Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) in Österreich: Höhe und Voraussetzungen

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) ist eine bedeutende steuerliche Entlastung für alleinerziehende Elternteile in Österreich.

Was ist der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)?

Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die alleinerziehenden Eltern in Österreich gewährt wird. Er soll die finanzielle Belastung mindern und die besonderen Herausforderungen anerkennen, denen sich Alleinerziehende gegenübersehen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um den AEAB in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Steuerpflichtige muss alleinerziehend sein.
  • Er muss mindestens ein Kind haben, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Das Kind muss im selben Haushalt leben.
  • Es darf kein Anspruch auf den Mehrkindzuschlag bestehen.

Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrag

Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrags wird jährlich neu festgelegt. In den letzten Jahren wurde der Betrag für ein Kind von 494 Euro in 2022 auf 520 Euro in 2023 und sogar 572 Euro in 2024 erhöht.

1 Kind2 Kinderje weiteres KindErhöhung
2022494 Euro669 Euro+ 220 Euro
2023520 Euro704 Euro+ 232 Euro5,2%
2024572 Euro774 Euro+ 255 Euro9,9%

Beachten sie die steuerlich relevante Definition für die Begriffe „Alleinerzieher“ und „Alleinverdiener“!

Alleinerzieher
Ein Alleinerzieher ist eine Person, die in Österreich entweder ledig, geschieden oder verwitwet ist. Wichtig ist hierbei, dass der Alleinerzieher nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer gemeinsamen Wohnsituation lebt. Ebenfalls ist es ein Kriterium, dass kein Zusammenleben mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin besteht. Diese Definition ist entscheidend für die Inanspruchnahme bestimmter sozialer Leistungen und Steuervorteile.

Alleinverdiener
Als Alleinverdiener wird in Österreich eine steuerpflichtige Person bezeichnet, die mindestens ein Kind hat. Voraussetzung ist, dass diese Person für mindestens sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, ohne von dem Partner oder der Partnerin dauerhaft getrennt zu sein.

Ein Beispiel: Eine Person, die im Juni eine Lebensgemeinschaft eingeht und Ende Juni ein Kind bekommt, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag. Sofern die Lebensgemeinschaft bis zum Jahresende fortbesteht, qualifiziert sich die Person zusätzlich für den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Diese Definitionen sind maßgeblich für die Bestimmung der Anspruchsberechtigung für bestimmte Steuervorteile und soziale Unterstützungsleistungen in Österreich. Es gilt hier aber unbedingt, keine unrichtigen Angaben zu machen, da zu viel oder unrechtmäßig gewährte Vorteile, sonst wieder zurückgefordert werden!

Wie wird der AEAB beantragt?

Der AEAB wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Alleinerziehende müssen keine gesonderten Anträge stellen, sofern sie eine Steuererklärung abgeben und die Voraussetzungen erfüllen.

Tipps:

  • Alleinerziehende sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung bereithalten.
  • Bei Änderungen der Lebensumstände (z.B. Zusammenzug mit einem Partner) sollte das Finanzamt informiert werden, da dies Auswirkungen auf den Anspruch haben kann.

Häufige Fragen

  1. Kann der AEAB mit anderen Steuererleichterungen kombiniert werden?
    Ja, der AEAB kann mit anderen Steuerabsetzbeträgen kombiniert werden.
  2. Was passiert, wenn ich wieder heirate oder mit einem Partner zusammenziehe?
    In diesem Fall verliert man in der Regel den Anspruch auf den AEAB.
  3. Wie wirkt sich der AEAB auf die Steuerlast aus?
    Der AEAB verringert die Steuerlast, da er direkt von der Steuerschuld abgezogen wird.