Das Wichtigste auf einen Blick
| Familienbeihilfe 2025/2026 | 138,40 € bis 200,40 € pro Kind/Monat (je nach Alter) |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € pro Kind/Monat (zusätzlich) |
| Schulstartgeld | 121,40 € im August (für 6-15 Jahre) |
| Zuverdienstgrenze (ab 18) | 17.212 € pro Jahr (steuerpflichtiges Einkommen) |
| Antragstellung | Automatisch bei Geburt, sonst über FinanzOnline |
Familien mit Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Staates und können von einer Reihe unterschiedlicher Vorteile profitieren. Ein zentrales Instrument zur Förderung von Familien mit Kindern ist die Familienbeihilfe. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die für jedes Kind monatlich ausgezahlt wird. Wie hoch die Familienbeihilfe konkret ausfällt, hängt vom Alter der Kinder und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab.
Höhe der Familienbeihilfe 2025/2026
Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt:
| Alter des Kindes | Familienbeihilfe/Monat | + Kinderabsetzbetrag | Gesamt/Monat |
|---|---|---|---|
| Ab Geburt bis 3 Jahre | 138,40 € | 70,90 € | 209,30 € |
| Ab 3 Jahren bis 10 Jahre | 148,00 € | 70,90 € | 218,90 € |
| Ab 10 Jahren bis 19 Jahre | 171,80 € | 70,90 € | 242,70 € |
| Ab 19 Jahren (in Ausbildung) | 200,40 € | 70,90 € | 271,30 € |
Hinweis 2026/2027: Die Valorisierung (Inflationsanpassung) der Familienbeihilfe wurde für 2026 und 2027 ausgesetzt. Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.
Geschwisterstaffelung
Leben mehrere Kinder in einem Haushalt, wird nicht nur für jedes Kind die Familienbeihilfe ausgezahlt - es gibt zusätzlich einen Zuschlag pro Kind:
| Anzahl der Kinder | Zuschlag je Kind | Zuschlag insgesamt |
|---|---|---|
| 2 Kinder | 7,10 € | 14,20 € |
| 3 Kinder | 17,40 € | 52,20 € |
| 4 Kinder | 26,50 € | 106,00 € |
| 5 Kinder | 32,00 € | 160,00 € |
| 6 Kinder | 35,70 € | 214,20 € |
| 7+ Kinder | 52,00 € | 364,00 €+ |
Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag
Schulstartgeld: Für Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren wird jeweils im August ein Schulstartgeld von 121,40 Euro (2025/2026) automatisch mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Mehrkindzuschlag: Familien mit mindestens drei Kindern erhalten zusätzlich 24,40 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind, wenn das Familieneinkommen unter 55.000 Euro liegt. Der Mehrkindzuschlag muss jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Voraussetzungen für den Bezug
Die Familienbeihilfe wird in Österreich bei Geburt eines Kindes automatisch gewährt. In anderen Fällen ist ein Antrag über FinanzOnline oder beim Finanzamt erforderlich. Die Voraussetzungen:
- Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Österreich
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt (oder es wird Unterhalt gezahlt)
- Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich
Die Beihilfe wird nicht nur für leibliche Kinder gezahlt, sondern auch für Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder. Auch Großeltern, die ein Kind betreuen, können die Familienbeihilfe erhalten.
Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus
Automatisch wird die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus ist eine Bezugsverlängerung bis zum 24. Lebensjahr möglich, wenn:
- Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert wird
- Eine Fortbildung die Berufsausübung verhindert
- Das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann
- Eine Wartezeit zwischen Schule/Zivildienst und Ausbildung besteht
Verlängerung bis 25 Jahre ist möglich bei: Präsenz-/Zivildienst, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes oder freiwilliger Hilfstätigkeit.
Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder
Volljährige Kinder in Ausbildung dürfen maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 17.212 Euro pro Jahr (2026) erzielen. Wird diese Grenze überschritten, ist die Familienbeihilfe nur in Höhe der Überschreitung zurückzuzahlen (Einschleifregelung).
Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung
Für Kinder mit erheblicher Behinderung (Grad über 50%) erhöht sich die Familienbeihilfe um 189,20 Euro pro Monat. Dafür ist ein ärztliches Zeugnis und eine Bestätigung des Sozialministeriumservice erforderlich.
Rechenbeispiele 2025/2026
Beispiel 1: Familie mit einem Kind (8 Jahre)
| Leistung | Betrag/Monat |
|---|---|
| Familienbeihilfe (3-10 Jahre) | 148,00 € |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 € |
| Gesamt monatlich | 218,90 € |
| Gesamt jährlich (+ Schulstartgeld) | 2.748,20 € |
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern (5 und 12 Jahre)
| Kind / Leistung | Betrag/Monat |
|---|---|
| 1. Kind (5 Jahre): Familienbeihilfe | 148,00 € |
| 1. Kind: Kinderabsetzbetrag | 70,90 € |
| 1. Kind: Geschwisterstaffelung | 7,10 € |
| 2. Kind (12 Jahre): Familienbeihilfe | 171,80 € |
| 2. Kind: Kinderabsetzbetrag | 70,90 € |
| 2. Kind: Geschwisterstaffelung | 7,10 € |
| Gesamt monatlich | 475,80 € |
| Gesamt jährlich (+ 1× Schulstartgeld) | 5.831,00 € |
Beispiel 3: Familie mit drei Kindern (2, 8 und 14 Jahre)
| Kind / Leistung | Betrag/Monat |
|---|---|
| 1. Kind (2 Jahre): Familienbeihilfe + KAB + Staffelung | 226,70 € |
| 2. Kind (8 Jahre): Familienbeihilfe + KAB + Staffelung | 236,30 € |
| 3. Kind (14 Jahre): Familienbeihilfe + KAB + Staffelung | 260,10 € |
| Gesamt monatlich | 723,10 € |
| Gesamt jährlich (+ 2× Schulstartgeld) | 8.920,00 € |
Valorisierung seit 2023
Seit 2023 werden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag jährlich an die Inflation angepasst (Valorisierung). Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Anpassung jedoch ausgesetzt - die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025.
| Jahr | FB 0-3 J. | FB 3-10 J. | FB 10-19 J. | Kinderabsetzbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 2018-2022 | 114,00 € | 121,90 € | 141,50 € | 58,40 € |
| 2023 | 120,60 € | 129,00 € | 149,70 € | 61,80 € |
| 2024 | 132,30 € | 141,50 € | 164,20 € | 67,80 € |
| 2025-2027 | 138,40 € | 148,00 € | 171,80 € | 70,90 € |
Fazit
Familien können in Österreich mit einer kontinuierlichen finanziellen Unterstützung rechnen. Die Familienbeihilfe wird bei Geburt automatisch gewährt und richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag erhalten Familien je nach Konstellation zwischen 209 Euro (ein Kind unter 3) und über 700 Euro monatlich (drei Kinder verschiedenen Alters).
Besonders wichtig: Der Bezug kann bei Ausbildung oder Studium bis zum 24. bzw. 25. Lebensjahr verlängert werden. Die aktuelle Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder liegt bei 17.212 Euro pro Jahr.
Stand: Jänner 2026. Die Beträge für 2026 und 2027 wurden eingefroren und entsprechen den Werten von 2025. Die Valorisierung (Inflationsanpassung) wurde für diese Jahre ausgesetzt.