Pendlerpauschale 2023 & 2022 in Österreich – Rechner

Achtung: Von Mai 2022 bis Juni 2023 wird die Pendlerpauschale um 50% erhöht, der Pendlereuro vervierfacht!

Mit dieser Erhöhung will die Regierung die enorm gestiegenen Treibstoffpreise abfedern. Gebunden sind die Erhöhungen and die Anzahl der Tage, an denen der Arbeitnehmer jeden Monat zur Arbeit fährt.

Erhöhung der kleinen Pendlerpauschale
hier ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar (2022 und 2023)

Arbeitswegpro Monatmehr als 10 Tage / M8-10 Tage / M4-7 Tage / M
20 bis 40 km58 Euro87 Euro77,33 Euro67,67 Euro
+ 40 bis 60 km113 Euro169,5 Euro150,67 Euro131,83 Euro
+ 60 km168 Euro252 Euro224 Euro196 Euro

Erhöhung der großen Pendlerpauschale
hier ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar (2022 und 2023)

Arbeitswegpro Monatmehr als 10 Tage / M8-10 Tage / M4-7 Tage / M
2 bis 20km31 Euro46,5 Euro41,33 Euro36,17 Euro
+20 bis 40 km123 Euro184,5 Euro164 Euro143,5 Euro
+ 40 bis 60 km214 Euro321 Euro285,33 Euro249,67 Euro
+ 60 km306 Euro459 Euro408 Euro357 Euro

Pendlereuro 2022 /2023 Erhöhung

Der Pendlereuro wird für die Zeit zwischen Mai 2022 und Juni 2023 von jährlich 2 Euro pro km auf 8 Euro pro km angehoben.

Tipp: Pendlerpauschale Online berechnen auf der Webseite des Finanzministeriums

In Österreich existieren zwei Arten der Pendlerpauschale: die große und die kleine. Jeder Arbeitnehmer hat unter einfachen Voraussetzungen Anspruch darauf. Die Berechnung der Pauschale basiert auf der Entfernung sowie der Verfügbarkeit und Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Der monatliche Betrag kann zwischen 31 Euro und 306 Euro betragen.

Dieser Anspruch ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Zumutbarkeit / Möglichkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • Zeitliches Überwiegen um Lohnzahlungszeitraum (Anzahl der Fahren zur Arbeitsstätte pro Monat)

(Un-)Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln

Die derzeitigen Bestimmungen über die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln stammen aus dem Jahr 2014. Als unzumutbar wird die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingestuft, wenn:

  • auf dem halben Weg zum Arbeitsplatz kein öffentliches Verkehrsmittel oder nicht zur notwendigen Zeit, zum Beispiel bei Nachtarbeit, verkehrt
  • eine andauernde starke Gebehinderung vorliegt und der Betroffene einen Ausweis nach § 29b StVO vorlegen kann bzw. eine Befreiung der KFZ-Steuer wegen Behinderung vorliegt
  • die Dauer des Arbeitsweges mehr als 120 Minuten für eine Wegstrecke beträgt

Tipp: Beträgt die einfache Wegstrecke zwischen 60 und 120 Minuten kann die entfernungsabhängige Höchstdauer berechnet werden. Wird sie überschritten gilt die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln als unzumutbar. Die entfernungsabhängige Höchstdauer beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen der Wohnadresse und der Arbeitsstätte.

Zeitdauer

Als Zeitdauer wird bei der Berechnung jene Zeit verstanden, die vergangen ist vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn. D.h., dass auch jene Minuten zum Arbeitsweg hinzugerechnet werden, die gewartet werden müssen, bis die Arbeitszeit beginnt. Damit werden für die maßgelbliche Zeitdauer die Fahr-, Geh- und Wartezeiten berücksichtigt. Ist der Dauer der Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang, gilt für die Berechnung die längere Wegzeit.

Stehen unterschiedliche öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung wird bei der Berechnung der Zeitdauer immer vom schnellsten Verkehrsmittel ausgegangen. Stehen zum Beispiel Bus oder U-Bahn zur Verfügung, wird von der U-Bahn ausgegangen.

Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte

Für die Berechnung der Entfernung ist jene Wohnadresse maßgelblich, von welcher aus, die Fahrt zur Arbeitsstätte überwiegend zurückgelegt wird. Die konkrete Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird vom Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen berechnet. Da Ergebnis des Pendlerrechners dient zur Vorlage bzw. der Übermittlung der Daten an den Arbeitgeber bzw. das Finanzamt.

Der Pendlerrechner berechnet die Fahrtdauer wie folgt:

  • Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegshaltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Fahrzeit des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Wartezeit beim Umsteigen + weitere Fahrzeit des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Wegzeit von der Ausstiegshaltestelle bis zum Arbeitsplatz
  • Wartezeit auf den Beginn der Arbeit

Für die Rückfahrt vom Arbeitsplatz nach Hause wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet.

