Das Wichtigste auf einen Blick
| Steuerfreies Einkommen 2026 | Bis 13.539 Euro pro Jahr (ca. 1.128 €/Monat) |
| Niedrigster Steuersatz | 20% (ab 13.539 €) |
| Höchststeuersatz | 55% (ab 1 Million €, befristet bis 2029) |
| Jährliche Anpassung | Tarifstufen steigen mit der Inflation (seit 2023) |
| Steuersenkung seit 2020 | 1. Stufe: 25→20%, 2. Stufe: 35→30%, 3. Stufe: 42→40% |
Für viele Arbeitnehmer, die gerade in den Beruf eingestiegen sind, ist es ein Rätsel: Wie hoch fällt eigentlich die Lohnsteuer aus? Dabei ist die Berechnung gar nicht so kompliziert, wenn man das Prinzip dahinter verstanden hat. Seit 2023 werden die Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst („Abschaffung der kalten Progression“). Wir zeigen Ihnen, wie die Berechnung der Lohnsteuer funktioniert.
Grundlage ist das Jahresbrutto
Der Ausgangspunkt für die Berechnung der individuellen Lohnsteuer ist das jährliche Bruttogehalt. Dabei werden nicht nur die monatlichen Bezüge aufsummiert, sondern auch:
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Erschwernis-, Schmutz- oder Gefahrenzulagen
- Überstundenzuschläge (zu 50% einbezogen)
- Lohnwirksame Sachleistungen (z.B. privat genutzte Dienstwagen)
Lohnsteuertabelle 2026
Für 2026 gelten folgende Grenzsteuersätze:
| Jahreseinkommen 2026 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 13.539 Euro | 0% |
| 13.539 bis 21.992 Euro | 20% |
| 21.992 bis 36.458 Euro | 30% |
| 36.458 bis 70.365 Euro | 40% |
| 70.365 bis 104.859 Euro | 48% |
| 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50% |
| Über 1.000.000 Euro | 55% (befristet bis 2029) |
Das Prinzip der Grenzsteuersätze
Der jeweilige Steuersatz wird nicht auf Ihr komplettes Gehalt angewendet. Vielmehr wird immer nur derjenige Teil zum Grenzsteuersatz besteuert, der über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.
Während Personen mit einem Einkommen von weniger als 13.539 Euro gar keine Steuern zahlen müssen, liegt der Steuersatz ab 13.540 Euro nicht plötzlich bei 20 Prozent für das komplette Einkommen. Vielmehr wird nur der Teil zu 20 Prozent besteuert, der oberhalb von 13.539 Euro liegt. Die Steuerlast steigt also in kleinen Schritten und nicht sprungartig an.
Beispiel: Lohnsteuerberechnung für 65.000 Euro
| Steuersatz | Einkommensteil | Steuer |
|---|---|---|
| 0% | 13.539 Euro (bis 13.539) | 0,00 € |
| 20% | 8.453 Euro (13.539 bis 21.992) | 1.690,60 € |
| 30% | 14.466 Euro (21.992 bis 36.458) | 4.339,80 € |
| 40% | 28.542 Euro (36.458 bis 65.000) | 11.416,80 € |
| Gesamt | 65.000 Euro | 17.447,20 € |
Bei einem Jahresbrutto von 65.000 Euro beträgt die Lohnsteuer ca. 17.447 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz liegt damit bei etwa 26,8% (nicht beim Grenzsteuersatz von 40%).
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächliche Steuerlast wird durch Absetzbeträge (z.B. Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus) und Freibeträge weiter reduziert.
Abschaffung der kalten Progression
Seit 2023 werden die Tarifstufen der Einkommensteuer jährlich an die Inflation angepasst. Damit wird verhindert, dass Arbeitnehmer durch Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, in höhere Steuerstufen rutschen („kalte Progression“).
Die Anpassung erfolgt automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate. Das letzte Drittel wird von der Bundesregierung für gezielte Entlastungsmaßnahmen verwendet (für 2026 wurde dieses Drittel zur Budgetsanierung einbehalten).
Historische Entwicklung der Steuersätze
| Tarifstufe | 2016-2019 | 2020-2021 | 2022 | 2023 | 2024-2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Stufe | 25% | 20% | 20% | 20% | 20% |
| 2. Stufe | 35% | 35% | 32,5%* | 30% | 30% |
| 3. Stufe | 42% | 42% | 42% | 41%* | 40% |
* Mischwert, da Senkung zur Jahresmitte in Kraft trat
Entwicklung der Steuerfreigrenze
| Jahr | Steuerfreies Einkommen | Monatlich (ca.) |
|---|---|---|
| 2016-2022 | 11.000 € | 917 € |
| 2023 | 11.693 € | 974 € |
| 2024 | 12.816 € | 1.068 € |
| 2025 | 13.308 € | 1.109 € |
| 2026 | 13.539 € | 1.128 € |
Fazit
Das Steuerrecht in Österreich legt bei der Ermittlung der Lohnsteuer ein Prinzip zugrunde, bei dem die Steuerlast schrittweise mit wachsendem Einkommen ansteigt. Bis 13.539 Euro Jahreseinkommen (2026) wird gar keine Steuer fällig. Darüber wird das Einkommen zum jeweiligen Grenzsteuersatz versteuert. Dadurch ergeben sich für jede Einkommenshöhe individuelle Durchschnittssteuersätze.
Die Steuerlast kann über Online-Rechner (z.B. auf FinanzOnline oder bruttonetto.at) annähernd bestimmt werden. Was genau zu zahlen ist, legt am Ende das Finanzamt fest.
Stand: Jänner 2026. Die Tarifstufen werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst. Die Steuersätze der 1., 2. und 3. Stufe wurden 2020-2024 gesenkt (25%→20%, 35%→30%, 42%→40%).