Finanz-Online - Anleitung mit Hilfe zum Beantragen und zum Ausfüllen

Portalfinanzonline.bmf.gv.at - kostenloser Online-Zugang zur Finanzverwaltung
AnmeldungID Austria (empfohlen) oder Zugangsdaten mit 2-Faktor-Authentifizierung
FunktionenArbeitnehmerveranlagung, Steuererklärung, anonyme Steuerberechnung, Bescheide abrufen
SteuerrechnerBrutto-Netto, Pendlerrechner, Lohnsteuer, NoVA, Grundstückswert u.v.m.
Hotline050 233 790 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr)
Chatbot„Fred“ - der digitale Assistent für technische Fragen

Mit dem Internetportal FinanzOnline steht in Österreich ein umfangreiches Hilfsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Über dieses Portal können Sie nicht nur ermitteln, wie viel Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückbekommen, sondern auch Ihre Steuererklärung direkt elektronisch einreichen. Mehr als 5 Millionen Menschen in Österreich nutzen bereits diesen kostenlosen Service. In diesem ausführlichen Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie FinanzOnline optimal nutzen - von der Erstregistrierung bis zur erfolgreichen Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.

Was ist FinanzOnline?

FinanzOnline ist das elektronische Portal der österreichischen Finanzverwaltung und steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen kostenlos zur Verfügung. Das Portal wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) betrieben und ermöglicht die digitale Abwicklung nahezu aller steuerlichen Angelegenheiten.

Was kann ich mit FinanzOnline erledigen?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
  • Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) elektronisch einreichen
  • Steuerbescheide online abrufen und speichern
  • Jahreslohnzettel einsehen
  • Vorauszahlungen und Rückstände prüfen
  • Bankverbindung für Rückzahlungen ändern
  • Freibetragsbescheid beantragen
  • Mit dem Finanzamt kommunizieren
Für Selbständige und Unternehmer:
  • Einkommensteuererklärung (E1) abgeben
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) übermitteln
  • Zusammenfassende Meldungen erstellen
  • Jahressteuererklärungen einreichen
  • Steuerkontoauszüge abrufen
Allgemeine Services:
  • Anonyme Steuerberechnung durchführen
  • Verschiedene Steuerrechner nutzen
  • Formulare elektronisch ausfüllen
  • Nachrichten vom Finanzamt empfangen
Vorteil der elektronischen Einreichung:
Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline wird Ihre Arbeitnehmerveranlagung in der Regel deutlich schneller bearbeitet als bei Einreichung in Papierform. Viele Nutzer erhalten ihre Gutschrift bereits innerhalb weniger Tage nach Einreichung.

Voraussetzungen für FinanzOnline

Um FinanzOnline nutzen zu können, benötigen Sie:

Technische Voraussetzungen

  • Aktueller Webbrowser: Chrome, Firefox, Safari oder Edge in aktueller Version
  • JavaScript: Muss im Browser aktiviert sein
  • Cookies: Müssen zugelassen sein
  • Internetverbindung: Stabile Verbindung empfohlen

Für die Anmeldung (seit 1. Oktober 2025 verpflichtend)

  • ID Austria (empfohlen) - der digitale Identitätsnachweis, ODER
  • FinanzOnline-Zugangsdaten mit Authenticator-App (2-Faktor-Authentifizierung)
Wichtige Änderung seit Oktober 2025:
Seit 1. Oktober 2025 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend für alle FinanzOnline-Zugänge. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort ist nicht mehr möglich. Die einfachste Lösung ist die ID Austria.

Teil 1: ID Austria registrieren - Komplette Anleitung

Die ID Austria ist der digitale Identitätsnachweis für Österreich und die Nachfolgerin der Handy-Signatur. Mit der ID Austria können Sie sich nicht nur bei FinanzOnline anmelden, sondern auch bei hunderten anderen Behörden und Online-Services.

