Umsatzsteuer (USt) in Österreich 2024 – Berechnung und Tipps

Die Umsatzsteuer (USt) gehört zu jenen Steuer, die wir alle bezahlten, auch wenn uns das nicht immer bewusst ist. Denn die Umsatzsteuer ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten unter dem Begriff „Mehrwertsteuer“ bekannt. Die Umsatzsteuer muss für Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. In der Regel ist sie im Kaufpreis bereits enthalten und muss nicht bei jedem Einkauf erst berechnet werden.

In Österreich unterliegen der Umsatzsteuer:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen von Freiberuflern, Leistungen von Handwerkern, Vermietung, Verpachtung oder Lizenzüberlassungen, wenn sie in Österreich von einem Unternehmen gegen Entgelt durchgeführt werden
  • die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland nach Österreich
  • der Eigenverbrauch
  • der innergemeinschaftliche Erwerb

Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer muss jede(r) abführen, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. So sind zum Beispiel:

  • Gewerbetreibende
  • Journalisten
  • Vortragende oder
  • Vermieter

Unternehmer(innen).

Kleinunternehmer-Regelung

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer müssen ihren Wohnsitz in Österreich und einen Jahresumsatz im laufenden Kalenderjahr von max. 35.000 Euro haben.

Hinweis: Wird die 35.000-Euro-Grenze innerhalb von fünf Jahren einmalig um 15 Prozent überschritten, dann ist das in Bezug auf die Umsatzsteuer unerheblich.

Bei der Kleinunternehmer-Regelung ist jedoch zu beachten, dass, wenn Sie angewendet wird, auch kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Geschäftsbeziehungen mit EU-Unternehmen

Kommt es zu einer Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen aus der EU muss die sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) verwendet werden. Die Gültigkeit der UID-Nummer kann EU-weit über das sog. UID-Bestätigungsverfahren überprüft werden.

Höhe der Umsatzsteuer

Derzeit (Stand 2023) beträgt der Normalsteuersatz für die Umsatzsteuer 20 Prozent. Es gibt aber einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 bzw. 13 Prozent für spezielle Waren und Dienstleistungen.

Zu den Waren und Dienstleistungen mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent gehören zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Medikamente
  • Bücher
  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Vermietung zu Wohnzwecken
  • Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Beherbergung von eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (inkl. der regemäßig damit verbundenen Nebenleistungen) ab 1. November 2018

Zu den Waren und Dienstleistungen mit einem ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent gehören zum Beispiel:

  • Lieferung von lebenden Tieren
  • Lieferung von lebenden Pflanzen
  • Brennholz
  • Filmvorführungen

Wer bezahlt die Umsatzsteuer?

Geht es um die Bezahlung der Umsatzsteuer, muss zwischen dem Bezahlen der Steuer und dem Abführen an das Finanzamt unterschieden werden.

Bezahlen der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer bezahlt der Letztverbraucher. Abgesehen vom Business-to-Business-Bereichen, bezahlen in der Regel die Konsumentinnen und Konsumenten die Umsatzsteuer, die auf den verschiedenen Rechnungen als Mehrwertsteuer ausgewiesen (MWSt) ist.

Abführen der Umsatzsteuer

An das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer vom den Unternehmen. Sie fungieren hier als Treuhänder, indem sie die Umsatzsteuer von den Konsumentinnen und Konsumenten kassieren. Finanztechnisch gesehen, sind also die Unternehmen die Steuerschuldner.

Umsatzsteuer im Business-to-Business-Bereich

Unternehmen beziehen Produkte oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen, ihren Lieferanten. Kauft ein Unternehmen ein Produkt von seinem Lieferanten, dann wird die Umsatzsteuer fällig. Das heißt, das Unternehmen bezahlt die Umsatzsteuer an seinen Lieferanten, der wie beim Endverbraucher als Treuhänder fungiert.

Allerdings können Unternehmen die an den Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer abziehen.

Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge System)

Wie bereits beschrieben, wird die Umsatzsteuer immer an das leistungserbringende Unternehmen bezahlt, also den Lieferanten. In bestimmten Fällen kann es jedoch zum einem Übergang der Steuerschuld kommen, d.h., dass das leistungsempfangende Unternehmen die Umsatzsteuer abzuführen hat.

