| Rechtsgrundlage | Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag (kein gesetzlicher Anspruch) |
| Höhe | In der Regel ein Bruttomonatsgehalt (13. Gehalt) |
| Auszahlung | Üblicherweise Ende November (30.11.) |
| Besteuerung | Begünstigt mit 6% (innerhalb des Jahressechstels) |
| Freibetrag 2026 | 620 € steuerfrei |
| Freigrenze 2026 | 2.615 € - darunter keine Besteuerung |
| SV-Beitrag | 17,12% (geringer als bei laufendem Bezug) |
Der Advent ist für viele Österreicherinnen und Österreicher eine der schönsten Zeiten des Jahres, stimmt der Advent doch mit Glühwein, Keksen und wunderbarer Beleuchtung auf das Weihnachtsfest ein. Das ist die romantische Seite des Advents. Nicht ganz so viel Romantik haben Weihnachtsfeiern und der Kauf von Weihnachtsgeschenken, die zusätzlich ins monatliche Budget fallen. Eine Hilfe in der teuren Zeit ist das Weihnachtsgeld, das man vom Arbeitgeber bekommt. Aber wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Und wie hoch fällt es aus? Wir geben Ihnen dazu Antworten und Tipps.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
In den Genuss des Weihnachtsgeldes kommen in Österreich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings besteht für das Weihnachtsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Mit anderen Worten, es gibt keinen „Weihnachtsgeld-Paragraphen“ in der österreichischen Gesetzgebung. Das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsremuneration genannt, wird in der Regel über die Branchenkollektivverträge geregelt. Ob und in welcher Höhe Sie diese Sonderzahlung bekommen, wird jährlich im Zuge der Verhandlung der jeweiligen Kollektivverträge ausgehandelt.
Tipp: Der Branchenkollektivvertrag muss in jedem Unternehmen aufliegen. Zudem sind die Branchenkollektivverträge im Internet auf der Website der WKO abrufbar.
Ist kein Branchenkollektivvertrag anwendbar, muss das Weihnachtsgeld im privaten Arbeitsvertrag geregelt sein. Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, haben Sie auch keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Eine Nachverhandlung ist grundsätzlich möglich, aber letztendlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob er Ihnen ein Weihnachtsgeld zahlen will oder nicht.
Tipp: Sprechen Sie das Weihnachtsgeld bereits bei den Gehaltsverhandlungen oder beim Vorstellungsgespräch an.
Höhe des 13. Monatsgehalts
Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird über den Branchenkollektivvertrag geregelt. In der Regel entspricht das Weihnachtsgeld einem Bruttomonatsgehalt bzw. einem Bruttomonatslohn. Deswegen wird das Weihnachtsgeld auch 13. Gehalt genannt. Allerdings kann der jeweilige Kollektivvertrag auch einen geringeren Betrag vorsehen. Auch kann Ihnen der Arbeitgeber ein höheres Weihnachtsgeld zukommen lassen als der Kollektivvertrag vorsieht.
Die häufig diskutierte Frage, ob im Weihnachtsgeld auch Prämien und Überstunden enthalten sein müssen, regelt ebenfalls der Kollektivvertrag. Nur wenn diese im Kollektivvertrag vorgesehen sind, fließen Prämien und regelmäßig geleistete Überstunden in das Weihnachtsgeld ein.
Teilzeitbeschäftigte
Bei Teilzeitbeschäftigten sieht die Regelung etwas anders aus. Hier muss regelmäßige Mehrarbeit, also Mehrstunden, beim Weihnachtsgeld berücksichtigt werden, wenn dafür kein Zeitausgleich vereinbart wurde.
Fälligkeit - Wann wird ausbezahlt?
Auch die Frage, wann das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird, beantwortet der Kollektivvertrag. In der Regel wird diese Sonderzahlung zum 30. November fällig. Die meisten Kollektivverträge sehen mittlerweile diesen einheitlichen Auszahlungstermin vor.
Weihnachtsgeld bei Ausscheiden aus dem Betrieb
Hat man das ganze Kalenderjahr für den Betrieb gearbeitet, steht einem auch im Sinne des Kollektivvertrages das gesamte Weihnachtsgeld zu. Sind Sie im Laufe des Kalenderjahres aus dem Unternehmen ausgeschieden, waren also nicht das ganze Jahr bei der Firma beschäftigt, wird das Weihnachtsgeld oft nur anteilig (aliquot) ausbezahlt.
Wichtiger Unterschied: Angestellte haben grundsätzlich immer Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld, wenn dieses vorgesehen ist. In Arbeiter-Kollektivverträgen ist hingegen häufig vorgesehen, dass bei gerechtfertigter Entlassung oder bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt kein Weihnachtsgeld bezahlt werden muss.
Rückverrechnung des Weihnachtsgeldes
Beim Ausscheiden aus der Firma kann es vorkommen, dass das Weihnachtsgeld bereits vorher ausbezahlt worden ist. Für diesen Fall sehen manche Kollektivverträge vor, dass man einen Teil des Weihnachtsgeldes zurückbezahlen muss. Bei einer Arbeitgeberkündigung hingegen sehen manche Kollektivverträge vor, dass das gesamte Weihnachtsgeld einbehalten werden kann.
