| Portal | finanzonline.bmf.gv.at - kostenloser Online-Zugang zur Finanzverwaltung |
| Anmeldung | ID Austria (empfohlen) oder Zugangsdaten mit 2-Faktor-Authentifizierung |
| Funktionen | Arbeitnehmerveranlagung, Steuererklärung, anonyme Steuerberechnung, Bescheide abrufen |
| Steuerrechner | Brutto-Netto, Pendlerrechner, Lohnsteuer, NoVA, Grundstückswert u.v.m. |
| Hotline | 050 233 790 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) |
| Chatbot | „Fred“ - der digitale Assistent für technische Fragen |
Mit dem Internetportal FinanzOnline steht in Österreich ein umfangreiches Hilfsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Über dieses Portal können Sie nicht nur ermitteln, wie viel Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückbekommen, sondern auch Ihre Steuererklärung direkt elektronisch einreichen. Mehr als 5 Millionen Menschen in Österreich nutzen bereits diesen kostenlosen Service.
In diesem ausführlichen Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie FinanzOnline optimal nutzen - von der Erstregistrierung bis zur erfolgreichen Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Was ist FinanzOnline?
FinanzOnline ist das elektronische Portal der österreichischen Finanzverwaltung und steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen kostenlos zur Verfügung. Das Portal wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) betrieben und ermöglicht die digitale Abwicklung nahezu aller steuerlichen Angelegenheiten.
Was kann ich mit FinanzOnline erledigen?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) elektronisch einreichen
- Steuerbescheide online abrufen und speichern
- Jahreslohnzettel einsehen
- Vorauszahlungen und Rückstände prüfen
- Bankverbindung für Rückzahlungen ändern
- Freibetragsbescheid beantragen
- Mit dem Finanzamt kommunizieren
Für Selbständige und Unternehmer:
- Einkommensteuererklärung (E1) abgeben
- Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) übermitteln
- Zusammenfassende Meldungen erstellen
- Jahressteuererklärungen einreichen
- Steuerkontoauszüge abrufen
Allgemeine Services:
- Anonyme Steuerberechnung durchführen
- Verschiedene Steuerrechner nutzen
- Formulare elektronisch ausfüllen
- Nachrichten vom Finanzamt empfangen
Vorteil der elektronischen Einreichung:
Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline wird Ihre Arbeitnehmerveranlagung in der Regel deutlich schneller bearbeitet als bei Einreichung in Papierform. Viele Nutzer erhalten ihre Gutschrift bereits innerhalb weniger Tage nach Einreichung.
Voraussetzungen für FinanzOnline
Um FinanzOnline nutzen zu können, benötigen Sie:
Technische Voraussetzungen
- Aktueller Webbrowser: Chrome, Firefox, Safari oder Edge in aktueller Version
- JavaScript: Muss im Browser aktiviert sein
- Cookies: Müssen zugelassen sein
- Internetverbindung: Stabile Verbindung empfohlen
Für die Anmeldung (seit 1. Oktober 2025 verpflichtend)
- ID Austria (empfohlen) - der digitale Identitätsnachweis, ODER
- FinanzOnline-Zugangsdaten mit Authenticator-App (2-Faktor-Authentifizierung)
Wichtige Änderung seit Oktober 2025:
Seit 1. Oktober 2025 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend für alle FinanzOnline-Zugänge. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort ist nicht mehr möglich. Die einfachste Lösung ist die ID Austria.
Teil 1: ID Austria registrieren - Komplette Anleitung
Die ID Austria ist der digitale Identitätsnachweis für Österreich und die Nachfolgerin der Handy-Signatur. Mit der ID Austria können Sie sich nicht nur bei FinanzOnline anmelden, sondern auch bei hunderten anderen Behörden und Online-Services.
