Steuern

Arbeitslosengeld 2026 in Österreich - Rechner, Höhe und Anspruch

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Tagsatz aus dem bisherigen Nettoeinkommen - inklusive Ergänzungsbetrag, Familienzuschlag und den Deckelungen bei 60 und 80 Prozent.

Aktualisiert am 6. August 2026·Redaktion finfo.at
Angaben für 2026
EUR
Ohne 13. und 14. Gehalt - die Sonderzahlungen werden pauschal berücksichtigt.
Kinder mit Familienbeihilfe, unter Umständen auch die Partnerin oder der Partner.
Bringt einen Zuschlag von 2,67 Euro pro Tag, bei längeren Kursen das Drei- bzw. Fünffache.
Berechnung erfolgt lokal im Browser, ohne Datenübermittlung
Ihr Arbeitslosengeld
Voraussichtlicher Tagsatz
Richtwert, keine verbindliche Auskunft
Bisheriges Nettoeinkommen eingeben - die Aufschlüsselung erscheint hier.
Alle Angaben ohne Gewähr. Datenstand: 2026. Quellen: AMS, Arbeiterkammer, oesterreich.gv.at. Verbindlich ist ausschließlich die Berechnung des AMS, die von den tatsächlichen Beitragsgrundlagen der letzten zwölf Monate ausgeht. Die Bemessungsgrundlage ist mit 6.825 Euro brutto pro Monat gedeckelt.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Bei niedrigen Bezügen stockt ein Ergänzungsbetrag auf, bei Unterhaltspflichten kommt ein Familienzuschlag dazu - insgesamt sind höchstens 60 Prozent des Nettoeinkommens möglich, mit Familienzuschlag 80 Prozent. Gerechnet wird immer in Tagsätzen, ausbezahlt monatlich im Nachhinein.

Die wichtigste Änderung 2026 betrifft nicht die Höhe, sondern den Zuverdienst: Seit 1. Jänner 2026 darf neben dem Arbeitslosengeld nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen geringfügig dazuverdient werden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen:

BausteinHöhe 2026Wann
Grundbetrag55 % des täglichen Nettoeinkommensimmer
ErgänzungsbetragAufstockung Richtung Ausgleichszulagenrichtsatz (1.308,39 € im Monat)wenn der Grundbetrag darunter liegt
Familienzuschlag0,97 € pro Tag und Personbei unterhaltsberechtigten Angehörigen

Zwei Obergrenzen begrenzen die Summe: 60 Prozent des täglichen Nettoeinkommens ohne Familienzuschlag, 80 Prozent mit. Die Bemessungsgrundlage selbst ist bei 6.825 Euro brutto pro Monat gedeckelt - wer mehr verdient hat, bekommt trotzdem nicht mehr.

Der Ergänzungsbetrag wird oft übersehen: Er greift immer dann, wenn 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen - bei einem Nettoeinkommen unter rund 2.380 Euro im Monat ist das der Fall. Statt 55 Prozent kommen dann bis zu 60 Prozent heraus (mit Familienzuschlag bis zu 80 Prozent).

Welches Einkommen zählt

Herangezogen werden die letzten zwölf endgültigen monatlichen Beitragsgrundlagen vor dem Antrag. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen pauschal ein, indem ein Sechstel hinzugerechnet wird. Ältere Beitragsgrundlagen werden aufgewertet, damit sie mit der Lohnentwicklung Schritt halten.

Aus dieser Bemessungsgrundlage errechnet das AMS ein tägliches Nettoeinkommen, indem Sozialversicherung und Lohnsteuer abgezogen werden. Davon sind 55 Prozent der Grundbetrag.

