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UID-Nummer in Österreich - ATU-Nummer finden, beantragen und prüfen

Aktualisiert am 10. August 2026·Redaktion finfo.at

Die österreichische UID-Nummer ist 11 Zeichen lang: „ATU" und acht Ziffern. Wer in Österreich ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug führt, bekommt sie in der Regel automatisch vom Finanzamt zugeteilt - ohne Antrag, ohne Gebühr. Nur wer keine steuerpflichtigen Umsätze hat, etwa als Kleinunternehmer oder pauschalierter Landwirt, muss sie mit dem Formular U15 selbst beantragen.

Gebraucht wird die Nummer überall dort, wo Geschäfte über die Landesgrenze gehen: Sie weist den Käufer als Unternehmen aus, damit der Lieferant aus einem anderen EU-Staat ohne Mehrwertsteuer fakturieren kann. Versteuert wird der Einkauf dann in Österreich.

StichwortRegelung 2026
AufbauATU + 8 Ziffern (z.B. ATU12345678)
Vergabeautomatisch bei Vorsteuerabzugsberechtigung, sonst auf Antrag mit Formular U15
Kostenkeine
Anzahleine pro Unternehmen, auch bei mehreren Filialen
Erwerbsschwelle11.000 Euro pro Kalenderjahr
Pflicht auf Inlandsrechnungenüber 10.000 Euro Gesamtbetrag muss die UID des Empfängers angeführt sein (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG)
ÜberprüfungStufe 1 und Stufe 2 über FinanzOnline, alternativ EU-Datenbank MIAS/VIES
Zusammenfassende Meldungbis zum Ende des Folgemonats, elektronisch über FinanzOnline

Wo finde ich meine UID-Nummer?

Die UID-Nummer wird per Bescheid zugeteilt. Dieser Vergabebescheid vom Finanzamt ist der erste Ort, an dem Sie nachsehen sollten. Findet er sich nicht mehr, gibt es drei weitere Wege:

  • FinanzOnline: Nach dem Einstieg mit den Unternehmensdaten ist die UID-Nummer bei den Grunddaten des Abgabenkontos hinterlegt.
  • Eigene Rechnungen und Geschäftspapiere: Wer bereits fakturiert hat, findet die Nummer auf jeder eigenen Rechnung - sie ist dort ein Pflichtbestandteil.
  • Steuerberatung: Wird die Buchhaltung extern geführt, liegt die Nummer dort in den Stammdaten.

Kommt keiner dieser Wege zum Ziel, hilft eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt. Wichtig: Die UID-Nummer ist nicht dasselbe wie die Steuernummer (neunstellig, Format 12-345/6789) und auch nicht die Firmenbuchnummer. Auf Rechnungen an Geschäftskunden gehört die UID-Nummer, nicht die Steuernummer.

Die UID-Nummer einer anderen Firma finden

Für Geschäftspartner gilt: Die UID-Nummer steht auf deren Rechnungen, häufig im Impressum der Website und in Firmenverzeichnissen. Verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht - für steuerfreie Lieferungen in die EU zählt nur die Abfrage im Bestätigungsverfahren, die den aktuellen Stand liefert.

Was „ATU" bedeutet und wie die Nummer aufgebaut ist

Jede UID-Nummer im EU-Raum beginnt mit dem zweistelligen Länderkürzel. Für Österreich ist das AT. Danach folgt in Österreich als einzigem Mitgliedstaat immer ein U - daher die verbreitete Bezeichnung „ATU-Nummer". Den Abschluss bilden acht Ziffern ohne inhaltliche Bedeutung; sie lassen keinen Rückschluss auf Gründungsjahr, Bundesland oder Branche zu.

Achtung, keine echten UID-Nummern: Nummern mit dem Präfix „EU", „IM" oder „IN" sowie Nummern mit dem Anhang „-EX" sind keine UID-Nummern. Es handelt sich um Identifikationsnummern für Sonderregelungen wie den Import-One-Stop-Shop. Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung taugen sie nicht.

Jedes Unternehmen erhält nur eine UID-Nummer, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten oder Filialen es unterhält. Eine Ausnahme bilden größere Körperschaften öffentlichen Rechts mit mehreren Steuernummern.

Wer bekommt eine UID-Nummer?