Was Sie für die ID Austria benötigen
Checkliste - Voraussetzungen für die ID Austria:
- Vollendetes 14. Lebensjahr
- Österreichische Staatsbürgerschaft ODER ausreichender Bezug zu Österreich
- Gültiger Reisepass (max. 6 Jahre abgelaufen) ODER Personalausweis (max. 1 Jahr abgelaufen)
- Smartphone mit iOS 15 oder höher bzw. Android 10 oder höher
- Fingerabdruck (Touch ID) oder Gesichtserkennung (Face ID) auf dem Smartphone aktiviert
- Aktuelles Passfoto (nur falls kein gültiger Reisepass vorhanden)
Methode A: Registrierung mit Online-Vorregistrierung (empfohlen)
Diese Methode ist die schnellste und bequemste. Sie erledigen den Großteil der Registrierung von zu Hause aus und müssen nur noch kurz zur Behörde für die Identitätsfeststellung.
Übersicht der Schritte:
| Teil 1 |
Online-Vorregistrierung (ca. 10-15 Minuten, von zu Hause) |
| Teil 2 |
Persönliche Identitätsfeststellung bei der Behörde (ca. 5-10 Minuten) |
Teil 1: Online-Vorregistrierung (zu Hause)
Schritt 1: App „ID Austria“ installieren
Laden Sie die offizielle App „ID Austria“ auf Ihr Smartphone herunter:
- iPhone: Öffnen Sie den App Store und suchen Sie nach „ID Austria“
- Android: Öffnen Sie den Google Play Store und suchen Sie nach „ID Austria“
Achten Sie darauf, dass die App vom „Bundeskanzleramt“ stammt - es gibt Nachahmungen!
Schritt 2: Vorregistrierung im Browser starten
Öffnen Sie auf einem zweiten Gerät (Laptop, PC oder Tablet) die Website:
a-trust.at/id-austria-registrierung
Wichtig: Sie benötigen zwei Geräte - das Smartphone mit der App UND einen Computer/Laptop für die Website.
Schritt 3: Persönliche Daten eingeben
Geben Sie auf der Website folgende Daten ein:
| Vorname | Wie im Ausweis eingetragen |
| Nachname | Wie im Ausweis eingetragen |
| Geburtsdatum | Format: TT.MM.JJJJ |
| Ausweisnummer | Reisepass (z.B. P1234567) oder Personalausweis |
Die Ausweisnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Dokuments, meist oben rechts.
Schritt 4: Benutzername und Signatur-Passwort festlegen
Benutzername wählen:
- Am besten Ihre E-Mail-Adresse verwenden (leicht zu merken)
- Der Benutzername kann später nicht mehr geändert werden
Signatur-Passwort festlegen:
Das Passwort muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens 8 Zeichen
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Zahl
Tipp: Notieren Sie sich Benutzername und Passwort an einem sicheren Ort. Sie benötigen diese Daten für jede Anmeldung!
Schritt 5: Mobiltelefonnummer hinterlegen (empfohlen)
Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist optional, aber dringend empfohlen.
Warum ist das wichtig?
- Falls Sie Ihr Smartphone verlieren, können Sie Ihre ID Austria wiederherstellen
- Falls Sie Ihr Signatur-Passwort vergessen, müssen Sie nicht erneut zur Behörde
- Die Nummer wird ausschließlich für die Wiederherstellung verwendet
Schritt 6: Zustimmungen akzeptieren
Lesen und akzeptieren Sie die folgenden Dokumente:
- Signaturvertrag
- Unterrichtung gemäß Signaturgesetz
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Datenschutzmitteilung
Diese Zustimmungen sind rechtlich erforderlich für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur.
Schritt 7: ID Austria App einrichten
Öffnen Sie nun die App „ID Austria“ auf Ihrem Smartphone:
- Tippen Sie auf „App einrichten“ oder „Weiter“
- Wählen Sie Ihre bevorzugte Sicherheitsmethode:
- Face ID / Gesichtserkennung - Schnell und komfortabel
- Touch ID / Fingerabdruck - Klassisch und bewährt
- Geräte-Passwort / PIN - Falls biometrische Methoden nicht verfügbar
- Bestätigen Sie die Auswahl mit Ihrem Fingerabdruck, Gesicht oder Passwort
Schritt 8: QR-Code scannen
Auf der Website (am Computer) wird nun ein QR-Code angezeigt:
- Tippen Sie in der App auf „QR-Code scannen“
- Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera
- Richten Sie die Kamera auf den QR-Code am Bildschirm
- Der Code wird automatisch erkannt
→ Erfolgsmeldung: In der App erscheint „Vorregistrierung abgeschlossen“
Teil 1 geschafft!
