Vorsteuerabzug in Österreich 2026
Auf einer Rechnung über 12.000 Euro brutto stecken 2.000 Euro Umsatzsteuer. Fehlt darauf eine einzige Pflichtangabe - etwa die UID-Nummer des Empfängers, die bei Rechnungen über 10.000 Euro vorgeschrieben ist -, bekommt der Käufer diese 2.000 Euro vorerst nicht zurück. Der Vorsteuerabzug ist deshalb weniger eine Rechenfrage als eine Belegfrage: Was zählt, steht auf dem Papier.
| Rechtsgrundlage | § 12 UStG 1994 |
| Wer abziehen darf | Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen, Leistung mindestens 10 % unternehmerisch genutzt |
| Voraussetzung | Ordnungsgemäße Rechnung nach § 11 UStG, Leistung im Inland für das Unternehmen ausgeführt |
| Kleinbetragsrechnung | Vereinfachte Angaben bis 400 € brutto |
| UID des Empfängers | Pflicht ab 10.000 € Rechnungsbetrag inklusive USt |
| Kein Abzug | Kleinunternehmer, unecht befreite Umsätze, PKW (außer E-Auto und Ausnahmen), Repräsentation |
| Berichtigungszeitraum | 5 Jahre beim übrigen Anlagevermögen, 20 Jahre bei Grundstücken |
Träger der Umsatzsteuer soll allein der Endverbraucher sein. Innerhalb der Unternehmerkette wird die Steuer deshalb durchgereicht: Wer sie beim Einkauf zahlt, holt sie sich vom Finanzamt zurück. In der Buchhaltung ist die Vorsteuer daher ein Durchlaufposten und kein Kostenfaktor. Wie sich Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer zueinander verhalten, ist eine reine Sprachfrage: Unternehmen sprechen von Umsatzsteuer, Endkunden von Mehrwertsteuer, gemeint ist dieselbe Abgabe.
Wer Vorsteuer abziehen darf - und wer nicht
Abzugsberechtigt ist jeder Unternehmer, der selbst steuerpflichtige Umsätze ausführt. Nicht abzugsberechtigt sind drei Gruppen:
- Kleinunternehmer, solange sie die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nehmen. Details zur Grenze von 55.000 Euro und zum Verzicht stehen in der Kleinunternehmerregelung.
- Unecht steuerbefreite Unternehmer, etwa Ärzte, Versicherungsvertreter, Banken und Vermieter von Wohnraum an nicht abzugsberechtigte Mieter. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und dürfen im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen.
- Privatpersonen in jedem Fall, auch wenn sie eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen.
Für Kleinunternehmer, die überwiegend an andere Unternehmen liefern, lohnt der Verzicht auf die Befreiung fast immer: Der Geschäftskunde zieht die verrechnete Umsatzsteuer selbst als Vorsteuer ab, für ihn ändert sich nichts, und der Kleinunternehmer gewinnt den vollen Vorsteuerabzug auf seine Investitionen. Bei überwiegend privater Kundschaft ist es umgekehrt.
Die vier Voraussetzungen im Detail
§ 12 Abs. 1 UStG verlangt vier Dinge gleichzeitig. Fehlt eines, gibt es keinen Abzug.
- Die Leistung wurde für das Unternehmen ausgeführt. Ein privat gekaufter Laptop bleibt privat, auch wenn er gelegentlich beruflich verwendet wird.
- Mindestens 10 Prozent unternehmerische Nutzung. Liegt der betriebliche Anteil darunter, gilt die Leistung nach § 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG als nicht für das Unternehmen ausgeführt - der Abzug entfällt dann zur Gänze und nicht anteilig.
- Eine Rechnung nach § 11 UStG liegt vor. Ohne Beleg kein Abzug, auch wenn die Leistung unstrittig erbracht wurde.
- Bei Ist-Besteuerern zusätzlich: die Rechnung ist bezahlt. Wer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert und im Vorjahr unter 2 Millionen Euro Umsatz lag, darf die Vorsteuer erst im Zahlungsmonat ziehen. Soll-Besteuerer und größere Ist-Besteuerer ziehen bereits mit Erhalt der Rechnung ab.
Der Zeitpunkt entscheidet über den Voranmeldungszeitraum, in dem die Vorsteuer landet. Bei Anzahlungen darf sie schon vor der Leistung gezogen werden, sobald die Anzahlung geleistet und eine Anzahlungsrechnung ausgestellt ist. Auch Vorsteuern aus der Gründungsphase sind abziehbar, obwohl noch kein einziger Umsatz stattgefunden hat.
Ist- und Soll-Besteuerung
- Ist-Besteuerung: Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt. Der Regelfall für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Freiberufler.
- Soll-Besteuerung: Die Umsatzsteuer wird bereits mit der Rechnungslegung fällig, unabhängig vom Zahlungseingang. Der Regelfall für bilanzierende Unternehmen.
Was auf der Rechnung stehen muss
Die Pflichtangaben stehen in § 11 Abs. 1 UStG. Sie gelten für jede Rechnung über 400 Euro brutto:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware beziehungsweise Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder Zeitraum der Leistung
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Entgelt (Nettobetrag)
- Anzuwendender Steuersatz
- Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
- UID-Nummer des liefernden Unternehmens
Ab einem Gesamtbetrag über 10.000 Euro inklusive Umsatzsteuer kommt eine elfte Angabe dazu: die UID-Nummer des Leistungsempfängers. Das gilt, wenn der Leistende in Österreich ansässig ist und an einen anderen Unternehmer für dessen Betrieb leistet. Werden auf einer Rechnung mehrere Steuersätze angewendet, sind Entgelte und Steuerbeträge getrennt auszuweisen.
Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro
Bei einem Gesamtbetrag bis 400 Euro brutto entfallen drei Angaben: Name und Anschrift des Empfängers, die fortlaufende Rechnungsnummer und die UID-Nummer. Auch der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, es genügt der Bruttobetrag mit dem Steuersatz. Damit ist ein Kassenbon aus dem Baumarkt eine gültige Grundlage für den Vorsteuerabzug, sofern er Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz enthält.
Pflicht bleiben bei der Kleinbetragsrechnung: Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Bezeichnung der Leistung, Ausstellungsdatum, Lieferdatum oder Leistungszeitraum, Bruttobetrag und Steuersatz.
Nicht zulässig ist die Kleinbetragsrechnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, im Versandhandel, bei Reverse-Charge-Leistungen und generell bei Rechnungen mit Auslandsbezug.
Fehlerhafte Rechnung: berichtigen statt streichen
Eine unvollständige Rechnung ist kein endgültiger Verlust. Der Leistende kann sie berichtigen, und zwar formfrei durch ein Ergänzungsdokument, das eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug nimmt. Der Vorsteuerabzug steht dann zu - allerdings frühestens im Zeitraum der Berichtigung, wenn eine wesentliche Angabe gefehlt hat. Praktische Folge: Kommt die Korrektur erst nach einer Betriebsprüfung, sind Zinsen und Säumniszuschläge längst angelaufen. Eingangsrechnungen gehören deshalb bei Erhalt geprüft, nicht erst im Prüfungsfall.
Wofür es keine Vorsteuer gibt
§ 12 Abs. 2 und 3 UStG schließen bestimmte Aufwendungen aus, auch wenn die Rechnung tadellos ist:
- Privater Konsum und alles, was zu weniger als 10 Prozent betrieblich genutzt wird
- Personenkraftwagen, Kombis und Motorräder samt Betriebskosten, mit engen Ausnahmen für Taxis, Fahrschulen und Elektroautos
- Repräsentationsaufwendungen, etwa Bewirtung ohne überwiegend werbliche Veranlassung, Geschenke und Einladungen
- Reisevorleistungen im Rahmen der Margenbesteuerung nach § 23 UStG, also von Dritten zugekaufte Hotel- und Beförderungsleistungen bei Reiseveranstaltern
- Leistungen für unecht befreite Umsätze, unabhängig von der Rechnungsform
- Vermietung besonders hochwertiger Wohnimmobilien mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 2 Millionen Euro seit 1. Jänner 2026
Neu seit 2026: Luxusimmobilien über 2 Millionen Euro
Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat § 6 Abs. 1 Z 16 UStG erweitert. Seit 1. Jänner 2026 fällt die Vermietung von Wohnraum zu Wohnzwecken zwingend unter die unechte Steuerbefreiung, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb von fünf Jahren ab Anschaffung oder Baubeginn 2 Millionen Euro netto übersteigen. Zwingend heißt: Der Vermieter kann nicht zur Steuerpflicht optieren, um den Vorsteuerabzug zu retten. Bei einem Bauvolumen von 2,4 Millionen Euro sind das 480.000 Euro Vorsteuer, die nicht mehr zurückkommen. Betroffen sind Objekte, die ab 2026 angeschafft oder begonnen werden; laufende Bestandsobjekte bleiben unberührt.
