Freiberuflich arbeiten - die freiberufliche Tätigkeit in Österreich 2026

Freiberufliche Tätigkeit in Österreich 2026 - Das Wichtigste auf einen Blick
VersicherungsgrenzePflichtversicherung ab 6.613,20 € Jahreseinkommen (2026)
SVS-BeiträgeCa. 26,83 % der Beitragsgrundlage + 155,40 € Unfallversicherung/Jahr
Mindestbeitrag1.929,60 € jährlich (bei Mindestbeitragsgrundlage)
Kein GewerbescheinFreiberufler benötigen keine Gewerbeberechtigung
MeldepflichtMeldung bei SVS innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn
EinkommensteuerJährliche Steuererklärung (Formular E1) beim Finanzamt erforderlich

Im Prinzip handelt es sich bei einer freiberuflichen Tätigkeit um eine Selbstständigkeit. Allerdings unterscheidet das Gesetz in Österreich zwischen der „klassischen“ Selbstständigkeit und einer Tätigkeit, der freiberuflich nachgegangen wird. Ein Beispiel hierfür wäre die Gewerbeordnung, an die sich Selbstständige zwingend halten müssen. Freiberufler wiederum sind nicht an die Vorgaben der Gewerbeordnung gebunden. Was für Rahmenbedingungen für freiberufliche Tätigkeiten in Österreich noch gelten und welche Berufe hierunter überhaupt fallen, zeigen wir im Folgenden genauer auf.

Freiberufliche Tätigkeit: Definition und Erklärung

Grundsätzlich wird als freiberufliche Tätigkeit bezeichnet, was im freien Beruf ausgeübt wird. Das bedeutet, dass es sich um eine selbstständige Arbeit handelt, die in eigener Verantwortung ausgeführt wird. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Qualifikationen und Talente für den jeweiligen Beruf möglicherweise nachgewiesen werden müssen. Ein typisches Beispiel hierfür wären freiberufliche Designer, die erst einmal eine entsprechende Qualifikation für diese Arbeit vorweisen müssen. Allerdings ist der Nachweis keine generelle Anforderung - entschieden wird hierüber von Fall zu Fall.

Freiberufler müssen neben der eigenen Verantwortung noch weitere Dinge beachten, um die sie sich in Eigenregie kümmern müssen. Hierzu gehören steuerliche Fragen, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen und die Sozialversicherung.

Welche Berufe zählen zu den freiberuflichen Tätigkeiten?

Auf das Beispiel des Designers sind wir bereits eingegangen. Diese Tätigkeit kann als echter „Klassiker“ unter den freien Berufen bezeichnet werden. Gleichzeitig gibt es aber noch weitere Möglichkeiten:

  • Journalist
  • Fotograf
  • Musiker
  • Schauspieler
  • Programmierer
  • Autor
  • Steuerberater
  • Arzt, Tierarzt, Apotheker
  • Dolmetscher
  • Psychotherapeut
  • Trainer, Vortragende

Anders gesagt: Freie Berufe können in ganz unterschiedlichen Bereichen entdeckt werden. So gehören hierzu kreative Berufe wie der des Schauspielers oder Musikers. Gleichzeitig sind freie Berufe aber auch in der Wirtschaft, im Gesundheitswesen oder in der Justiz zu finden.

Einnahmen als Freiberufler: Was kann ich verdienen?

Eine maximale Einkommensgrenze für Freiberufler gibt es natürlich nicht. Stattdessen kann im Prinzip so viel Geld erwirtschaftet werden, wie gewünscht. Natürlich ist das wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Hierzu gehört nicht zuletzt die eigene Leistung bzw. Qualifikation, denn nur mit guter Arbeit wird sich nachhaltig auch Erfolg einstellen.

Darüber hinaus muss ein Kundenstamm aufgebaut werden, der im besten Fall dafür sorgt, dass durch feste Aufträge dauerhaft Einnahmen erzielt werden können. Wichtig für den Erfolg des eigenen Geschäfts sind darüber hinaus natürlich die Preise. Der Stundensatz sollte nicht zu hoch angesetzt werden, um mögliche Kunden nicht zu vergraulen. Gleichzeitig sollte hier aber auch nicht zu gering kalkuliert werden, da ansonsten vielleicht nicht genügend Einnahmen erzielt werden können.

Steuer bei freiberuflichen Tätigkeiten

Hand in Hand mit den Einnahmen geht bei den freiberuflichen Tätigkeiten natürlich die zu zahlende Steuer. Hierbei handelt es sich um ein enorm wichtiges Thema, welches im Zweifelsfall immer mit einem Steuerberater besprochen werden sollte. Seriöse Steuerberater bieten in Österreich oftmals eine kostenlose Erstberatung an, in der Hoffnung, auf diese Art und Weise einen neuen Klienten zu gewinnen. Eine solche Erstberatung kann genutzt werden, um sich erst einmal über die anfallenden Steuern informieren zu lassen.

Tipp: Es sollte immer eine gewisse Rücklage geschaffen werden, um damit mögliche Steuerkosten tilgen zu können.