Ihre Online-Vorregistrierung ist nun abgeschlossen. Sie haben jetzt
30 Tage Zeit, um Teil 2 bei einer Registrierungsbehörde durchzuführen.
Wichtig:
- Deinstallieren Sie die App NICHT
- Brechen Sie die Registrierung in der App NICHT ab
- Andernfalls müssen Sie Teil 1 komplett wiederholen
Teil 2: Persönliche Identitätsfeststellung (bei der Behörde)
Schritt 9: Termin bei der Registrierungsbehörde vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei einer der folgenden Stellen:
- Finanzämter - in ganz Österreich
- Bezirkshauptmannschaften (BH)
- Magistrate in Statutarstädten
- Gemeindeämter (nicht alle bieten diesen Service)
- Passbehörden
Registrierungsbehörde in Ihrer Nähe finden →
Schritt 10: Termin vorbereiten - Was Sie mitbringen müssen
Checkliste für den Behördentermin:
- Reisepass oder Personalausweis (dessen Nummer Sie bei der Vorregistrierung angegeben haben)
- Smartphone mit der verknüpften ID Austria App
- Passfoto (nur erforderlich, wenn Sie KEINEN gültigen Reisepass haben)
Schritt 11: Bei der Behörde - Identitätsfeststellung
Der Ablauf bei der Behörde ist einfach und dauert nur wenige Minuten:
- Ausweis vorlegen: Zeigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Daten werden geprüft: Die Behörde vergleicht Ihre Daten mit der Vorregistrierung
- TAN wird gesendet: Die Behörde schickt eine TAN (Einmalcode) an Ihre App
Schritt 12: TAN in der App abrufen und mitteilen
- Öffnen Sie die ID Austria App auf Ihrem Smartphone
- Sie sehen eine Benachrichtigung: „Neue TAN-Anfrage“
- Der 6-stellige Code wird angezeigt (z.B. „847 291″)
- Teilen Sie diesen Code der Behördenmitarbeiterin oder dem Behördenmitarbeiter mit
- Die Behörde bestätigt die TAN im System
Zeitlimit: Die TAN ist nur 5 Minuten gültig. Halten Sie Ihr Smartphone bereit!
Herzlichen Glückwunsch!
Ihre
ID Austria ist nun aktiviert und sofort einsatzbereit!
Was Sie jetzt tun können:
- Bei FinanzOnline anmelden
- Digitale Amtswege erledigen
- Dokumente elektronisch signieren
- Digitale Ausweise nutzen (z.B. Führerschein)
Methode B: Registrierung direkt bei der Behörde (ohne Vorregistrierung)
Falls Sie die Vorregistrierung zu Hause nicht durchführen möchten, können Sie die gesamte Registrierung auch direkt bei der Behörde vornehmen.
So funktioniert es:
- Termin vereinbaren bei einer Registrierungsbehörde
- Ausweis und Smartphone mitbringen
- Identität feststellen lassen - Die Behörde prüft Ihren Ausweis
- TAN per SMS erhalten - Sie bekommen eine SMS mit einem Code
- ID Austria-Ausdruck mitnehmen - Dieses Dokument enthält Ihren Freischaltcode
- Registrierung online abschließen - Innerhalb von 3 Monaten unter a-trust.at/id-austria-registrierung
Nachteil dieser Methode:
Sie müssen nach dem Behördenbesuch noch einmal online die Registrierung abschließen. Die Methode mit Vorregistrierung (Methode A) ist daher in der Regel schneller und einfacher.
Alternative: Umstieg von der Handy-Signatur
Falls Sie bereits eine Handy-Signatur hatten, die von einer Behörde registriert wurde (z.B. über FinanzOnline oder ein Gemeindeamt), können Sie online auf die ID Austria umsteigen - ohne erneuten Behördenbesuch.
