In Österreich ist eine soziale Absicherung der Bürger gesetzlich festgeschrieben. Das heißt, wenn eine Person oder auch eine Familie nicht in der Lage sein sollte, die finanziellen Mittel für den eigenen Unterhalt aufzubringen, kann auf eine Unterstützung durch die staatlichen Systeme vertraut werden. Das Netz der sozialen Sicherung besteht dabei aus zwei bzw. drei Ebenen. Die erste Ebene umfasst die Arbeitslosenversicherung, die sich in Arbeitslosengeld und Notstandshilfe untergliedert. Anspruch auf eine Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung haben allerdings nur Personen, die durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsprechende Ansprüche erworben haben. Bestehen derartige Ansprüche nicht, muss dagegen die Mindestsicherung beantragt werden. Während es sich beim Arbeitslosengeld bzw. bei der Notstandshilfe um eine staatliche Versicherungsleistung handelt, wird die Mindestsicherung ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Mindestsicherung und Arbeitslosenunterstützung können sich dabei aber durchaus gegenseitig ergänzen. Doch für wen gibt es in Österreich überhaupt die Mindestsicherung und welche Bedingungen und Ausnahmen sollten unbedingt beachtet werden? Daneben möchten wir zeigen, mit welcher Höhe an Mindestsicherung die Menschen rechnen können.
Für wen gibt es in Österreich die Mindestsicherung
Im Prinzip gelten die folgenden vier Kriterien, wenn es darum geht, eine Mindestsicherung zu erhalten. Alle im folgenden genannte Bedingungen müssen erfüllt sein.
- Das Einkommen liegt unter der staatlich bestimmten Mindestsicherung
- Der Antragsteller steht prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
- der Antragsteller hat seinen dauerhaften Aufenthalt in Österreich
- Der finanzielle Bedarf kann nicht anderweitig durch eigene finanzielle Mittel gedeckt werden
Das wichtigste Kriterium liegt logischerweise darin, dass die betroffene Person durch die staatlichen Behörden als bedürftig eingestuft wird. Die Höhe dieser Mindestsicherung wird durch die Politik festgelegt und kann sich entsprechend der Lebenshaltungskosten auch von Ort zu Ort unterscheiden. Als Höhe gilt das jeweilige Niveau der Mindestsicherung, auf das wir im folgenden Abschnitt noch zu sprechen kommen. Um überhaupt Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben, ist es Voraussetzung, dass der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz in Österreich hat. Die Staatsbürgerschaft selber ist jedoch keine Bedingung. Damit haben prinzipiell auch EU Bürger anderer Länder Anspruch.
Dies gilt allerding nur, wenn sie als Arbeitnehmer in Österreich sind oder sich bereits mehr als fünf Jahre im Land aufhalten. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Lebensunterhalt nicht anderweitig aus eigenen finanziellen Quellen gedeckt werden kann. Entscheidend ist dabei auch das verfügbare private Vermögen. Für eine einzelne Person liegt die Vermögensgrenze, bis zu der man für den Erhalt der Mindestsicherung berechtigt ist, bei 4.188,80 Euro. Zu diesem Vermögen werden unter anderem Guthaben auf Bankkonten gezählt, aber auch Immobilien, die von den Antragstellern nicht selber bewohnt werden. Als weiteres wichtiges Prinzip gilt außerdem, dass der Antragsteller prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Allerdings gibt es hiervon einige wichtige Ausnahmen, auf die wir nun eingehen möchten.
Welche Ausnahmen gibt es von der Arbeitspflicht?