Das Finanzamt vergibt die Nummer von Amts wegen, also ohne gesonderten Antrag, an Unternehmen, die

  • im Inland Lieferungen oder Leistungen mit Recht auf Vorsteuerabzug erbringen,
  • innergemeinschaftliche Erwerbe in Österreich tätigen oder
  • den EU-One-Stop-Shop beziehungsweise Import-One-Stop-Shop nutzen.

Praktisch heißt das: Wer bei der Gründung den Fragebogen Verf15 (AG und GmbH), Verf16 (Personengesellschaft) oder Verf24 (Einzelunternehmen) ausfüllt und dabei umsatzsteuerpflichtige Umsätze angibt, bekommt die UID-Nummer gemeinsam mit der Steuernummer zugeteilt.

Wer sie beantragen muss

Drei Gruppen erhalten die Nummer nur auf Antrag, weil bei ihnen kein Vorsteuerabzug besteht:

  • pauschalierte Land- und Forstwirte
  • Unternehmer mit ausschließlich unecht steuerbefreiten Umsätzen, etwa Kleinunternehmer, Ärzte oder Versicherungsvertreter
  • juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft, zum Beispiel Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Diese Gruppen müssen glaubhaft machen, dass sie die Nummer für Geschäfte innerhalb der EU brauchen - für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe oder Dienstleistungen.

Brauchen Privatpersonen eine UID-Nummer?

Nein. Privatpersonen bekommen keine UID-Nummer und brauchen auch keine. Wer im EU-Ausland privat einkauft, zahlt die dortige Mehrwertsteuer und ist damit fertig. Das gilt ausdrücklich auch für Unternehmer: Kaufen Sie etwas für den privaten Gebrauch, dürfen Sie Ihre UID-Nummer dabei nicht verwenden.

UID-Nummer beantragen: Ablauf, Dauer, Kosten

Wurde keine Nummer automatisch vergeben, läuft der Antrag über das Formular U15. Der Weg in Kürze:

  1. Formular U15 ausfüllen - abrufbar auf der Formularseite des Finanzministeriums oder direkt in FinanzOnline.
  2. Angeben, wofür die Nummer benötigt wird (innergemeinschaftliche Lieferung, Erwerb oder Dienstleistung).
  3. Über FinanzOnline einbringen oder beim zuständigen Finanzamt einreichen.
  4. Den Vergabebescheid abwarten, der die Nummer enthält.

Der Antrag ist kostenlos, zusätzliche Unterlagen sind nicht erforderlich, und es gibt keine Frist, die einzuhalten wäre. Umgekehrt besteht sehr wohl eine Meldepflicht: Fallen die Voraussetzungen für die Vergabe weg, muss das dem Finanzamt binnen eines Monats mitgeteilt werden. Dasselbe gilt für Änderungen bei Firmenname oder Anschrift - diese Daten sind Teil des Nachweises, dass eine Lieferung an ein Unternehmen ging.

UID-Nummer prüfen: Stufe 1 und Stufe 2

Seit 1.1.2020 ist die gültige UID-Nummer des Empfängers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Liegt zum Lieferzeitpunkt keine gültige Nummer vor, ist die Lieferung steuerpflichtig - der Lieferant bleibt auf der Umsatzsteuer sitzen. Die Prüfung ist damit kein Formalismus, sondern Geldwert.

Abgefragt wird verpflichtend über FinanzOnline; nur wenn kein Internetzugang zumutbar ist, geht es auch direkt beim Finanzamt. Daneben steht die EU-Datenbank MIAS (englisch VIES) für Selbstabfragen offen. Es gibt zwei Stufen:

Stufe 1 (einfaches Verfahren)Stufe 2 (qualifiziertes Verfahren)
Prüftnur, ob die UID-Nummer gültig istGültigkeit plus Name und Anschrift des Unternehmens
Sinnvoll beilaufenden, bekannten Geschäftsbeziehungenneuen Geschäftspartnern und Zweifeln an den Angaben
Nötigdie fremde UID-Nummerzusätzlich die eigene UID-Nummer

Wie oft geprüft werden muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Möglich ist, alle Kunden abzufragen, nur neue oder stichprobenartig zu kontrollieren. Eine Abfrage bestätigt die Gültigkeit für den gesamten Tag - mehrfaches Abfragen derselben Nummer am selben Tag bringt nichts.

