Wertschöpfungsabgabe in Österreich 2024

Die Wertschöpfungsabgabe, auch gern Maschinensteuer genannt, dient der Finanzierung des Sozialsystems, denn sie zielt bei Unternehmen nicht nur auf die Lohnsumme sondern auf die gesamte Wertschöpfung ab. In Österreich wird die Wertschöpfungsabgabe zwar derzeit nicht erhoben, Vorschläge zu ihrer Einführung gehen aber auf die 1980er Jahr, vornehmlich vom damaligen Sozialminister Alfred Dallinger.

Was fällt unter den Begriff „Wertschöpfungsabgabe“?

Die Wertschöpfungsabgabe zielt, wie bereits der Name richtig vermuten lässt, auf die gesamte Wertschöpfung eines Unternehmens ab. Als Wertschöpfung wird in der ökonomischen Lehre der Zuwachs von Werten eines Produktes verstanden. D.h., das Endprodukt hat einen höheren Wert (Zuwachs) als der Wert des Ausgangsprodukts bzw. die Werte der Ausgangsprodukte. Der Zuwachs an Wert wird in der ökonomischen Lehre modellhaft in der sog. Wertschöpfungskette dargestellt. Sie impliziert, dass bei jeder Produktionsstufe ein Wertzuwachs stattfindet.

Wertschöpfungsabgabe und Sozialbeiträge

Sollte eine Wertschöpfungsabgabe eingeführt werden, dann findet die Berechnung der Sozialbeiträge eines Unternehmens nicht mehr auf der Basis der Lohnsummen sondern auf Basis der gesamten Wertschöpfung statt. Die Basis wird also, wenn man so will, ausgeweitet.

Wertschöpfungsabgabe als Maschinen- oder Robotersteuer

Obwohl das Konzept der Wertschöpfungsabgabe schon einige Jahrzehnte alt ist, wird es immer wieder neu diskutiert, v.a. im Zusammenhang mit der Finanzierung des Sozialstaates. Derzeit wird der Sozialstaat von den Beschäftigten und den Arbeitgebern finanziert. Bei der Wertschöpfungsabgabe geht es um den Anteil der Arbeitgeber, also um die Lohnnebenkosten. Den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft die Wertschöpfungsabgabe nicht. Ihr Anteil bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Für die Wertschöpfungsabgabe wird folgendermaßen argumentiert:

In der heutigen Zeit ist der Personalaufwand keine geeignete Größe mehr, um die Leistung eines Unternehmens zu beurteilen bzw. zu bestimmen, denn sie ist nicht mehr vom Personalaufwand abhängig. Zwar gibt es noch personalstarke Unternehmen, wie zum Beispiel Supermärkte oder Restaurants, aber es gibt auch starke Unternehmen, die mit wenig Personal ihre Leistung erzielen. Diese Konzerne sind v.a. im Bereich der neuen Technologien zu verorten. Sie können hohe Gewinne ohne großen Personalaufwand erzielen. Werden die Sozialbeiträge, wie bisher, nach dem Personalaufwand berechnet, dann müssen diese erfolgreichen Unternehmen im Vergleich zu anderen, personalstarken Unternehmen vergleichsweise geringe Sozialbeiträge bezahlen.

Eine andere Argumentationsweise zielt auf die Einnahmen für die Sozialversicherung ab. Mit zunehmender Automatisierung, also dem Einsatz von Maschinen und Robotern, fallen nicht nur Arbeitsplätze weg, sondern in der Folge auch Einnahmen für die Sozialversicherung. Gleichzeitig verursacht das zunehmende Alter der Bevölkerung erhöhte Ausgaben im sozialen Bereich. Dies kann à la longue betrachtet, zu einer Reduzierung der Sozialleistungen in einem Staat führen. Wird die Wertschöpfungsabgabe als Basis für die Sozialbeiträge herangezogen, dann müssten quasi „auch Roboter in die Sozialversicherung einzahlen“. Es kommt also zu einer Erhöhung der Einnahmen der Sozialversicherung.

Wie soll eine Wertschöpfungsabgabe berechnet werden?

Ein Vorschlag für die Berechnung der Wertschöpfungsabgabe sieht folgendermaßen aus: So sollen der Gewinn und verschiedene Aufwendungen, wie zum Beispiel Zinsen für Darlehen oder Abschreibungen für Betriebsanlagen, als Grundlage herangezogen werden. Mit anderen Worten: Zinsen, Gewinn und Abschreibungen werden zu den Löhnen und Gehältern addiert. In die Sozialversicherung fließt dann ein bestimmter Prozentsatz aus dieser Summe.

Kritik an der Wertschöpfungsabgabe

Natürlich gibt es auch Argumente gegen die Wertschöpfungsabgabe. So wird argumentiert, dass

  • sie nicht zu mehr Arbeitsplätzen führe
  • sieden technologischen Fortschritt hemme, was sich negativ auf die Wirtschaftsleistung auswirken kann
  • sie zu einem Rückgang von Investitionen führe, was wiederum Innovationen und Produktivitätsfortschritte hemmt
  • sie auch kleinere und mittlere Betriebe treffe
  • sie Freiberufler, wie zum Beispiel Architekten oder Rechtsanwälte, mit einer doppelten Belastung treffe

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