Was Sie für die ID Austria benötigen

Checkliste - Voraussetzungen für die ID Austria:
  • Vollendetes 14. Lebensjahr
  • Österreichische Staatsbürgerschaft ODER ausreichender Bezug zu Österreich
  • Gültiger Reisepass (max. 6 Jahre abgelaufen) ODER Personalausweis (max. 1 Jahr abgelaufen)
  • Smartphone mit iOS 15 oder höher bzw. Android 10 oder höher
  • Fingerabdruck (Touch ID) oder Gesichtserkennung (Face ID) auf dem Smartphone aktiviert
  • Aktuelles Passfoto (nur falls kein gültiger Reisepass vorhanden)

Methode A: Registrierung mit Online-Vorregistrierung (empfohlen)

Diese Methode ist die schnellste und bequemste. Sie erledigen den Großteil der Registrierung von zu Hause aus und müssen nur noch kurz zur Behörde für die Identitätsfeststellung.

Übersicht der Schritte:
Teil 1 Online-Vorregistrierung (ca. 10-15 Minuten, von zu Hause)
Teil 2 Persönliche Identitätsfeststellung bei der Behörde (ca. 5-10 Minuten)

Teil 1: Online-Vorregistrierung (zu Hause)

Schritt 1: App „ID Austria“ installieren

Laden Sie die offizielle App „ID Austria“ auf Ihr Smartphone herunter:

  • iPhone: Öffnen Sie den App Store und suchen Sie nach „ID Austria“
  • Android: Öffnen Sie den Google Play Store und suchen Sie nach „ID Austria“

Achten Sie darauf, dass die App vom „Bundeskanzleramt“ stammt - es gibt Nachahmungen!

Schritt 2: Vorregistrierung im Browser starten

Öffnen Sie auf einem zweiten Gerät (Laptop, PC oder Tablet) die Website:

a-trust.at/id-austria-registrierung

Wichtig: Sie benötigen zwei Geräte - das Smartphone mit der App UND einen Computer/Laptop für die Website.

Schritt 3: Persönliche Daten eingeben

Geben Sie auf der Website folgende Daten ein:

VornameWie im Ausweis eingetragen
NachnameWie im Ausweis eingetragen
GeburtsdatumFormat: TT.MM.JJJJ
AusweisnummerReisepass (z.B. P1234567) oder Personalausweis

Die Ausweisnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Dokuments, meist oben rechts.

Schritt 4: Benutzername und Signatur-Passwort festlegen

Benutzername wählen:

  • Am besten Ihre E-Mail-Adresse verwenden (leicht zu merken)
  • Der Benutzername kann später nicht mehr geändert werden

Signatur-Passwort festlegen:

Das Passwort muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestens 8 Zeichen
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Zahl
Tipp: Notieren Sie sich Benutzername und Passwort an einem sicheren Ort. Sie benötigen diese Daten für jede Anmeldung!
Schritt 5: Mobiltelefonnummer hinterlegen (empfohlen)

Die Angabe der Mobiltelefonnummer ist optional, aber dringend empfohlen.

Warum ist das wichtig?

  • Falls Sie Ihr Smartphone verlieren, können Sie Ihre ID Austria wiederherstellen
  • Falls Sie Ihr Signatur-Passwort vergessen, müssen Sie nicht erneut zur Behörde
  • Die Nummer wird ausschließlich für die Wiederherstellung verwendet
Schritt 6: Zustimmungen akzeptieren

Lesen und akzeptieren Sie die folgenden Dokumente:

  • Signaturvertrag
  • Unterrichtung gemäß Signaturgesetz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Datenschutzmitteilung

Diese Zustimmungen sind rechtlich erforderlich für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur.

Schritt 7: ID Austria App einrichten

Öffnen Sie nun die App „ID Austria“ auf Ihrem Smartphone:

  1. Tippen Sie auf „App einrichten“ oder „Weiter“
  2. Wählen Sie Ihre bevorzugte Sicherheitsmethode:
    • Face ID / Gesichtserkennung - Schnell und komfortabel
    • Touch ID / Fingerabdruck - Klassisch und bewährt
    • Geräte-Passwort / PIN - Falls biometrische Methoden nicht verfügbar
  3. Bestätigen Sie die Auswahl mit Ihrem Fingerabdruck, Gesicht oder Passwort
Schritt 8: QR-Code scannen

Auf der Website (am Computer) wird nun ein QR-Code angezeigt:

  1. Tippen Sie in der App auf „QR-Code scannen“
  2. Erlauben Sie der App den Zugriff auf die Kamera
  3. Richten Sie die Kamera auf den QR-Code am Bildschirm
  4. Der Code wird automatisch erkannt
→ Erfolgsmeldung: In der App erscheint „Vorregistrierung abgeschlossen“
Teil 1 geschafft!

