Arbeitslosengeld 2024 in Österreich – Rechner, Höhe und Anspruch

Die Grundlagen der wirtschaftlichen Existenz der meisten Menschen in Österreich beruhen auf einem regelmäßigen Einkommen aus Arbeit. Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, ist diese Grundlage gefährdet. Damit die Menschen auch in einer vorübergehenden Phase der Arbeitslosigkeit für ihren täglichen Bedarf sorgen können, gibt es in Österreich das Arbeitslosengeld. Um Anspruch auf diese Leistungen zu haben, gelten eine Reihe von Voraussetzungen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich am zuvor bezogenen Einkommen. Dabei gibt es allerdings einige Unterschiede, je nach familiärer Situation, Allter und Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Wir möchten klären, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Ferner zeigen wir, mit welcher Höhe Sie dabei konkret rechnen können und wie lange das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. Darüber hinaus soll auf eine Reihe von Sonderfällen eingegangen werden, die es in Österreich mit Blick auf das Arbeitslosengeld zu beachten gibt. Dazu zählt auch die Frage, wie viel während einer Phase der Arbeitslosigkeit dazu verdient werden darf, ohne dass der Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren geht.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld soll Beschäftigte vor finanziellen Notlagen schützen, für den Fall, dass sie ihre Arbeit verlieren. Daneben erfüllt es aber noch eine zweite Funktion: die Menschen sollen die Möglichkeit haben, in Ruhe nach einer neuen Beschäftigung zu suchen, ohne unter unmittelbarem finanziellem Druck zu stehen. Gleichwohl ist die Auszahlung von Arbeitslosengeld an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen müssen konkret erfüllt sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben:

  • Person ist arbeitslos
  • Person ist arbeitswillig
  • Person ist arbeitsfähig
  • Person steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung
  • Person ist zur Aufnahme einer Beschäftigung bereit
  • Person kann eine ausreichende Dauer bisheriger Beschäftigung nachweisen
  • Person hat die maximale Bezugsdauer noch nicht ausgeschöpft

Als wichtigste Voraussetzungen gilt zunächst, dass jemand, der Arbeitslosengeld beantragen will, auch arbeitslos sein muss, gleichzeitig aber sowohl als arbeitswillig als auch arbeitsfähig eingestuft wird. Es muss also eine Bereitschaft vorliegen, eine sogenannte zumutbare Arbeit aufzunehmen. Was dabei als zumutbar gilt, ist in der Regel Ermessensache des Arbeitsvermittlungsservice. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass etwa Beschäftigungsangebote, die deutlich unter dem erreichten Bildungsniveau liegen, auch ausgeschlagen werden können, ohne dass sofort der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht. Leidet die Person außerdem unter Einschränkungen, die eine Arbeitsaufnahme unmöglich machen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stattdessen müssen in einem solchen Fall Leistungen über andere soziale Unterstützungssysteme, etwa die Krankenkasse, die Unfallkasse oder auch die Pensionskasse beantragt werden.
Als Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld gilt außerdem, dass die entsprechende Person in ausreichendem Maße mit der Arbeitsvermittlung kooperiert. Dies heißt, dass sie zu vereinbarten Terminen erscheint, sowie verlangte Nachweise und Unterlagen fristgerecht einreicht. Hierzu gehört auch die Bereitschaft, eine Beschäftigung tatsächlich auch aufzunehmen. Um diesen Punkt gibt es immer wieder Streit, da eine fehlende Bereitschaft nicht immer eindeutig nachzuweisen ist, etwa wenn sich der Kandidat im Rahmen eines Vorstellungsgespräches für eine Stelle wenig motiviert präsentiert.
Neben diesen Voraussetzungen gibt es auch einige rechtlich formale Bedingungen, die für den Erhalt von Arbeitslosengeld erfüllt sein müssen. So muss zunächst eine ausreichende Beschäftigungsdauer, der sogenannten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgewiesen werden können, ebenso wie die maximale Bezugsdauer noch nicht überschritten sein darf.

Wie bemisst sich der Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung?

Für die Bemessung des Mindestzeitraums gelten unterschiedliche Grundlagen. Zunächst kommt es darauf an, ob der Antragsteller über 25 Jahre alt ist oder nicht. Daneben spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Unterstützung erstmalig oder zum wiederholten Male beantragt wird. Folgende Regelungen gelten dabei für die jeweiligen Fälle:

Fall Anspruch besteht …
Erstmalige Beantragung im Alter von mehr als 25 Jahren … wenn innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde
Erstmalige Beantragung im Alter von unter 25 Jahren … wenn innerhalb der letzten des letzten Jahres mindestens 26 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde (sowohl bei erstmaliger als auch bei wiederholter Beantragung)
Wiederholte Beantragung … wenn innerhalb des letzten Jahres mindestens 28 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde

Entscheidend ist also, dass in ausreichendem Umfang einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde. Dabei ist es nicht entscheidend, dass durchgängig bei einem festen Arbeitgeber gearbeitet wurde. Nun möchten wir zeigen, wie hoch das Arbeitslosengeld konkret ausfällt und wie es berechnet wird.