Prinzipiell zielt das Sozialsystem des Österreichischen Staates darauf ab, dass Menschen so weit wie möglich in Arbeit vermittelt werden, um daraus den eigenen finanziellen Bedarf bestreiten zu können. Grundvoraussetzung für den Bezug einer Mindestsicherung ist daher die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen. Allerdings gelten für diese Voraussetzung wiederrum einige wichtige Ausnahmen. Für folgende Gruppen gilt das Prinzip daher nicht:
- Pensionäre
- Personen, die einen Angehörigen pflegen
- Personen, die mindestens ein Kind unter drei Jahren betreuen
- Personen in Ausbildung im Alter von unter 18 Jahren
Prinzipiell sind Personen von der Regelung zur Arbeitspflicht ausgenommen, die das gesetzliche Rentenalter überschritten haben, deren Alterssicherung jedoch unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt. Auch Personen, die mit der Pflege oder Betreuung von Angehörigen oder schwerstbehinderten Kindern beschäftigt sind, brauchen grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine Sonderregelung gilt zudem für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, sich aber bereits in einer Ausbildung befinden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist. Die Mindestsicherung wird dann auch bis zur Beendung der Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt. Wie hoch der Anspruch dabei konkret ausfällt, zeigen wir im nun abschließenden Abschnitt.
Wie hoch fällt die Mindestsicherung aus?
Mit welchen Betrag eine Person bei der Mindestsicherung rechnen kann, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Die Festsetzung der Höhe der Mindestsicherung trägt zudem dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten innerhalb Österreichs gewisse Unterschiede aufweisen. Die folgende Aufstellung dient daher nur als Orientierung. Je nach Bundesland können die einzelnen Beträge durchaus abweichen. Die dargestellten Beträge gelten außerdem als Niveau der Mindestsicherung. Das heißt, der Anspruch auf Mindestsicherung besteht, wenn das eigene Einkommen unter dem jeweiligen Niveau liegt. Die Mindestsicherung wird prinzipiell auch anteilig ausgezahlt, um das entsprechende Niveau zu sichern.
Bestandteil der Mindestsicherung | Betrag | Gesamtbetrag |
Grundbetrag | 628,32 Euro | 628,32 Euro |
Wohnkostenanteil | + 209,44 Euro | 837,76 Euro |
Weitere Person in Lebensgemeinschaft | + 418,88 Euro | 1256,64 Euro |
Kinderzuschlag (ein Kind) | + 150,80 Euro je Kind | 1407,44 Euro (bei einem Kind) |
Kinderzuschlag (zwei Kinder) | + 150,80 Euro je Kind | 1558,24 Euro |
Prinzipiell setzt sich die Mindestsicherung aus dem Grundbetrag und dem Wohnkostenanteil zusammen. Für eine einzelne Person entsteht somit ein Anspruch in Höhe von 837,76 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kann nach diesem Modell inklusive Kinderzuschlag mit einer monatlichen Mindestsicherung in Höhe von 1558,24 Euro rechnen.
Das sollten Sie außerdem beachten!
Im Zusammenhang mit der Mindestsicherung sind einige weitere Regelungen zu beachten, die sich auch finanziell auswirken. So entfallen für Personen, die eine Mindestsicherung erhalten, die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse. Als Empfänger von Mindestsicherung ist man aber trotzdem in vollem Umfang krankenversichert. Die Bezieher erhalten ganz regulär die E-Card. Zudem müssen Bezieher von Mindestsicherung nicht damit rechnen, die finanziellen Leistungen zurückerstatten zu müssen, sollten Sie eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen. Die Mindestsicherung kann je nach Bundesland bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden. Möglich ist dies zum Teil bei der jeweiligen Gemeinde oder auch beim Magistrat, sowie bei der Landeshauptmannschaft. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Mindestsicherung direkt beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.
Fazit – Unterstützung für Menschen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe
Bei der Mindestsicherung handelt es sich um ein Instrument, welches nach dem Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe greift, wenn Personen finanziell nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Auszahlung dieser Hilfe, deren Höhe durch den Staat festgelegt ist und sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann, hängt von einigen wichtigen Voraussetzungen ab. So muss der Antragsteller seinen Hauptsitz in Österreich haben oder bereits fünf Jahre hier leben. Als weitere zwingende Voraussetzung gilt, dass man als Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Werden Beschäftigungsangebote abgelehnt, kann die Mindestsicherung gekürzt oder sogar ganz verweigert werden. Von der Pflicht, eine Beschäftigung aufzunehmen, gibt es jedoch wiederum verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa, wenn Angehörige und Kinder gepflegt bzw. versorgt werden müssen.