Der Advent ist für viele Österreicherinnen und Österreicher eine der schönsten Zeiten des Jahres, stimmt der Advent doch mit Glühwein, Keksen und wunderbarer Beleuchtung auf das Weihnachtsfest ein. Das ist die romantische Seite des Advents. Nicht ganz so viel Romantik haben Weihnachtsfeiern und der Kauf von Weihnachtsgeschenken, die zusätzlich ins monatliche Budget fallen. Eine Hilfe in der teuren Zeit ist das Weihnachtsgeld, das man vom Arbeitgeber bekommt. Aber wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Und wie hoch fällt es aus? Dies sind nur zwei Fragen, die immer wieder im Zusammenhang mit der Sonderzahlung auftauchen. Wir geben Ihnen dazu Antworten und Tipps.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
In den Genuss des Weihnachtsgeldes kommen in Österreich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings besteht für das Weihnachtsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Mit anderen Worten, es gibt keinen „Weihnachtsgeld-Paragraphen“ in der österreichischen Gesetzgebung. Denn das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsremuneration genannt, wird in der Regel über die Branchenkollektivverträge geregelt. Ob und in welcher Höhe Sie diese Sonderzahlung bekommen, wird jährlich im Zuge der Verhandlung der jeweiligen Kollektivverträge ausgehandelt.
Tipp: Der Branchenkollektivvertrag muss in jedem Unternehmen aufliegen. Zudem sind die Branchenkollektivverträge im Internet abrufbar.
Ist kein Branchenkollektivvertrag anwendbar, muss das Weihnachtsgeld im privaten Arbeitsvertrag geregelt sein. Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag, haben Sie auch keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Eine Nachverhandlung ist grundsätzlich möglich, aber letztendlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob er Ihnen ein Weihnachtsgeld zahlen will oder nicht.
Tipp: Sprechen Sie das Weihnachtsgeld bereits bei den Gehaltsverhandlungen oder beim Vorstellungsgespräch an.
Höhe des 13.Monatsgehalts
Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird über den Branchenkollektivvertrag geregelt. In der Regel entspricht das Weihnachtsgeld einem Bruttomonatsgehalt bzw. einem Bruttomonatslohn. Deswegen wird das Weihnachtsgeld auch 13. Gehalt genannt. Allerdings kann der jeweilige Kollektivvertrag auch einen geringeren Betrag vorsehen. Auch kann Ihnen der Arbeitgeber ein höheres Weihnachtsgeld zukommen lassen als der Kollektivvertrag vorsieht.
Die häufig diskutierte Frage, ob im Weihnachtsgeld auch Prämien und Überstunden enthalten sein müssen, regelt ebenfalls der Kollektivvertrag. Nur wenn diese im Kollektivvertrag vorgesehen sind, fließen Prämien und regelmäßig geleistete Überstunden in das Weihnachtsgeld ein.
Teilzeitbeschäftigte
Bei Teilzeitbeschäftigten sieht die Regelung etwas anders aus. Hier muss regelmäßige Mehrarbeit, also Mehrstunden, beim Weihnachtsgeld berücksichtigt werden, wenn dafür kein Zeitausgleich vereinbart wurde.
Fälligkeit – Wann wird ausbezahlt?
Auch die Frage, wann das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird, beantwortet der Kollektivvertrag. In der Regel wird diese Sonderzahlung zum 30.11. fällig. Einige, wenige Kollektivverträge sehen die Auszahlung in der ersten Dezemberwoche vor. Dies soll aber an den 30.11. angeglichen werden.
Infobox Übergangsfristen: Im Juni 2018 wurde bei den Verhandlungen über die Kollektivverträge vereinbart, dass das Weihnachtsgeld zum 30. November für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber ausbezahlt wird. Spezielle Übergangsfristen können bis 2020 dauern.
Weihnachtsprämie bei Ausscheiden aus dem Betrieb?
Hat man das ganze Kalenderjahr für den Betrieb gearbeitet, steht einem auch im Sinne des Kollektivvertrages das gesamte Weihnachtsgeld zu. Sind Sie im Laufe des Kalenderjahres aus dem Unternehmen ausgeschieden, waren also nicht das ganze Jahr bei der Firma beschäftigt, wird das Weihnachtsgeld oft nur anteilig, also aliquot, ausbezahlt. Letzteres gilt aber nur für Angestellte.