So funktioniert der Online-Umstieg:
- Installieren Sie die App „ID Austria“
- Öffnen Sie die App und wählen Sie „Anmelden“
- Melden Sie sich mit Ihren bisherigen Handy-Signatur-Daten an
- Die App führt Sie durch den Umstellungsprozess
- Geben Sie die Nummer Ihres Reisepasses oder Personalausweises ein
- Unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage
Nach wenigen Minuten ist Ihre ID Austria mit Vollfunktion aktiviert.
Teil 2: Bei FinanzOnline anmelden - Schritt für Schritt
Nachdem Sie Ihre ID Austria erfolgreich eingerichtet haben, können Sie sich bei FinanzOnline anmelden.
Schritt 1: FinanzOnline-Website öffnen
Öffnen Sie in Ihrem Browser die Website:
finanzonline.bmf.gv.at
Sie sehen die Startseite mit drei Anmeldemöglichkeiten.
Schritt 2: Anmeldung mit ID Austria wählen
Auf der linken Seite sehen Sie den Bereich „Anmeldung mit ID Austria“.
Klicken Sie auf den Button „Anmelden“ (mit dem rot-weißen ID Austria Logo).
Tipp: Die ID Austria-Anmeldung ist die sicherste und schnellste Methode.
Schritt 3: Authentifizierungsmethode wählen
Es öffnet sich ein neues Fenster. Wählen Sie aus, wie Sie sich identifizieren möchten:
App „ID Austria“ (Empfohlen) |
QR-Code mit dem Smartphone scannen - schnell und bequem |
| Signaturkarte |
Kartenleser erforderlich - für Nutzer mit Chipkarte |
| FIDO-Sicherheitsschlüssel |
USB-Token verwenden - für besonders sicherheitsbewusste Nutzer |
| EU-Login |
Für Nutzer mit europäischer eID |
Klicken Sie auf „App ID Austria“.
Schritt 4: QR-Code mit der App scannen
Auf dem Bildschirm erscheint ein QR-Code.
- Öffnen Sie die ID Austria App auf Ihrem Smartphone
- Tippen Sie auf „QR-Code scannen“ (oder das Kamera-Symbol)
- Richten Sie die Kamera auf den QR-Code am Bildschirm
- Der Code wird automatisch erkannt
Alternative: Falls das Scannen nicht funktioniert, können Sie auch auf „Code manuell eingeben“ klicken und den angezeigten Einmalcode eintippen.
Schritt 5: Anmeldung in der App bestätigen
In der App erscheint eine Signatur-Anfrage:
- Sie sehen den Service: „FinanzOnline“
- Die Aktion: „Anmeldung“
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
Prüfen Sie, ob Sie diese Anmeldung selbst angefordert haben, und tippen Sie auf:
→ Unterschreiben und abschicken
Bestätigen Sie mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Ihrem Geräte-Passwort.
Schritt 6: Sie sind eingeloggt!
Nach erfolgreicher Bestätigung werden Sie automatisch zu FinanzOnline weitergeleitet.
Sie sehen nun die Startseite mit:
- Ihrem Namen oben rechts
- Das Hauptmenü mit: Eingaben, Abfragen, Steuerakt, Weitere Services
- Schnellzugriffe auf wichtige Funktionen
→ Geschafft! Sie können nun alle Funktionen von FinanzOnline nutzen.
Alternative Anmeldung: Mit Benutzername und Authenticator-App
Falls Sie die ID Austria nicht nutzen möchten, können Sie sich auch mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten und einem zweiten Faktor anmelden.
Voraussetzungen:
- Bestehender FinanzOnline-Zugang mit Benutzername
- Authenticator-App installiert (z.B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator)
- Authenticator bereits mit FinanzOnline verknüpft
So funktioniert die Anmeldung:
- Wählen Sie auf der FinanzOnline-Startseite „Anmeldung mit Benutzername“
- Geben Sie Ihren Benutzernamen ein
- Geben Sie Ihr Passwort ein
- Öffnen Sie Ihre Authenticator-App
- Geben Sie den angezeigten 6-stelligen Code ein
- Klicken Sie auf „Anmelden“
Teil 3: Arbeitnehmerveranlagung durchführen - Komplette Anleitung
Jetzt kommt der wichtigste Teil: Die Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (auch „Steuerausgleich“ oder „Lohnsteuerausgleich“ genannt). Mit der Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.