Rechenbeispiele 2026

NettoeinkommenAngehörigeTagsatzMonat (30 Tage)Ersatzrate
1.800 €keine36,00 €1.080 €60,0 %
2.000 €keine40,00 €1.200 €60,0 %
2.000 €2 Kinder45,55 €1.367 €68,3 %
2.500 €keine45,83 €1.375 €55,0 %
2.800 €keine51,33 €1.540 €55,0 %
2.800 €2 Kinder53,27 €1.598 €57,1 %

Auffällig ist der Sprung bei niedrigen Einkommen: Bis etwa 2.380 Euro netto liegt die Ersatzrate dank Ergänzungsbetrag bei vollen 60 Prozent, darüber sinkt sie auf die regulären 55 Prozent. Ein Monat mit 31 Tagen bringt entsprechend mehr, der Februar weniger - gerechnet wird tageweise.

Wer Anspruch hat

Fünf Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sie sind arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig.
  • Sie stehen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und sind bereit, mindestens 20 Wochenstunden zu arbeiten. Bei Betreuungspflichten für Kinder unter zehn Jahren genügen 16 Stunden.
  • Sie erfüllen die Anwartschaft, haben also lange genug versicherungspflichtig gearbeitet.
  • Die Höchstdauer des Bezugs ist noch nicht ausgeschöpft.
  • Sie haben sich beim AMS arbeitslos gemeldet - rückwirkend gibt es nichts.

Versicherungspflichtig ist eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze, die 2026 unverändert bei 551,10 Euro im Monat liegt.

Anwartschaft: wie lange Sie gearbeitet haben müssen

FallErforderliche BeschäftigungRahmenfrist
Erstantrag ab 25 Jahren52 Wochenletzte 24 Monate
Erstantrag unter 25 Jahren26 Wochenletzte 12 Monate
Jeder weitere Antrag28 Wochenletzte 12 Monate

Wie lange wird gezahlt?

Die Bezugsdauer richtet sich nach Alter und Versicherungszeiten:

VoraussetzungBezugsdauer
Anwartschaft erfüllt (Grundanspruch)20 Wochen
156 Wochen versichert in den letzten 5 Jahren30 Wochen
ab 40 Jahren und 312 Wochen in den letzten 10 Jahren39 Wochen
ab 50 Jahren und 468 Wochen in den letzten 15 Jahren52 Wochen
nach beruflicher Rehabilitation78 Wochen
Schulung in einer Arbeitsstiftungbis zu 3 bis 4 Jahre

Läuft das Arbeitslosengeld aus, folgt auf Antrag die Notstandshilfe. Sie beträgt 92 bis 95 Prozent des vorherigen Arbeitslosengeldes und ist zeitlich nicht begrenzt, wird aber jeweils für 52 Wochen zuerkannt.

Zuverdienst: was sich 2026 geändert hat

Neu seit 1.1.2026: Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat den geringfügigen Zuverdienst neben Arbeitslosengeld und Notstandshilfe weitgehend abgeschafft. Bis Ende 2025 durfte jede und jeder bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen - das ist jetzt nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Erlaubt bleibt eine geringfügige Beschäftigung für diese Gruppen:

  • Bisherige Nebenjobs: Wer die geringfügige Beschäftigung schon mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit neben dem Hauptjob ausgeübt hat, darf sie unbefristet weiterführen.
  • Langzeitarbeitslose: Nach 365 Tagen Leistungsbezug für maximal 26 Wochen, einmal pro Anspruchszeitraum. Ab 50 Jahren oder mit Behindertenstatus entfällt die zeitliche Begrenzung.
  • Nach langer Krankheit: Nach mindestens 52 Wochen Krankengeld, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld für maximal 26 Wochen.
  • Bei AMS-Schulungen: Bei Maßnahmen über vier Monate mit mindestens 25 Wochenstunden.

Wer am 1. Jänner 2026 geringfügig beschäftigt war und in keine dieser Gruppen fällt, konnte das Dienstverhältnis bis 31. Jänner 2026 beenden und bekam das Arbeitslosengeld rückwirkend in voller Höhe. Jede Erwerbstätigkeit ist dem AMS zu melden - eine nicht gemeldete Tätigkeit kostet den Anspruch und führt zur Rückforderung.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wiedermeldepflicht

Nach jeder Unterbrechung, etwa durch Krankenstand oder einen Auslandsaufenthalt, müssen Sie sich unverzüglich beim AMS zurückmelden. Ausbezahlt wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung - versäumte Tage sind verloren. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung ab dem ersten Tag nötig.

