Familienbonus Plus 2026 für Österreich
| Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Gültig seit | 1. Jänner 2019 (ersetzt Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten) |
| Betrag unter 18 | 166,68 € monatlich, also 2.000,16 € im Jahr |
| Betrag ab 18 | 58,34 € monatlich, also 700,08 € im Jahr (seit 2024) |
| Kindermehrbetrag | Bis zu 700 € für Geringverdiener |
| Aufteilung | 100%/0% oder 50%/50% zwischen den Eltern |
| Beantragung | Formular E30 (Arbeitgeber) oder L1k (Arbeitnehmerveranlagung) |
Der Familienbonus Plus ist seit 2019 das zentrale Instrument zur steuerlichen Entlastung von Familien in Österreich. Durch diesen Absetzbetrag können Eltern ihre Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr reduzieren. Die Regelung wurde mehrfach angepasst und bietet Familien mit mittlerem und höherem Einkommen eine spürbare Entlastung, während Geringverdiener durch den Kindermehrbetrag unterstützt werden.
Wie funktioniert der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu zahlende Einkommensteuer direkt reduziert. Im Gegensatz zu einem Freibetrag, der nur das zu versteuernde Einkommen mindert, wird der Familienbonus Plus von der errechneten Steuer abgezogen - Euro für Euro.
Für jedes Kind im Alter von bis zu 18 Jahren kann die Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Jahr (166,68 € monatlich) reduziert werden. Auch für ältere Kinder steht der Familienbonus zu, allerdings in reduzierter Höhe von 700 Euro jährlich (58,34 € monatlich) - vorausgesetzt, für das Kind wird noch Familienbeihilfe bezogen. Dies gilt etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums bis zum 24. Lebensjahr.
Entwicklung der Beträge
| Zeitraum | Unter 18 Jahren | Ab 18 Jahren |
|---|---|---|
| 2019 - 2021 | 1.500 € / Jahr | 500 € / Jahr |
| 2022 - 2023 | 2.000 € / Jahr | 650 € / Jahr |
| Ab 2024 | 2.000 € / Jahr | 700 € / Jahr |
Voraussetzungen für den Familienbonus Plus
Um den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig
- Für das Kind wird österreichische Familienbeihilfe bezogen
- Das Kind hat seinen ständigen Aufenthalt in Österreich, einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz
Einkommensgrenzen gibt es keine - der Familienbonus Plus steht Familien mit niedrigen, mittleren und höheren Einkommen gleichermaßen zu. Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch davon ab, ob genügend Lohnsteuer anfällt, um den Bonus voll auszuschöpfen.
Ab welchem Einkommen wird der Bonus voll ausgeschöpft?
Der Familienbonus Plus wirkt ab dem ersten Steuereuro. Um ihn vollständig nutzen zu können, muss die jährliche Lohnsteuer mindestens so hoch sein wie der Bonus. Richtwerte für 2026:
- 1 Kind unter 18: ab ca. 2.500 € Brutto monatlich vollständig ausschöpfbar
- 2 Kinder unter 18: ab ca. 3.200 € Brutto monatlich
- 3 Kinder unter 18: ab ca. 3.800 € Brutto monatlich
Bei niedrigerem Einkommen wird der Familienbonus anteilig gewährt - er kann die Steuerlast auf null reduzieren, aber nicht zu einer Auszahlung führen. Dafür gibt es den Kindermehrbetrag.
Kindermehrbetrag für Geringverdiener
Wer zu wenig verdient, um den Familienbonus Plus vollständig zu nutzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Kindermehrbetrag erhalten. Dieser beträgt seit 2024 bis zu 700 Euro pro Kind und Jahr.
Voraussetzungen für den Kindermehrbetrag:
- An mindestens 30 Tagen im Jahr wurden steuerpflichtige Einkünfte erzielt, oder es wurde ganzjährig Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen
- Die Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge liegt unter 700 Euro pro Kind
- Es besteht Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, oder der (Ehe-)Partner hat ebenfalls ein geringes Einkommen
Der Kindermehrbetrag wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Aufteilung zwischen den Eltern
Der Familienbonus Plus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Ab 2027 ändern sich die zulässigen Varianten - das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) hat § 33 Abs. 3a EStG neu gefasst. Bis einschließlich 2026 gilt:
Bei (Ehe-)Partnern im gemeinsamen Haushalt:
- Ein Elternteil beantragt 100 %, der andere 0 %
- Beide beantragen je 50 % (je 1.000 € bei Kindern unter 18 bzw. je 350 € ab 18)
Bei getrennt lebenden Eltern:
- Dieselben Aufteilungsvarianten, sofern der Unterhalt vollständig geleistet wird
- Der unterhaltspflichtige Elternteil erhält den Bonus nur für Monate, in denen Unterhalt geleistet wurde
- Bei Nichtleistung des Unterhalts steht der gesamte Bonus dem anderen Elternteil zu
Wichtig: Wird der Familienbonus Plus insgesamt zu hoch beantragt (z.B. beide beantragen 100 %), erfolgt automatisch eine Kürzung auf je 50 %. Stimmen Sie sich daher mit dem anderen Elternteil ab!