Gut zu wissen:
- Sie haben 5 Jahre Zeit für Ihre Veranlagung (z.B. für 2025 bis Ende 2030)
- Arbeitgeber übermitteln Lohnzettel bis Ende Februar - warten Sie daher am besten bis Anfang März
- Durchschnittliche Rückzahlung: ca. 300-500 Euro (je nach individueller Situation)
Bevor Sie beginnen: Anonyme Steuerberechnung
Bevor Sie Ihre Veranlagung einreichen, können Sie anonym berechnen, ob sich ein Steuerausgleich für Sie lohnt. So vermeiden Sie böse Überraschungen (Nachzahlungen).
So nutzen Sie die anonyme Steuerberechnung:
- Gehen Sie auf finanzonline.bmf.gv.at
- Klicken Sie unten links auf „Anonyme Steuerberechnung“
- Wählen Sie das gewünschte Jahr
- Geben Sie Ihre Daten ein (aus dem Jahreslohnzettel)
- Klicken Sie auf „Berechnen“
Die Arbeitnehmerveranlagung Schritt für Schritt
Schritt 1: Arbeitnehmerveranlagung starten
Nach dem Login bei FinanzOnline:
- Klicken Sie im Hauptmenü auf „Eingaben“
- Wählen Sie „Arbeitnehmerveranlagung (L1)“
- Wählen Sie das Veranlagungsjahr (z.B. 2025)
Das elektronische Formular L1 wird geöffnet.
Schritt 2: Persönliche Daten überprüfen
Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt:
- Name und Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Adresse
- Steuernummer
Was Sie tun sollten:
- Überprüfen Sie alle Daten auf Richtigkeit
- Korrigieren Sie falsche Angaben
- Aktualisieren Sie Ihre Bankverbindung (falls geändert)
Schritt 3: Allgemeine Daten ausfüllen
In diesem Bereich geben Sie allgemeine Informationen an:
Anzahl der Lohnzettel:
- Wird automatisch angezeigt (aus den vom Arbeitgeber übermittelten Daten)
- Prüfen Sie, ob alle Arbeitgeber erfasst sind
Alleinverdiener oder Alleinerzieher:
- Alleinverdiener: Sie sind verheiratet/verpartnert und Ihr Partner verdient max. 6.937 € jährlich (2025)
- Alleinerzieher: Sie sind alleinstehend und erhalten für mind. 7 Monate Familienbeihilfe
Partnerdaten (falls zutreffend):
Werbungskosten sind Ausgaben, die mit Ihrer Berufstätigkeit zusammenhängen. Diese mindern Ihre Steuerlast.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
| Art |
Entfernung |
Jahresbetrag 2025 |
| Kleine Pendlerpauschale |
20 - 40 km |
€ 798,00 |
| Kleine Pendlerpauschale |
40 - 60 km |
€ 1.476,00 |
| Kleine Pendlerpauschale |
über 60 km |
€ 2.154,00 |
| Große Pendlerpauschale |
2 - 20 km |
€ 390,00 |
| Große Pendlerpauschale |
20 - 40 km |
€ 1.596,00 |
| Große Pendlerpauschale |
40 - 60 km |
€ 2.796,00 |
| Große Pendlerpauschale |
über 60 km |
€ 3.996,00 |
Tipp: Nutzen Sie den
BMF-Pendlerrechner - die Ergebnisse sind rechtsverbindlich und können direkt verwendet werden!
Homeoffice-Pauschale
- 3 € pro Homeoffice-Tag, maximal 100 Tage = max. 300 € pro Jahr
- Muss vom Arbeitgeber am Lohnzettel bestätigt sein
- Nur für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde
Arbeitsmittel
Computer, Laptop, Drucker, Fachliteratur und andere beruflich genutzte Gegenstände:
- Bei privater Mitnutzung: nur der berufliche Anteil absetzbar (meist 60%)
- Gegenstände über 1.000 € müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden
- Tipp: Belege 7 Jahre aufbewahren!
