Lohnnebenkosten in Österreich 2026 - Rechner und Bestandteile

Zwischen dem Lohn, den man als Angestellter oder Arbeiter für eine ganz bestimmte berufliche Tätigkeit erhält und dem Betrag, der dann tatsächlich auf das Konto überwiesen wird, besteht bekanntlich eine deutliche Differenz. Gemeinhin spricht man dabei von Brutto- und Nettogehalt bzw. Lohn. Der Differenzbetrag, der zwischen dem Bruttolohn und dem Nettolohn liegt, geht in unterschiedliche Bereiche. Doch längst nicht alle Abschläge vom Bruttogehalt sind dabei Steuern.

Einen großen Anteil machen dabei die Abgaben aus der Kategorie Lohnnebenkosten und Sozialabgaben aus. Dabei handelt es sich um Lohnbestandteile, die zumindest indirekt auch dem Arbeitnehmer zugute kommen. Zudem gibt es einige weitere Lohnnebenkosten, die durch den Arbeitgeber zu entrichten sind. Diese tauchen auf dem Lohnzettel des Arbeitnehmers gar nicht auf. Für die Berechnung der Arbeitskosten aus Sicht eines Arbeitgebers sind diese Kosten aber durchaus relevant. In den folgenden Abschnitten möchten wir einen knappen Überblick darüber geben, woraus sich die Lohnnebenkosten zusammensetzen und welche Besonderheiten dabei sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu beachten sind.

Wichtige Werte 2026

BezeichnungWert 2026
Höchstbeitragsgrundlage monatlich6.930 €
Höchstbeitragsgrundlage jährlich (Sonderzahlungen)13.860 €
Geringfügigkeitsgrenze monatlich551,10 €
Grenzwert für Dienstgeberabgabe826,65 €

Was gehört zu den Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat?

An dieser Stelle soll zunächst auf die Lohnnebenkosten geblickt werden, die durch den Arbeitgeber zu tragen sind. Viele Positionen sind dabei zum gleichen Teil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen und tauchen daher auf beiden Seiten auf.

  • Kommunalsteuer (3 %)
  • Dienstgeberanteile für die Sozialversicherung
  • Dienstgeberbeitrag für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) - 3,7 %
  • Beiträge für die Mitarbeitervorsorgekasse (BV) - 1,53 %
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) - je nach Bundesland 0,34 % bis 0,50 %
  • Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) - 0,10 %
  • Unfallversicherung - 1,1 % (nur Dienstgeber)

Anders als die klassische Lohnsteuer werden die kommunalen Steuern zu den Lohnnebenkosten gezählt. Diese können sich je nach Bundesland zumindest in kleinerem Umfang unterscheiden. So kommt etwa für Arbeitgeber, die in Wien den Lohn versteuern, zusätzlich eine sogenannte U-Bahn-Steuer dazu (2 € pro Woche für Dienstnehmer unter 55 Jahren). Daneben müssen sogenannte Dienstgeberanteile entrichtet werden. So müssen Arbeitgeber etwa Zahlungen für die Sozialversicherung und den Familienlastenausgleichsfonds einplanen, wenn sie den Lohn für ihre Mitarbeiter kalkulieren. In einigen Fällen werden außerdem weitere Zuschläge für den Dienstgeberbeitrag einbehalten. Daneben sind die Arbeitgeber verpflichtet, finanziell für die Mitarbeiter vorzusorgen und in die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Für den Arbeitnehmer sind diese Beiträge nur bedingt von Bedeutung, da diese auf dem Lohnzettel gar nicht auftauchen. Um die Lohnkosten aus Sicht des Arbeitgebers zu bestimmen, müssen diese Bestandteile aber vollumfänglich einkalkuliert werden. Kommen wir nun zu den Lohnnebenkosten, die direkt durch den Arbeitnehmer zu tragen sind.

