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Förderungen für Unternehmen in Österreich - nach Förderart sortiert

Aktualisiert am 10. August 2026·Redaktion finfo.at

Die größte Unternehmensförderung Österreichs steht in keiner Förderdatenbank: Die Forschungsprämie überweist 14 Prozent der Forschungsaufwendungen auf das Steuerkonto - auch an Betriebe, die Verlust schreiben. Beantragt wird sie nicht bei einer Förderstelle, sondern über FinanzOnline. Wer Förderung nur als Zuschussantrag denkt, übersieht den größten Hebel.

Fünf Arten von Förderung - und was sie unterscheidet

Der wichtigste Unterschied ist nicht die Förderstelle, sondern die Frage, was Sie zurückgeben müssen und wer über die Vergabe entscheidet.

ArtRückzahlungEntscheidungWo beantragt
Zuschussnein, solange die Auflagen eingehalten werdenErmessen der Förderstelleaws, FFG, Land, EU
Garantie oder HaftungKredit ja, Garantie nur im SchadensfallErmessen, nach Bonitätsprüfungaws, Landesfördergesellschaft
Geförderter Kreditja, zu besseren KonditionenErmessen, meist über die Hausbankaws, Land, ERP-Fonds
Beteiligungnein, dafür geben Sie Anteile abErmessen, mit Due Diligenceaws, Beteiligungsgesellschaften
Steuerliche FörderungneinRechtsanspruch bei Erfüllung der TatbeständeFinanzamt, FinanzOnline

Die letzte Zeile ist die entscheidende. Alle anderen Förderungen sind Ermessensentscheidungen - das Budget kann ausgeschöpft sein, der Antrag abgelehnt werden. Auf die steuerlichen Begünstigungen besteht ein Rechtsanspruch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind deshalb der planbare Teil der Förderlandschaft.

Steuerliche Förderung: der Teil mit Rechtsanspruch

Forschungsprämie: 14 Prozent, auch bei Verlust

Nach § 108c EStG bekommt jeder Betrieb - vom Einzelunternehmen bis zur GmbH - 14 Prozent der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung gutgeschrieben. Die Prämie ist keine Steuerersparnis, sondern eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto; sie wirkt also auch dann, wenn gar keine Steuer anfällt.

PunktRegelung
Satz14 Prozent der Bemessungsgrundlage
Eigenbetriebliche ForschungLöhne, Investitionen, Gemeinkosten und Finanzierungsaufwand der Forschung
Fiktiver Unternehmerlohn50 Euro je nachweislich geleisteter Forschungsstunde, höchstens 86.000 Euro je Person und Wirtschaftsjahr
Auftragsforschunghöchstens 1.000.000 Euro Bemessungsgrundlage pro volles Wirtschaftsjahr
AntragFormular E 108c über FinanzOnline
Fristbis vier Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres

Für die eigenbetriebliche Forschung braucht das Finanzamt ein Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft. Es ist kostenlos, wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres über FinanzOnline angefordert und geht automatisch ans Finanzamt. Beurteilt wird nach dem Frascati-Handbuch, ob überhaupt Forschung vorliegt; die Entscheidung über die Prämie trifft aber weiterhin das Finanzamt.

Der fiktive Unternehmerlohn ist der Punkt, an dem kleine Betriebe am häufigsten Geld liegen lassen: Wer als Einzelunternehmer selbst entwickelt, hat keinen Lohnaufwand - und darf deshalb 50 Euro je dokumentierter Stunde ansetzen. Bei 500 Forschungsstunden sind das 25.000 Euro Bemessungsgrundlage und 3.500 Euro Prämie. Voraussetzung ist eine Stundenaufzeichnung, die diesen Namen verdient.

Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag

Beide senken den Gewinn, ohne dass Geld abfließt. Der Investitionsfreibetrag nach § 11 EStG bringt 10 Prozent der Anschaffungskosten als zusätzliche Betriebsausgabe, bei ökologischen Investitionen 15 Prozent - befristet auf Kosten, die auf den Zeitraum 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 entfallen, sind es 20 beziehungsweise 22 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist mit einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt, die Behaltefrist beträgt vier Jahre.

Der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG steht nur natürlichen Personen zu. Die ersten 33.000 Euro Gewinn sind mit 15 Prozent begünstigt, also mit 4.950 Euro, und zwar ohne jede Investition und ohne Antrag. Für den Gewinn darüber wirkt er nur, soweit investiert wird; der Höchstbetrag liegt bei 46.400 Euro.

Für dasselbe Wirtschaftsgut geht nur eines von beiden. Investitionsfreibetrag und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag schließen einander pro Anlagegut aus. Wer beides nutzen will, muss die Investitionen aufteilen - und rechnet vorher aus, welche Zuordnung beim eigenen Grenzsteuersatz mehr bringt.

