Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich 2024 – Berechnung und Tax Free Regelung

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die wir bei jedem Einkauf bezahlen müssen. Da sie im Verkaufspreis bereits inkludiert ist, fällt sie uns oft auch nicht weiter auf. So richtig bewusst wird uns die Mehrwertsteuer erst, wenn eine Debatte über eine Erhöhung stattfindet oder darüber diskutiert wird, was der Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer sei. Denn diese beiden Bezeichnungen sind untrennbar miteinander verbunden.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt., ist eine Steuer, die die Letztverbraucherin bzw. der Letztverbraucher einer Leistung oder Lieferung zu bezahlen hat. Die Letztverbraucherin bzw. der Letztverbraucher ist die Endkundin / der Endkunde, also die Konsumentinnen und Konsumenten.

Der Begriff „Tax free shopping„, der in manchen Geschäften ausgeschildert ist, bezieht sich auf die Rückerstattung der Steuer. Allerdings gilt das „Tax free shopping“ in Österreich nur für ausländische Touristinnen und Touristen, deren Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nicht innerhalb der Europäischen Union ist. Auch darf der Reisepass nicht von einer Behörde eines EU-Mitgliedsstaates ausgestellt sein. Weiter sind von der Rückerstattung Personen ausgeschlossen, die in Österreich oder in einem EU-Mitgliedsstaat eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Österreich?

In Österreich beträgt die Mehrwertsteuer in der Regel 20 Prozent. Dieser Steuersatz wird auch als „Normalsteuersatz“ bezeichnet. Neben dem Normalsteuersatz gibt zwei ermäßigte Steuersätze von 10 bzw. 13 Prozent für verschiedene Waren bzw. Dienstleistungen.

Beispiele für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz

  • 10 Prozent: Lebensmittel, Medikamente (Arzneimittel), Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder die Vermietung zu Wohnzwecken
  • 13 Prozent: Lieferung von lebenden Tieren und Pflanzen, Brennholz, Saatgut, , Kulturveranstaltungen, Ab-Hof-Verkauf von Wein oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen

In den Zollausschlussgebieten Jungholz in Tirol sowie Mittelberg in Vorarlberg gelten die deutschen Steuersätze in der Höhe von 19 bzw. ermäßigt 7 Prozent, da beide Gemeinden zollrechtlich zu Deutschland gehören.

Der Handel mit Kunstgegenständen und Gebrauchtwaren unterliegt besonderen Bestimmungen, nämlich der sog. Differenzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Was ist die Luxussteuer?

Die „Luxusteuer“ ist ein rein umgangssprachlicher Begriff, der heute eher selten verwendet wird. Eingeführt wurde die „Luxusteuer“ 1978 als dritter Mehrwertsteuersatz mit 30 Prozent auf „Luxusprodukte“ wie Fahrzeuge, Uhren Pelze, Schmuck und Konsumelektronik. 1987 entfiel die „Luxussteuer“, also der Mehrwertsteuersatz von 30 Prozent, teilweise und 1992 zur Gänze. Für diese Produkte gilt nun auch der Steuersatz von 20 Prozent. Eine Ausnahme sind PKWs, denn bei Autos wurde die „Luxussteuer“ durch die Normverbrauchsabgabe (Nova) ersetzt.

Was hat die Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer zu tun?

Viele Österreicherinnen und Österreicher nehmen an, dass die Umsatzsteuer Unternehmen und die Mehrwertsteuer Konsumentinnen und Konsumenten betrifft. Diesem Gedanken kann grundsätzlich zugestimmt werden. Allerdings handelt es sich bei dieser Unterscheidung nur um eine rein sprachliche. Denn der österreichische Gesetzgeber kennt nur den Begriff Umsatzsteuer. In der Umgangssprache hat sich jedoch der Begriff Mehrwertsteuer bei den Konsumentinnen und Konsumenten eingebürgert. Deshalb bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung die Mehrwertsteuer, die dann als Umsatzsteuer vom der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Sie kaufen im Supermarkt oder einem Lebensmittelgeschäft ein Kilogramm Tomaten zum Preis von 3 Euro pro Kilogramm. In diesem Preis ist bereits die Mehrwertsteuer von 10 Prozent für Lebensmittel inkludiert. D.h., Ihnen als Endverbraucherin / Endverbrauer werden 10 Prozent Umsatzsteuer verrechnet. Der Supermarkt bzw. das Lebensmittelgeschäft führt dann die von Ihnen bezahlten 10 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er fungiert quasi als Treuhänder für den österreichischen Staat.