Dienstgeber-Beitragssätze 2026 (Übersicht)

PositionBeitragssatz
Krankenversicherung (DG-Anteil)3,78 % (Angestellte) / 3,70 % (Arbeiter)
Pensionsversicherung (DG-Anteil)12,55 %
Arbeitslosenversicherung (DG-Anteil)2,95 %
Unfallversicherung1,1 %
IESG-Zuschlag0,10 %
Wohnbauförderungsbeitrag (DG-Anteil)0,5 % (Wien: 0,75 %)
Dienstgeberbeitrag (FLAF)3,7 %
Kommunalsteuer3,0 %
Zuschlag zum DB (Bundeskammer)0,12 %
Zuschlag zum DB (Landeskammer)0,22 % - 0,38 % (je nach Bundesland)
Mitarbeitervorsorgekasse (BV)1,53 %

Was gehört zu den Lohnnebenkosten, die der Arbeitnehmer zu tragen hat?

Der größte Teil, der vom Bruttogehalt für den Arbeitnehmer direkt einbehalten wird, geht als Lohnsteuer direkt an das Finanzamt. Allerdings wird der Anteil der Lohnsteuer erst dann berechnet, nachdem die sogenannten Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen wurden. Zu den Sozialabgaben für den Arbeitnehmer gehören:

  • Beiträge zur Krankenversicherung (3,87 %)
  • Beiträge zur Pensionsversicherung (10,25 %)
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (3 %, gestaffelt bei geringem Einkommen)
  • Arbeiterkammerumlage (0,5 %)
  • Wohnbauförderungsbeitrag (0,5 %, Wien: 0,75 %)

Zunächst wird über die Sozialversicherungsbeiträge die soziale Absicherung des Arbeitnehmers finanziert. Automatisch werden also Beiträge an die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung und die Arbeitslosenversicherung entrichtet. Die Unfallversicherung wird dabei ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Für den Arbeitnehmer hat dies den Vorteil, dass er sozial umfänglich abgesichert ist. Im Krankheitsfall erhält er Zugang zu allen notwendigen Behandlungsmethoden. Ist er länger krank, dann übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Lohnfortzahlung. Und im Alter hat er dann einen Anspruch auf eine Pension. Zu den Sozialabgaben kommen eventuell weitere Beiträge. Dazu gehören der Wohnbauförderungsbeitrag und die Arbeiterkammerumlage.

Dienstnehmer-Beitragssätze 2026 (Übersicht)

PositionBeitragssatz
Krankenversicherung (DN-Anteil)3,87 %
Pensionsversicherung (DN-Anteil)10,25 %
Arbeitslosenversicherung (DN-Anteil)3 % *
Arbeiterkammerumlage0,5 %
Wohnbauförderungsbeitrag (DN-Anteil)0,5 % (Wien: 0,75 %)
Gesamt (DN-Anteil)ca. 18,12 %

Hinweis: Bei geringem Einkommen ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gestaffelt: bis 2.225 € = 0 %, 2.225-2.427 € = 1 %, 2.427-2.630 € = 2 %

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge weist außerdem einige Besonderheiten auf. So unterscheiden sich einige Sätze der Dienstgeberbeiträge für Arbeiter und Angestellte. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Dienstgeber-Anteile nach Beschäftigungsart (Stand 2026)

PositionArbeiterAngestellte
Krankenversicherung (DG)3,70 %3,78 %
Unfallversicherung (DG)1,1 %1,1 %
Pensionsversicherung (DG)12,55 %12,55 %
Arbeitslosenversicherung (DG)2,95 %2,95 %

Im Prinzip beschränkt sich der Unterschied auf die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung. Hintergrund ist die Annahme, dass Arbeiter in etwas höherem Maße von krankheitsbedingtem Ausfall betroffen sind als Angestellte. Die konkrete Tätigkeit von Angestellten bzw. Arbeitern wird dabei jedoch nicht berücksichtigt.

Die Sätze, die für die einzelnen Positionen berechnet und vom Lohn abgezogen werden, hängen von der Höhe des jeweiligen Bruttolohns ab. Beispielhaft soll dies im nächsten Abschnitt dargestellt werden.

Wie hoch fallen die Lohnnebenkosten konkret aus?

Für die Darstellung, wie hoch die Lohnnebenkosten konkret ausfallen, legen wir einen Bruttolohn in Höhe von 3.500 Euro zugrunde (Angestellter, Wien).