Die elektronische Antwort ist auszudrucken und gilt als Beleg nach § 132 Bundesabgabenordnung. Sie unterliegt damit der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht. Der Aufwand lohnt: Wurde die Nummer ordnungsgemäß abgefragt, bleibt die Steuerfreiheit auch dann bestehen, wenn sich die Angaben des Geschäftspartners später als falsch herausstellen.

Wann die UID-Nummer auf die Rechnung muss

Die eigene UID-Nummer gehört auf jede Rechnung, die ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ausstellt - sie ist ein gesetzliches Rechnungsmerkmal. Fehlt sie, kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro. Die übrigen Pflichtangaben stehen bei der Rechnung.

Für die UID-Nummer des Empfängers gilt eine Betragsgrenze: Übersteigt der Rechnungsbetrag 10.000 Euro brutto und ist die Leistung für das Unternehmen des Empfängers bestimmt, muss dessen UID-Nummer ebenfalls angeführt sein. Das gilt auch für reine Inlandsgeschäfte zwischen zwei österreichischen Unternehmen.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Reverse-Charge-Leistungen sind beide UID-Nummern immer anzuführen, unabhängig vom Betrag.

Kleinunternehmer und die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro

Kleinunternehmer stehen vor einer Abwägung. Solange die Einkäufe aus anderen EU-Staaten die Erwerbsschwelle von 11.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen, brauchen sie keine UID-Nummer: Sie zahlen beim ausländischen Lieferanten dessen Mehrwertsteuer, und die Sache ist erledigt.

Wer die Schwelle überschreitet oder freiwillig auf sie verzichtet, bekommt eine UID-Nummer und muss jeden EU-Erwerb in Österreich selbst versteuern (Erwerbsteuer). Der Lieferant fakturiert dann ohne Mehrwertsteuer, die österreichische Umsatzsteuer ist vom Kleinunternehmer selbst zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen - abziehen darf er sie als unecht Befreiter nicht.

Zwei Jahre Bindung: Verwendet ein Kleinunternehmer seine UID-Nummer gegenüber einem EU-Lieferanten, gilt das automatisch als Verzicht auf die Erwerbsschwelle. Dieser Verzicht bindet für zwei Kalenderjahre. Die Kleinunternehmerregelung selbst bleibt davon unberührt - sie muss dafür nicht aufgegeben werden.

Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung liegt seit 2025 bei 55.000 Euro brutto pro Jahr, mit einer Toleranz von 10 Prozent. Seit 1.1.2025 lässt sich die Regelung außerdem in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, sofern der unionsweite Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt; die Registrierung dafür läuft über FinanzOnline.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wer steuerfrei in die EU liefert oder dort Dienstleistungen mit Übergang der Steuerschuld erbringt, muss diese Umsätze melden. Die Zusammenfassende Meldung fließt in MIAS ein, das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der Mitgliedstaaten, und wird dort mit den Angaben des Geschäftspartners abgeglichen.

Übermittelt wird elektronisch über FinanzOnline unter „Eingaben/Erklärungen". Die Papierformulare U13 und U14 sind nur zulässig, wenn die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist.

Frist und Meldezeitraum

Die ZM ist bis zum Ende des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats einzureichen. Für den Meldezeitraum August 2026 ist also der 30. September 2026 der letzte Tag.

Ob monatlich oder quartalsweise gemeldet wird, richtet sich nach dem Voranmeldungszeitraum der Umsatzsteuervoranmeldung - und der wiederum nach dem Vorjahresumsatz:

VorjahresumsatzVoranmeldungMeldezeitraum ZM
über 100.000 EuromonatlichKalendermonat
55.000 bis 100.000 EurovierteljährlichKalendervierteljahr
bis 55.000 Euroin der Regel keine UVA-PflichtKalendervierteljahr

Mehrere Monate oder Quartale in einer Meldung zusammenzufassen, ist nicht zulässig. Gab es im Meldezeitraum keine meldepflichtigen Umsätze, entfällt die ZM.