Kranken- und Pensionsversicherung

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist samt Angehörigen krankenversichert; die Beiträge trägt die Arbeitslosenversicherung. Die Bezugszeiten zählen außerdem als Versicherungszeiten für die Pension, allerdings mit einer niedrigeren Beitragsgrundlage als während der Beschäftigung.

Schulungszuschlag

Bei einer AMS-Schulung erhöht sich der Tagsatz 2026 um 2,67 Euro pro Tag. Bei Kursen über vier Monate verdreifacht sich der Zuschlag, ab zwölf Monaten verfünffacht er sich.

Sperrfristen

Wer selbst kündigt oder einvernehmlich auflöst, bekommt sechs Wochen lang kein Geld. Dieselbe Sperre droht bei Entlassung aus Verschulden. Wer eine zumutbare Stelle oder eine Schulung ablehnt, verliert den Anspruch für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen.

Arbeitslosengeld beantragen

Der Antrag läuft über das AMS und sollte am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden, weil rückwirkend nichts ausbezahlt wird. Möglich ist die Meldung über das eAMS-Konto oder persönlich in der zuständigen Geschäftsstelle. Vorzulegen sind:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsbescheinigung und Abmeldung des letzten Arbeitgebers
  • Bankverbindung
  • bei Familienzuschlägen: Nachweise für die unterhaltsberechtigten Angehörigen

Bereits acht Wochen vor dem Ende eines befristeten Dienstverhältnisses kann man sich beim AMS vormerken lassen - das beschleunigt die Bearbeitung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

55 Prozent Ihres früheren täglichen Nettoeinkommens. Bei niedrigen Bezügen stockt ein Ergänzungsbetrag auf bis zu 60 Prozent auf, mit Familienzuschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Aus den letzten zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen wird ein tägliches Nettoeinkommen ermittelt, davon 55 Prozent als Grundbetrag. Sonderzahlungen fließen über einen pauschalen Zuschlag von einem Sechstel ein.

Darf ich 2026 neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

Nur in Ausnahmefällen. Erlaubt ist es unter anderem für Personen, die den Nebenjob schon 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit hatten, für Langzeitarbeitslose nach 365 Tagen Bezug und während längerer AMS-Schulungen.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Mindestens 20 Wochen. Mit längeren Versicherungszeiten und höherem Alter verlängert sich der Bezug auf 30, 39 oder 52 Wochen, nach beruflicher Rehabilitation auf 78 Wochen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld mindestens?

Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht - die Leistung hängt immer vom früheren Einkommen ab. Der Ergänzungsbetrag hebt sie aber in Richtung Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.308,39 Euro an, begrenzt durch die 60-Prozent-Grenze.

Wird das Arbeitslosengeld versteuert?

Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Es kann sich aber über den besonderen Progressionsvorbehalt auf die Steuer der übrigen Einkünfte auswirken, wenn Sie im selben Jahr auch gearbeitet haben.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Ja, aber erst nach einer Sperrfrist von sechs Wochen. Dasselbe gilt bei einvernehmlicher Auflösung und bei verschuldeter Entlassung.

Was kommt nach dem Arbeitslosengeld?

Die Notstandshilfe, auf Antrag und nach Prüfung der Notlage. Sie beträgt 92 bis 95 Prozent des vorherigen Arbeitslosengeldes.

Quellen

ams.at - Arbeitslosengeld

ams.at - Arbeitslos und geringfügig beschäftigt: Neues ab 1.1.2026

arbeiterkammer.at - Arbeitslosengeld

arbeiterkammer.at - Zuverdienst ab 2026 eingeschränkt

wko.at - Anwartschaft, Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes

oesterreich.gv.at - Arbeitslosengeld: Höhe und Auszahlung

Tagsatz