Neugründung: die Befreiungen nach dem NeuFöG

Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist keine Förderung, die ausbezahlt wird, sondern eine Reihe von Befreiungen. Es taucht in Förderdatenbanken kaum auf und spart trotzdem im ersten Jahr oft mehr als ein Zuschuss.

  • Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, soweit sie unmittelbar durch die Gründung anfallen - etwa für die Gewerbeanmeldung.
  • Grunderwerbsteuer bei der Einbringung von Grundstücken, wenn dafür Gesellschaftsanteile gewährt werden.
  • Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und, bei eingebrachten Grundstücken, ins Grundbuch.
  • Lohnabhängige Abgaben: Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Kammerumlage nach § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz entfallen im Gründungsmonat und den folgenden 35 Kalendermonaten. Die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung bleibt davon unberührt - der Schutz besteht also weiter.

Die 36 Monate sind nicht das, wonach sie aussehen. Begünstigt sind höchstens zwölf Monate tatsächlicher Beschäftigung, gerechnet ab dem Monat, in dem der erste Dienstnehmer angestellt wird. Und im zweiten und dritten Jahr nach der Gründung gilt die Befreiung nur noch für die ersten drei Beschäftigten. Wer erst spät den ersten Mitarbeiter einstellt, verliert nichts - wer sofort zehn einstellt, schon.

Zwei formale Voraussetzungen entscheiden über alles: Der Gründer darf sich in den letzten fünf Jahren im In- oder Ausland nicht in vergleichbarer Art betätigt haben, und vor der Gründung ist eine Beratung bei der gesetzlichen Berufsvertretung zu absolvieren - bei Gewerbetreibenden also der Wirtschaftskammer. Das Ergebnis ist das Formular NeuFö 2, das der jeweiligen Behörde vorzulegen ist. Ohne dieses Formular gibt es die Befreiung nicht, auch nicht rückwirkend ohne weiteres. Was sonst noch bei der Gewerbeanmeldung anfällt, steht beim Gewerbeschein.

Garantien: wenn nicht das Geld fehlt, sondern die Sicherheit

Die häufigste Ablehnung im Kreditgespräch hat nichts mit dem Geschäftsmodell zu tun, sondern mit fehlenden Sicherheiten. Genau dort setzt die Garantie an: Die Austria Wirtschaftsservice haftet gegenüber der Bank für einen Teil des Kredits, den Kredit selbst gibt weiterhin die Bank.

Kennzahlaws-Garantie
Garantiequotebis 80 Prozent des Kredits, bei bestimmten Betriebsmittelfinanzierungen 50 Prozent
Höchstbetrag30 Mio. Euro je Projekt, 50 Mio. Euro je Unternehmen oder Gruppe
Kreditlaufzeitbis 20 Jahre, je nach Projektart
Bearbeitungsentgeltab 0,25 Prozent, höchstens 60.000 Euro
Garantieentgeltab 0,3 Prozent pro Jahr des garantierten Betrags, abhängig von der Bonität
Bearbeitungsdauerzwei Wochen bis zwei Monate

Die Garantie ist damit kein Geschenk, sondern ein Preis für Risiko - sie kostet laufend Geld und ersetzt die Bonitätsprüfung nicht. Ihr Wert liegt darin, dass sie den Aufschlag der Bank drückt: Was die Besicherung beim Zinssatz ausmacht, steht bei den Kreditzinsen.

Zwei Regeln, die für jede Förderung gelten

Der Antrag muss vor dem Projektbeginn da sein

Eine Förderung darf nur wirken, wenn sie das Verhalten ändert - deshalb gilt ein Projekt als nicht förderbar, sobald es bereits begonnen hat. Als Beginn zählt schon die erste rechtsverbindliche Bestellung, der Liefervertrag, der Baubeginn oder jede andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht. Ein unterschriebener Kaufvertrag im Mai macht den Förderantrag im Juni wertlos, so gut das Projekt auch sein mag.

De-minimis: 300.000 Euro in drei Jahren

Kleinbeihilfen sind vom EU-Beihilfenverfahren ausgenommen, solange sie eine Obergrenze nicht überschreiten. Diese liegt nach der Verordnung (EU) 2023/2831 bei 300.000 Euro je Unternehmen innerhalb von drei Jahren - gerechnet über alle Förderstellen und Förderarten hinweg, verbundene Unternehmen eingerechnet. Der Zeitraum läuft rollierend, nicht nach Kalenderjahren.

Praktisch heißt das: Bei jedem Antrag unterschreiben Sie eine De-minimis-Erklärung über alle Beihilfen der letzten drei Jahre. Seit 1. Jänner 2026 werden allgemeine De-minimis-Beihilfen zusätzlich in ein zentrales Register eingetragen. Wer den Rahmen ausschöpft, sollte ihn deshalb bewusst einteilen - eine kleine Beratungsförderung kann eine große Investitionsförderung blockieren.