Was gemeldet wird

  • die UID-Nummern der Geschäftspartner im EU-Ausland
  • der Gesamtwert der Umsätze je Geschäftspartner im Meldezeitraum
  • Kennzeichnung von Dreiecksgeschäften
  • Kennzeichnung sonstiger Leistungen mit Reverse Charge
  • Bewegungen im Konsignationslager

Die Angaben müssen zur Steuererklärung und zur Umsatzsteuervoranmeldung passen - Abweichungen fallen beim Abgleich auf.

Sanktionen bei Verstößen

Die ZM gilt rechtlich als Abgabenerklärung. Wer sie nicht oder zu spät abgibt, riskiert:

  • Verspätungszuschlag: bis zu 1 Prozent der Summe aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen, höchstens jedoch 2.200 Euro
  • Zwangsstrafe: bis zu 5.000 Euro, um die Abgabe zu erzwingen
  • Verlust der Steuerfreiheit: Seit 1.1.2020 ist die fristgerechte ZM Voraussetzung dafür, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei bleibt

Die dritte Folge wiegt am schwersten, weil sie den ganzen Umsatz betrifft und nicht gedeckelt ist. Wird das Versäumnis nachvollziehbar begründet und die Meldung nachgeholt, bleibt die Steuerfreiheit allerdings erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich meine UID-Nummer?

Im Vergabebescheid des Finanzamts, in FinanzOnline bei den Grunddaten des Abgabenkontos sowie auf jeder Rechnung, die Sie selbst ausgestellt haben. Wird die Buchhaltung extern geführt, liegt sie auch dort in den Stammdaten.

Was bedeutet ATU?

AT steht für Österreich, das U ist eine österreichische Besonderheit und leitet die eigentliche Nummer ein. Es folgen acht Ziffern ohne inhaltliche Bedeutung. Andere EU-Staaten verwenden nur ihr Länderkürzel ohne Buchstaben davor.

Wie lange dauert es, eine UID-Nummer zu bekommen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Bei Gründung wird die Nummer meist gemeinsam mit der Steuernummer vergeben. Ein Antrag mit U15 wird üblicherweise innerhalb weniger Werktage bis einiger Wochen bearbeitet, elektronisch über FinanzOnline in der Regel schneller als auf Papier.

Was kostet die UID-Nummer?

Nichts. Weder die Vergabe noch der Antrag mit Formular U15 sind gebührenpflichtig, und es sind keine zusätzlichen Unterlagen beizulegen.

Brauchen Kleinunternehmer eine UID-Nummer?

Nur, wenn sie EU-weit ein- oder verkaufen. Bleiben die Erwerbe aus anderen EU-Staaten unter 11.000 Euro pro Jahr, ist keine Nummer nötig. Wer eine beantragt und verwendet, verzichtet damit für zwei Jahre auf die Erwerbsschwelle.

Ist die UID-Nummer dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die Steuernummer ist neunstellig (Format 12-345/6789) und dient der Verwaltung Ihres Abgabenkontos im Inland. Die UID-Nummer (ATU plus acht Ziffern) weist Sie im EU-Geschäftsverkehr als Unternehmen aus. Auf Rechnungen gehört die UID-Nummer.

Wie prüfe ich die UID-Nummer eines Geschäftspartners?

Über FinanzOnline im Bestätigungsverfahren, wahlweise Stufe 1 (nur Gültigkeit) oder Stufe 2 (mit Name und Anschrift). Alternativ steht die EU-Datenbank MIAS/VIES zur Verfügung. Das Ergebnis ausdrucken und aufbewahren.

Brauche ich als Privatperson eine UID-Nummer?

Nein. Privatpersonen erhalten keine und benötigen keine. Beim Einkauf im EU-Ausland zahlen Sie die dortige Mehrwertsteuer.

Was passiert, wenn die UID-Nummer des Kunden ungültig ist?

Dann ist die Lieferung nicht steuerfrei, und Sie müssen österreichische Umsatzsteuer verrechnen. Deshalb sollte die Abfrage vor der Lieferung erfolgen, nicht danach.

Quellen

usp.gv.at - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

usp.gv.at - UID-Bestätigungsverfahren

usp.gv.at - Zusammenfassende Meldung

wko.at - UID-Nummer: Alle Infos

usp.gv.at - Umsatzsteuervoranmeldung

Europäische Kommission - UID-Abfrage MIAS/VIES

bmf.gv.at - Formular U15