Fortbildungs- und Ausbildungskosten
- Kurse, Seminare, Lehrgänge mit beruflichem Bezug
- Umschulungskosten für neue Berufe
- Fachliteratur und Fachzeitschriften
Weitere Werbungskosten
- Gewerkschaftsbeiträge (falls nicht vom Arbeitgeber abgezogen)
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Reisekosten für berufliche Fahrten
- Doppelte Haushaltsführung (in bestimmten Fällen)
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden.
Kirchenbeiträge
- Maximal 400 € pro Jahr absetzbar
- Werden meist automatisch von der Kirche an das Finanzamt gemeldet
- Prüfen Sie, ob der Betrag bereits vorausgefüllt ist
Spenden
- An begünstigte Spendenorganisationen (Liste auf bmf.gv.at)
- Maximal 10% des Gesamteinkommens
- Werden von den Organisationen automatisch gemeldet
Steuerberatungskosten
- Kosten für Steuerberater sind unbegrenzt absetzbar
- Auch Kosten für Lohnsteuerhilfevereine
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Wichtig: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst ab einem Selbstbehalt steuerlich aus. Der Selbstbehalt hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab und kann 6% bis 12% des Einkommens betragen.
Krankheitskosten
- Arzt- und Zahnarztkosten (Selbstbehalte)
- Medikamente (mit ärztlicher Verordnung)
- Heilbehandlungen und Therapien
- Krankenhauskosten
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Zahnersatz und Zahnregulierungen
Kurkosten
- Nur bei ärztlich verordneten Kuren
- Aufenthaltskosten, Fahrtkosten, Behandlungskosten
Begräbniskosten
- Bis zu 10.000 € für ein angemessenes Begräbnis
- Nur absetzbar, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlassvermögen gedeckt werden können
Katastrophenschäden
- Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben
- Nicht durch Versicherung gedeckte Kosten
- Kein Selbstbehalt!
Schritt 7: Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung
Bei Vorliegen einer Behinderung (eigene oder von Partner/Kindern) können zusätzliche Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:
Pauschbeträge bei Behinderung
| Grad der Behinderung |
Monatlicher Pauschbetrag |
| 25% bis 34% |
€ 137 |
| 35% bis 44% |
€ 193 |
| 45% bis 54% |
€ 318 |
| 55% bis 64% |
€ 438 |
| 65% bis 74% |
€ 566 |
| 75% bis 84% |
€ 706 |
| 85% bis 94% |
€ 871 |
| ab 95% |
€ 1.217 |
Zusätzlich absetzbar ohne Selbstbehalt:
- Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen etc.)
- Kosten für Heilbehandlungen
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Fahrtkosten wegen der Behinderung
Dieser Bereich ist besonders wichtig für Eltern - hier können erhebliche Steuervorteile genutzt werden!
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der direkt die Steuer reduziert (nicht nur das zu versteuernde Einkommen).
| Alter des Kindes |
Jährlicher Betrag (2025) |
| Bis zum 18. Geburtstag |
€ 2.000,16 |
| Ab 18 Jahren (in Ausbildung) |
€ 700,08 |
Wichtig - Aufteilung zwischen Eltern:
- Eltern, die zusammenleben, müssen sich einigen: entweder beantragt EIN Elternteil den vollen Betrag ODER beide je die Hälfte
- Bei getrennt lebenden Eltern: Der Unterhaltszahlende kann den halben Familienbonus geltend machen
- Die Aufteilung kann von Kind zu Kind unterschiedlich sein
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Für alleinstehende Eltern, die für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe beziehen:
| Mit 1 Kind |
€ 572 pro Jahr |
| Mit 2 Kindern |
€ 774 pro Jahr |
| Für jedes weitere Kind |
+ € 255 pro Jahr |
Unterhaltsabsetzbetrag
Für Eltern, die für ein nicht im eigenen Haushalt lebendes Kind nachweislich Unterhalt zahlen:
| Für das 1. Kind |
€ 35 pro Monat |
| Für das 2. Kind |
€ 52 pro Monat |
| Für jedes weitere Kind |
€ 69 pro Monat |
Kindermehrbetrag
Für Eltern mit geringem Einkommen, die vom Familienbonus Plus nicht voll profitieren können:
- Bis zu € 700 pro Kind
- Wird automatisch berechnet, wenn der Familienbonus nicht ausgeschöpft werden kann
Schritt 9: Zusammenfassung prüfen und Vorberechnung
Nachdem Sie alle Bereiche ausgefüllt haben, gelangen Sie zur Zusammenfassung.