Das Reverse Charge System greift, wenn eine Leistung von einem ausländischen Unternehmer aufgrund der Leistungsortregeln in Österreich erbracht wird, der in Österreich

  • kein Unternehmen betreibt
  • keine Betriebsstätte hat, die an der Leistungserbringung beteiligt ist

Bei inländischen Leistungen findet der Übergang der Steuerschuld nur in bestimmten Fällen statt, wie zum Beispiel:

  • Übertragungen von Treibhausgase-Emissionszertifikaten
  • Lieferung von Mobilfunkgeräten
  • Bauleistungen (wenn der Empfänger selbst mit der Bauleistung beauftragt wurde)

Befreiung von der Umsatzsteuer

Abgesehen von der Kleinunternehmer-Regelung kennt das österreichische Steuerrecht bei der Umsatzsteuer die sog. echten und unechten Steuerbefreiungen. Der Unterschied zwischen echten und unechten Umsatzsteuerbefreiungen besteht darin, dass bei den echten der Vorsteuerabzug erhalten bleibt, während hingegen bei den unechten der Vorsteuerabzug wegfällt.

Als echte Umsatzsteuerbefreiungen gelten in Österreich:

  • Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten
  • die Be- und Verarbeitung von Gegenständen

Zu den unechten Umsatzsteuerbefreiungen gehören in Österreich:

  • Bank- und Geldumsätze
  • der Verkauf von Grundstücken
  • Leistungen von Versicherungsvertretern
  • Leistungen von Ärzten

Entstehen der Steuerschuld

Bei der Umsatzsteuer wird zwischen der sog. Ist- und Sollbesteuerung unterschieden.

Sollbesteuerung

Bei der Umsatzsteuer ist die Sollbesteuerung, also die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, der Normalfall. Als Grundlage für die Umsatzsteuer werden alle Leistungen herangezogen, die in einem Kalendermonat ausgeführt worden sind. D.h., die Steuerschuld entsteht, wenn der Monat abgelaufen ist. Fällig wird die Umsatzsteuer bis zum 15. des zweifolgenden Monats nach dem Ablauf des Voranmeldungszeitraumes.

Istbesteuerung

Bei der Istbesteuerung entsteht die Steuerschuld in dem Monat, in welchem die Bezahlung stattgefunden hat, also unabhängig davon, wann die Leistung erbracht, oder wann die Rechnung gestellt worden ist. Anwendet wird die Istbesteuerung bei

  • Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten, die nicht buchführungspflichtig sind
  • Freiberuflern
  • Unternehmern aus der Energieerzeugung und Abfallbeseitigung
  • allen Unternehmen, deren Umsatz in einem der beiden letzten Jahre maximal 110.000 Euro betrug

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt, je nach Höhe des Umatzes, vierteljährlich (Umsatz zwischen 30.000 und 100.000 Euro) oder monatlich (Umsatz über 100.000 Euro). Bei der Voranmeldung wird die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer gegengerechnet. Es kann sich also eine Zahllast oder eine Gutschrift ergeben.

Die UVA muss bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats bei monatlicher Zahlung eingereicht werden. Bei vierteljährlicher Zahlung ist UVA am 15. Mai, August, November und Februar dem Finanzamt zu übermitteln.

Umsatzsteuerjahreserklärung

In der Umsatzsteuerjahreserklärung werden alle Zahlungen und Gutschriften gegenübergestellt. Da die Umsatzsteuerjahreserklärung eine Zusammenfassung des ganzen Jahres darstellt, sollten sich die Werte mit jenen der Voranmeldung decken.

Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz in Österreich?
Der Regelsatz ist in Österreich 20 Prozent. Bestimmte Leistungen werden jedoch mit einem geringeren Steuersatz (10 oder 13 Prozent) besteuert.

Müssen in Österreich auch Kleinunternehmer Umsatzsteuer bezahlen?
Nein. Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis 30.000 sind von der Umsatzsteuer befreit. Wird diese Befreiung in Anspruch genommen, dann kann auch keine Vorsteuer abgezogen werden.

Wann muss ich die UVA dem Finanzamt melden?
Die UVA, also die Umsatzsteuervoranmeldung, wird, je nach Höhe des Umsatzes, monatlich oder vierteljährlich dem Finanzamt übermittelt.

Muss ich als Konsument auch Umsatzsteuer zahlen?
Da sich die USt an den Endverbraucher richtig, zahlen Sie beim jedem Einkauf Umsatzsteuer. Aus Konsumenten-Sicht heißt die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer.

Was ist die Bemessungsgrundlage für die USt?
Bei der Umsatzsteuer ist die Bemessungsgrundlage das Entgelt, welches für Lieferungen und Leistungen bezahlt wird.

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