So wird die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf der Grundlage des bisherigen Nettoeinkommens berechnet. Je nach dem, in welcher Phase des Jahres Sie den Antrag stellen, wird dabei eine etwas unterschiedliche Berechnungsgrundlage herangezogen. Wird der Antrag auf Arbeitslosengeld bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt, so wird das Nettoeinkommen aus dem vorletzten Jahr als Grundlage herangezogen. Wird der Antrag dagegen in der zweiten Jahreshälfte, also ab erstem Juli, gestellt, dann gilt das im vorangegangenen Jahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Dabei gilt außerdem eine Höchstbemessungsgrundlage, bis zu der das Arbeitslosengeld maximal ausgezahlt wird. Damit wird das Arbeitslosengeld auf eine Höhe von derzeit 1440,60 Euro gedeckelt. Das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus:

  • Grundbetrag
  • ev. Familienzuschlag
  • ev. Ergänzungszuschlag

Der Grundbetrag ist auf eine Höhe von 55 Prozent des Nettoeinkommens festgesetzt und wird auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Unter Umständen tritt die Arbeitslosigkeit nicht am Monatsanfang ein und das Arbeitslosengeld wird dann für die jeweiligen Tage berechnet. Das Arbeitslosengeld soll die Existenzgrundlage der betroffenen Person, aber natürlich auch dessen Familie sichern. Aus diesem Grund wird der Bedarf an die familiäre Situation angepasst. Zuschläge können Personen erwarten, die für den Unterhalt weiterer Familienangehöriger verantwortlich sind. Hierzu gehören in erster Linie Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Auch ein Ehepartner bzw. ein Lebenspartner, der mit im Haushalt lebt und über kein eigenes Einkommen verfügt, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Liegt Die Höhe des berechneten Arbeitslosengeldes unter dem sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, kann die Höhe mit Hilfe des Ergänzungsbeitrages auf bis zu 80 Prozent des ursprünglichen Nettoeinkommens aufgestockt werden. Abgesehen von diesen Sonderfällen haben wir für Sie nun vier Rechenbeispiele zusammengestellt:

Höhe des Nettoeinkommens Familienzuschlag für Täglicher Betrag Monatliches Arbeitslosengeld (Monat mit 31 Tagen)
1.800 Euro Kein Kind 30,31 Euro 909,30 Euro
1.800 Euro 2 Kinder 32,25 Euro 999,75 Euro
2.500 Euro kein Kind 37,78 Euro 1171,18 Euro
2.500 Euro 2 Kinder 39,72 Euro 1232,32 Euro

Wie hoch die monatlichen Bezüge ausfallen, hängt dabei auch vom jeweiligen Monat und den Tagen ab, die dieser Monat hat. Unser Beispiel haben wir für Monate mit 31 Tagen berechnet. Für Monate mit weniger Tagen muss dann der Tagessatz abgezogen werden. Im Februar fällt die Zahlung dann dementsprechend am geringsten aus. Zu den Leistungen, die ein Arbeitsloser mit dem Arbeitslosengeld erhält, zählt auch eine vollständige Krankenversicherung. Die Beiträge werden durch die Arbeitslosenversicherung übernommen, müssen also nicht separat getragen werden. Abschließend möchten wir noch klären, wie lange eigentlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und welche Möglichkeiten Sie außerdem während dieser Zeit haben, Geld dazuzuverdienen.

So lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wichtig ist für Bezieher von Arbeitslosengeld die Frage, wie lange sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es je nach Alter, aber auch je nach Dauer der vorausgegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung Unterschiede gibt. Grundsätzlich kann von einer Anspruchsdauer von 20 Wochen ausgegangen werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings kann eine längere Anspruchsdauer gewährt werden, wenn der Antragsteller mindestens drei Jahre (156 Wochen) in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war. Ab dem 40. Lebensjahr kann die Bezugsdauer auf 39 Woche ausgeweitet werden, wenn eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 312 Wochen (entspricht 6 Jahren) vorliegt. Ab dem 50. Geburtstag erhöht sich die Anspruchsdauer auf 52 Wochen, wenn neun Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Zudem können sich Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation unabhängig vom Alter verlängernd auf die Anspruchsdauer auswirken. Werden nämlich Maßnahmen für die berufliche Rehabilitation aus der Sozialversicherung absolviert, kann die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 78 Wochen ausgedehnt werden. Werden zudem Schulungsmaßnahmen im Rahmen einer Arbeitsstiftung wahrgenommen, kann das Arbeitslosengeld sogar ohne zeitliche Begrenzung gewährt werden.
Prinzipiell haben Bezieher von Arbeitslosengeld auch die Möglichkeit, Geld dazuzuverdienen. Die Grenze, bis zu der hinzuverdient werden kann, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht, liegt bei der sogenannte Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 438,05 Euro. Allerdings muss der Zuverdienst bei der Arbeitsvermittlung angegeben werden. Der Zuverdienst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Allerdings verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie bei einer nicht dem AMS gemeldeten Tätigkeit angetroffen werden.

Fazit – Dauer und Höhe des Arbeitslosengelds sind an viele Bedingungen geknüpft

Das Arbeitslosengeld sorgt in Österreich dafür, dass bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den täglichen Bedarf zu decken. Die Höhe der Auszahlungen, mit denen im Falle einer Arbeitslosigkeit gerechnet werden kann, liegt bei 55 Prozent des ursprünglichen Nettoeinkommens. Zuschläge gibt es allerdings für Kinder sowie für den Fall, dass das Arbeitslosengeld besonders niedrig ausfällt. Allerdings muss zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden. Grundsätzlich ist der Anspruch erfüllt, wenn innerhalb der beiden Jahre vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld mindestens 52 Wochen einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erstreckt sich im Normalfall über 20 Tage. Bei älteren Personen über 40 Jahre bzw. über 50 Jahre kann bei einer entsprechenden Beschäftigungsdauer auch ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld gewährt werden. Auch Rehabilitationsmaßnahmen und Schulungen können die Bezugsdauer deutlich erweitern. Grundvoraussetzung ist aber außerdem, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und mit dem Arbeitsmarktservice zusammenarbeitet. Vor allem, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen, ist es Empfängern von Arbeitslosengeld auch gestattet, in geringfügigem Maße hinzuzuverdienen.