Kinderabsetzbetrag 2026 in Österreich

Das Wichtigste auf einen Blick

Kinderabsetzbetrag 2025/2026 70,90 Euro pro Kind und Monat
Antrag Kein Antrag nötig - automatisch mit Familienbeihilfe
Voraussetzung Bezug von Familienbeihilfe
Kinderzuschlag (NEU) +60 € pro Kind ab Juli 2025 für Geringverdiener
Jährliche Erhöhung Valorisierung an Inflation seit 2023 (für 2026/2027 ausgesetzt)

Dass Kinder Geld kosten, ist vielen Österreicherinnen und Österreichern oft schmerzlich bekannt. Deshalb sieht der österreichische Gesetzgeber verschiedene finanzielle Vorteile für Familien vor - darunter den Kinderabsetzbetrag.

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag?

Der Kinderabsetzbetrag beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat (Stand 2025/2026). Seit 2023 wird er jährlich an die Inflation angepasst (Valorisierung). Für die Jahre 2026 und 2027 wurde diese Anpassung allerdings ausgesetzt - der Betrag bleibt bei 70,90 Euro.

Jahr Kinderabsetzbetrag pro Monat Pro Jahr
2025 & 2026 70,90 € 850,80 €
2024 67,80 € 813,60 €
2023 61,80 € 741,60 €
2009-2022 58,40 € 700,80 €

Kinderzuschlag ab Juli 2025

NEU seit Juli 2025: Familien mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich zum Kinderabsetzbetrag einen Kinderzuschlag von 60 Euro pro Kind und Monat. Das sind bis zu 720 Euro pro Kind und Jahr.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:

  • Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Erwerbstätigkeit (betriebliche Einkünfte oder nichtselbständige Arbeit)
  • Jahreseinkommen maximal 25.725 Euro brutto
  • Kind unter 18 Jahren

Die Auszahlung erfolgt automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe - ein eigener Antrag ist nicht erforderlich.

Wie wird der Kinderabsetzbetrag beantragt?

Im Unterschied zu vielen Steuererleichterungen müssen Sie den Kinderabsetzbetrag weder bei Ihrer Veranlagung geltend machen, noch müssen Sie diesen Absetzbetrag beantragen. Er wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Wer bekommt den Kinderabsetzbetrag?

Der Kinderabsetzbetrag steht im Prinzip jedem Steuerpflichtigen zu, der Kinder hat. Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind Familienbeihilfe beziehen.

Die Höhe Ihres Einkommens bzw. die Höhe Ihrer Steuerleistung spielt keine Rolle. Sie bekommen den Kinderabsetzbetrag auch dann, wenn Ihre Steuerleistung nur gering ist oder Sie gar keine Steuer bezahlen. Er wird Ihnen auch ausbezahlt, wenn Sie Bezieherin oder Bezieher der Mindestsicherung sind.

Da der Kinderabsetzbetrag zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, bekommt ihn grundsätzlich jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht.

Kinder im Ausland

Eine Ausnahme besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten:

  • Kinder in EU/EWR/Schweiz: Der Kinderabsetzbetrag wird indexiert, d.h. dem Preisniveau des jeweiligen Staates angepasst.
  • Kinder in Drittstaaten: Kein Anspruch auf Kinderabsetzbetrag.
  • Ausnahme Ausbildung: Ist das Kind nur für eine Ausbildung im Ausland, besteht weiterhin Anspruch.

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz können den Kinderabsetzbetrag beantragen, wenn sie in Österreich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Kinderabsetzbetrag und Familienbonus Plus

Mit dem 1. Jänner 2019 wurde in Österreich der Familienbonus Plus eingeführt. Dieser hat den früheren Kinderfreibetrag abgelöst. Der Kinderabsetzbetrag ist davon nicht betroffen - er besteht unverändert weiter.

Wichtiger Unterschied:

  • Kinderabsetzbetrag: Wird automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt (als „Negativsteuer“)
  • Familienbonus Plus: Reduziert Ihre Steuerlast direkt (bis zu 2.000 € pro Kind unter 18, bzw. 700 € ab 18)

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag kann von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, wenn sie im Kalenderjahr mehr als sechs Monate nicht mit dem (Ehe-)Partner zusammengewohnt haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihnen der Kinderabsetzbetrag zusteht.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt 2026: 612 € für ein Kind, 828 € für zwei Kinder, 1.101 € für drei Kinder (+ 273 € für jedes weitere Kind).

Häufige Fragen

Was ist der Kinderabsetzbetrag?
Der Kinderabsetzbetrag ist ein finanzieller Vorteil für Familien mit Kindern, für welche die Familienbeihilfe bezogen wird. Er wird automatisch ausbezahlt.

Wo muss ich ihn beantragen?
Den Kinderabsetzbetrag müssen Sie nicht beantragen. Er wird Ihnen zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Beziehen Sie Familienbeihilfe, erhalten Sie ihn automatisch.

Wie hoch ist der Kinderabsetzbetrag 2025/2026?
70,90 Euro pro Kind und Monat (850,80 Euro pro Jahr). Für Kinder in EU/EWR-Staaten oder der Schweiz wird der Betrag dem Preisniveau angepasst (Indexierung).

Ich beziehe Mindestsicherung. Bekomme ich auch den Kinderabsetzbetrag?
Ja. Auch wenn Sie die Mindestsicherung beziehen, bekommen Sie den Kinderabsetzbetrag ausbezahlt, sofern Sie Familienbeihilfe erhalten.

Hängt die Höhe mit meinem Einkommen zusammen?
Nein. Die Höhe Ihres Einkommens spielt keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie tatsächlich Steuern bezahlen - Voraussetzung ist nur der Bezug der Familienbeihilfe.

Mein Kind lebt in einem Drittstaat. Bekomme ich den Kinderabsetzbetrag?
Nein. Für Kinder, die ständig außerhalb des EU/EWR-Raumes oder der Schweiz leben, steht Ihnen kein Kinderabsetzbetrag zu. Ausnahme: Das Kind hält sich nur vorübergehend für eine Ausbildung dort auf.

Was ist der Kinderzuschlag?
Seit Juli 2025 erhalten Familien mit geringem Einkommen (unter 25.725 € brutto/Jahr) zusätzlich 60 € pro Kind und Monat. Er wird automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Stand: Jänner 2026. Der Kinderabsetzbetrag wird seit 2023 jährlich valorisiert. Für 2026 und 2027 wurde die Valorisierung ausgesetzt, der Betrag bleibt bei 70,90 Euro.