Private Altersvorsorge in Österreich – steuerliche Vorteile & Varianten

Steigende Altersarmut wegen zu geringer Renten ist ein Thema, dass vielen Österreicherinnen und Österreichern Sorgen bereitet. Deshalb überlegen viele Menschen, ob man nicht eine eher geringe staatliche Rente mit einer privaten Altersvorsorge aufbessern soll(te), um seinen gewohnten Lebensstandard in der Pension aufrecht erhalten zu können. Denn schließlich will man seine Pension auch genießen.

Das Drei-Säulen-Modell

Wer an eine private Altersvorsorge denkt, folgt, bewusst oder unbewusst, dem sog. Drei-Säulen-Modell, nach welchem laut Bundesministerium für Finanzen, die Altersvorsorge in Österreich aufgebaut ist:

1. Säule = gesetzliche Altersvorsorge

2. Säule = betriebliche Altersvorsorge

3. Säule = private Altersvorsorge

Nach dem Drei-Säulen-Modell stellt zwar die gesetzliche Altersvorsorge die finanzielle Absicherung sicher, aber für die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards ist eine zusätzliche private Altersvorsorge von immer größerer Bedeutung.

Zukunftsvorsorge

Um die private Altersvorsorge in Österreich zu fördern, wurde 2003 die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ins Leben gerufen. Sie wird von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds angeboten.

Bei der Zukunftsvorsorge sind die geleisteten Beträge durch eine verpflichtende Kapitalgarantie abgesichert. Diese Kapitalgarantie bezieht sich aber nicht nur auf die geleisteten Beiträge, sondern umfasst auch staatliche Prämien. Und der österreichische Staat bietet in diesem Zusammenhang ein weiteres Zuckerl: Denn für die prämienbegünstigten Beiträge ist Steuerfreiheit vorgesehen, welche die Verlangungsphase und die Zeit der Auszahlung der Pension umfasst.

Die Aktienquote für die Zukunftsvorsorge, wird nach dem Lebenszyklus-Modell geregelt. Seit dem 1. August 2013 liegt die Aktienquote bei:

  • unter 50jährigen: 15 bis 60 Prozent
  • Über 50jährigen: 5 bis 50 Prozent

Hinweis: 60 Prozent der gehaltenen Aktien müssen an einer Börse in einem EWR-Land erstzugelassen sein. Dabei darf die Börsenkapitalisierung 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des jeweiligen EWR-Staates nicht überschreiten.

Beitragsleistung, -höhe und Prämie

Die Berechnung der prämienbegünstigten Beiträge erfolgt pro Kalenderjahr. Ihre Einzahlung endet, wenn man das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat. Die maximale Höhe, die eingezahlt werden kann, beträgt 1,53 Prozent des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Konkret handelt es sich dabei um etwa 3.000 Euro pro Kalenderjahr.

Die staatliche Prämie ist ein prozentualer Teil der jährlich geleisteten Beiträge. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach der Entwicklung des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten. In den letzten Jahren lag er zwischen vier und sechs Prozent. Konkret lag die Prämie in den letzten Jahren so zwischen 100 und 120 Euro.

Lebensversicherung als private Altersvorsorge

Neben der „staatlichen“ Zukunftsvorsorge sind Lebensversicherungen eine beliebte Geldanlage für die private Altersvorsorge. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn oft wird mehr eingezahlt als man dann in der Pension herausbekommt. Auch muss hier zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden:

  • Ablebensversicherung
  • Er- und Ablebensversicherung
  • private Rentenversicherung

Genau genommen, handelt es sich nur bei der privaten Rentenversicherung um eine Lebensversicherung, die monatlich ausbezahlt wird. Sie ist eine Versicherung auf den Erlebensfall und sichert ein früheres Ableben wie die beiden anderen Formen nicht ab. Dafür muss bei dieser Form der privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Denn die Rentenzahlung erlischt mit dem Tod des Versicherten, unabhängig davon, wie viel einbezahlt worden ist. Etwas sarkastisch, aber zutreffend formuliert bedeutet das, dass jene, die früh versterben, letztendlich die Renten jener bezahlen, die länger leben. Diesem Umstand kann jedoch entgegengewirkt werden.

Möglichkeiten der Rentenauszahlung

Wie die Verrentung konkret ausgestaltet ist, hängt davon ab, ob die eingezahlten Beiträge ausschließlich an Sie gehen, oder ob auch Hinterbliebene berücksichtig werden sollen. Es werden folgende Möglichkeiten angeboten:

  • lebenslange Rente
  • verkürzte Rentenzahlung
  • Rentengarantiezeit
  • Witwenübergang
  • Kapital-Rückgewähr

Lebenslange Rente

Wird die Rente vom Versicherer bis zum Tod des Versicherten ausbezahlt, besteht kein Schutz für Hinterbliebene. Sie bekommen aus der privaten Rentenversicherung kein Geld, selbst wenn der einbezahlte Betrag noch nicht verbraucht ist. Außerdem fällt die Rente geringer aus als bei der verkürzten Rentenzahlung.

