Urlaubsgeld 2026 in Österreich - schnell und einfach berechnen

Das Urlaubsgeld, in Österreich auch oft „14. Gehalt“ genannt, ist eine jährlich wiederkehrende Sonderzahlung, die im Normalfall über den Kollektivvertrag geregelt ist. Das Urlaubsgeld ist klassischerweise eine Zahlung in der Höhe eines Monatsgehalts, für das aber weniger Steuern anfallen, und bei dem somit dem Arbeitnehmer mehr Netto übrig bleibt.
Ob Zulagen wie etwa Überstundenpauschalen für die Höhe herangezogen werden, ist ebenfalls im Kollektivvertrag vereinbart.

Grundsätzlich ist die Zahlung eines Urlaubsgeldes in Österreich nicht verpflichtend, auch der Umfang der Zahlungen ist vom Arbeitgeber abhängig. Im Zuge der letzten Kollektivverhandlungen wurde von Arbeitnehmerseite immer wieder befürchtet, dass eine stufenweise Aufweichung der Regelung vorangetrieben wird. Auch von Seiten einiger Politiker ist immer wieder davon die Rede, die bisherigen 14 Gehälter auf 12 Monate aufzuteilen, und so der Tradition von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ein Ende zu setzen.

Hinweis: Gibt es keinen Branchenkollektivvertrag, muss das Urlaubsgeld im privaten Arbeitsvertrag geregelt sein. Deswegen sollten Sie bereits bei den Gehaltverhandlungen das Thema „Urlaubsgeld“ ansprechen. Ist der Vertrag erst einmal ohne eine entsprechende Regelung unterschrieben, ist eine Nachbesserung nur sehr schwer möglich, da Sie auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen sind.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Die Begriffe „Urlaubsgeld“ und „Urlaubsentgelt“ werden häufig verwechselt. Deswegen möchten wir vorab die beiden Begriffe klären:

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt wird im Volksmund gerne als „bezahlter Urlaub“ bezeichnet. Dazu gehören das Grundgehalt und weitere Entgeltsbestandteile, wie zum Beispiel Prämien, Zulagen und Überstunden. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen, die voll gearbeitet worden sind. Es muss beim Antritt des Urlaubes für die gesamte Dauer des Urlaubs im Voraus bezahlt werden.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber freiwillig auszahlt bzw. im Branchenkollektivvertrag festgelegt ist. In der Regel wird das Urlaubsgeld an einem festgelegten Zeitpunkt im Jahr ausbezahlt.

Höhe des 14. Monatsgehalts

Da das Urlaubsgeld über den Kollektivvertrag geregelt ist, gibt es in Österreich keine einheitliche Höhe des Urlaubszuschusses. In der Regel entspricht das Urlaubsgeld einem Bruttomonatsgehalt bzw. Monatslohn. In manchen Branchen kann der Betrag auch geringer sein. Bei Arbeitern kann die Höhe des Urlaubsgeldes auch von der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb abhängen. So kann das Urlaubsgeld in den ersten Jahren auch nur zwei oder drei Wochenlöhne betragen. Die Aufstockung auf ein volles Monatsgehalt erfolgt dann erst im Lauf der Zeit.

Überstunden und Prämien sind nur dann im Urlaubsgeld enthalten, wenn dies der Kollektivvertrag vorsieht. Bei Teilzeitbeschäftigten muss jedoch die regelmäßige Mehrarbeit, also die Mehrstunden, bei der Höhe des Urlaubsgeldes berücksichtigt werden, wenn diese nicht über Zeitausgleich geregelt ist.

Tipp: Die konkrete Höhe des Urlaubsgeldes können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag unter dem Punkt „Sonderzahlungen“ nachlesen.

Fälligkeit des Urlaubsgeldes

Zu welchem Zeitpunkt das Urlaubsgeld ausbezahlt wird, hängt vom Branchenkollektivvertrag ab. In der Regel kommt der Zuschuss Ende Mai oder Ende Juni auf Ihr Konto, also zur Haupturlaubszeit. Ein Urlaubsgeld für einzelne Tage, also eine Stückelung, ist nicht vorgesehen. Auch hat der tatsächliche Zeitpunkt des Jahresurlaubes keinen Einfluss auf den Auszahlungstermin. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So sehen manche Kollektivverträge Regelungen vor, durch welche das Urlaubsgeld bereits im Jänner bzw. erst im Dezember ausbezahlt wird.

Abzüge und Steuern (Stand 2026)

Das Urlaubsgeld muss, wie das normale Monatsgehalt auch, versteuert werden. Die gute Nachricht: Der Steuersatz ist dabei günstiger als beim herkömmlichen Gehalt. Grundlage für die Bemessung sind zwei durchschnittliche Monatsbezüge, das sog. Jahressechstel. Der Freibetrag liegt bei 620 Euro. Bekommen Sie also kein höheres Urlaubsgeld, muss dies auch nicht versteuert werden.

Freigrenze (Bagatellgrenze)

Liegt das Jahressechstel unter der Freigrenze von 2.570 Euro (2025/2026), unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge zur Gänze. Diese Grenze wurde 2024 von 2.100 Euro auf 2.447 Euro und 2025 auf 2.570 Euro angehoben.