Dienstgeber-Kosten (zusätzlich zum Bruttolohn)

PositionProzentBetrag
Krankenversicherung (DG)3,78 %132,30 €
Pensionsversicherung (DG)12,55 %439,25 €
Arbeitslosenversicherung (DG)2,95 %103,25 €
Unfallversicherung1,1 %38,50 €
IESG-Zuschlag0,10 %3,50 €
Wohnbauförderungsbeitrag (DG, Wien)0,75 %26,25 €
Dienstgeberbeitrag (FLAF)3,7 %129,50 €
Kommunalsteuer3,0 %105,00 €
Zuschlag zum DB (Wien)0,36 %12,60 €
Mitarbeitervorsorgekasse1,53 %53,55 €
U-Bahn-Steuer Wien-ca. 9 € (2 €/Woche)
Summe DG-Kostenca. 30 %ca. 1.053 €

Dienstnehmer-Abzüge (vom Bruttolohn)

PositionProzentBetrag
Bruttolohn (Monat)-3.500,00 €
Krankenversicherung (DN)3,87 %135,45 €
Pensionsversicherung (DN)10,25 %358,75 €
Arbeitslosenversicherung (DN)3,0 %105,00 €
Arbeiterkammerumlage0,5 %17,50 €
Wohnbauförderungsbeitrag (DN, Wien)0,75 %26,25 €
Summe SV-Beiträge (DN)18,37 %642,95 €
Bemessungsgrundlage Lohnsteuer-2.857,05 €
Lohnsteuer (ca.)-ca. 480 €
Netto-Gehalt (ca.)-ca. 2.377 €

Hinweis: Die Lohnsteuer variiert je nach Absetzbeträgen (Alleinverdiener, Kinder, Pendler etc.). Die angegebenen Werte sind Näherungswerte.

Vom Bruttolohn in Höhe von 3.500 Euro werden also insgesamt ca. 643 Euro für verschiedene Zwecke abgezogen, so dass zunächst ca. 2.857 Euro übrig bleiben. Diese Summe wird dann herangezogen, um die fällige Lohnsteuer zu berechnen. Die Berechnung bezieht Sonderzahlungen wie ein 13. und 14. Monatsgehalt nicht mit ein. Entsprechende Zahlungen hätten aber Einfluss auf die Jahressummen und damit auf die Höhe der einzelnen Beiträge. Die hier dargestellten Beträge und Summen können außerdem je nach Bundesland, aber auch je nach Branche und Berufsgruppe variieren.

Fazit - Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevant

Zwischen Netto und Brutto besteht bisweilen ein deutlicher Unterschied. Dies dürfte aber den allermeisten Arbeitnehmern und Arbeitgebern klar sein. Weniger klar ist dagegen, woraus sich die Differenz konkret zusammensetzt - geschweige denn, wie diese genau berechnet wird. Noch weniger bekannt ist, dass der Arbeitgeber selbst einen erheblichen Anteil der Lohnnebenkosten zu tragen hat - in Summe rund 30 % zusätzlich zum Bruttolohn. Vom Bruttogehalt, welches der Arbeitnehmer erhält, werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die sich aus verschiedenen Positionen zusammensetzen. Erst danach wird die Lohnsteuer berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber?

Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber betragen in Österreich rund 30 % des Bruttolohns. Darin enthalten sind Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer, FLAF-Beitrag, Mitarbeitervorsorgekasse und weitere Abgaben.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 monatlich 551,10 Euro. Wer bis zu diesem Betrag verdient, ist nur unfallversichert.

Wer zahlt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung (1,1 %) wird ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt. Der Arbeitnehmer trägt hierzu keinen Beitrag.

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage?

Die Höchstbeitragsgrundlage ist der maximale Bruttobezug, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 beträgt sie 6.930 Euro monatlich. Für Einkommen darüber werden keine zusätzlichen SV-Beiträge fällig.

Quellen

ÖGK - Veränderliche Werte 2026

WKO - Aktuelle Werte Lohnverrechnung

Sozialversicherung - Aktuelle Werte