Rund um die Steuer bei freiberuflichen Tätigkeiten muss erwähnt werden, dass frühzeitig Kontakt zum Finanzamt aufgenommen werden muss, um dieses über die jeweilige Tätigkeit zu informieren. Geschieht dies zu spät, kann das im schlechtesten Fall enorme Strafzahlungen nach sich ziehen. Das Finanzamt ermittelt dann den jeweiligen Steuersatz für die Einkommensteuer. Gleichzeitig prüft die Finanzbehörde auch noch einmal, ob es sich wirklich um einen freien Beruf handelt bzw. alle Voraussetzungen hierfür erfüllt worden sind. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. eine Gewerbeberechtigung sind für die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nicht erforderlich.

Einkommensteuer und Steuergrenzen 2026

Freiberufler sind einkommensteuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung (Formular E1) beim Finanzamt einreichen. Folgende Grenzen sind dabei zu beachten:

  • Steuerfreies Einkommen: Bis zu 13.539 € Jahreseinkommen (2026) ist steuerfrei
  • Gewinnfreibetrag: 15 % des Gewinns bis 33.000 € sind steuerfrei
  • Kleinunternehmerregelung: Bei Umsatz bis 55.000 €/Jahr keine Umsatzsteuer

Tipp: Freiberufler können natürlich einige Ausgaben steuerlich geltend machen, wozu Kosten für Büroausstattung, Arbeitsmittel, Weiterbildung oder auch gewisse Versicherungen gehören. Da hier allerdings individuell jeder Fall betrachtet werden muss, sollte in diesem Zusammenhang auf jeden Fall ein Steuerberater konsultiert werden.

Sozialversicherung für Freiberufler

Freiberufler sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die rechtliche Grundlage bildet je nach Berufsgruppe das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG).

Versicherungsgrenze und Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung bei der SVS besteht erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze:

  • Versicherungsgrenze 2026: 6.613,20 € jährlich
  • Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen
  • Meldung bei der SVS innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich

SVS-Beitragssätze 2026

VersicherungBeitragssatz
Pensionsversicherung18,5 %
Krankenversicherung6,8 %
Selbständigenvorsorge1,53 %
Unfallversicherung12,95 €/Monat (fix)
Gesamt (ohne UV)26,83 %

Die Beiträge werden von der Beitragsgrundlage berechnet, die sich aus den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid ergibt.

Wichtige SVS-Werte 2026

WertBetrag 2026
Mindestbeitragsgrundlage551,10 €/Monat
Höchstbeitragsgrundlage7.525 €/Monat
Jährlicher Mindestbeitragca. 1.929,60 €
Jährlicher Höchstbeitragca. 26.185,92 €

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Freiberufler können optional in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Die Eintrittserklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach Verständigung durch die SVS erfolgen.

Clever sein: Über Förderungen und Vergünstigungen informieren

Auch Freiberufler haben in Österreich die Chance, auf verschiedenen Wegen von Förderungen und Vergünstigungen zu profitieren. Hierbei handelt es sich nicht immer um finanzielle Zuwendungen in Form von Steuererleichterungen, sondern auch um Beratungsangebote. Steuerliche Vorteile können oftmals ebenfalls genutzt werden, in einigen Fällen gibt es zudem spezielle finanzielle Unterstützungen durch Förderprogramme. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich im Vorfeld über die Unterstützungen zu informieren und die Kosten gerade in der Anfangszeit gering zu halten.

Fazit: Freiberufliche Tätigkeit als Einnahmequelle

Wer einer freiberuflichen Tätigkeit in Österreich nachgehen möchte, muss in diesem Zusammenhang erst einmal zahlreiche Punkte beachten. So kommt nicht jeder Beruf und jede Person für die freiberufliche Tätigkeit in Frage. Stattdessen müssen je nach Beruf Qualifikationen und Talente nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sich Freiberufler über gesetzliche Bedingungen informieren und wissen, wie es mit möglichen Steuerkosten oder Versicherungen aussieht. Es kommt also eine ganze Menge Arbeit auf Gründer zu, noch bevor die eigentliche Tätigkeit aufgenommen wird. Empfehlenswert ist es daher auf jeden Fall, sich in wichtigen Fragestellungen auf Experten zu verlassen und deren Rat aufzusuchen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender?

Freiberufler benötigen keine Gewerbeberechtigung und sind nicht an die Gewerbeordnung gebunden. Sie sind bei der SVS nach dem GSVG oder FSVG versichert. Gewerbetreibende hingegen müssen ein Gewerbe anmelden und sind Mitglied der Wirtschaftskammer.

Ab welchem Einkommen muss ich mich bei der SVS versichern?

Die Versicherungsgrenze liegt 2026 bei 6.613,20 € Jahreseinkommen. Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen - zahlen dann aber nur die Unfallversicherung (12,95 €/Monat).

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für Freiberufler?

Die SVS-Beiträge betragen ca. 26,83 % der Beitragsgrundlage plus 155,40 € jährlich für die Unfallversicherung. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei ca. 1.929,60 € (2026).

Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?

Mit der Kleinunternehmerregelung sind Sie bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 € von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Quellen

svs.at - Neue Selbständige & Freiberufler

usp.gv.at - Neue Selbständige

wko.at - Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge

Schreibe einen Kommentar