In der nachstehenden Tabelle haben wir die Steuersätze für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels kurz zusammengefasst:

Sonstige Bezüge (nach Abzug SV)Steuersatz
für die ersten 620 €0 %
für die nächsten 24.380 € (bis 25.000 €)6 %
für die nächsten 25.000 € (bis 50.000 €)27 %
für die nächsten 33.333 € (bis 83.333 €)35,75 %
darübernach Tarif

Hinweis: Diese Steuersätze gelten nur innerhalb des Jahressechstels. Beträge, die das Jahressechstel überschreiten (Sechstelüberhang), werden wie laufende Bezüge nach dem normalen Einkommensteuertarif versteuert.

Berechnung des Jahressechstels

Das Jahressechstel entspricht dem Wert von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen und berechnet sich wie folgt:

Formel: Summe der bisher zugeflossenen laufenden Bezüge ÷ Anzahl der Kalendermonate seit Jahresbeginn × 2

Bei gleichbleibendem Gehalt entspricht das Jahressechstel somit etwa zwei Bruttomonatsgehältern. Das Jahressechstel wird bei jeder Auszahlung einer Sonderzahlung neu berechnet.

Kontrollsechstel

Seit 2020 gibt es das sogenannte Kontrollsechstel: Bei der letzten Lohnzahlung des Jahres (meist Dezember) wird überprüft, ob die Summe der begünstigt besteuerten Sonderzahlungen tatsächlich maximal ein Sechstel der Jahresbezüge ausmacht. Wurde mehr begünstigt versteuert, muss der Arbeitgeber verpflichtend aufrollen.

Ausscheiden aus dem Betrieb

Hat man das ganze Jahr für den Betrieb gearbeitet, bekommt man auch das volle Urlaubsgeld. Scheidet man während des Kalenderjahres aus dem Unternehmen aus, bekommt man auch nur einen Teil des Urlaubsgeldes. Die Höhe für diesen Teil berechnet sich in der Regel folgendermaßen. Das Urlaubsgeld wird durch zwölf geteilt, sodass auf jeden Monat ein Zwölftel entfällt.

Je nach Anzahl der Monate, die man im Unternehmen gearbeitet hat, werden die entsprechenden Zwölftel ausbezahlt, also bei drei Monaten drei Zwölftel, bei vier Monaten vier Zwölftel usw.

Wurde das Urlaubsgeld bereits vor dem Ausscheiden aus dem Betrieb ausbezahlt, kann es sein, dass ein Teil zurückbezahlt werden muss. Dies hängt letztendlich vom Arbeitgeber ab. Bei betriebsbedingten Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers wird aber oft das gesamte Urlaubsgeld gewährt.

Hinweis: Die Zwölftel-Berechnung wird auch angewendet, wenn Sie erst im laufenden Kalenderjahr eingestellt werden und bereits für das erste Arbeitsjahr ein Urlaubsgeld vorgesehen ist.

Urlaubsgeld und Krankenstand

Waren Sie während des laufenden Kalenderjahres im Krankenstand, hat das üblicherweise keine Auswirkung auf die Höhe des Urlaubsgeldes. Eine Kürzung des Urlaubsgeldes durch den Arbeitgeber kann nur vorgenommen werden, wenn:

  • der Krankenstand länger dauert und
  • bereits ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) besteht

Abwesenheiten - Karenz & Präsenzdienst

Das Urlaubsgeld entfällt bei:

  • Karenz (Mütter und Väter)
  • Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst
  • Sterbebegleitung
  • Begleitung von schwersterkrankten Kindern
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz

In diesen Fällen wird das Urlaubsgeld in der Regel nur anteilig ausbezahlt, also nur für jene Zeiten des Kalenderjahres, welche außerhalb dieser Abwesenheiten liegen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht in Österreich nicht. Das Urlaubsgeld wird in Österreich in den Branchenkollektivverträgen oder in privaten Arbeitsverträgen geregelt.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld in Österreich?
Im Volksmund wird das Urlaubsgeld oft als 14. Monatsgehalt bezeichnet. Dies kommt daher, dass das Urlaubsgeld in der Regel einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Es kann aber auch geringer sein.

Wann bekomme ich das Urlaubsgeld?
In der Regel wird das Urlaubsgeld zu einem fixen Zeitpunkt vor der Haupturlaubszeit im Sommer ausbezahlt. Üblich sind Ende Mai, Ende Juni oder Ende Juli.

Was ist das Jahressechstel?
Das Jahressechstel ist die Grenze, bis zu der Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit dem begünstigten Steuersatz von 6% besteuert werden. Es entspricht zwei durchschnittlichen Bruttomonatsgehältern.

Was passiert, wenn mein Urlaubsgeld das Jahressechstel übersteigt?
Übersteigt die Summe Ihrer Sonderzahlungen (Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld + eventuelle Prämien) das Jahressechstel, wird der übersteigende Teil („Sechstelüberhang“) wie Ihr normales Gehalt nach dem regulären Einkommensteuertarif versteuert.

Wie hoch ist die Freigrenze 2026?
Die Freigrenze (Bagatellgrenze) beträgt 2025/2026 2.570 Euro. Liegt das Jahressechstel unter dieser Grenze, unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge zur Gänze.

Quellen

arbeiterkammer.at - Weihnachts- & Urlaubsgeld

wko.at - Sonstige Bezüge - Steuerliche Behandlung