Wer arbeitet und Geld verdient, ist wohl oder übel dazu verpflichtet, auf seinen Lohn Steuern zu entrichten. Doch die Höhe der Steuern, die Monat für Monat vom Fiskus eingezogen werden, hängt von unterschiedlichen Parametern und Voraussetzungen ab. Prinzipiell ist der Staat und dessen Steuergesetzgebung gewillt, der jeweiligen Lebenssituation Rechnung zu tragen. So zahlen Menschen mit sehr niedrigem Einkommen deutlich weniger oder fast gar keine Steuern, während Bezieher von höheren Einkommen einen deutlich größeren Anteil ihres Lohns an das Finanzamt abführen müssen. Neben der Höhe des Lohns werden aber noch weitere Voraussetzungen berücksichtigt. Ein wichtiger Faktor sind dabei Kinder. Für jedes Kind gewährt der Staat nämlich sogenannte Kinderfreibeträge.
Diese Kinderfreibeträge wirken sich mindernd auf die gesamte Steuerlast aus. Damit wird vor allem dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder Geld kosten und Eltern daher prinzipiell einen höheren Finanzbedarf haben und entlastet werden sollen. Daneben geht es beim Kinderfreibetrag, der in Österreich erst im Jahre 2009 eingeführt wurde, auch darum, finanzielle Anreize für eine Familiengründung zu schaffen und Kinder groß zu ziehen. Nicht zuletzt sollen Eltern dabei unterstützt werden, in das Berufsleben einzusteigen. Doch für wen gibt es überhaupt einen solchen Kinderfreibetrag und wie kann man davon profitieren? Wichtig ist außerdem die Frage, wie hoch dieser Freibetrag ausfällt und wie er gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird. Alle diese Fragen möchten wir nun beantworten.
Wie funktioniert der Kinderfreibetrag?
Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um ein einfaches steuerliches Instrument, mit dem die Steuerlast unmittelbar gemindert werden kann. Konkret gibt es für jedes Kind einen festen jährlichen Betrag, der vom Gehalt abgezogen werden kann und für die Berechnung von Steuern nicht mit herangezogen wird. Wie hoch der tatsächliche geldwerte Nutzen aus der Anwendung des Kinderfreibetrages ausfällt, hängt aber nicht in erster Linie von der Höhe des Einkommens ab. Bezieher von höheren Einkommen können nicht stärker profitieren. Entscheidend ist neben der Höhe des Einkommens natürlich auch die Anzahl der Kinder, denn der Kinderfreibetrag kann prinzipiell für jedes Kind geltend gemacht werden.
Das Instrument des Kinderfreibetrages wurde in Österreich im Jahre 2009 eingeführt und zuletzt Im Jahre 2016 angepasst. Während zunächst pro Kind ein Freibetrag in Höhe von 220 Euro gewährt wurde, liegt dieser nach der letzten Reform bei 440 Euro. Dabei geht es dem Gesetzgeber auch darum, für beide Elternteile einen finanziellen Anreiz zu bieten, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Der Kinderfreibetrag kann aus diesem Grund auch zwischen den Partnern aufgeteilt werden. In diesem Fall kann jeder Elternteil genau 300 Euro von der Steuer absetzen. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Möglichkeiten um Steuern zu sparen. Für den Fall, dass beide Eltern einer Beschäftigung nachgehen, können außerdem Betreuungskosten bis zu 2.300 Euro für jedes Kind steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist immerhin bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes möglich. Die hier genannten Zahlen gelten jeweils für ein komplettes Steuerjahr.
Für diese Gruppen ist der Kinderfreibetrag relevant
Vom Kinderfreibetrag können nicht nur klassische Familien, bestehend aus Vater, Mutter und Kind profitieren. Im Prinzip kann dieses steuerliche Prinzip von diesen Gruppen angewendet werden:
- Familien mit einem oder mehreren Kindern
- Patchwork Familien
- Alleinverdiener
- Alleinerziehende
- Familien mit behinderten Kindern
Dabei gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten. So steht etwa Alleinerziehenden der volle Kinderfreibetrag von 440 Euro nur dann zu, wenn vom anderen Elternteil kein Unterhalt bezogen wird. Die Freibeträge stehen prinzipiell auch Familien zu, die in einer Patchwork Konstellation zusammenleben. Es spielt also keine entscheidende Rolle, ob es sich um die leiblichen Kinder handelt, die im Haushalt leben. Allerdings ist es nicht möglich, dass dann auch noch die leiblichen Eltern den Freibetrag für ein und dasselbe Kind nutzen. Besondere Bedingungen gelten zudem für Eltern mit körperlich oder geistig beeinträchtigten Kindern. Ausschlaggebend ist zunächst der Grad der Behinderung. Wurde eine Behinderung ab einem Grad von 25 Prozent durch einen Arzt festgestellt, kommt zum regulären Jahresfreibetrag von 440 Euro dann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 75 Euro. Bei einem höheren Grad der Behinderung steigt der Freibetrag dann auf bis zu 243 Euro je Jahr. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr gilt dann ein Freibetrag in Höhe von pauschal 262 Euro zusätzlich.
So wirkt sich der Kinderfreibetrag finanziell aus?
In der folgenden Tabelle haben wir beispielhaft zusammengestellt, wie sich bei einem ganz bestimmten Bruttogehalt der Kinderfreibetrag auswirkt.
Bruttogehalt | Netto ohne Kind | Netto mit einem Kind | Netto mit zwei Kindern | Netto mit drei Kindern |
1.800 Euro | 1.372 Euro | 1.413 Euro | 1.428 Euro | 1.446 Euro |
2.500 Euro | 1.749 Euro | 1.790 Euro | 1.804 Euro | 1.823 Euro |
3.800 Euro | 2.405 Euro | 2.446 Euro | 2.460 Euro | 2.479 Euro |
Bei einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 1.800 Euro hat ein Elternteil mit einem Kind, welches den vollen Kinderfreibetrag ansetzt, immerhin 41 Euro mehr in der Tasche. Bei drei Kindern sind es sogar 74 Euro Euro im Monat. Genau identisch ist der Effekt bei einem höheren Einkommen. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.800 Euro kommt mit drei Kindern auf ein Netto von 2.479 Euro. Das sind ebenfalls 74 Euro mehr als ein kinderloser Arbeitnehmer mit dem gleichen Gehalt.
Wie wird der Kinderfreibetrag beantragt?
Der Kinderfreibetrag kann prinzipiell für jedes Kind geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass für das betreffende Kind der Kinderabsetzbetrag für mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde. Der Kinderfreibetrag wird in der jährlichen Einkommenssteuerklärung bzw. im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Dabei muss die Versicherungsnummer des bzw. der Kinder angegeben werden.
Fazit – Steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern durch den Kinderfreibetrag
Eltern bietet das Steuersystem in Österreich mit dem Kinderfreibetrag einen interessanten Vorteil. Über das Jahr können so je Kind 440 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei mehreren Kindern erhöht sich die steuerliche Ersparnis also. Finanziell noch attraktiver ist der Kinderfreibetrag, wenn sich beide Eltern am Berufsleben beteiligen. Dann können je Elternteil sogar 300 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden. Der Kinderfreibetrag wird im Prinzip unabhängig von anderen staatlichen Leistungen, wie etwa dem Kinderabsetzbetrag für Kinder gewährt. Dabei können selbstverständlich auch Patchwork Familien oder Alleinerziehende in den Genuss der Steuervorteile kommen. Eltern von behinderten Kindern können außerdem zusätzliche Freibeträge geltend machen.