Verkürzte Rentenzahlung

Bei dieser Variante fällt die Rente zwar höher als bei der lebenslangen Rente aus, aber Sie bekommen die private Rente nicht bis zum Lebensende ausbezahlt, sondern nur für den vereinbarten Zeitraum. Auch gibt es keinen Schutz für Hinterbliebene.

Rentengarantiezeit

Bei der lebenslangen Rente mit Rentengarantiezeit wird die private Rente für einen bestimmten Zeitraum weiterbezahlt, auch wenn der Versicherte während dieses Zeitraums, also während der Rentengarantiezeit, stirbt. Das heißt, die Hinterbliebenen erhalten für den verbleibenden Zeitraum die private Rente.

Witwenübergang

Beim Witwenübergang geht die private Rente des verstorbenen Ehepartners auf den hinterbliebenen Ehepartner über. Er oder sie bekommt in diesem Fall die private Rente lebenslang.

Kapital-Rückgewähr

Die sog. Kapital-Rückgewähr ist ein Schutz für Hinterbliebene, denn in diesem Fall wird beim Ableben des Versicherten das Kapital, dass noch nicht verbraucht worden ist, an sie ausbezahlt.

Tipp: Informieren Sie sich bei der Versicherung bei allen Varianten über die Höhe der Rente und der Beiträge. Denn Sie fallen, je nach bevorzugter Variante, unterschiedlich hoch aus.

Investment-Varianten der privaten Rentenversicherung

Für die Ansparphase der privaten Rentenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wo die einbezahlten Beiträge angelegt werden. In der Regel werden drei Varianten unterschieden:

  • klassische Variante
  • Fondsgebundene Variante
  • Kombinationen und Mischformen

Klassische Variante

Bei der klassischen Variante werden Ihre Beiträge konservativ angelegt. Es wird also investiert in:

  • Sichere Anleihen
  • Schuldverschreibungen und
  • Immobilien.

Der Anteil an Investitionen in Aktien ist bei der klassischen Variante sehr gering.

Fondsgebundene Variante

Bei dieser Variante wird in Investmentfonds investiert. Man erwirbt quasi Fondsanteile, die als Deckungskapital für den Vertrag dienen. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie in Einzel-Fonds oder in verschiedene Fondszusammenstellungen investieren. Zudem können Sie entscheiden, ob Sie eher konservativ oder dynamisch investieren wollen. Mit anderen Worten: Sie können entscheiden in welche(n) Fonds und mit welcher Gewichtung Sie die Beiträge anlegen wollen.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei der fondsgebundenen Variante, ob und welche Garantiemodelle (Kapitalgarantie am Laufzeitende oder Höchststandgarantie) es gibt.

Kombinationen und Mischformen

Die klassische und die fondsgebundene Variante müssen sich aber nicht zwangsweise ausschließen. Mittlerweile gibt es auch Anbieter, die beide Varianten kombinieren. Bei diesen Kombinationen können Sie den Anteil der jeweiligen Variante festlegen. In der Regel wird dann nicht mehr von einer klassischen Variante, sondern vom Deckungsstock plus Investment gesprochen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab, ob das Verhältnis zwischen den beiden Varianten nachträglich noch verändert werden kann.
Zu den Mischformen zählen die sog. fondsorientierten Rentenversicherungen. Bei diesen werden nur die Gewinne aus dem Deckungsstock in Investmentfonds investiert.

Auszahlungsbeginn

Der Auszahlungsbeginn der privaten Rentenversicherung erfolgt in der Regel mit dem Eintritt in die Pension, wenn das Antrittsalter erreicht worden ist. Dabei ist es egal, ob man bereits früher oder später in Pension gegangen ist bzw. geht. Eine Lösung für den Fall, dass Sie früher in Pension gehen, bietet das sog. Pensionsbridging. Wird diese Option vereinbart, dann kann die private Pension oft bereits bis zu fünf Jahre vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Anspruch genommen werden.
Ferner wird bei der privaten Rentenversicherung in puncto Auszahlungsbeginn unterschieden:

  • Sofortrente
  • Rentenversicherung mit Aufschubzeit

Bei der Sofortrente kommt es nur zu einer einmaligen Einzahlung. Ab dem Zeitpunkt der Einzahlung wird eine (monatliche) Rente ausbezahlt.