Ihre Online-Vorregistrierung ist nun abgeschlossen. Sie haben jetzt 30 Tage Zeit, um Teil 2 bei einer Registrierungsbehörde durchzuführen.

Wichtig:
  • Deinstallieren Sie die App NICHT
  • Brechen Sie die Registrierung in der App NICHT ab
  • Andernfalls müssen Sie Teil 1 komplett wiederholen

Teil 2: Persönliche Identitätsfeststellung (bei der Behörde)

Schritt 9: Termin bei der Registrierungsbehörde vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin bei einer der folgenden Stellen:

  • Finanzämter - in ganz Österreich
  • Bezirkshauptmannschaften (BH)
  • Magistrate in Statutarstädten
  • Gemeindeämter (nicht alle bieten diesen Service)
  • Passbehörden

Registrierungsbehörde in Ihrer Nähe finden →

Schritt 10: Termin vorbereiten - Was Sie mitbringen müssen
Checkliste für den Behördentermin:
  • Reisepass oder Personalausweis (dessen Nummer Sie bei der Vorregistrierung angegeben haben)
  • Smartphone mit der verknüpften ID Austria App
  • Passfoto (nur erforderlich, wenn Sie KEINEN gültigen Reisepass haben)
Schritt 11: Bei der Behörde - Identitätsfeststellung

Der Ablauf bei der Behörde ist einfach und dauert nur wenige Minuten:

  1. Ausweis vorlegen: Zeigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis
  2. Daten werden geprüft: Die Behörde vergleicht Ihre Daten mit der Vorregistrierung
  3. TAN wird gesendet: Die Behörde schickt eine TAN (Einmalcode) an Ihre App
Schritt 12: TAN in der App abrufen und mitteilen
  1. Öffnen Sie die ID Austria App auf Ihrem Smartphone
  2. Sie sehen eine Benachrichtigung: „Neue TAN-Anfrage“
  3. Der 6-stellige Code wird angezeigt (z.B. „847 291″)
  4. Teilen Sie diesen Code der Behördenmitarbeiterin oder dem Behördenmitarbeiter mit
  5. Die Behörde bestätigt die TAN im System
Zeitlimit: Die TAN ist nur 5 Minuten gültig. Halten Sie Ihr Smartphone bereit!
Herzlichen Glückwunsch!

Ihre ID Austria ist nun aktiviert und sofort einsatzbereit!

Was Sie jetzt tun können:
  • Bei FinanzOnline anmelden
  • Digitale Amtswege erledigen
  • Dokumente elektronisch signieren
  • Digitale Ausweise nutzen (z.B. Führerschein)

Methode B: Registrierung direkt bei der Behörde (ohne Vorregistrierung)

Falls Sie die Vorregistrierung zu Hause nicht durchführen möchten, können Sie die gesamte Registrierung auch direkt bei der Behörde vornehmen. So funktioniert es:

  1. Termin vereinbaren bei einer Registrierungsbehörde
  2. Ausweis und Smartphone mitbringen
  3. Identität feststellen lassen - Die Behörde prüft Ihren Ausweis
  4. TAN per SMS erhalten - Sie bekommen eine SMS mit einem Code
  5. ID Austria-Ausdruck mitnehmen - Dieses Dokument enthält Ihren Freischaltcode
  6. Registrierung online abschließen - Innerhalb von 3 Monaten unter a-trust.at/id-austria-registrierung
Nachteil dieser Methode:
Sie müssen nach dem Behördenbesuch noch einmal online die Registrierung abschließen. Die Methode mit Vorregistrierung (Methode A) ist daher in der Regel schneller und einfacher.