Hinweis: Die frühere 90/10-Aufteilung für getrennt lebende Eltern mit überwiegender Kinderbetreuung galt nur als Übergangsregelung für die Jahre 2019-2021 und ist nicht mehr anwendbar.
Was sich ab 1. Jänner 2027 ändert
Die Wahlmöglichkeit „einer bekommt alles" bleibt nicht für alle bestehen. Ab 2027 hängt sie am Alter des jüngsten Kindes im Haushalt:
| Situation | zulässige Aufteilung ab 2027 |
|---|---|
| Ein Kind im Haushalt hat das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet | 100 / 0 oder 50 / 50 - wie bisher |
| Für ein Kind wird erhöhte Familienbeihilfe bezogen | 100 / 0 oder 50 / 50 - wie bisher |
| Kein Kind unter 4 Jahren im Haushalt | 75 / 25 oder 50 / 50 - die 100-Prozent-Variante entfällt |
| Nur ein Anspruchsberechtigter | voller Betrag bei diesem |
Für getrennt lebende Eltern gilt dieselbe Altersgrenze: Solange das Kind unter vier ist, bleiben 100 / 0 und 50 / 50 möglich, danach greift die neue Aufteilung. Praktisch heißt das für Paare mit Schulkindern, dass der besserverdienende Elternteil ab 2027 höchstens 75 Prozent des Bonus ziehen kann - bei einem Kind unter 18 also 1.500 statt 2.000 Euro, während die restlichen 500 Euro nur wirken, wenn der andere Elternteil genug Steuer zahlt.
Wie wird der Familienbonus Plus beantragt?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Beim Arbeitgeber (monatliche Berücksichtigung):
- Mit dem Formular E 30 beim Arbeitgeber einreichen
- Der Bonus wird dann monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt
- Bei Jobwechsel muss das Formular auch beim neuen Arbeitgeber abgegeben werden
- Änderungen der familiären Verhältnisse sind mit Formular E 31 zu melden
2. Bei der Arbeitnehmerveranlagung (jährlich im Nachhinein):
- Über FinanzOnline oder
- Mit dem Papierformular L 1k (für jedes Kind ein eigenes Formular)
- Bei besonderen Verhältnissen (Trennung, unvollständige Unterhaltszahlung): Formular L 1k-bF
Achtung: Wer eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, muss den Familienbonus Plus dort nochmals beantragen - auch wenn er bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde! Andernfalls droht eine Rückforderung durch das Finanzamt.
Sonderfälle
Empfänger von Mindestsicherung und Arbeitslose
Da der Familienbonus Plus ein Steuerabsetzbetrag ist, profitieren Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen (z.B. Mindestsicherungsbezieher oder Arbeitslose) nicht direkt davon. Sie werden jedoch durch diese Regelung auch nicht schlechter gestellt als zuvor. Wer zumindest 30 Tage im Jahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt, kann den Kindermehrbetrag erhalten.
Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung gelten keine Nachteile. Der Familienbonus Plus steht so lange zu, wie Familienbeihilfe bezogen wird - bei erhöhter Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung oft auch über das 24. Lebensjahr hinaus. Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bleibt davon unberührt.
Kinder im Ausland
Für Kinder mit ständigem Aufenthalt im EU/EWR-Raum oder der Schweiz wird der Familienbonus Plus an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst (indexiert). Für Kinder außerhalb dieser Länder besteht kein Anspruch.
Was wurde durch den Familienbonus Plus ersetzt?
Mit Einführung des Familienbonus Plus am 1. Jänner 2019 wurden folgende Regelungen abgeschafft:
- Kinderfreibetrag (ehemals max. 440 € pro Kind)
- Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (ehemals max. 2.300 € pro Kind bis zum 10. Lebensjahr)
Der Familienbonus Plus bietet mit bis zu 2.000 € eine deutlich höhere Entlastung als die früheren Regelungen zusammen.
Die drei Fehler, die Geld kosten
- Gar nicht beantragen. Der Familienbonus Plus wird nicht automatisch berücksichtigt. Ohne Formular E 30 beim Arbeitgeber oder L 1k in der Veranlagung bleibt er liegen. Nachholen lässt sich das fünf Jahre rückwirkend.
- Beide beantragen 100 Prozent. Das Finanzamt kürzt dann automatisch auf je 50 Prozent - was für den besserverdienenden Elternteil schlechter sein kann, wenn der andere die Steuer gar nicht hat, um seine Hälfte auszuschöpfen.
- Auf die volle Wirkung vertrauen. Der Bonus kann die Steuer nur bis auf null senken. Wer wenig verdient, holt über den Kindermehrbetrag maximal 700 Euro pro Kind - deutlich weniger als die 2.000 Euro, die der Name verspricht.
Wie hoch die Steuer bei Ihrem Einkommen tatsächlich ausfällt und wie der Familienbonus darauf wirkt, rechnet der Einkommensteuerrechner durch.