Familienbonus Plus 2024 für Österreich

Im Januar 2020 treten in Österreich mit dem Programm Familienbonus Plus eine Reihe von Regelungen in Kraft, durch die vor allem Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen unterstützt werden sollen. Die Politiker haben bereits vorgerechnet, dass eine knappe Million von Haushalten von diesem Programm profitieren werden. Insgesamt, so die Regierung, werden damit 1,6 Millionen Kinder von zusätzlicher Unterstützung profitieren. Das jährliche Volumen liegt demnach bei 1,5 Mrd. Euro. Doch wie sieht die Regelung eigentlich im Einzelnen aus und welche Familien können die Angebote von Familienbonus Plus überhaupt nutzen? Wir wollen das neue Programm in den grundlegenden Zügen vorstellen. Zum Zeitpunkt, an dem diese Zeilen geschrieben werden, sind viele detaillierte Regelungen noch nicht vollständig ausformuliert. In den groben Zügen gilt das Programm Familienbonus Plus aber als beschlossen. Was Familien ab 2020 erwarten können, möchten wir in den folgenden Abschnitten beantworten.

Wie funktioniert der Familienbonus Plus und wer kann ihn nutzen?

Mit dem Familienbonus Plus wird ein neuer Absetzbetrag eingeführt, den Haushalte nutzen können, in denen Kinder leben. Für jedes Kind im Alter von bis zu 18 Jahren kann dabei die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro reduziert werden. Auch für ältere Kinder kann der Familienbonus in Anspruch genommen werden, allerdings nur dann, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Dieser reduzierte Familienbonus ermöglicht dann immerhin noch eine Steuerersparnis von 500 Euro je Kind. Diese Regelung greift bis zu einem Alter von 24 Jahren, wenn der Nachwuchs noch kein eigenes Geld in größerem Umfang verdient und eine Ausbildung oder auch ein Studium absolviert. Auch in einer eventuell entstehenden Wartezeit zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe, so dass die Eltern auch in diesen Phasen weiterhin vom Familienbonus Plus profitieren können.

Um diesen Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen keinerlei Grenzen beim Einkommen der Eltern beachtet werden. Es sollen also sowohl Familien mit niedrigen als auch mit mittleren und höheren Einkommen profitieren. Allerdings liegt die maximale Steuerersparnis bei 1.500 Euro je Kind und Jahr. Der Familienbonus Plus wirkt im Prinzip ab dem ersten Euro, den die Eltern verdienen. Bis zu einem Einkommen von 1.700 Euro müssen bei einem Kind überhaupt keine Steuern mehr bezahlt werden. Bei einer Familie, in deren Haushalt zwei Kinder leben, müssen bis zu einem Einzeleinkommen von 2.300 Euro keine Steuern abgeführt werden. Leben im Haushalt zwei Kinder und liegt das Einzeleinkommen bei 2.500 Euro, reduziert sich die Steuerlast immerhin um 80 Prozent.

Familienbonus Plus kann auch zwischen den Partnern aufgeteilt werden

Der Familienbonus Plus kann nicht ausschließlich auf Einzeleinkommen angewendet werden, sondern Partner können den Betrag auch untereinander aufteilen. Dabei ist allerdings nur eine paritätische Aufteilung möglich. Bei dem Familienbonus Plus für Kinder bis 18 Jahre bedeutet das, dass jeder jeweils 750 Euro in Anspruch nehmen kann, bei Kindern im Alter von mehr als 18 Jahren kann bei einer gemeinsamen Verwendung des Bonus jeder 250 Euro beanspruchen. Diese Regelung kann auch von getrenntlebenden Eltern angewendet werden. Auch dabei kann der Bonus zu maximal 1.500 Euro bzw. 500 Euro ausgeschöpft werden.

Im Gegenzug entfallen jedoch die Möglichkeiten, Betreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre steuerlich abzusetzen. Das erklärte Ziel der Reform soll es sein, das Steuersystem einfacher und transparenter zu gestalten. Damit entfällt für die Familien der bisher recht hohe bürokratische Aufwand, die Betreuungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Die Steuerersparnis, die dagegen durch den Familienbonus Plus erreicht wird, entfaltet im Idealfall die fünffache Wirkung der Absetzmöglichkeiten, wie das Österreichische Bundesministerium für Finanzen betont.