Bei der Rentenversicherung mit Aufschubzeit kommt es erst zu einem vereinbarten Zeitpunkt zur Auszahlung der Rente.

Steuer

Private Rentenversicherungen sind in Österreich in der Ansparphase mit der Versicherungssteuer belegt. Diese liegt bei etwa vier Prozent. Als Sonderausgaben in der Steuererklärung sind nur mehr Beiträge absetzbar, die vor dem 01.01.2016 abgeschlossen worden sind.

Hinweis: Von der KESt ist die private Rentenversicherung weiterhin befreit.

Höhe der privaten Rente

Die Höhe der privaten Rente hängt natürlich von den monatlichen Beiträgen und der Einzahlungsdauer ab. Dies ist aber nur ein Kriterium, denn der sog. Rechnungs- oder Garantiezins sowie die Gesamtverzinsung haben ebenfalls Einfluss auf die Rentenhöhe.

Laufzeit

Die Frage, in welchem Alter die private Rentenversicherung abgeschlossen werden soll, ist schwer zu beantworten. Klar ist, je kürzer die Ansparphase (Laufzeit) ist, desto höher sind die Beiträge. Im Allgemeinen wird der Abschluss einer privaten Rentenversicherung für Mitte Dreißig bzw. über eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahren empfohlen.

Höhe der Versicherungsprämie

In der Regel liegt die Höhe der Versicherungsprämie bei 100 Euro pro Monat. Wichtig ist, dass die monatlichen Zahlungen Ihr Budget nicht übersteigen.

Tipp: Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie die monatlichen Zahlungen ggfs. zeitlich begrenzt reduzieren oder aussetzen können. Vor allem für den Fall, dass einmal ein finanzieller Engpass, etwa durch Arbeitslosigkeit, entsteht.

Rechnungs- oder Garantiezins

Unter dem Garantiezinssatz wird die maximale Mindestverzinsung verstanden. Er wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Höchstzinssatzverordnung festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung. Das heißt, bei älteren Verträgen kann dieser Basiszinssatz durchaus höher sein als bei neueren bzw. neuen Verträgen. Der Garantiezinssatz kann aber auch Null Prozent betragen. In diesem Fall liegt das garantierte Kapital unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Hinweis: Seit dem Jahr 2000 geht der Rechnungszins ständig zurück. Da dies mit dem allgemeinen Zinsniveau bzw. dem Kapitalmarkt zusammenhängt, ist es schwierig vorherzusagen, wann und ob der Garantiezins wieder steigen wird.

Gesamtverzinsung

Als Gesamtverzinsung wird der Rechnungszins plus Gewinnbeteiligung verstanden, wobei letztere bei Vertragsabschluss noch unbekannt ist. Festzustellen ist jedoch, dass auch die Gesamtverzinsung seit 2001 stark rückläufig ist.

Gut zu wissen: Ist die Gewinnbeteiligung sehr gering oder fällt sie überhaupt aus, dann fällt die Rentenauszahlung auch geringer aus. Die Höhe der Rente entspricht dann der garantierten Rente oder liegt in diesem Bereich.

Sicherheit der privaten Rente

Um die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu sichern, müssen Versicherer den sog. Deckungsstock anlegen. Dies ist ein Art „Sondervermögen“, das getrennt vom anderen Vermögen des Versicherers verwaltet werden muss. Kontrolliert wird der Deckungsstock von der Finanzmarktaufsicht. Im Deckungsstock finden sich Kapitalanlagen wie zum Beispiel:

  • festverzinsliche Anleihen
  • Pfandbriefe
  • Hypotheken
  • Grundstücke
  • Schuldverschreibungen

Für Aktien ist im Deckungsstock nur ein geringer Anteil vorgesehen.

Da sich jedoch dieses Marktumfeld in den letzten Jahren stark verändert hat, so gelten heute auch Staatsanleihen nicht mehr als äußerst sicher, wird der Ausfall einer Lebensversicherung nicht mehr komplett ausgeschlossen.

Q&A-Bereich:

In welchem Alter soll ich mich um eine private Rentenversicherung kümmern?

Empfohlen wird der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in den 30er Jahren. Sie kann aber auch später oder früher abgeschlossen werden.

Muss ich eine private Rentenversicherung abschließen?

Nein, der Abschluss ist freiwillig.

Wie lange erhalte ich meine private Rente?

Als bezugsberechtigte Person bekommen Sie Ihre private Renten lebenslang, wenn keine anderen Vereinbarungen, wie zum Beispiel die verkürzte Rentenzahlung, getroffen worden sind.