Steuern

Mehrwertsteuer in Österreich 2026 - Rechner und Steuersätze

Rechnen Sie die Umsatzsteuer auf einen Nettobetrag auf oder aus einem Bruttobetrag heraus - mit allen vier österreichischen Steuersätzen, seit 1. Juli 2026 einschließlich der 4,9 Prozent auf Grundnahrungsmittel.

Aktualisiert am 10. August 2026·Redaktion finfo.at
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Alle Angaben ohne Gewähr. Steuersätze nach § 10 UStG 1994. Welcher ermäßigte Satz für eine konkrete Leistung gilt, ergibt sich aus den Anlagen zum Umsatzsteuergesetz.
Umsatzsteuer in Österreich - das Wichtigste auf einen Blick
Normalsteuersatz20 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen (§ 10 Abs. 1 UStG)
13 %lebende Tiere und Pflanzen, Brennholz, Kunst, Kultur, Schwimmbäder, Wein ab Hof
10 %Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Miete, Personenverkehr, Beherbergung
4,9 %zwölf Grundnahrungsmittel nach Anlage 3 UStG, seit 1. Juli 2026
Kleinunternehmergrenze55.000 Euro im Jahr, mit einer Toleranz von 10 %
Jungholz und Mittelberg19 % statt 20 % (§ 10 Abs. 4 UStG)
RechtsgrundlageUmsatzsteuergesetz 1994

Seit 1. Juli 2026 hat Österreich vier Umsatzsteuersätze statt drei. Auf zwölf Grundnahrungsmittel - Milch, Butter, Brot, Eier, Reis, frisches Gemüse und einige mehr - fallen nur noch 4,9 Prozent an. Für alle anderen Lebensmittel bleibt es bei 10 Prozent. Wer den Unterschied auf dem Kassenbon sucht: Bei einem Kilo Brot um 3 Euro netto sind es 15 Cent statt 30.

Die vier Steuersätze und ihre Rangfolge

Der Normalsteuersatz beträgt 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG). Daneben gibt es drei ermäßigte Sätze, und das Gesetz ordnet sie ausdrücklich: Der niedrigste geht vor. § 10 Abs. 2 beginnt mit „Ist der Steuersatz nach Abs. 1a nicht anzuwenden…", § 10 Abs. 3 mit „Ist der Steuersatz nach Abs. 1a oder Abs. 2 nicht anzuwenden…".

SatzRechtsgrundlageAnwendungsfälle
4,9 %§ 10 Abs. 1a, Anlage 3zwölf Grundnahrungsmittel, unverarbeitet
10 %§ 10 Abs. 2, Anlage 1übrige Lebensmittel, Restaurationsumsätze, Arzneimittel, Bücher, Zeitungen, Personenbeförderung, Wohnungsmiete, Beherbergung, Campingplätze, Müllabfuhr
13 %§ 10 Abs. 3, Anlage 2lebende Tiere und Pflanzen, Brennholz, Tierfutter, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Künstlerumsätze, Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Thermalbehandlung, Wein ab Hof
20 %§ 10 Abs. 1alles Übrige

Die Beherbergung gehört in die Zehn-Prozent-Zeile, nicht zu den 13 Prozent. Von Mai 2016 bis Ende Oktober 2018 galt für Hotels und Gasthöfe der höhere Satz; seither ist die Übernachtung wieder in § 10 Abs. 2 Z 3 lit. c UStG geregelt, gemeinsam mit dem ortsüblichen Frühstück, wenn dessen Preis im Beherbergungsentgelt enthalten ist.

Der Satz von 4,9 Prozent auf Grundnahrungsmittel

Anlage 3 zum UStG zählt die begünstigten Waren abschließend auf - zwölf Positionen, jede an eine Position der Kombinierten Nomenklatur gebunden:

Milch, auch laktosefreiReis
JoghurtMehl und Grieß von Weizen
ButterTeigwaren, ungekocht und ungefüllt
frische HühnereierBrot
Gemüse, frisch oder gekühltSpeisesalz
Gemüse, gefrorengenießbare Früchte

Der Satz gilt nur, wenn die Lieferung ausschließlich Gegenstände betrifft, die in der jeweiligen Position der Anlage 3 genannt sind. Sobald verarbeitet, kombiniert oder serviert wird, greift er nicht mehr: Gefüllte Teigwaren, ein belegtes Brot oder dasselbe Brot im Lokal fallen unter die 10 Prozent. Auch Käse, Fleisch, Zucker und Öl stehen nicht in der Anlage.

