund einer Behinderung von mindestens 25 Prozent entstehen, gelten als Heilbehandlung - der Selbstbehalt entfällt.

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim und häusliche Betreuung

Pflegekosten, die für die Unterbringung in einem Pflegeheim, für die Pflegestation in einem privaten Alters- oder Pflegeheim oder bei der häuslichen Betreuung entstehen, stellen eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die zu pflegende Person Pflegegeld ab der Stufe 1 bezieht oder der Pflegebedarf durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wird.

Gut zu wissen:

  • Wie bei den Kurkosten wird auch bei Pflegekosten (außer bei häuslicher Pflege) die Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abgezogen.
  • Pflegegeld und Zuschüsse wie die Blindenzulage verringern den absetzbaren Betrag.

Begräbniskosten

Begräbniskosten stellen nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn sie durch den Nachlass (Aktivvermögen) nicht oder nur zum Teil gedeckt werden können. Ist Letzteres der Fall, kann die Differenz zwischen Nachlass-Anteil und eigenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Höchstbetrag: Kosten für ein würdiges Begräbnis und einen einfachen Grabstein können bis zu insgesamt 20.000 Euro geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Kosten sind nur absetzbar, wenn sie zwangsläufig entstehen (z.B. erhöhte Überführungskosten bei einem Todesfall im Ausland oder besondere Vorschriften zur Grabsteingestaltung).

Nicht absetzbar sind Kosten für Trauerkleidung und Grabpflege.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt

Zu den außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt zählen unter anderem:

  • Kosten durch die Beseitigung von Katastrophenschäden (Lawinen, Hochwasser, Sturm, Erdrutsche etc.)
  • Mehrkosten aufgrund einer Behinderung von mindestens 25%
  • Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes (Pauschale: 110 € pro Monat)
  • Diätkosten bei bestimmten Krankheiten

Häufige Fragen

Gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen einen Selbstbehalt?
Ja. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Belastungen mit und ohne Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen (6-12%).

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den (Ehe-)Partner?
2026 beträgt die Grenze 7.411 Euro. Liegt das Einkommen des Partners darunter, verringert sich Ihr Selbstbehalt um 1 Prozentpunkt.

Können Begräbniskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, wenn sie nicht oder nur teilweise durch den Nachlass gedeckt sind. Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 20.000 Euro für Begräbnis und Grabstein.

Gibt es außergewöhnliche Belastungen, die bei Behinderung geltend gemacht werden können?
Ja, bei einer Behinderung von mindestens 25 Prozent können die Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden.

Was ist das steuerliche Existenzminimum?
2026 beträgt es 13.539 Euro. Diese Grenze ist relevant, wenn Sie Krankheitskosten für Ihren (Ehe-)Partner übernehmen möchten.

Stand: Jänner 2026. Quellen: BMF, Arbeiterkammer. Die Werte für Partnereinkommensgrenze und Existenzminimum werden jährlich valorisiert.

Schreibe einen Kommentar