Vorsteuerabzug beim Firmenauto
Für Personenkraftwagen und Kombis gilt ein grundsätzliches Abzugsverbot - für die Anschaffung, die Miete und sämtliche Betriebskosten von Treibstoff über Service bis zur Vignette. Ausgenommen sind nur:
- Fahrschulkraftfahrzeuge
- Vorführkraftfahrzeuge
- Fahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind
- Fahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen (Taxi, Mietwagen)
- Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km, also reine Elektroautos
Beim Elektroauto greift zusätzlich die Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro brutto. Sie wirkt in drei Stufen:
| Anschaffungskosten brutto | Vorsteuerabzug |
|---|---|
| bis 40.000 € | Voll abzugsfähig |
| über 40.000 € bis 80.000 € | Voller Abzug, der übersteigende Teil wird durch Eigenverbrauchsbesteuerung wieder neutralisiert |
| über 80.000 € | Kein Vorsteuerabzug |
Rechenbeispiel: Ein Elektroauto kostet 60.000 Euro brutto, darin stecken 10.000 Euro Umsatzsteuer. Abzugsfähig bleibt nur der Anteil bis zur Grenze von 40.000 Euro, also 6.666,67 Euro. Die Differenz von 3.333,33 Euro wird über die Eigenverbrauchsbesteuerung zurückgeholt. Ab 80.000 Euro Kaufpreis - also mehr als dem Doppelten der Angemessenheitsgrenze - entfällt der Abzug vollständig, auch für den Anteil unterhalb der Grenze.
Geschäftsessen: 50 Prozent der Kosten, 100 Prozent der Vorsteuer
Bewirtungskosten sind einkommensteuerlich zur Hälfte Betriebsausgabe, wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt. Ist diese Hürde genommen, steht die Vorsteuer zur Gänze zu und nicht bloß zur Hälfte. Damit das Finanzamt mitgeht, braucht es:
- eine Rechnung, auf der Speisen und Getränke einzeln aufgelistet sind - eine Sammelposition „Speisen und Getränke“ genügt nicht
- einen Vermerk mit Datum, Anlass und Namen der Teilnehmer, üblicherweise auf der Rückseite des Belegs
Vorsteuerberichtigung: Der Abzug ist nicht endgültig
Wer eine Maschine oder ein Gebäude für steuerpflichtige Umsätze anschafft und die Nutzung später ändert, muss die einmal gezogene Vorsteuer anteilig zurückzahlen. § 12 Abs. 10 UStG nennt dafür zwei Beobachtungszeiträume:
| Wirtschaftsgut | Zeitraum | Berichtigung pro Jahr |
|---|---|---|
| Bewegliches und sonstiges Anlagevermögen | Jahr der Verwendung plus 4 Jahre | ein Fünftel |
| Grundstücke, aktivierungspflichtige Aufwendungen, Großreparaturen | Jahr der Verwendung plus 19 Jahre | ein Zwanzigstel |
Die 20 Jahre gelten für alles, was nach dem 31. März 2012 erstmals als Anlagevermögen verwendet wurde; davor waren es zehn. Für Immobilien ist das die folgenreichste Regel des ganzen Umsatzsteuerrechts: Wer ein Betriebsgebäude errichtet, 400.000 Euro Vorsteuer zieht und nach acht Jahren auf steuerfreie Vermietung umstellt, zahlt für die restlichen zwölf Jahre je ein Zwanzigstel zurück - 240.000 Euro. Auch der Verkauf eines Gebäudes ohne Option zur Steuerpflicht löst die Berichtigung aus. Die Berichtigung wirkt in beide Richtungen: Wechselt ein unecht befreiter Betrieb in die Steuerpflicht, kann er Vorsteuer nachträglich holen.
