Wohnbauförderung in Österreich 2024 – mit Rechner und allen Tipps

Wer vergibt eine Wohnbauförderung in Österreich?

Die Wohnbauförderung in Österreich ist Ländersache. Das bedeutet, Sie erhalten eine Wohnbauförderung von jenem Bundesland, in welchen das Objekt steht. Da die Förderungen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie sich an das entsprechende Bundesland wenden.

Muss ich ein Haus bauen, um eine Wohnbauförderung zu erhalten?

Nein. Sie können auch eine Wohnung kaufen. Welche Objekte gefördert werden, erfahren Sie beim zuständigen Bundesland.

Bekomme ich eine Wohnbauförderung auch für den Kauf einer Anlegerwohnung?

Nein. Eine Voraussetzung ist, dass Sie bzw. nahe Angehörige in der Wohnung wohnen.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung in Österreich?

Das hängt von Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und dem Bundesland ab. Hier herrschen große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Wie alt muss ich sein, um eine Wohnbauförderung zu beantragen?

Sie müssen volljährig sein.

Wohnbauförderung in Österreich

Soll der Wunsch nach einem eigenen Haus oder einer Wohnung erfüllt werden, dann müssen viele Österreicherinnen und Österreicher einen Kredit aufnehmen, denn das Eigenkapital reicht dazu oft nicht aus. Eine Möglichkeit die finanzielle Belastung zu senken, ist die Wohnbauförderung in Österreich, die sich übrigens auch auf Sanierungen bezieht. Das komplizierte daran ist, dass die Wohnbauförderung in Österreich Ländersache ist und jedes Bundesland anders fördert. Trotzdem sollten Sie auf dieses Geld nicht verzichten. Einen kleinen Wegweiser geben wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Wohnbauförderung der Bundesländer

Die Wohnbauförderung können Sie in den Bundesländern bei der Landesregierung beantragen. In vielen Bundesländern gibt es dazu ein Amt, eine Abteilung oder Stabsstelle mit der Bezeichnung „Wohnbauförderung“. In Kärnten und Salzburg ist sie Teil der Abteilung „Wohnbau“ bzw. „Wohnungswesen“.

Was ist die Wohnbauförderung?

Bei der Wohnbauförderung handelt es sich um einen Darlehen des jeweiligen Bundeslandes, das in der Regel eine sehr lange Laufzeit und eine äußerst niedrige Verzinsung hat. Daher sind diese Darlehen viel günstiger als herkömmliche Kredite von Banken.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Ganz allgemein müssen folgende Voraussetzungen für die Beantragung der Wohnbauförderung in Österreich erfüllt sein:

  • Staatsbürgerschaft (Unterschiede zwischen österreichischer, EU-Mitgliedstaat- und sonstiger Staatsbürgerschaft)
  • Einkommen (Höchstgrenze)

Staatsbürgerschaft

Als Förderwerberinnen bzw. Förderwerber im Sinne von natürlichen Personen gelten österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. gleichstellte begünstigte Personen, wie zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, die im jeweiligen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben bzw. ihren Hauptwohnsitz bei Fertigstellung dort aufnehmen. In bestimmten Fällen können auch andere Personen eine Förderung erhalten, diese ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel der Nachweis von Deutschkenntnissen und/oder dem Nachweis, dass die Einkünfte in Österreich versteuert werden.

Einkommen

Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist das Einkommen. Haben Sie einen gemeinsamen Haushalt mit einer Ehepartnerin bzw. einen Ehepartner, einer Lebensgefährtin bzw. einem Lebensgefährten oder einer Partnerin bzw. eines Partners einer eingetragenen Partnerschaft, dann gilt das Jahreshaushaltseinkommen als Grundlage der Berechnung.

Bei unselbständig Erwerbstätigen gilt das Einkommen abzüglich der Werbungskosten und der Lohnsteuer als Einkommen. Bei selbstständigen Erwerbstätigen ist dies das Einkommen. Wie bei den unselbständigen Erwerbstätigen sind die Abzüge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für pauschalierte Land- und Forstwirtinnen bzw. -wirte gelten gesonderte Bestimmungen zum Einkommen, die ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Nicht zum Einkommen wird zum Beispiel gezählt:

  • Leistungen, die aus einer Behinderung begründet sind
  • Pflegegeld
  • Familienbeihilfe
  • Bezug von Unterhaltszahlungen für Kinder
  • Waisenrenten, die gesetzlich geregelt sind

Tipp: Eine genaue Auflistung darüber, was nicht zum Einkommen zählt, erfahren Sie beim jeweiligen Bundesland.

Die Höhe des Jahreseinkommens unterliegt einer Höchstgrenze. Für Einpersonenhaushalte schwankt die Obergrenze zwischen 35.000 bis 40.000 Euro. Bei einem Zweipersonenhaushalt können Sie von einer Höchstgrenze von 65.000 Euro ausgehen. Hat Ihr Haushalt mehr Personen, dann erhöht sich der Betrag für jede weitere Person, allerdings gehen die Beträge hier zwischen den Bundesländern weit auseinander.

Tipp: Wenn Ihr Jahreseinkommen die Höchstgrenze überschreitet, sehen einzelne Bundesländer dennoch eine Förderung vor. Deshalb sollten Sie sich erkundigen, auch wenn Ihr Jahreseinkommen die Obergrenze überschreitet.

Was wird gefördert?

In der Regel fallen unter die Wohnbauförderung in Österreich für natürliche Personen folgende Vorhaben:

  • Errichtung eines Eigenheimes
  • Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheimes
  • Reihenhaus

Alle drei Punkte unterliegen unterschiedlichen Anforderungen, wie zum Beispiel der Wohnfläche in Quadratmetern oder dem Alter des Objektes, denn bei jedem Wohnungs- oder Eigenheimkauf muss es sich um ein neugebautes Objekt handeln.

Weiter fallen unter die Wohnbauförderung beispielsweise:

  • Sanierungen, wie zum Beispiel der Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen
  • ein Fernwärmeanschluss
  • Passivhäuser
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Dachbegrünungen
  • Zu- oder Anbauten einer Wohnfläche

Lohnt sich der Aufwand?

Eine Wohnbauförderung in Österreich zu beantragen, ist wahrlich nicht einfach. Da die Förderdarlehen der einzelnen Bundesländer in puncto Zinsen und Laufzeit jedoch sehr günstig sind, sollten Sie den Aufwand nicht scheuen.

Wichtig ist, dass Sie die Beantragung eher längerfristig planen, da je nach Förderung, verschiedene Unterlagen vorgelegt werden müssen. Außerdem müssen Sie in einzelnen Bundesländern mit verschiedenen Fristen für die Abgabe des Antrages rechnen.

Tipp: Die einzelnen Bundesländer bieten im Internet Informationsseiten und Broschüren zur Wohnbauförderung an. So können in der Regel grundsätzliche Fragen geklärt werden. Aber auch hier gilt, lassen Sie sich von der Vielfalt der Informationen nicht abschrecken.

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