Sachleistung oder Geldleistung bei der SVS - die Unterschiede 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Versicherungsträger SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Sachleistungsgrenze 2026 97.019,99 € (maßgeblich: ESt-Bescheid 2023)
Selbstbehalt ärztliche Hilfe 20 % (10 % bei „Selbständig Gesund“)
Rezeptgebühr 7,55 € pro Packung
Option Sonderklasse 142,01 €/Monat für Sachleistungsberechtigte
Option Volle Geldleistung 549,79 €/Monat für Sachleistungsberechtigte

Berufliche Selbstständigkeit wünschen sich viele Menschen: Keinen Chef haben, dann arbeiten, wann man will und kann, sich sein Leben selbst einteilen. All das und noch viel mehr sind Vorteile der Selbstständigkeit.

Selbstständigkeit heißt aber auch, sich im Dschungel der österreichischen Bürokratie auszukennen, um das Beste für sich selbst herauszuholen. Wer sein Geld mit selbstständiger Arbeit verdient, ist in Österreich verpflichtet, sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zu versichern. Diese gewährleistet, wie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bei Arbeitern und Angestellten, dass der Versicherte im Krankheitsfall nicht alleine dasteht. Anders als bei Arbeitern und Angestellten gibt es bei der SVS jedoch einen Unterschied im Leistungsbezug, nämlich die Sachleistungsberechtigung und die Geldleistungsberechtigung.

Wann hat man jedoch Anspruch auf das eine oder das andere? Was ist besser? Und was ist überhaupt der Unterschied?

Sachleistungsberechtigung

Sachleistungsberechtigung bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall zum Arzt oder ins Spital gehen können und dort zunächst kostenlos behandelt werden. Eventuelle Selbstbehalte werden im Nachhinein verrechnet. Um die Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen zu können, muss der Arzt jedoch ein Vertragsarzt der SVS sein. Außerdem sind nicht alle Leistungen frei von einem Selbstbehalt.

Sachleistungen ohne Selbstbehalt

Es gibt einige Leistungen, für die nur der Betrag fällig wird, der auch für die Kunden der ÖGK zu bezahlen ist:

  • Krankenhausbehandlung in der allgemeinen Gebührenklasse: Die Behandlung in der allgemeinen Klasse eines Spitals ist kostenlos, nur der tägliche Spitalskostenbeitrag ist zu bezahlen.
  • Medikamente: Sie zahlen für vom Vertragsarzt verschriebene Medikamente nur die Rezeptgebühr von 7,55 Euro (2026).
  • Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen

Sachleistungen mit Selbstbehalt

Die meisten Leistungen sind bei der SVS mit einem Selbstbehalt behaftet, welcher in der Regel zwischen 10 % und 20 % liegt:

  • Ärztliche Hilfe: Sie können ärztliche Hilfe in einer Vertragsordination zunächst kostenfrei in Anspruch nehmen, bekommen jedoch nach der Abrechnung des Arztes eine Rechnung mit einem Selbstbehalt von 20 %. Dieser reduziert sich auf 10 % bei Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“ und auf 5 % beim Diabetes-2-Programm. Sollten Sie in einer Privatordination gewesen sein, können Sie die Rechnung bei der SVS einreichen - diese erstattet Ihnen dann den Betrag, den ansonsten der Vertragsarzt bekommen hätte.
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz: Zahnbehandlungen können Sie mit Ihrer E-Card in Anspruch nehmen. Für den Zahnersatz gilt die Voraussetzung, dass Ihr Zahnarzt die Notwendigkeit eines Zahnersatzes dokumentiert und Sie diesen vor der Behandlung einreichen und bewilligen lassen. Der Selbstbehalt beim Zahnarzt beträgt je nach Behandlung zwischen 20 und 50 Prozent.
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel: Das sind zum Beispiel orthopädische Einlagen oder Kompressionsstrümpfe (Selbstbehalt 20 %, aber mindestens 46,20 Euro), aber auch Brillen und Kontaktlinsen (Mindestselbstbehalt von 138,60 Euro, Anspruch bei gleichbleibender Sehstärke frühestens alle 3 Jahre). Gleitsichtbrillen und Trifokalgläser werden nicht übernommen.
  • Ambulante Behandlung im Krankenhaus: Hier gibt es einen Selbstbehalt von 27,25 Euro pro Quartal und Spital (2026).
  • Krankentransporte: Die Kosten werden von der SVS übernommen, wenn ärztlich bestätigt wird, dass der Transport notwendig war. Selbstbehalt ebenfalls 20 %.

Wichtig: Wenn Sie sozial schutzbedürftig sind und/oder eine Ausgleichszulage zu Ihrer Pension bekommen, können Sie von Selbstbehalten und Rezeptgebühren befreit werden. Auch Ihre minderjährigen Kinder sind dann automatisch von diesen Gebühren befreit.

Wer ist sachleistungsberechtigt?

Sachleistungsberechtigt sind:

  1. Neuzugänge bei der SVS, die kürzer als 3 Jahre bei der SVS versichert sind („Neuzugänge“)
  2. Neue Selbstständige, GSVG-krankenversicherte Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter, deren Einkommenssteuerbescheid 2023 versicherungspflichtige Beträge unter der Sachleistungsgrenze von 97.019,99 Euro ausweist
  3. Gewerbepensionisten
  4. Versicherte mit mehrfachem Krankenversicherungsschutz (Mehrfachversicherte)
  5. Versicherte mit auf Antrag herabgesetzter vorläufiger Beitragsgrundlage

Geldleistungsberechtigung

Geldleistungsberechtigung bedeutet, dass Sie den Arztbesuch zwar zunächst selbst zahlen, ihn jedoch im Nachhinein zum Teil rückvergütet bekommen und dabei als Privatpatient behandelt werden. Der rückvergütete Betrag richtet sich nach dem „Vergütungstarif“ und beträgt höchstens 80 % der tatsächlichen Kosten.

Unterschiede zur Sachleistungsberechtigung

  • Ärztliche Hilfe: Sie können zu jedem frei praktizierenden Arzt gehen und bezahlen vor Ort selbst. Die Rechnung schicken Sie an die SVS, welche Ihnen einen „Vergütungstarif“ zurück erstattet - dieser entspricht jedoch allerhöchstens 80 % der Kosten. Bei Teilnahme an „Selbständig Gesund“ erhalten Sie eine um 10 % höhere Vergütung.
  • Spitalsaufenthalt in der Sonderklasse: Als Geldleistungsberechtigter können Sie sich im Spital in der Sonderklasse behandeln lassen. Die SVS erstattet Ihnen die Mehrkosten nach Tarif (max. 80 %).
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz: Sie bezahlen wie ein Privatpatient selbst und bekommen eine Rückerstattung nach Tarif.
  • Medikamente: Grundsätzlich stellt der Arzt ein Privatrezept aus. Sie bezahlen in der Apotheke selbst und erhalten 80 % der Kosten abzüglich Rezeptgebühr zurück. Alternativ können Privatrezepte in SVS-Kundencentern in Kassenrezepte umgewandelt werden, dann zahlen Sie nur die Rezeptgebühr von 7,55 Euro.

Es gibt dennoch auch für geldleistungsberechtigte Personen Sachleistungen von der Versicherung. Keine Unterschiede zu sachleistungsberechtigten Personen bestehen bei:

  1. Spitalsbehandlungen auf der allgemeinen Gebührenklasse
  2. Ambulanten Behandlungen im Krankenhaus
  3. Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  4. Transportkosten
  5. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  6. Vorsorgeuntersuchungen

Für die aufgezählten Punkte gelten die weiter oben beschriebenen Selbstbehalte und Sockelbeträge wie bei der Sachleistungsberechtigung.

Wer ist geldleistungsberechtigt?