Was der Unterschied ausmacht: Bei 1.000 Euro Nettoumsatz sind 4,9 Prozent 49 Euro Steuer statt 100 Euro bei 10 Prozent - eine Ersparnis von 51 Euro. Auf den Einkaufskorb gerechnet fällt das kleiner aus, weil nur ein Teil der Lebensmittel unter die Anlage fällt.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer

Das österreichische Gesetz kennt nur einen Begriff: die Umsatzsteuer. „Mehrwertsteuer" ist Umgangssprache und beschreibt dieselbe Abgabe aus der Sicht dessen, der sie am Ende trägt. Die verbreitete Faustregel, Unternehmen zahlten Umsatzsteuer und Verbraucher Mehrwertsteuer, trifft die wirtschaftliche Wirkung, aber keine rechtliche Unterscheidung.

Getragen wird die Steuer vom Letztverbraucher, abgeführt wird sie vom Unternehmen. Wer im Supermarkt ein Kilo Tomaten um 3 Euro kauft, zahlt darin 10 Prozent Umsatzsteuer mit; der Händler leitet sie an das Finanzamt weiter und tritt dabei faktisch als Einheber für den Staat auf.

Auf dem Kassenbon steht beides: Der Nettobetrag ist der Preis ohne Steuer, darunter oder daneben der Steuerbetrag je Satz. Bei Rechnungen bis 400 Euro genügen nach § 11 Abs. 6 UStG verkürzte Angaben - eine Kleinbetragsrechnung braucht weder die Anschrift des Empfängers noch dessen UID-Nummer.

Kleinunternehmer: 55.000 Euro und die 10-Prozent-Toleranz

Wer im Jahr höchstens 55.000 Euro Umsatz macht, ist nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit - stellt also keine in Rechnung und darf im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Die Grenze gilt für das vorangegangene und das laufende Kalenderjahr.

Der Betrag ist brutto zu verstehen. Das Gesetz stellt es ausdrücklich klar: Für die Berechnung der Grenze ist „nicht auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht abzustellen" - es wird also nicht auf einen fiktiven Nettobetrag zurückgerechnet.

JahresumsatzFolge
bis 55.000 €Befreiung gilt
über 55.000 €, aber höchstens 60.500 € (plus 10 %)Befreiung gilt bis zum Ende des Kalenderjahres weiter
über 60.500 €Befreiung fällt ab diesem Zeitpunkt weg - nicht erst im Folgejahr

Die Toleranz ist der Unterschied zwischen einer geordneten Umstellung und einer rückwirkenden Nachzahlung. Wer die Grenze um mehr als ein Zehntel reißt, muss ab dem Umsatz, mit dem das passiert, Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Seit 2025 gibt es die Befreiung auch grenzüberschreitend: Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat können sie in Österreich in Anspruch nehmen, wenn ihr unionsweiter Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt und sie über eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verfügen. Die Details zur Anwendung stehen bei der Kleinunternehmerregelung.

Wie der Vorsteuerabzug die Kette auflöst

Zwischen Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Der Händler zahlt sie an seinen Lieferanten und holt sich denselben Betrag als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Nur die Differenz zwischen eingenommener und gezahlter Steuer wird abgeführt.

Ohne diesen Mechanismus würde sich die Steuer auf jeder Stufe der Wertschöpfung aufaddieren - beim Saatgut, beim Bauern, beim Großhändler, beim Supermarkt. Belastet wird am Ende nur der Mehrwert jeder Stufe, und in Summe genau einmal der Endpreis. Welche Angaben eine Rechnung dafür enthalten muss und was passiert, wenn eine fehlt, steht beim Vorsteuerabzug.

Nicht jedes Unternehmen ist abzugsberechtigt. Wer unecht steuerbefreite Umsätze erbringt - Kleinunternehmer, Ärzte, Versicherungsvertreter -, verrechnet keine Umsatzsteuer und bekommt auch keine Vorsteuer zurück. Für sie ist die Umsatzsteuer auf Einkäufe ein echter Kostenfaktor.