Hier sehen Sie:
- Alle eingegebenen Daten auf einen Blick
- Eventuelle Fehlermeldungen oder Warnungen
- Eine Vorberechnung Ihrer voraussichtlichen Gutschrift oder Nachzahlung
Hinweis zur Vorberechnung:
Die Vorberechnung ist nur möglich, wenn alle Lohnzettel bereits vom Arbeitgeber übermittelt wurden. Das Ergebnis ist unverbindlich - der tatsächliche Bescheid kann abweichen.
Prüfen Sie sorgfältig:
- Sind alle Einkünfte erfasst?
- Sind alle absetzbaren Ausgaben eingetragen?
- Ist die Bankverbindung korrekt?
- Stimmen die Kinderdaten?
Schritt 10: Arbeitnehmerveranlagung absenden
Wenn alle Angaben korrekt sind:
- Klicken Sie auf „Prüfen“ - das System prüft auf Fehler
- Beheben Sie eventuelle Fehlermeldungen
- Klicken Sie auf „Senden“ oder „Absenden“
Erfolgreich eingereicht!
Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Eingangsnummer. Den
Steuerbescheid erhalten Sie nach der Bearbeitung:
- Digital: In Ihrer FinanzOnline-Nachrichtenbox
- Per Post: An Ihre Meldeadresse
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Elektronische Einreichung: meist wenige Tage bis 2 Wochen
- Papiereinreichung: mehrere Wochen bis Monate
Wann wird die Gutschrift überwiesen?
- In der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Bescheids
- Auf das im Bescheid angegebene Konto
Teil 4: Steuerrechner des BMF nutzen
Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme zahlreiche kostenlose Steuerrechner zur Verfügung.
Übersicht aller verfügbaren Rechner
| Rechner |
Funktion |
Rechtsverbindlich? |
| Pendlerrechner |
Berechnet Pendlerpauschale und Pendlereuro |
JA |
| Brutto-Netto-Rechner |
Berechnet Nettogehalt aus Bruttogehalt |
Nein |
| Lohnsteuerberechnung |
Ermittelt die Lohnsteuer auf Basis des Einkommens |
Nein |
| NoVA-Rechner |
Berechnet die Normverbrauchsabgabe für Fahrzeuge |
Nein |
| Ratenzahlungsrechner |
Berechnet Ratenzahlungen für Steuerschulden |
Nein |
| Lohnnebenkostenrechner |
Berechnet Arbeitgeberkosten für Mitarbeiter |
Nein |
| Abgabenrechner |
Für Unternehmer: Berechnet diverse Abgaben |
Nein |
| Gewinnfreibetrag |
Berechnet den Gewinnfreibetrag für Selbständige |
Nein |
| Sachbezug Dienstwohnung |
Berechnet den Sachbezugswert für Dienstwohnungen |
Nein |
| Grundstückswertrechner |
Ermittelt den Grundstückswert für Immobilien |
Nein |
Teil 5: Sicherheit bei FinanzOnline
Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei FinanzOnline höchste Priorität. Seit Oktober 2025 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend - vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard beim Online-Banking.
Sicherheitstipps für die Nutzung
So schützen Sie Ihren FinanzOnline-Zugang:
- Verwenden Sie ein starkes, einzigartiges Passwort
- Geben Sie Ihre Zugangsdaten niemals weiter - auch nicht an angebliche Behördenmitarbeiter
- Halten Sie Ihr Smartphone und Ihren Computer aktuell (Updates installieren)
- Verwenden Sie eine aktuelle Antivirensoftware
- Melden Sie sich nach der Nutzung immer ab (besonders an öffentlichen Computern)
- Prüfen Sie die URL: Nur finanzonline.bmf.gv.at ist echt!
Warnung vor Phishing und Betrug
Achtung - Betrugswarnung!
Das Bundesministerium für Finanzen warnt regelmäßig vor Internetbetrug. Betrüger versenden gefälschte SMS oder E-Mails, die angeblich vom Finanzamt stammen.
So erkennen Sie Betrug:
- Das Finanzamt verschickt niemals Links per E-Mail oder SMS
- Das Finanzamt fordert Sie niemals auf, Zugangsdaten einzugeben
- Vorsicht bei Nachrichten mit „dringend“ oder „Ihr Konto wird gesperrt“
- Prüfen Sie immer die Absenderadresse genau
Im Zweifelsfall: Klicken Sie NICHT auf Links, sondern rufen Sie die FinanzOnline-Hotline an:
050 233 790
Hilfe und Unterstützung
| Kontakt |
Details |
| FinanzOnline Hotline |
050 233 790 Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr |
| Chatbot „Fred“ |
Auf der FinanzOnline-Startseite verfügbar Beantwortet technische Fragen rund um die Uhr |
| Finanzamt Österreich |
Für inhaltliche Steuerfragen Kontaktdaten auf bmf.gv.at |
Teil 6: FinanzOnline ohne Internet - Papierformulare
Wer die digitale Anmeldung nicht nutzen möchte oder kann, kann die Arbeitnehmerveranlagung weiterhin in Papierform einreichen.
Formulare erhalten
- Download: bmf.gv.at/services/formulare
- Bestellung: Kostenlose Bestellung über die BMF-Website
- Vor Ort: In den Selbstbedienungsbereichen der Finanzämter
Formulare einreichen
| Einreichungsweg |
Details |
| Per Post |
Finanzamt Österreich Postfach 260 1000 Wien |
| Briefkasten |
Vor jedem Finanzamtsstandort Rund um die Uhr zugänglich |
| Selbstbedienung |
In den Finanzamts-Gebäuden Während der Öffnungszeiten |
| Persönlich |
Mit Terminvereinbarung Online-Terminbuchung |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeine Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung?
Sie haben 5 Jahre Zeit. Die Veranlagung für das Jahr 2025 kann bis Ende Dezember 2030 eingereicht werden.
Kann ich eine bereits eingereichte Veranlagung korrigieren?
Ja, Sie können eine Berichtigung einreichen. Gehen Sie in FinanzOnline auf „Eingaben“ → „Arbeitnehmerveranlagung“ und wählen Sie das entsprechende Jahr. Ihre früheren Angaben werden angezeigt und können korrigiert werden.
Was passiert, wenn ich eine Nachzahlung bekomme?
Wenn aus Ihrer Veranlagung eine Nachzahlung resultiert, erhalten Sie einen Bescheid mit dem fälligen Betrag und der Zahlungsfrist. Bei höheren Beträgen können Sie eine Ratenzahlung beantragen.
Technische Fragen
Meine ID Austria funktioniert nicht - was tun?
- Prüfen Sie, ob die App aktuell ist (Update im App Store/Play Store)
- Starten Sie die App neu
- Prüfen Sie Ihre Internetverbindung
- Kontaktieren Sie die Hotline: 050 233 790
Der QR-Code wird nicht erkannt - was tun?
- Stellen Sie sicher, dass die Kamera-Berechtigung erteilt ist
- Verbessern Sie die Beleuchtung
- Halten Sie das Smartphone ruhig und in angemessenem Abstand
- Nutzen Sie alternativ „Code manuell eingeben“
Ich habe mein Signatur-Passwort vergessen - was tun?
Wenn Sie bei der Registrierung Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegt haben, können Sie das Passwort online zurücksetzen. Andernfalls müssen Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen.
Fazit
FinanzOnline ist der einfachste und schnellste Weg, Ihre Steuerangelegenheiten in Österreich zu erledigen. Mit der ID Austria als sicherem Zugang können Sie bequem von zu Hause aus:
- Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen und Geld zurückholen
- Steuerbescheide digital abrufen
- Mit dem Finanzamt kommunizieren
- Anonyme Steuerberechnungen durchführen
- Zahlreiche Steuerrechner nutzen
Die Einrichtung der ID Austria dauert nur wenige Minuten, und der Behördenbesuch zur Identitätsfeststellung ist ein einmaliger Aufwand. Danach steht Ihnen die gesamte digitale Finanzwelt Österreichs offen.