Geldleistungsberechtigt sind:

  1. Neue Selbstständige, GSVG-krankenversicherte Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter, deren Einkommenssteuerbescheid 2023 versicherungspflichtige Beträge über der Sachleistungsgrenze von 97.019,99 Euro ausweist
  2. Gewerbepensionisten, die weiterhin selbstständig arbeiten und dabei mit Pension und Einkünften zusammen die oben genannte Grenze überschreiten
  3. Versicherte oder Pensionisten, die sich willentlich für die Option „Volle Geldleistungsberechtigung“ entschieden haben

Wie wechselt man den Status? Die Optionen

Sowohl Sach- als auch Geldleistungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Zuordnung gegen Entrichtung eines Zusatzbeitrages zu verändern:

Optionen für Sachleistungsberechtigte:

  • Option „Sonderklasse-Geldleistungsberechtigung“: Damit sind Sie bei Spitalsaufenthalten in der Sonderklasse geldleistungsberechtigt und erhalten die tariflich vorgesehene Vergütung der Mehrkosten. Alle anderen Leistungen (z.B. ärztliche Hilfe) stehen Ihnen weiterhin als Sachleistung zur Verfügung. Der monatliche Zusatzbeitrag beträgt 142,01 Euro (2026).
  • Option „Volle Geldleistungsberechtigung“: Sie werden damit zu einem vollwertigen Geldleistungsberechtigten mit allen Vor- und Nachteilen. Der monatliche Zusatzbeitrag beträgt 549,79 Euro (2026).

Option für Geldleistungsberechtigte:

  • Option „Geldleistung nur für Spital-Sonderklasse“: Sie werden dann bei ärztlicher Hilfe und Medikamenten wie ein Sachleistungsberechtigter behandelt und nur im Spital auf Wunsch in der Sonderklasse mit Vergütung versorgt. Diese Option ist für Geldleistungsberechtigte kostenlos.

Wichtig: Die gewählte Option beginnt mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Ein Austritt ist frühestens mit Ende jenes Kalenderjahres möglich, das auf den Beginn der Option folgt. Beispiel: Eine Option, die ab 1. Mai 2026 gilt, kann frühestens mit 31. Dezember 2027 beendet werden.

Vorteile und Nachteile der Sach- bzw. Geldleistungsberechtigung

Wie alles im Leben haben beide Berechtigungen Vor- und Nachteile:

Vorteile der Sachleistungsberechtigung:

  • Ähnlich wie bei der ÖGK: einfach zum Arzt gehen, ohne vorher zu bezahlen
  • Den Selbstbehalt bezahlen Sie später per Rechnung - keine Vorauslagen
  • Medikamente direkt mit e-card in der Apotheke gegen Rezeptgebühr

Vorteile der Geldleistungsberechtigung:

  • Freie Arztwahl ohne Einschränkung auf Vertragsärzte
  • Behandlung als Privatpatient
  • Vergütung der Mehrkosten bei Spital-Sonderklasse
  • Private Zusatzversicherungen oft günstiger, da höhere SVS-Vergütung

Nachteil der Geldleistungsberechtigung: Sie müssen bei allen Behandlungen und auch in der Apotheke in Vorleistung gehen, was vor allem bei Spitalsaufenthalten oder Zahnbehandlungen teuer sein kann.

Selbstbehalte und Beträge 2026 im Überblick

LeistungSelbstbehalt/Betrag 2026
Sachleistungsgrenze (ESt-Bescheid 2023)97.019,99 €
Rezeptgebühr7,55 €
Ärztliche Hilfe20 % (10 % bei „Selbständig Gesund“)
Ambulante Behandlung im Spital27,25 €/Quartal
Heilbehelfe/Hilfsmittel20 %, mind. 46,20 €
Brillen/Kontaktlinsenmind. 138,60 €
Option Sonderklasse (Sachleistungsber.)142,01 €/Monat
Option Volle Geldleistung (Sachleistungsber.)549,79 €/Monat

Tipp: Mit dem Programm „Selbständig Gesund“ der SVS können Sie Ihren Selbstbehalt bei ärztlicher Hilfe auf 10 % halbieren und als Geldleistungsberechtigter eine um 10 % höhere Vergütung erhalten. Mehr Informationen unter svs.at.

Stand: Jänner 2026. Alle Werte basieren auf den aktuellen SVS-Informationen.

Schreibe einen Kommentar