Alternative: Umstieg von der Handy-Signatur

Falls Sie bereits eine Handy-Signatur hatten, die von einer Behörde registriert wurde (z.B. über FinanzOnline oder ein Gemeindeamt), können Sie online auf die ID Austria umsteigen - ohne erneuten Behördenbesuch. So funktioniert der Online-Umstieg:

  1. Installieren Sie die App „ID Austria“
  2. Öffnen Sie die App und wählen Sie „Anmelden“
  3. Melden Sie sich mit Ihren bisherigen Handy-Signatur-Daten an
  4. Die App führt Sie durch den Umstellungsprozess
  5. Geben Sie die Nummer Ihres Reisepasses oder Personalausweises ein
  6. Unterschreiben Sie die Signatur-Anfrage

Nach wenigen Minuten ist Ihre ID Austria mit Vollfunktion aktiviert.

Teil 2: Bei FinanzOnline anmelden - Schritt für Schritt

Nachdem Sie Ihre ID Austria erfolgreich eingerichtet haben, können Sie sich bei FinanzOnline anmelden.

Schritt 1: FinanzOnline-Website öffnen

Öffnen Sie in Ihrem Browser die Website:

finanzonline.bmf.gv.at

Sie sehen die Startseite mit drei Anmeldemöglichkeiten.

Schritt 2: Anmeldung mit ID Austria wählen

Auf der linken Seite sehen Sie den Bereich „Anmeldung mit ID Austria“.

Klicken Sie auf den Button „Anmelden“ (mit dem rot-weißen ID Austria Logo).

Tipp: Die ID Austria-Anmeldung ist die sicherste und schnellste Methode.
Schritt 3: Authentifizierungsmethode wählen

Es öffnet sich ein neues Fenster. Wählen Sie aus, wie Sie sich identifizieren möchten:

App „ID Austria“
(Empfohlen)
QR-Code mit dem Smartphone scannen - schnell und bequem
Signaturkarte Kartenleser erforderlich - für Nutzer mit Chipkarte
FIDO-Sicherheitsschlüssel USB-Token verwenden - für besonders sicherheitsbewusste Nutzer
EU-Login Für Nutzer mit europäischer eID

Klicken Sie auf „App ID Austria“.

Schritt 4: QR-Code mit der App scannen

Auf dem Bildschirm erscheint ein QR-Code.

  1. Öffnen Sie die ID Austria App auf Ihrem Smartphone
  2. Tippen Sie auf „QR-Code scannen“ (oder das Kamera-Symbol)
  3. Richten Sie die Kamera auf den QR-Code am Bildschirm
  4. Der Code wird automatisch erkannt
Alternative: Falls das Scannen nicht funktioniert, können Sie auch auf „Code manuell eingeben“ klicken und den angezeigten Einmalcode eintippen.
Schritt 5: Anmeldung in der App bestätigen

In der App erscheint eine Signatur-Anfrage:

  • Sie sehen den Service: „FinanzOnline“
  • Die Aktion: „Anmeldung“
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage

Prüfen Sie, ob Sie diese Anmeldung selbst angefordert haben, und tippen Sie auf:

→ Unterschreiben und abschicken

Bestätigen Sie mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Ihrem Geräte-Passwort.

Schritt 6: Sie sind eingeloggt!

Nach erfolgreicher Bestätigung werden Sie automatisch zu FinanzOnline weitergeleitet.

Sie sehen nun die Startseite mit:

  • Ihrem Namen oben rechts
  • Das Hauptmenü mit: Eingaben, Abfragen, Steuerakt, Weitere Services
  • Schnellzugriffe auf wichtige Funktionen
→ Geschafft! Sie können nun alle Funktionen von FinanzOnline nutzen.

Alternative Anmeldung: Mit Benutzername und Authenticator-App

Falls Sie die ID Austria nicht nutzen möchten, können Sie sich auch mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten und einem zweiten Faktor anmelden. Voraussetzungen:

  • Bestehender FinanzOnline-Zugang mit Benutzername
  • Authenticator-App installiert (z.B. Google Authenticator, Microsoft Authenticator)
  • Authenticator bereits mit FinanzOnline verknüpft
So funktioniert die Anmeldung:
  1. Wählen Sie auf der FinanzOnline-Startseite „Anmeldung mit Benutzername“
  2. Geben Sie Ihren Benutzernamen ein
  3. Geben Sie Ihr Passwort ein
  4. Öffnen Sie Ihre Authenticator-App
  5. Geben Sie den angezeigten 6-stelligen Code ein
  6. Klicken Sie auf „Anmelden“

Teil 3: Arbeitnehmerveranlagung durchführen - Komplette Anleitung

Jetzt kommt der wichtigste Teil: Die Einreichung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (auch „Steuerausgleich“ oder „Lohnsteuerausgleich“ genannt). Mit der Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.