Tax free shopping: ab 75 Euro und nur außerhalb der EU

Die Rückerstattung der Umsatzsteuer an Reisende ist an vier Bedingungen geknüpft:

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb der EU. Ein Reisepass aus einem Mitgliedstaat oder eine Aufenthaltserlaubnis in der EU schließen die Erstattung aus.
  • Rechnungsbetrag über 75 Euro je Rechnung; mehrere Gegenstände dürfen zusammengezählt werden.
  • Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck innerhalb von drei Monaten ab Ende des Kaufmonats.
  • Formular U34, beim Grenzübertritt vom Zoll bestätigt und binnen sechs Monaten an den Verkäufer zurück.

Ausgestellt wird die Erstattung entweder vom Händler nach Erhalt des bestätigten Formulars oder direkt an der Grenze über eine Rückerstattungsorganisation, die dafür eine Gebühr einbehält.

Jungholz und Mittelberg: 19 statt 20 Prozent

Die Tiroler Gemeinde Jungholz und das Vorarlberger Kleinwalsertal mit Mittelberg sind vom österreichischen Straßennetz aus nicht erreichbar und zollrechtlich Teil des deutschen Gebiets. § 10 Abs. 4 UStG trägt dem Rechnung: Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte dort verrechnen den deutschen Normalsatz von 19 Prozent.

Zwei Einschränkungen stehen im selben Absatz. Für die Lieferung und Vermietung von Kraftfahrzeugen an Empfänger im übrigen Inland gilt die Regel nicht, ebenso wenig für Umsätze an inländische Betriebsstätten außerhalb der beiden Gebiete. Und die ermäßigten Sätze bleiben die österreichischen: 10 und 13 Prozent, nicht der deutsche ermäßigte Satz von 7 Prozent.

Was aus der „Luxussteuer" geworden ist

Bis Anfang der 1990er-Jahre kannte Österreich einen erhöhten Umsatzsteuersatz für Waren, die als Luxus galten - Schmuck, Pelze, Unterhaltungselektronik, Fahrzeuge. Der Begriff „Luxussteuer" war dabei immer Umgangssprache, im Gesetz stand ein erhöhter Steuersatz.

Heute gilt für all diese Waren der Normalsatz von 20 Prozent. Bei Pkw ist an die Stelle des erhöhten Satzes 1992 die Normverbrauchsabgabe getreten, die sich nicht am Preis, sondern am CO₂-Ausstoß bemisst.

Eine Sonderregel für Gebrauchtes und Kunst gibt es weiterhin: Bei der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG wird nicht der Verkaufspreis besteuert, sondern nur die Spanne zwischen Ein- und Verkauf. Das betrifft Händler mit Antiquitäten, Kunst, Sammlerstücken und Gebrauchtwagen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Österreich?

Der Normalsatz beträgt 20 Prozent. Daneben gelten 13 Prozent, 10 Prozent und seit 1. Juli 2026 ein Satz von 4,9 Prozent auf zwölf Grundnahrungsmittel. In Jungholz und Mittelberg liegt der Normalsatz bei 19 Prozent.

Welche Lebensmittel kosten nur 4,9 Prozent?

Milch einschließlich laktosefreier, Joghurt, Butter, frische Hühnereier, frisches oder gekühltes Gemüse, gefrorenes Gemüse, genießbare Früchte, Reis, Mehl und Grieß von Weizen, ungekochte und ungefüllte Teigwaren, Brot und Speisesalz. Sobald verarbeitet oder serviert wird, gilt der Satz nicht mehr.

Wie viel Umsatzsteuer fällt auf eine Hotelübernachtung an?

10 Prozent. Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen steht in § 10 Abs. 2 Z 3 lit. c UStG, samt einem ortsüblichen Frühstück, wenn dessen Preis im Übernachtungspreis enthalten ist.

Ab wann muss ich Umsatzsteuer verrechnen?

Sobald der Jahresumsatz 55.000 Euro übersteigt. Bei einer Überschreitung um höchstens 10 Prozent - also bis 60.500 Euro - bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen; darüber fällt sie sofort weg.

Sind die 55.000 Euro netto oder brutto?

Brutto. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, für die Berechnung nicht auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht abzustellen - eine Umrechnung auf einen fiktiven Nettobetrag findet also nicht statt.

Wer bekommt die Umsatzsteuer bei der Ausreise zurück?

Nur Reisende mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der EU, ab einem Rechnungsbetrag über 75 Euro, bei Ausfuhr im Reisegepäck binnen drei Monaten und mit einem vom Zoll bestätigten Formular U34.

Quellen

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