Wo Sie tatsächlich fündig werden

  • aws Fördermanager - alphabetische Auflistung aller Förderungen der Austria Wirtschaftsservice, mit Fristen und Richtlinien.
  • WKO Förder-ABC - Suche nach Stichwort und Bundesland, inklusive Landesförderungen und Beratungsförderungen der Kammern.
  • Unternehmensserviceportal - der Überblick über Bundesförderungen samt Zuständigkeiten, mit der Anmeldung über FinanzOnline verknüpft.
  • FFG - für alles, was Forschung und Entwicklung betrifft, inklusive der Gutachten zur Forschungsprämie.

Die kostenlose Erstberatung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer ist ohnehin verpflichtend, wenn Sie das NeuFöG nutzen wollen - sie lässt sich mit der Förderrecherche verbinden.

Was eine Förderung kostet

Drei Posten stehen der Fördersumme gegenüber, und sie werden regelmäßig unterschätzt:

  1. Eigenmittel. Standardprogramme decken einen Teil der förderfähigen Kosten ab, den Rest tragen Sie. Bei Schulungs- und Beratungsförderungen liegt die Quote höher als bei Investitionsförderungen.
  2. Zwischenfinanzierung. Ausbezahlt wird meist nach Abrechnung, teils erst nach Projektende. Zwischen Zahlung und Förderung liegen Monate, in denen die Liquidität aus dem Betrieb kommen muss.
  3. Rückforderung. Jede Zusage ist an Auflagen gebunden - Behaltefristen, Beschäftigungsziele, Verwendungsnachweise. Werden sie verfehlt, ist die Förderung samt Zinsen zurückzuzahlen. Bei der Kalkulation gehört dieses Risiko dazu, nicht in die Fußnote.

Häufige Fragen

Welche Förderung bekommt jedes Unternehmen ohne Antrag bei einer Förderstelle?
Die steuerlichen Begünstigungen. Auf Forschungsprämie, Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag besteht ein Rechtsanspruch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; sie laufen über das Finanzamt und nicht über eine Ermessensentscheidung.

Wie hoch ist die Forschungsprämie?
14 Prozent der Forschungsaufwendungen. Sie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und wirkt deshalb auch bei Verlust. Für eigenbetriebliche Forschung ist ein kostenloses Jahresgutachten der FFG nötig, der Antrag läuft über das Formular E 108c in FinanzOnline.

Muss ich eine Förderung zurückzahlen?
Zuschüsse in der Regel nicht, solange die Auflagen eingehalten werden. Werden Behaltefristen, Beschäftigungsziele oder Verwendungsnachweise verfehlt, wird die Förderung zurückgefordert - meist samt Zinsen. Kredite und Garantien sind ohnehin rückzahlbar.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor dem Projektbeginn. Als Beginn gilt bereits die erste rechtsverbindliche Bestellung, der Liefervertrag oder der Baubeginn. Danach ist das Projekt nicht mehr förderbar.

Was bedeutet De-minimis?
Kleinbeihilfen bis 300.000 Euro je Unternehmen in drei Jahren sind vom EU-Beihilfenverfahren ausgenommen (Verordnung (EU) 2023/2831). Der Rahmen gilt über alle Förderstellen hinweg und wird seit 1. Jänner 2026 in einem zentralen Register erfasst.

Was bringt das NeuFöG bei einer Gründung?
Befreiung von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Firmenbuch- und Grundbuchgebühren sowie von Dienstgeberbeitrag und Unfallversicherungsbeitrag. Die lohnabhängige Befreiung gilt für höchstens zwölf Monate tatsächlicher Beschäftigung innerhalb der ersten 36 Monate, ab dem zweiten Jahr nur für die ersten drei Dienstnehmer. Voraussetzung ist die Beratung bei der gesetzlichen Berufsvertretung und das Formular NeuFö 2.

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: § 108c EStG samt Forschungsprämienverordnung; §§ 10 und 11 EStG; Neugründungs-Förderungsgesetz; Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen. Konditionen der aws-Garantie nach den Angaben der Austria Wirtschaftsservice; sie ändern sich mit den Richtlinien und sind vor dem Antrag zu prüfen.

Quellen

USP - Forschungsprämie, Bemessungsgrundlage, Unternehmerlohn und Fristen

FFG - Jahresgutachten für die Forschungsprämie

WKO - Neugründungs-Förderungsgesetz für Neugründer

RIS - Neugründungs-Förderungsgesetz, § 1 mit der Liste der befreiten Abgaben

RIS - § 108c EStG, Forschungsprämie

WKO - Gebührenbefreiung nach dem NeuFöG

USP - De-minimis-Beihilfe

WKO - wann eine Förderung eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts ist

aws - Garantie, Quoten, Entgelte und Laufzeiten

aws Fördermanager - Auflistung aller aws-Förderungen

WKO Förder-ABC - Förderungen nach Stichwort und Bundesland

USP - Förderungen für Unternehmen im Überblick