Vorsteuerpauschalierung: 1,8 Prozent statt Belegsammlung
Wer die Voraussetzungen der Basispauschalierung in der Einkommensteuer erfüllt, kann auch die Vorsteuer pauschal ansetzen: 1,8 Prozent des Nettoumsatzes nach § 14 Abs. 1 Z 1 UStG, ohne jeden Einzelnachweis. Die Höchstbeträge sind mit der Umsatzgrenze gestiegen:
| Jahr | Umsatzgrenze Vorjahr | Höchste Vorsteuerpauschale |
|---|---|---|
| 2024 | 220.000 € | 3.960 € |
| 2025 | 320.000 € | 5.760 € |
| 2026 | 420.000 € | 7.560 € |
Neben der Pauschale bleiben einzelne Vorsteuerbeträge zusätzlich abziehbar, unter anderem aus der Anschaffung abnutzbarer Anlagegüter über 1.100 Euro, aus dem Wareneinkauf von Handelswaren und Rohstoffen sowie aus Fremdlöhnen. Die Erklärung erfolgt in Kennzahl 084 der Jahreserklärung U1, bindet für mindestens zwei Kalenderjahre, und nach einem Widerruf ist der Wiedereinstieg erst nach fünf Jahren möglich. Die Pauschale rechnet sich vor allem in Dienstleistungsberufen mit wenig Materialeinsatz.
Vorsteuer aus dem Ausland zurückholen
Umsatzsteuer, die ein österreichisches Unternehmen im Ausland zahlt - Hotelrechnungen, Messegebühren, Tankbelege -, gehört nicht in die österreichische Umsatzsteuervoranmeldung. Sie wird im Erstattungsverfahren geholt, mit eigenen Fristen und eigenen Mindestbeträgen:
| EU-Mitgliedstaat | Drittland | |
|---|---|---|
| Antrag | elektronisch über FinanzOnline, je Erstattungsstaat eigener Antrag | Papierantrag im Erstattungsstaat, mit Unternehmerbescheinigung U 70 |
| Frist | 30. September des Folgejahres | 30. Juni des Folgejahres |
| Mindestbetrag Jahresantrag | 50 € | je nach Staat |
| Mindestbetrag Quartalsantrag | 400 € (mindestens 3 Monate) | je nach Staat |
Beide Fristen sind Fallfristen und nicht verlängerbar. Ein Antrag, der am 1. Oktober einlangt, ist verloren, egal wie hoch der Betrag war. Die Erledigung dauert vier Monate, bei Rückfragen bis zu acht.
Einfuhrumsatzsteuer und Erwerbsteuer
Nicht jede abziehbare Vorsteuer stammt aus einer Eingangsrechnung. Abziehbar sind auch:
- Erwerbsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb: Wer Ware aus einem anderen EU-Staat kauft, schuldet die österreichische Umsatzsteuer selbst und zieht sie im selben Voranmeldungszeitraum wieder als Vorsteuer ab. Unterm Strich bleibt eine Nullsumme, sofern volle Abzugsberechtigung besteht.
- Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus Drittländern. Sie kann entweder bar an das Zollamt entrichtet und danach als Vorsteuer gezogen oder direkt auf dem Abgabenkonto verbucht werden. Die Verbuchung auf dem Abgabenkonto spart den Liquiditätsnachteil, weil Schuld und Vorsteuerabzug im selben Monat zusammenfallen.
- Reverse-Charge-Umsätze: Beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger fallen geschuldete Steuer und Vorsteuerabzug ebenfalls zusammen. Die Einzelheiten stehen unter Reverse Charge.
