KFZ-Steuer in Österreich 2024 – Höhe und Rechner

Warum muss ich neben der Versicherungssteuer auch noch die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlen?
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw bzw. Motorräder, früher KZF-Steuer, besteuert den Besitz eines Autos bzw. eines Motorrades. Die Versicherungssteuer bezieht sich auf Prämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Wie hoch ist die KZF-Steuer in Österreich?
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird beim Pkw nach der Leistung des Verbrennungsmotors (kW) und bei Motorrädern nach dem Hubraum (Kubikzentimeter) berechnet. Es gilt: Je mehr KW, desto mehr Steuer ist zu bezahlen.

An welche Stelle ist die KFZ-Steuer zu entrichten?
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich zusammen mit der Prämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt. Sie bezahlen die Steuer also an den Versicherer, der diese an die Finanzbehörde weiterleitet.

Muss ich bei einem Wechselkennzeichen für alle Autos die KFZ-Steuer bezahlen?
Bei einem Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, richtet sich die Steuer nach dem KFZ mit der höchsten Abgabe.

Österreich ist ein Land der Autofahrer. Laut Statistik Austria waren in Österreich Ende 2017 rund 6,77 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Den größten Anteil an zugelassenen KFZ hatte mit knapp drei Viertel das Auto (Pkw). Das sind durchschnittlich gerechnet 555 Pkw pro 1.000 Einwohner. Mit anderen Worten, jede(r) zweite Österreicher(in) bezahlt für sein Auto die KFZ-Steuer.

Was ist die KFZ-Steuer?

Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert den Besitz eines zugelassenen Pkw bzw. Motorrads. Sie muss in jedem Fall, unabhängig davon, ob Sie viel oder wenig fahren, bezahlt werden. In Österreich wird für diese Steuer oft der Begriff „KFZ-Steuer“ verwendet. Dieser ist jedoch veraltet, da man seit 1993 fürs Auto keine KFZ-Steuer, sondern die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt. Der Begriff „Kraftfahrzeugsteuer“ bezieht sich seither nur mehr auf Kraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) von mehr als 3,5 Tonnen sowie auf Kraftfahrzeuge, die als Zugmaschinen oder Motorkarren zugelassen sind.

Obwohl sich dieser Ratgeber nur auf Pkws und Motorräder bezieht, werden im Folgenden beide Ausdrücke verwendet.

Für welche Kraftfahrzeuge muss die motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden?

Die KFZ-Steuer wird grundsätzlich erhoben für:

  • Krafträder (Motorräder)
  • Pkws und Kombinationskraftwagen („Kombi“) mit einem hzG bis 3,5 Tonnen
  • alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem hzG bis 3,5 Tonnen, für welche eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist

Wie bei vielen anderen Steuern und Abgaben gilt auch hier: „keine Regelung ohne Ausnahme“. So muss in folgenden Fällen keine KFZ-Steuer bezahlt werden:

  • für Körperbehinderte zugelassene Kraftfahrzeuge, wenn diese zur persönlichen Fortbewegung gebraucht werden
  • für Kraftfahrzeuge mit Probefahrten- oder mit Überstellungskennzeichen
  • für Kraftfahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderungen dienen (Mietwagen- und Taxigewerbe). Für Leihwagen gilt die Befreiung nicht.
  • für Invalidenfahrzeuge
    – mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 30 km/h bei einer Belastung von 75 Kilogramm
    – mit einem maximalen Eigengewicht von 300 Kilogramm
    – die in Bezug auf Bauart und Ausrüstung speziell auf die Lenkung durch Körperbehinderte ausgerichtet sind
  • für ausschließlich elektrisch betrieben Kraftfahrzeuge. Elektro-Hybridfahrzeuge sind nicht befreit. Hier wird die Steuer für die Leistung des Verbrennungsmotors fällig.
  • für Krafträder mit einem Hubraum bis zu 100 Kubikzentimeter (z.B.: Mopeds)
  • für Kraftfahrzeuge, deren Zulassung und Kennzeichentafeln bei der zuständigen Behörde für mindestens 45 Tage hinterlegt sind

Wie wird die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet?

Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ist der Steuersatz abhängig von:

  • der Art des Kraftfahrzeuges
  • dem Zeitraum der Prämienzahlung (monatlich, viertel-, halb- oder jährlich)

Wird das Auto bzw. das Motorrad nicht zum Beginn oder Ende eines Kalendermonats angemeldet, dann wird der erste bzw. der letzte Versicherungsmonat anteilig berechnet. Dabei wird jeder Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt.

Krafträder

Bei Krafträdern wird die motorbezogene Versicherungssteuer je Kubikzentimeter Hubraum berechnet. Je nach Zahlungsweise der Versicherungsprämie sind zu bezahlen:

Zahlungsweise der Prämie Euro pro Kubikzentimeter pro Monat
jährlich 0,025
halbjährlich 0,0265
vierteljährlich 0,027
monatlich 0,0275

Kraftwagen

Bei Pkws und Kombis wird die Steuer nach der Motorleistung, also nach den eingetragenen Kilowatt, berechnet. Je nach Zahlungsweise der Versicherungsprämie sind pro Kilowatt zu bezahlen:

eingetragene Kilowatt Zahlungsweise der Prämie Euro pro kW pro Monat
0 – 24 jährlich 0,00
0 – 24 halbjährlich 0,00
0 – 24 vierteljährlich 0,00
0 – 24 monatlich 0,00
für die weiteren 66 jährlich 0,62
für die weiteren 66 halbjährlich 0,6572
für die weiteren 66 vierteljährlich 0,6696
für die weiteren 66 monatlich 0,682
für die weiteren 20 jährlich 0,66
für die weiteren 20 halbjährlich 0,6996
für die weiteren 20 vierteljährlich 0,7128
für die weiteren 20 monatlich 0,726
für alle weiteren jährlich 0,75
für alle weiteren halbjährlich 0,795
für alle weiteren vierteljährlich 0,81
für alle weiteren monatlich 0,825

Handelt sich bei dem Auto um ein Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeug, geht für die motorbezogene Versicherungssteuer nur die Leistung des Verbrennungsmotors in die Berechnung.

Liegt die Leistung des Verbrennungsmotors eines Autos unter 24 kW, wie zum Beispiel bei Leichtkraftfahrzeugen, muss der Mindeststeuersatz gezahlt werden. Dieser liegt bei jährlicher Prämienzahlung bei 6,20 Euro pro Monat, bei halbjährlicher bei 6,572 Euro pro Monat, bei vierteljährlicher bei 6,696 und bei monatlicher Prämienzahlung bei 6,82 Euro pro Monat.

Beispiel für die Berechnung

Das folgende Rechenbeispiel bezieht sich auf die Besteuerung ab dem 01. März 2014.

Beispiel: Pkw mit 120 kW

Im ersten Schritt wird die Bemessungsgrundlage errechnet. Dazu werden von den 120 kW 24 kW abgezogen, denn die für die ersten 24 kW muss keine Steuer bezahlt werden. Es ergibt sich also:

120 kW – 24 kW = 96 kW

Die Bemessungsgrundlage ist daher 96 kW.

Wird die Versicherungsprämie jährlich bezahlt, dann wird wie folgt gerechnet:

66 kW à 0,62 Euro
20 kW à 0,66 Euro
10 kW à 0,75 Euro

Das ergibt:

66 x 0,62 = 40,92 Euro
20 x 0,66 = 13,20 Euro
10 x 0,75 = 7,50 Euro

In Summe macht dies 61,62 Euro pro Monat aus. Da die Prämie jedoch jährlich bezahlt wird, muss noch mit 12 multipliziert werden. Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für einen Pkw mit 120 kW 739,44 Euro bei jährlicher Zahlung.

Entrichtung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich zusammen mit der KZF-Haftpflichtversicherung bezahlt. Das heißt, dass die Höhe der KFZ-Steuer vom Versicherer berechnet wird. Der Versicherungsnehmer zahlt diese dann, je nach Vertrag, an die Versicherung. Wird die Prämie nicht bezahlt, dann treten versicherungsrechtliche Rechtsfolgen ein, wie bei anderen Versicherungen auch.

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