Tipp: Wenn Sie sich die Kassenbelege (Rechnungen) von Super- oder Drogeriemärkten genauer ansehen, dann sehen Sie, wie viel Mehrwertsteuer Sie beim jeweiligen Einkauf bezahlt haben. Finden Sie auf dem Kassenbon die Bezeichnung „netto“, dann ist dies der Preis für den Einkauf ohne MwSt.

Was unterliegt der Mehrwertsteuer?

In Österreich unterliegen aus Sicht der Endverbraucherin bzw. des Endverbrauchers alle Käufe und sonstige Leistungen der Mehrwertsteuer. Zu den sonstigen Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Dienstleistungen von Freiberuflerinnen und Freiberuflern
  • Handwerkerleistungen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Lizenzüberlassungen

Mit anderen Worten, als Endverbraucherin bzw. Endverbraucher müssen Sie immer die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn Sie etwas Kaufen oder eine Leistung in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme sind die Leistungen von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmen, also von Unternehmerinnen bzw. Unternehmern mit einem Gesamtjahresumsatz von maximal 30.000 Euro netto, denn diese sind von der Umsatzsteuer befreit. Da sie von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Was die „Vorsteuer“ mit der Mehrwertsteuer zu tun?

Die Vorsteuer, genauer der Vorsteuerabzug, betrifft den Handel bzw. Dienstleistungen zwischen Unternehmerinnen und Unternehmen, also den B2B-Bereich. In der Regel beziehen Unternehmen Waren von Lieferantinnen bzw. Lieferanten, sie werden als Vorlieferanten bzw. Vorlieferantinnen bezeichnet. Für ihre Waren verrechnen diese dem Unternehmen, das in diesem Fall der Kunde ist, die Umsatzsteuer.

Das Unternehmen bezahlt diese, kann sie jedoch als Vorsteuer beim Finanzamt, vorausgesetzt, dass das Unternehmen dazu berechtigt ist, geltend machen. Dieser Vorgang wird als Vorsteuerabzug bezeichnet. Der dahinterstehende Gedanke ist, dass die Umsatzsteuer (als Mehrwertsteuer) nur der Endverbraucherin bzw. dem Endverbraucher zu bezahlen hat. Da jedoch die Umsatzsteuer auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfung fällig werden kann, soll das Prinzip der Vorsteuer den B2B-Bereich vereinfachen und dafür sorgen, dass die Steuer von den Konsumentinnen und Konsumenten auch nur einmal bezahlt wird.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Die Tomaten, die Sie im Supermarkt oder im Lebensmittelgeschäft kaufen, baut der Händler natürlich nicht selbst an, sondern kauft sie von einer Lieferantin bzw. einem Lieferanten. Dieser ist in diesem Fall der Vorlieferant des Supermarktes bzw. Lebensmittelgeschäftes. Für seine Lieferung an den Supermarkt bzw. das Lebensmittelgeschäft stellt der Tomatenverkäufer (= Lieferant) dem Händler die Umsatzsteuer in Rechnung.

Und diese Umsatzsteuer des Lieferanten kann der Händler beim Finanzamt geltend machen. Wäre dies nicht der Fall, weil dies vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, dann würden sich die Tomaten, die Sie im Supermarkt oder im Lebensmittelgeschäft kaufen, zumindest um die Umsatzsteuer, die die Lieferantin bzw. der Lieferant erhält verteuern. Wenn Sie sich nun vorstellen, dass Sie für ein Kilo Tomaten im Supermarkt bzw. im Lebensmittelgeschäft jeweils die Umsatzsteuer von der Tomatenpflanze an bezahlen müssen, dann wäre der Preis für ein Kilo Tomaten für die Endverbraucher wahrscheinlich doppelt so hoch.

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