Rechenbeispiel: Zahllast und Vorsteuerüberhang
Ein Tischler versteuert nach dem Ist-Prinzip. Im März 2026 sieht sein Monat so aus:
| Position | Netto | USt 20 % |
|---|---|---|
| Ausgangsrechnungen an Kunden | 18.000 € | 3.600 € |
| Holzeinkauf | 7.500 € | 1.500 € |
| Neue Absauganlage | 9.000 € | 1.800 € |
| Miete Werkstatt (Option zur Steuerpflicht) | 1.200 € | 240 € |
| Summe Vorsteuer | 3.540 € |
Umsatzsteuer 3.600 Euro minus Vorsteuer 3.540 Euro ergibt eine Zahllast von 60 Euro. Wäre die Absauganlage einen Monat später gekommen, hätte der März eine Zahllast von 1.860 Euro gebracht und der April einen Vorsteuerüberhang von 1.800 Euro, den das Finanzamt als Gutschrift auf dem Abgabenkonto verbucht. An diesem Beispiel hängt eine praktische Regel: Große Investitionen und die dazugehörigen Rechnungen im selben Voranmeldungszeitraum zu halten, glättet die Liquidität.
Steuersätze, Meldezeiträume und Fristen der Voranmeldung stehen im Überblick zur Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Wer kann Vorsteuer abziehen?
Jeder Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze ausführt und die Leistung zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch nutzt. Ausgeschlossen sind Kleinunternehmer mit Befreiung, unecht steuerbefreite Unternehmer und Privatpersonen.
Wann darf ich die Vorsteuer geltend machen?
Sobald die Leistung erbracht ist und die Rechnung vorliegt. Ist-Besteuerer mit einem Vorjahresumsatz unter 2 Millionen Euro dürfen erst im Monat der Zahlung abziehen.
Was passiert bei einer fehlerhaften Rechnung?
Ohne die Pflichtangaben nach § 11 UStG steht kein Vorsteuerabzug zu. Der Leistende kann die Rechnung berichtigen; bei einer fehlenden wesentlichen Angabe wirkt der Abzug dann erst im Zeitraum der Berichtigung.
Kann ich die Vorsteuer bei Barzahlung abziehen?
Ja. Bis 400 Euro brutto genügt ein Kassenbon als Kleinbetragsrechnung, sofern er Aussteller, Leistung, Datum, Bruttobetrag und Steuersatz enthält.
Gibt es Vorsteuer für ein Firmenauto?
Nur bei Fahrschul- und Vorführfahrzeugen, Fahrzeugen für die gewerbliche Weiterveräußerung, Taxis und Mietwagen sowie bei reinen Elektroautos. Beim E-Auto ist der Abzug bis 40.000 Euro brutto voll wirksam, zwischen 40.000 und 80.000 Euro wird der übersteigende Teil per Eigenverbrauch neutralisiert, über 80.000 Euro entfällt er ganz.
Wie lange kann das Finanzamt die Vorsteuer zurückfordern?
Bei beweglichem Anlagevermögen fünf Jahre, bei Grundstücken 20 Jahre ab der erstmaligen Verwendung. Pro Jahr der geänderten Nutzung wird ein Fünftel beziehungsweise ein Zwanzigstel berichtigt.
Wie hole ich Umsatzsteuer zurück, die ich in Deutschland gezahlt habe?
Über das Erstattungsverfahren, elektronisch über FinanzOnline, bis spätestens 30. September des Folgejahres. Der Mindestbetrag liegt bei 50 Euro für einen Jahresantrag und bei 400 Euro für einen Antrag über mindestens drei Monate.
Muss ich für die Vorsteuerpauschale Belege sammeln?
Für die Pauschale von 1,8 Prozent nicht. Belege brauchen Sie weiterhin für die zusätzlich abziehbaren Posten wie Wareneinkauf, Fremdlöhne und Anlagegüter über 1.100 Euro.
Stand: August 2026. Rechtliche Grundlagen: § 11, § 12, § 14 UStG 1994, § 6 Abs. 1 Z 16 UStG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, PKW-Angemessenheitsverordnung.
Quellen
usp.gv.at - Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Zeitpunkt
usp.gv.at - Ausnahmen vom Vorsteuerabzug
usp.gv.at - Kleinbetragsrechnungen
wko.at - Erfordernisse einer Rechnung
wko.at - Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen
wko.at - Elektromobilität aus steuerlicher Sicht
bmf.gv.at - Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Grundstücken
wko.at - Basispauschalierung und Vorsteuerpauschalierung