Besteuerung des Weihnachtsgeldes 2026
Das Weihnachtsgeld muss, wie die anderen Gehälter auch, versteuert werden. Allerdings gelten für diese Sonderzahlung begünstigte Steuersätze. Basis für die Berechnung ist das sogenannte Jahressechstel - das entspricht etwa zwei durchschnittlichen Monatsbezügen.
Steuersätze für sonstige Bezüge 2026
Die Lohnsteuer für sonstige Bezüge (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) innerhalb des Jahressechstels beträgt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge:
| Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
|---|---|
| bis 620 Euro (Freibetrag) | 0% |
| 621 bis 25.000 Euro | 6% |
| 25.001 bis 50.000 Euro | 27% |
| 50.001 bis 83.333 Euro | 35,75% |
| über 83.333 Euro | nach Tarif (bis 55%) |
Freigrenze (Bagatellgrenze) 2026
Eine wichtige Regelung für Geringverdiener: Wenn das Jahressechstel die Freigrenze von 2.615 Euro (2025: 2.570 €) nicht überschreitet, unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge vollständig. Das bedeutet:
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu etwa 1.308 Euro fällt keine Lohnsteuer auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld an.
Die Freigrenze wird seit 2026 jährlich automatisch an die Inflation angepasst (Progressionsabgeltung).
Einschleifregelung
Um eine zu hohe Steuerbelastung bei knapper Überschreitung der Freigrenze zu vermeiden, gilt die Einschleifregelung: Die Steuer darf maximal 30% der Differenz zwischen Bemessungsgrundlage und 2.490 Euro (2025: 2.447 €) betragen.
Sozialversicherungsbeitrag
Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren Arbeitnehmer bei Sonderzahlungen: Der SV-Beitrag beträgt nur 17,12% (statt 18,12% beim laufenden Bezug). Dadurch ist das Netto-Weihnachtsgeld in der Regel geringfügig höher als das normale Monatsgehalt.
Kontrollsechstel seit 2020
Seit 1.1.2020 gilt das sogenannte Kontrollsechstel: Bei der letzten Lohnzahlung des Jahres (meist Dezember) muss der Arbeitgeber überprüfen, ob die Summe der begünstigt besteuerten Sonderzahlungen das tatsächliche Jahressechstel nicht überschreitet. Wurde zu viel begünstigt besteuert, erfolgt eine Nachversteuerung zum regulären Tarif. Seit 2021 kann diese Kontrollrechnung auch zu einer Gutschrift führen.
Jahressechstel-Überhang
Übersteigen Ihre sonstigen Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni) das Jahressechstel, wird der übersteigende Teil nicht mit dem begünstigten Steuersatz, sondern nach dem regulären Lohnsteuertarif besteuert. Das kann insbesondere bei zusätzlichen Prämien oder Boni der Fall sein.
Weihnachtsgeld und sonstige Abwesenheiten
Zwar sehen viele Kollektivverträge die Ausbezahlung des Weihnachtsgeldes vor, es gibt aber auch Fälle, in denen kein oder nur anteiliges Weihnachtsgeld bezahlt wird. Dies sind die sog. sonstigen Abwesenheiten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bildungskarenz oder Pflegekarenz
- Begleitung von Kindern, die an einer sehr schweren Krankheit leiden
- Karenzzeiten für Mütter und Väter
Bei diesen sonstigen Abwesenheiten wird das Weihnachtsgeld nur anteilig ausbezahlt, also nur für jene Zeiten, die vor der Abwesenheit liegen. Ist beispielsweise eine Bildungskarenz beendet, werden alle Monate, die man danach gearbeitet hat, für das Weihnachtsgeld angerechnet.
Vergleich der Steuerwerte 2025 vs. 2026
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Freibetrag | 620 € | 620 € |
| Freigrenze (Bagatellgrenze) | 2.570 € | 2.615 € |
| Einschleifregelung | 2.447 € | 2.490 € |
| SV-Höchstgrenze sonstige Bezüge | 83.333 € | 83.333 € |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Informationen zu meinem Weihnachtsgeld?
Informationen zum Weihnachtsgeld finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag unter dem Punkt „Sonderzahlungen“ und im jeweiligen Branchenkollektivvertrag, der für Sie gültig ist. Die Kollektivverträge können Sie bei der WKO oder der Arbeiterkammer einsehen.
Wie hoch ist mein Weihnachtsgeld?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist im jeweiligen Branchenkollektivvertrag geregelt. In der Regel beträgt das Weihnachtsgeld ein Bruttomonatsgehalt.
Wann bekomme ich das Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel Ende November (30.11.) ausbezahlt.
Wird Weihnachtsgeld versteuert?
Ja, aber mit einem begünstigten Steuersatz von meist nur 6% (innerhalb des Jahressechstels). Bei sehr geringem Einkommen (Jahressechstel unter 2.615 € in 2026) entfällt die Besteuerung vollständig.
Was ist das Jahressechstel?
Das Jahressechstel entspricht etwa zwei durchschnittlichen Monatsbezügen. Innerhalb dieser Grenze werden Sonderzahlungen begünstigt besteuert. Mehr dazu erfahren Sie auf oesterreich.gv.at.
Habe ich immer Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag.