| Alleinerzieherabsetzbetrag - Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Höhe 2026 (1 Kind) | 612 Euro pro Jahr |
| Höhe 2026 (2 Kinder) | 828 Euro pro Jahr |
| Je weiteres Kind | +273 Euro (2026) |
| Voraussetzung | Alleinstehend, Familienbeihilfe >6 Monate |
| Beantragung | Formular E30 oder Arbeitnehmerveranlagung (L1) |
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) ist eine bedeutende steuerliche Entlastung für alleinerziehende Elternteile in Österreich. Die Beträge werden seit 2023 jährlich um die Inflationsrate valorisiert.
Was ist der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)?
Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die alleinerziehenden Eltern in Österreich gewährt wird. Er wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und mindert so die finanzielle Belastung. Der AEAB soll die besonderen Herausforderungen anerkennen, denen sich Alleinerziehende gegenübersehen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um den AEAB in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Steuerpflichtige muss alleinstehend sein (ledig, geschieden oder verwitwet)
- Es darf mehr als 6 Monate im Kalenderjahr keine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft bestehen
- Es muss mindestens ein Kind vorhanden sein, für das mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wird
- Das Kind muss sich in Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz aufhalten (kein Anspruch bei Kindern in Drittstaaten)
Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrags
Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrags wird seit 2023 jährlich um die Inflationsrate (rollierende Inflation) valorisiert:
| Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 494 Euro | 669 Euro | +220 Euro | - |
| 2023 | 520 Euro | 704 Euro | +232 Euro | 5,2% |
| 2024 | 572 Euro | 774 Euro | +255 Euro | 9,9% |
| 2025 | 601 Euro | 813 Euro | +268 Euro | 5,0% |
| 2026 | 612 Euro | 828 Euro | +273 Euro | 1,83% |
Definition: Alleinerzieher vs. Alleinverdiener
Beachten Sie die steuerlich relevante Unterscheidung:
Alleinerzieher
Ein Alleinerzieher ist eine Person, die ledig, geschieden oder verwitwet ist und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht mit einem Partner oder einer Partnerin (auch nicht in Lebensgemeinschaft) zusammenlebt. Es besteht kein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil oder einem neuen Partner.
Alleinverdiener
Als Alleinverdiener gilt eine steuerpflichtige Person mit mindestens einem Kind, die mehr als 6 Monate im Kalenderjahr:
- verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, oder
- in einer Lebensgemeinschaft lebt
Dabei darf der Partner/die Partnerin im Kalenderjahr Einkünfte von höchstens 7.411 Euro (2026) bzw. 7.284 Euro (2025) erzielen.
Wichtig: Aufgrund der sich ausschließenden Voraussetzungen kann nur entweder der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht werden - niemals beide gleichzeitig.
Wie wird der AEAB beantragt?
Der AEAB kann auf zwei Wegen geltend gemacht werden:
- Während des Jahres beim Arbeitgeber: Mittels Formular E30 kann der Absetzbetrag bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
- Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung: Mit Formular L1 beim Finanzamt oder über FinanzOnline.
Wichtig: Auch wenn der AEAB bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt wurde, müssen Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung trotzdem die entsprechenden Angaben zum Absetzbetrag machen. Andernfalls kommt es zu einer ungewollten Nachversteuerung!
Kindermehrbetrag bei niedriger Steuer
Ergibt sich eine Einkommensteuer von unter 700 Euro (ab 2024), erhalten Alleinerzieher die Differenz zwischen 700 Euro und der niedrigeren Steuer als Kindermehrbetrag erstattet. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 700 Euro.
Voraussetzung: Es müssen im Kalenderjahr an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige Einkünfte erzielt worden sein oder Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen worden sein.
Tipps:
- Bei Änderungen der Lebensumstände (z. B. Zusammenzug mit einem Partner) muss das Finanzamt innerhalb eines Monats mittels Formular E31 informiert werden.
- Wer vorerst Alleinverdiener und später im selben Jahr Alleinerzieher wird (z. B. bei Scheidung), erhält für dieses Jahr den Alleinverdienerabsetzbetrag - und umgekehrt.
- Alleinerziehende ohne oder mit geringem Einkommen können den AEAB als Negativsteuer erstattet bekommen.
Häufige Fragen
Kann der AEAB mit anderen Steuererleichterungen kombiniert werden?
Ja, der AEAB kann mit anderen Steuerabsetzbeträgen wie dem Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag oder Unterhaltsabsetzbetrag kombiniert werden.
Was passiert, wenn ich wieder heirate oder mit einem Partner zusammenziehe?
In diesem Fall verliert man den Anspruch auf den AEAB. Wenn man dann die Voraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag erfüllt (Partner verdient unter der Grenze), kann stattdessen dieser beantragt werden.
Bekomme ich den AEAB auch für Kinder, die im Ausland leben?
Der AEAB steht nur zu, wenn sich das Kind in Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz aufhält. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Anspruch.
Wie wirkt sich der AEAB auf die Steuerlast aus?
Der AEAB verringert die Steuerlast, da er direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Bei keiner oder niedriger Steuer wird er als Negativsteuer erstattet.
Quellen
Bundesministerium für Finanzen - Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag