Steuern

Kinderfreibetrag in Österreich - seit 2019 abgeschafft

Aktualisiert am 6. August 2026·Redaktion finfo.at

Den Kinderfreibetrag gibt es in Österreich nicht mehr. Er konnte letztmalig in der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden. Mit 1. Jänner 2019 wurde er ersatzlos gestrichen - gemeinsam mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

An seine Stelle trat der Familienbonus Plus. Der wirkt deutlich stärker: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr statt der früheren 440 Euro Freibetrag. Der Grund für den Unterschied liegt in der Mechanik - dazu gleich mehr.

Kinderfreibetrag (bis 2018)Familienbonus Plus (seit 2019)
ArtFreibetrag - senkt das zu versteuernde EinkommenAbsetzbetrag - senkt die Steuer direkt
Höhe440 € pro Kind und Jahr, bei Aufteilung 300 € je Elternteil2.000 € pro Kind unter 18, danach 700 € bei Familienbeihilfe
Monatlich-166,68 € bzw. 58,34 €
Tatsächliche Ersparnisje nach Steuersatz rund 90 bis 200 €bis zur vollen Höhe, sofern genug Steuer anfällt

Warum der Unterschied so groß ist

Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage. Wer 440 Euro Freibetrag hatte und mit 40 Prozent Grenzsteuersatz besteuert wurde, sparte davon 176 Euro Steuer - nicht 440 Euro. Bei niedrigem Einkommen war die Ersparnis entsprechend kleiner, bei hohem größer.

Ein Absetzbetrag wird dagegen direkt von der berechneten Steuer abgezogen. 2.000 Euro Familienbonus bedeuten 2.000 Euro weniger Steuer - unabhängig vom Steuersatz. Die Umstellung 2019 hat die Entlastung damit erhöht und zugleich gleichmäßiger verteilt.

Die Grenze des Absetzbetrags: Er kann die Steuer höchstens auf null senken, nicht darunter. Wer so wenig verdient, dass ohnehin keine Lohnsteuer anfällt, hat vom Familienbonus nichts. Für diesen Fall gibt es den Kindermehrbetrag von bis zu 700 Euro pro Kind, der auch ohne Steuerschuld ausbezahlt wird.

Was Familien heute steuerlich bekommen

Wer nach dem Kinderfreibetrag sucht, meint in aller Regel eine dieser Leistungen:

LeistungHöhe 2026Wie es wirkt
Familienbonus Plusbis 2.000 € pro Kind unter 18, danach 700 €Absetzbetrag, senkt die Steuer direkt
Kindermehrbetragbis 700 € pro Kindwird auch ohne Steuerschuld ausbezahlt
Familienbeihilfe138,40 bis 200,40 € im Monat je Alterdirekte Auszahlung, unabhängig vom Einkommen
Kinderabsetzbetrag70,90 € im Monat je Kindwird mit der Familienbeihilfe ausbezahlt
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag612 € bei einem Kind, 828 € bei zweienAbsetzbetrag, bei geringem Einkommen auch als Gutschrift
Unterhaltsabsetzbetrag38 € im Monat für das erste Kindfür getrennt lebende Unterhaltszahler

Was mit den Kinderbetreuungskosten passiert ist

Bis 2018 waren Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr mit bis zu 2.300 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Auch diese Regelung ist mit dem Familienbonus Plus entfallen.

Absetzbar bleiben Betreuungskosten nur noch in Sonderfällen - etwa wenn sie wegen einer Behinderung des Kindes anfallen. Dann greifen die Regeln für außergewöhnliche Belastungen, bei einer Behinderung ab 25 Prozent sogar ohne Selbstbehalt.

Lässt sich der Kinderfreibetrag rückwirkend holen?

Nein. Die Arbeitnehmerveranlagung kann zwar fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden - im Jahr 2026 also für die Jahre 2021 bis 2025. Der Kinderfreibetrag lag zu diesem Zeitpunkt aber bereits außerhalb des Zeitfensters, weil er letztmalig für 2018 galt.

Wer eine alte Veranlagung nachholt, sollte stattdessen prüfen, ob der Familienbonus Plus für diese Jahre schon berücksichtigt wurde. Er gilt seit 2019 und wurde nicht immer automatisch angesetzt, wenn er nicht über die Lohnverrechnung beantragt worden war.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es den Kinderfreibetrag noch?

Nein. Er konnte letztmalig für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden und wurde mit 1.1.2019 durch den Familienbonus Plus ersetzt.

Wie hoch war der Kinderfreibetrag?

440 Euro pro Kind und Jahr. Machten ihn beide Elternteile geltend, entfielen auf jeden 300 Euro, zusammen also 600 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag?

Ein Freibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen, die Ersparnis hängt also vom Steuersatz ab. Ein Absetzbetrag wird direkt von der Steuer abgezogen und wirkt bei allen gleich stark.

Was bekomme ich heute stattdessen?

Den Familienbonus Plus mit bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Bei zu geringem Einkommen greift der Kindermehrbetrag mit bis zu 700 Euro, der auch ohne Steuerschuld ausbezahlt wird.

Sind Kinderbetreuungskosten noch absetzbar?

Grundsätzlich nicht mehr. Die frühere Absetzbarkeit von bis zu 2.300 Euro entfiel gemeinsam mit dem Kinderfreibetrag. Bei behinderungsbedingten Betreuungskosten bleibt der Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.

Quellen

usp.gv.at - Kinderfreibetrag

oesterreich.gv.at - Familienbonus Plus

bundeskanzleramt.gv.at - Familienbonus Plus

arbeiterkammer.at - Steuerwertetabelle 2026 (PDF)