Gut zu wissen:
  • Sie haben 5 Jahre Zeit für Ihre Veranlagung (z.B. für 2025 bis Ende 2030)
  • Arbeitgeber übermitteln Lohnzettel bis Ende Februar - warten Sie daher am besten bis Anfang März
  • Durchschnittliche Rückzahlung: ca. 300-500 Euro (je nach individueller Situation)

Bevor Sie beginnen: Anonyme Steuerberechnung

Bevor Sie Ihre Veranlagung einreichen, können Sie anonym berechnen, ob sich ein Steuerausgleich für Sie lohnt. So vermeiden Sie böse Überraschungen (Nachzahlungen). So nutzen Sie die anonyme Steuerberechnung:

  1. Gehen Sie auf finanzonline.bmf.gv.at
  2. Klicken Sie unten links auf „Anonyme Steuerberechnung“
  3. Wählen Sie das gewünschte Jahr
  4. Geben Sie Ihre Daten ein (aus dem Jahreslohnzettel)
  5. Klicken Sie auf „Berechnen“

Die Arbeitnehmerveranlagung Schritt für Schritt

Schritt 1: Arbeitnehmerveranlagung starten

Nach dem Login bei FinanzOnline:

  1. Klicken Sie im Hauptmenü auf „Eingaben“
  2. Wählen Sie „Arbeitnehmerveranlagung (L1)“
  3. Wählen Sie das Veranlagungsjahr (z.B. 2025)

Das elektronische Formular L1 wird geöffnet.

Schritt 2: Persönliche Daten überprüfen

Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt:

  • Name und Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer
  • Adresse
  • Steuernummer

Was Sie tun sollten:

  • Überprüfen Sie alle Daten auf Richtigkeit
  • Korrigieren Sie falsche Angaben
  • Aktualisieren Sie Ihre Bankverbindung (falls geändert)
Schritt 3: Allgemeine Daten ausfüllen

In diesem Bereich geben Sie allgemeine Informationen an:

Anzahl der Lohnzettel:

  • Wird automatisch angezeigt (aus den vom Arbeitgeber übermittelten Daten)
  • Prüfen Sie, ob alle Arbeitgeber erfasst sind

Alleinverdiener oder Alleinerzieher:

  • Alleinverdiener: Sie sind verheiratet/verpartnert und Ihr Partner verdient max. 6.937 € jährlich (2025)
  • Alleinerzieher: Sie sind alleinstehend und erhalten für mind. 7 Monate Familienbeihilfe

Partnerdaten (falls zutreffend):

Schritt 4: Werbungskosten eingeben

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit Ihrer Berufstätigkeit zusammenhängen. Diese mindern Ihre Steuerlast.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Art Entfernung Jahresbetrag 2025
Kleine Pendlerpauschale 20 - 40 km € 798,00
Kleine Pendlerpauschale 40 - 60 km € 1.476,00
Kleine Pendlerpauschale über 60 km € 2.154,00
Große Pendlerpauschale 2 - 20 km € 390,00
Große Pendlerpauschale 20 - 40 km € 1.596,00
Große Pendlerpauschale 40 - 60 km € 2.796,00
Große Pendlerpauschale über 60 km € 3.996,00
Tipp: Nutzen Sie den BMF-Pendlerrechner - die Ergebnisse sind rechtsverbindlich und können direkt verwendet werden!

Homeoffice-Pauschale

  • 3 € pro Homeoffice-Tag, maximal 100 Tage = max. 300 € pro Jahr
  • Muss vom Arbeitgeber am Lohnzettel bestätigt sein
  • Nur für Tage, an denen ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde

Arbeitsmittel

Computer, Laptop, Drucker, Fachliteratur und andere beruflich genutzte Gegenstände:

  • Bei privater Mitnutzung: nur der berufliche Anteil absetzbar (meist 60%)
  • Gegenstände über 1.000 € müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden
  • Tipp: Belege 7 Jahre aufbewahren!