Teilstrecke ohne öffentliche Verkehrsmittel

Ein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht auch, wenn auf einer Teilstrecke zum Arbeitsplatz keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Für das Pendlerpauschale geht es dabei um die Teilstrecke unmittelbar vor der Arbeitsstätte. Ist sie über zwei Kilometer lang, wird für den gesamten Weg die Unzumutbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmittel erklärt. Ist diese Teilstrecke kürzer als zwei Kilometer, dann muss sie als Gehweg behandelt werden.

Pendlerpauschale und Pendlereuro für Teilzeitkräfte (zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum)

Seit einigen Jahren haben auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf das Pendlerpauschale. Sie bekommen, je nachdem wie häufig sie zur Arbeit fahren, ein oder zwei Drittel von dem Pendlerpauschale:

  • 4 bis 7 Tage pro Monat: ein Drittel
  • 8 bis 10 Tage pro Monat: zwei Drittel

Hinweis: Ab elf Fahrten zur Arbeitsstätte pro Monat steht Ihnen das volle Pendlerpauschale zu.

Die jeweiligen Anteile am Pendlerpauschale gilt auch für den Pendlereuro.

Kein Pendlerpauschale

Keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben Sie, wenn Ihnen der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug, das Sie auch privat nutzen können, zur Verfügung stellt. In diesem Fall entfällt auch der Pendlereuro.

Weiter gibt es kein Pendlerpauschale, wenn

  • Der Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer beträgt und
  • die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für über 50 Prozent des Arbeitsweges zumutbar ist, oder
  • der Arbeitsweg mit einem Firmenbus zurückgelegt wird.

Hinweis: Feiertage bzw. Urlaubs- und Krankenstandstage haben keinen Einfluss auf die Höhe des Pendlerpauschale. Es wird dadurch nicht verringert.

Antrag des Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber beantragt. Sollte das Pendlerpauschale nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtig worden sein, dann können Sie es als Werbungskosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung gelten machen.

Höhe des Pendlerpauschale

Beim Pendlerpauschale wird zwischen dem kleinen und dem großen Pendlerpauschale unterschieden.

Einen Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale haben Sie, wenn:

  • die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer beträgt und
  • die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist.

Höhe des kleinen Pendlerpauschale bei einfacher Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

Kilometerpro Monatpro Jahr
+ 20 Kilometer58 Euro696 Euro
+ 40 Kilometer113 Euro1.356 Euro
+ 60 Kilometer168 Euro2.016 Euro

Zum kleinen Pendlerpauschale kommt noch der Pendlereuro hinzu. Er beträgt einen Euro pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt einmal pro Jahr.

Ein Beispiel: Die einfache Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 35 Kilometer. Der Pendlereuro beträgt dann 70 Euro, also jeweils 35 Euro für die Hin- und 35 Euro für die Rückfahrt.

Einen Anspruch auf das große Pendlerpauschale haben Sie, wenn:

  • die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt mindestens zwei Kilometer und
  • die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.

Höhe des großen Pendlerpauschale bei einfacher Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

Kilometerpro Monatpro Jahr
+ 2 Kilometer31 Euro372 Euro
+ 20 bis 40 Kilometer123 Euro1.476 Euro
+ 40 bis 60 Kilometer214 Euro2.568 Euro
+ 60 Kilometer306 Euro3.672 Euro

Wie beim kleinen Pendlerpauschale kommt auch hier wieder der Pendlereuro hinzu. ER wird gleich wie beim kleinen Pendlerpauschale berechnet.

Was ist der Pendlereuro?
Den Pendlereuro bekommen Sie, wenn Sie das Pendlerpauschale bekommen. Er beträgt einen Euro pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Den Pendlereuro gibt es einmal pro Jahr.

Wer berechnet die Entfernung zwischen meiner Wohnung und meinem Arbeitsplatz?
Die Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird vom sog. Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen berechnet. Der Ausdruck des Pendlerrechners muss beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten können bei der Fahrt zum Arbeitsplatz und bei Heimfahrt anfallen. Bei der Hinfahrt ist die Wartezeit jene Zeit, die Sie bis zum Arbeitsbeginn warten müssen. Bei Rückfahrt ist Wartezeit jene Zeit, die Sie auf das öffentliche Verkehrsmittel nach Arbeitsende warten müssen.

Bekomme ich auch während meines Urlaubs die Pendlerpauschale?
Ja. Urlaubstage haben keinen Einfluss auf das Pendlerpauschale. Ebenso haben Feiertage keinen Einfluss auf die Pauschale.

Die Fahrt von den eigenen vier Wänden zum Arbeitsplatz und zurück gehört für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Berufsalltag. Auch werden die Wegstrecken immer länger und so verlängern sich auch die Fahrzeiten. Ein kleiner Trost für Pendler sind Pendlerpauschale und Pendlereuro. Damit hat man zumindest einen kleinen Vorteil bei der Steuer.