Hinweis: In Arbeiter-Kollektivverträgen ist häufig vorgesehen, dass bei gerechtfertigter Entlassung oder bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt kein Weihnachtsgeld bezahlt werden muss. Angestellte haben im Gegensatz zu Arbeitern immer Anspruch auf aliquotes Weihnachtsgeld, wenn dieses vorgesehen ist.
Rückverrechnung des Weihnachtsgeldes
Beim Ausscheiden aus der Firma kann es auch vorkommen, dass das Weihnachtsgeld bereits vorher ausbezahlt worden ist. Für diesen Fall sehen manche Kollektivverträge vor, dass man einen Teil des Weihnachtsgeldes zurückbezahlen muss. Bei einer Arbeitgeberkündigung hingegen sehen manche Kollektivverträge vor, dass das gesamte Weihnachtsgeld einbehalten werden kann.
Steuern auf das 13. Monatsgehalt
Das 13. Monatsgehalt muss, wie die anderen Gehälter auch, versteuert werden. Allerdings gelten für diese Sonderzahlung geringere Einkommenssteuersätze. Zudem steht jedem Arbeitnehmer ein Freibetrag in der Höhe von 620 Euro zu. Die Basis für die Berechnung das sog. Jahressechstel. Welcher Steuersatz auf Ihr Weihnachtsgeld anzuwenden ist, haben wir in der nachstehend zusammengefasst:
- bis 620 Euror: 0 Prozent
- für die nächsten 24.380 Euro: 6 Prozent
- für die nächsten 25.000 Euro: 27 Prozent
- für die nächsten 24.380 Euro: 6 Prozent
- für die nächsten 33.333 Euro: 35,75 Prozent
Weihnachtsgeld und sonstige Abwesenheiten
Zwar sehen viele Kollektivverträge die Ausbezahlung des Weihnachtsgeldes vor, es gibt aber auch Fälle, in denen kein Weihnachtsgeld bezahlt wird. Dies sind die sog. sonstigen Abwesenheiten. Dazu gehören zum Beispiel eine Bildungs- oder Pflegekarenz, die Begleitung von Kindern, die an einer sehr schweren Krankheit leiden oder Karenzzeiten für Mütter und Väter.
Bei diesen sonstigen Abwesenheiten wird das Weihnachtsgeld nur anteilig ausbezahlt, also nur für jene Zeiten, die vor der Abwesenheit liegen. Ist beispielsweise eine Bildungskarenz beendet, werden alle Monate, die man danach gearbeitet hat, für das Weihnachtsgeld angerechnet.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Weihnachtsgeld ist wie das Urlaubsgeld eine Sonderzahlung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, aber die meisten Kollektivverträge sehen die Ausbezahlung des Weihnachtsgeldes vor. Kann kein Branchenkollektivvertrag angewendet werden, dann muss das Weihnachts- und Urlaubsgeld im privaten Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Sieht das privatrechtliche Arbeitsverhältnis diese Sonderzahlung nicht vor, besteht auch kein Anspruch.
- Weihnachts- und Urlaubsgeld werden zu festen Terminen ausbezahlt. In den kommenden Jahren ist eine Angleichung der Auszahlungstermine vorgesehen.
- Genaue Informationen zu Ihrem Weihnachtsgeld finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. im Branchenkollektivvertrag, der in der Firma aufliegen muss.
Wurde das Dienstverhältnis während eines Kalenderjahres beendet, gelten für Angestellte und Arbeiter unterschiedliche Regelungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
FAQ-Bereich:
Wo finde ich Informationen zu meinem Weihnachtsgeld?
Informationen zum Weihnachtsgeld finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag unter dem Punkt „Sonderzahlungen“ und im jeweiligen Branchenkollektivvertrag, der für Sie gültig ist.
Wie hoch ist mein Weihnachtsgeld?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist im jeweiligen Branchenkollektivvertrag geregelt. In der Regel beträgt das Weihnachtsgeld ein Bruttomonatsgehalt.
Wann bekomme ich das Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld wird in der Regel Ende November ausbezahlt. Manche Branchenkollektivverträge sehen auch eine Auszahlung bis Mitte Dezember vor.