Fortbildungs- und Ausbildungskosten

  • Kurse, Seminare, Lehrgänge mit beruflichem Bezug
  • Umschulungskosten für neue Berufe
  • Fachliteratur und Fachzeitschriften

Weitere Werbungskosten

  • Gewerkschaftsbeiträge (falls nicht vom Arbeitgeber abgezogen)
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Reisekosten für berufliche Fahrten
  • Doppelte Haushaltsführung (in bestimmten Fällen)
Schritt 5: Sonderausgaben eingeben

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden.

Kirchenbeiträge

  • Maximal 400 € pro Jahr absetzbar
  • Werden meist automatisch von der Kirche an das Finanzamt gemeldet
  • Prüfen Sie, ob der Betrag bereits vorausgefüllt ist

Spenden

  • An begünstigte Spendenorganisationen (Liste auf bmf.gv.at)
  • Maximal 10% des Gesamteinkommens
  • Werden von den Organisationen automatisch gemeldet

Steuerberatungskosten

  • Kosten für Steuerberater sind unbegrenzt absetzbar
  • Auch Kosten für Lohnsteuerhilfevereine
Schritt 6: Außergewöhnliche Belastungen eingeben

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Wichtig: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst ab einem Selbstbehalt steuerlich aus. Der Selbstbehalt hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab und kann 6% bis 12% des Einkommens betragen.

Krankheitskosten

  • Arzt- und Zahnarztkosten (Selbstbehalte)
  • Medikamente (mit ärztlicher Verordnung)
  • Heilbehandlungen und Therapien
  • Krankenhauskosten
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte
  • Zahnersatz und Zahnregulierungen

Kurkosten

  • Nur bei ärztlich verordneten Kuren
  • Aufenthaltskosten, Fahrtkosten, Behandlungskosten

Begräbniskosten

  • Bis zu 10.000 € für ein angemessenes Begräbnis
  • Nur absetzbar, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlassvermögen gedeckt werden können

Katastrophenschäden

  • Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben
  • Nicht durch Versicherung gedeckte Kosten
  • Kein Selbstbehalt!
Schritt 7: Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung

Bei Vorliegen einer Behinderung (eigene oder von Partner/Kindern) können zusätzliche Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Pauschbeträge bei Behinderung

Grad der Behinderung Monatlicher Pauschbetrag
25% bis 34% € 137
35% bis 44% € 193
45% bis 54% € 318
55% bis 64% € 438
65% bis 74% € 566
75% bis 84% € 706
85% bis 94% € 871
ab 95% € 1.217

Zusätzlich absetzbar ohne Selbstbehalt:

  • Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen etc.)
  • Kosten für Heilbehandlungen
  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Fahrtkosten wegen der Behinderung
Schritt 8: Kinder und Familienbonus Plus

Dieser Bereich ist besonders wichtig für Eltern - hier können erhebliche Steuervorteile genutzt werden!

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der direkt die Steuer reduziert (nicht nur das zu versteuernde Einkommen).

Alter des Kindes Jährlicher Betrag (2025)
Bis zum 18. Geburtstag € 2.000,16
Ab 18 Jahren (in Ausbildung) € 700,08
Wichtig - Aufteilung zwischen Eltern:
  • Eltern, die zusammenleben, müssen sich einigen: entweder beantragt EIN Elternteil den vollen Betrag ODER beide je die Hälfte
  • Bei getrennt lebenden Eltern: Der Unterhaltszahlende kann den halben Familienbonus geltend machen
  • Die Aufteilung kann von Kind zu Kind unterschiedlich sein

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)

Für alleinstehende Eltern, die für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe beziehen:

Mit 1 Kind € 572 pro Jahr
Mit 2 Kindern € 774 pro Jahr
Für jedes weitere Kind + € 255 pro Jahr

Unterhaltsabsetzbetrag

Für Eltern, die für ein nicht im eigenen Haushalt lebendes Kind nachweislich Unterhalt zahlen:

Für das 1. Kind € 35 pro Monat
Für das 2. Kind € 52 pro Monat
Für jedes weitere Kind € 69 pro Monat

Kindermehrbetrag

Für Eltern mit geringem Einkommen, die vom Familienbonus Plus nicht voll profitieren können:

  • Bis zu € 700 pro Kind
  • Wird automatisch berechnet, wenn der Familienbonus nicht ausgeschöpft werden kann
Schritt 9: Zusammenfassung prüfen und Vorberechnung

Nachdem Sie alle Bereiche ausgefüllt haben, gelangen Sie zur Zusammenfassung.

Hier sehen Sie:

  • Alle eingegebenen Daten auf einen Blick
  • Eventuelle Fehlermeldungen oder Warnungen
  • Eine Vorberechnung Ihrer voraussichtlichen Gutschrift oder Nachzahlung
Hinweis zur Vorberechnung:
Die Vorberechnung ist nur möglich, wenn alle Lohnzettel bereits vom Arbeitgeber übermittelt wurden. Das Ergebnis ist unverbindlich - der tatsächliche Bescheid kann abweichen.

Prüfen Sie sorgfältig:

  • Sind alle Einkünfte erfasst?
  • Sind alle absetzbaren Ausgaben eingetragen?
  • Ist die Bankverbindung korrekt?
  • Stimmen die Kinderdaten?
Schritt 10: Arbeitnehmerveranlagung absenden

Wenn alle Angaben korrekt sind:

  1. Klicken Sie auf „Prüfen“ - das System prüft auf Fehler
  2. Beheben Sie eventuelle Fehlermeldungen
  3. Klicken Sie auf „Senden“ oder „Absenden“
Erfolgreich eingereicht!

Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Eingangsnummer. Den Steuerbescheid erhalten Sie nach der Bearbeitung:
  • Digital: In Ihrer FinanzOnline-Nachrichtenbox
  • Per Post: An Ihre Meldeadresse

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Elektronische Einreichung: meist wenige Tage bis 2 Wochen
  • Papiereinreichung: mehrere Wochen bis Monate

Wann wird die Gutschrift überwiesen?

  • In der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Bescheids
  • Auf das im Bescheid angegebene Konto

Teil 4: Steuerrechner des BMF nutzen

Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme zahlreiche kostenlose Steuerrechner zur Verfügung.

Übersicht aller verfügbaren Rechner

Rechner Funktion Rechtsverbindlich?
Pendlerrechner Berechnet Pendlerpauschale und Pendlereuro JA
Brutto-Netto-Rechner Berechnet Nettogehalt aus Bruttogehalt Nein
Lohnsteuerberechnung Ermittelt die Lohnsteuer auf Basis des Einkommens Nein
NoVA-Rechner Berechnet die Normverbrauchsabgabe für Fahrzeuge Nein
Ratenzahlungsrechner Berechnet Ratenzahlungen für Steuerschulden Nein
Lohnnebenkostenrechner Berechnet Arbeitgeberkosten für Mitarbeiter Nein
Abgabenrechner Für Unternehmer: Berechnet diverse Abgaben Nein
Gewinnfreibetrag Berechnet den Gewinnfreibetrag für Selbständige Nein
Sachbezug Dienstwohnung Berechnet den Sachbezugswert für Dienstwohnungen Nein
Grundstückswertrechner Ermittelt den Grundstückswert für Immobilien Nein

Teil 5: Sicherheit bei FinanzOnline

Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei FinanzOnline höchste Priorität. Seit Oktober 2025 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend - vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard beim Online-Banking.

Sicherheitstipps für die Nutzung

So schützen Sie Ihren FinanzOnline-Zugang:
  • Verwenden Sie ein starkes, einzigartiges Passwort
  • Geben Sie Ihre Zugangsdaten niemals weiter - auch nicht an angebliche Behördenmitarbeiter
  • Halten Sie Ihr Smartphone und Ihren Computer aktuell (Updates installieren)
  • Verwenden Sie eine aktuelle Antivirensoftware
  • Melden Sie sich nach der Nutzung immer ab (besonders an öffentlichen Computern)
  • Prüfen Sie die URL: Nur finanzonline.bmf.gv.at ist echt!

Warnung vor Phishing und Betrug

Achtung - Betrugswarnung!