Diese Regelungen gelten bei getrenntlebenden Eltern und Alleinverdienern

Der Familienbonus steht natürlich genauso Eltern zu, die getrennt voneinander leben. Im Normalfall wird der Bonus dann von dem Elternteil in Anspruch genommen, vom dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Genauso bei Eltern, die zusammenleben und das Kind bzw. die Kinder gemeinsam aufziehen, kann der Familienbonus Plus auch bei getrenntlebenden Eltern aufgeteilt werden. Statt 1.500 Euro für eine Person kann dann jedes Elternteil 750 Euro für sich geltend machen. Beim reduzierten Familienbonus sind es dann je Partner 250 Euro. Sollte der Familienbonus von den Elternteilen, egal ob getrenntlebend oder nicht, fälschlicherweise zu hoch beansprucht werden, kommt es automatisch zu einer Aufteilung nach dem Schlüssel 750 zu 750 bzw. 250 zu 250 pro Kind, so dass jeweils nur maximal 1.500 Euro bzw. 500 ausgeschöpft werden.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine besondere Regelung für getrenntlebende Eltern vorgesehen, bei denen, wie häufig üblich, ein Elternteil die Hauptlast der Betreuung übernimmt. Da eine paritätische Aufteilung diesem Modus nicht gerecht werden würde, kann der Familienbonus Plus auch nach dem Schlüssel 90 zu 10 aufgeteilt werden. Dies ist allerdings nur für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren möglich. Das Elternteil, welche die hauptsächliche Betreuung übernimmt und bei dem der Nachwuchs im Wesentlichen wohnt, erhält dann einen Bonus von 1335 Euro, während der anderen Elternteil nur noch 150 Euro beanspruchen kann. So soll eine Schlechterstellung von alleinerziehenden Müttern oder auch Vätern verhindert werden, die bisher die zusätzlichen Betreuungskosten getragen haben und dies auch in Zukunft tun werden. Bei getrenntlebenden Eltern, bei denen ein Elternteil die wesentliche Betreuung des oder der Kinder übernimmt, bestehen in aller Regel Unterhaltsverpflichtungen.

Diese Unterhaltsverpflichtungen stehen einer solchen Aufteilung des Familienbonus nach dem Schlüssel 90 zu 10 jedoch nicht entgegen. Gleichwohl steht es den Eltern frei, sich auf eine anderweitige Regelung zu einigen.
Ein Sonderfall tritt jedoch ein, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltverpflichtungen nicht nachkommen sollte. Grundsätzlich gilt, dass der Familienbonus nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden kann, in dem auch Unterhalt geleistet wurde. Konkret kann der Familienbonus Plus nur für die Monate voll beansprucht werden, für die der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bezahlt wurde. Wird der Unterhalt dagegen nur teilweise entrichtet, kann der Familienbonus Plus auch nur anteilig genutzt werden. Wer keinen Unterhalt zahlt, kann daher auch keinen Familienbonus beanspruchen. Der Familienbonus wird dann in vollem Umfang dem Partner zugesprochen.

Was gilt bei Empfängern von Mindestsicherung und bei Menschen mit Behinderungen?

Beim Familienbonus Plus handelt es sich um eine Förderung, die das Steueraufkommen von Arbeitnehmern mit eigenen Kindern im Idealfall um 100 Prozent mindert. Diese Konstruktion bedingt jedoch, dass Empfänger von Mindestsicherung vom Familienbonus Plus nicht zusätzlich profitieren können, da Sie nämlich keine Steuern zahlen. Allerdings werden Sie, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, durch diese Reglung auch nicht schlechter gestellt als vorher. Das gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen. Auch Eltern von Kindern mit einer Behinderung müssen nicht fürchten, nach der Reform weniger Geld in der Tasche zu haben. Da die Steuererleichterung durch den Familienbonus Plus an die Familienbeihilfe geknüpft ist, wird auch die Regelung für den Familienbonus entsprechend erweitert. Menschen mit Behinderungen können den Familienbonus Plus als auch über das 18. Lebensjahr hinaus beanspruchen, wenn gleichzeitig ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Unangetastet bleibt gleichwohl der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen.

Fazit: vom Familienbonus Plus profitieren vor allem Familien mit mittleren Einkommen

Von der Regierung wurde der beschlossene Familienbonus Plus im Sommer 2018 als großer Wurf für Familien angepriesen. Tatsächlich sollen nach den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen bis zu 1,6 Millionen Kinder von einem jährlichen Volumen von 1,5 Mrd. Euro profitieren. Die wichtigsten Nutznießer sind dabei Familien mit mittleren Einkommen im Bereich von 1.700 Euro bis 2.300 Euro. Wird dieses Gehalt von einem Alleinverdiener erwirtschaftet, müssen bei 1.700 Euro gar keine Steuern mehr bezahlt werden, bei 2.300 Euro nur noch 80 Prozent des ursprünglichen Aufkommens.

Auch Familien mit höheren Einkommen profitieren, auch wenn der Effekt mit wachsendem Einkommen nachlässt. Auch Familien mit geringem Einkommen oder Bezieher von Mindestsicherung profitieren weniger stark oder gar nicht, wenngleich niemand schlechter gestellt werden soll als vorher. Die maximale Ersparnis liegt bei 1.500 Euro je Kind bzw. 500 Euro nach dem 18. Lebensjahr des Kindes. Es besteht die Möglichkeit, den Familienbonus zwischen den Eltern aufzuteilen. Jeder kann dann 750 Euro beanspruchen. Eine zusätzliche Regelung können getrenntlebende Eltern nutzen, wenn die Betreuung im Wesentlichen von einem Elternteil geleistet wird. Dann ist auch eine Aufteilung des Bonus nach dem Verhältnis 90 zu 10 möglich. Besteht eine Unterhaltspflicht, kann der Familienbonus Plus vom Unterhaltspflichtigen nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, in dem auch Unterhalt gezahlt wird. Auch wenn abzuwarten bleibt, wie der Familienbonus Plus letztendlich konkret ausgestaltet wird, können sich sicher viele Familien auf zum Teil eine sehr deutliche Entlastung freuen.