Das Bundesministerium für Finanzen warnt regelmäßig vor Internetbetrug. Betrüger versenden gefälschte SMS oder E-Mails, die angeblich vom Finanzamt stammen.

So erkennen Sie Betrug:
  • Das Finanzamt verschickt niemals Links per E-Mail oder SMS
  • Das Finanzamt fordert Sie niemals auf, Zugangsdaten einzugeben
  • Vorsicht bei Nachrichten mit „dringend“ oder „Ihr Konto wird gesperrt“
  • Prüfen Sie immer die Absenderadresse genau
Im Zweifelsfall: Klicken Sie NICHT auf Links, sondern rufen Sie die FinanzOnline-Hotline an: 050 233 790

Hilfe und Unterstützung

Kontakt Details
FinanzOnline Hotline 050 233 790
Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr
Chatbot „Fred“ Auf der FinanzOnline-Startseite verfügbar
Beantwortet technische Fragen rund um die Uhr
Finanzamt Österreich Für inhaltliche Steuerfragen
Kontaktdaten auf bmf.gv.at

Teil 6: FinanzOnline ohne Internet - Papierformulare

Wer die digitale Anmeldung nicht nutzen möchte oder kann, kann die Arbeitnehmerveranlagung weiterhin in Papierform einreichen.

Formulare erhalten

  • Download: bmf.gv.at/services/formulare
  • Bestellung: Kostenlose Bestellung über die BMF-Website
  • Vor Ort: In den Selbstbedienungsbereichen der Finanzämter

Formulare einreichen

Einreichungsweg Details
Per Post Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Briefkasten Vor jedem Finanzamtsstandort
Rund um die Uhr zugänglich
Selbstbedienung In den Finanzamts-Gebäuden
Während der Öffnungszeiten
Persönlich Mit Terminvereinbarung
Online-Terminbuchung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung?

Sie haben 5 Jahre Zeit. Die Veranlagung für das Jahr 2025 kann bis Ende Dezember 2030 eingereicht werden. Kann ich eine bereits eingereichte Veranlagung korrigieren? Ja, Sie können eine Berichtigung einreichen. Gehen Sie in FinanzOnline auf „Eingaben“ → „Arbeitnehmerveranlagung“ und wählen Sie das entsprechende Jahr. Ihre früheren Angaben werden angezeigt und können korrigiert werden. Was passiert, wenn ich eine Nachzahlung bekomme? Wenn aus Ihrer Veranlagung eine Nachzahlung resultiert, erhalten Sie einen Bescheid mit dem fälligen Betrag und der Zahlungsfrist. Bei höheren Beträgen können Sie eine Ratenzahlung beantragen.

Technische Fragen

Meine ID Austria funktioniert nicht - was tun?
  1. Prüfen Sie, ob die App aktuell ist (Update im App Store/Play Store)
  2. Starten Sie die App neu
  3. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung
  4. Kontaktieren Sie die Hotline: 050 233 790
Der QR-Code wird nicht erkannt - was tun?
  • Stellen Sie sicher, dass die Kamera-Berechtigung erteilt ist
  • Verbessern Sie die Beleuchtung
  • Halten Sie das Smartphone ruhig und in angemessenem Abstand
  • Nutzen Sie alternativ „Code manuell eingeben“
Ich habe mein Signatur-Passwort vergessen - was tun?

Wenn Sie bei der Registrierung Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegt haben, können Sie das Passwort online zurücksetzen. Andernfalls müssen Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen.

Fazit

FinanzOnline ist der einfachste und schnellste Weg, Ihre Steuerangelegenheiten in Österreich zu erledigen.

Mit der ID Austria als sicherem Zugang können Sie bequem von zu Hause aus:

  • Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen und Geld zurückholen
  • Steuerbescheide digital abrufen
  • Mit dem Finanzamt kommunizieren
  • Anonyme Steuerberechnungen durchführen
  • Zahlreiche Steuerrechner nutzen

Die Einrichtung der ID Austria dauert nur wenige Minuten, und der Behördenbesuch zur Identitätsfeststellung ist ein einmaliger Aufwand. Danach steht Ihnen die gesamte digitale Finanzwelt Österreichs offen.

Weiterführende Links: