KFZ-Versicherung – ein Vergleich für Österreich 2024

Zu Absicherung von KFZ-Schäden ist eine Autoversicherung unumgänglich, doch welche Produktvariante ist die passende? Wir geben Ihnen wichtige Grundinformationen als Entscheidungshilfe zur Hand.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzliche Pflicht

Die Haftpflichtversicherung ist für jedes in Österreich zugelassene Auto gesetzlich vorgeschrieben, hinzu kommt auf Wunsch entweder eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht kommt für die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer auf, die Sie mit Ihrem Wagen verursachen. Ihre eigenen selbst verursachten Schäden sind damit aber nicht abgedeckt, sodass eine Zusatzversicherung nötig wird, wenn Sie auch in diesem Bereich eine Absicherung wünschen. Wer ein altes, nicht sehr teures Auto besitzt oder die Reparaturen an seinem eigenen Wagen finanziell komplett selbst übernehmen möchte, der kommt auch mit einer reinen Haftpflichtversicherung aus.

Die KFZ-Teilkasko-Versicherung für Elementar- und Parkschäden

Die KFZ-Teilkasko übernimmt die Schadensregulierung für Schäden, die außerhalb Ihres persönlichen Einflusses liegen. Hier geht es zum Beispiel um höhere Gewalt wie Tierkollisionen und Naturkatastrophen, aber auch um Diebstahl und Vandalismus. Was genau abgesichert ist, wird im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegt. Die sogenannte »Elementarkasko« ist in der Regel enthalten, die »Parkschadenkasko« steht als zusätzliche Option zur Wahl. Wir empfehlen den Abschluss einer KFZ-Teilkasko, wenn Ihr Wagen jünger als 5 bis 7 Jahre ist und Ihnen die Absicherung gegen die genannten Schäden reicht.

Die KFZ-Vollkasko als Absicherung gegen selbst verursachte Schäden

Benötigen Sie zusätzlich eine Absicherung gegen selbst verursachte Schäden an Ihrem eigenen Wagen? Vor allem bei Autos unter 5 Jahren bietet sich diese Option an, aber auch bei sehr hochwertigen Wagen älteren Datums und Oldtimern. Besonders empfehlenswert ist die Vollkaskoversicherung für Autos mit laufenden Krediten oder Leasingraten, denn in diesem Fall müssten Sie bei einem selbst verursachten Totalschaden Ihrem Leasing- oder Kreditgeber den nicht mehr nutzbaren Wagen abgelten und zusätzlich einen neuen Wagen finanzieren.

Zusätzliche Optionen bei der Vollkasko-Versicherung

  • Gap-Klausel:
    Bei geleasten Fahrzeugen lohnt sich eine zusätzliche Leasingrestwertversicherung, die dann einspringt, wenn ein Totalschaden am Auto eintritt. Die sogenannte GAP-Klausel tritt dann in Kraft, wenn Ihr Leasingwagen unterhalb des Leasingrestwerts liegt und Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche erstatten müssen. Die Versicherung schließt diese Lücke (= gap) für Sie.
  • Grobe Fahrlässigkeit:
    Einige Vollkaskoversicherungen decken sogar gegen einen Aufpreis Schäden ab, die aus grober Fahrlässigkeit des Fahrzeuglenkers entstehen. Wenn Sie zum Beispiel zu Winterbeginn den Reifenwechsel vergessen oder das Auto am Hang ohne Handbremse geparkt haben, können Sie mit einer Schadensbegleichung rechnen. Sollten Sie aber unter Drogeneinfluss einen Unfall herbeiführen, besteht weiterhin kein Versicherungsschutz.

Ergänzungen für Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung

Beide Kaskovarianten können durch Zusatzleistungen ergänzt werden, die den Versicherungsschutz erhöhen. Hierzu gehören folgende Angebote:

  • Die erhöhte Totalschadenleistung:
    Die Vollkasko-Versicherung ersetzt Ihnen bei einem selbst verursachten Unfall nicht den Neuwagenpreis, sondern den Zeitwert Ihres Autos. Auch die Teilkasko berücksichtigt bei einem Ihren Wagen betreffenden Totalschaden nur den aktuellen Wert des Kraftfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Mit einer Extra-Gebühr sichern Sie sich feststehende Prozentsätze, die die Versicherung im Schadensfall zahlt, zum Beispiel im ersten Jahr den vollen Neuwagenwert und im zweiten Jahr 80 oder 90 %. Bei Leasingwagen greift die optionale GAP-Klausel.
  • Absicherung persönlicher Gegenstände:
    Die Kaskoversicherung greift nicht, wenn persönliche Gegenstände aus dem Auto entwendet werden. Sie können sich aber zusätzlich gegen Einbruch versichern – beachten Sie dabei stets die für den Schadensfall vom Versicherer festgelegten Regeln: Elektronische Geräte gehören zum Beispiel beim Parken des Autos in das abgesperrte Handschuhfach oder in den gesicherten Kofferraum.
  • Versicherung für Kleingläser:
    Eine sinnvolle Ergänzung zu der in der Teilkasko enthaltenen Glasbruchversicherung für Autoscheiben, bietet die Absicherung der Kleingläser: Geht ein Blinker, ein Scheinwerfer, ein Hecklicht oder Spiegelglas zu Bruch, zahlt die Versicherung bei allen, die dieses Zusatzpaket gebucht haben.

Deckungsumfang für Versicherungsschäden beachten!

Achten Sie vor dem tatsächlichen Versicherungsabschluss auch auf wichtige Details, um sich eine Möglichkeit zum umfangreichen Kosten-Nutzen-Vergleich zu schaffen.

  1. Die Versicherungssumme
    Bis zu welcher Schadenshöhe haftet die jeweilige Autoversicherung? Die untere Grenze der KFZ-Haftpflichtversicherung liegt gesetzlich bei 7 Millionen Euro für vom Fahrer des Wagens verursachte Schäden. Im schlimmsten Fall können allerdings auch höhere Kosten entstehen, die der Versicherungsnehmer, wenn er möchte, bei Vertragsschließung absichern kann.
  2. Der Freischaden
    Ein selbst verursachter Schaden beeinflusst im Regelfall die Haftpflichtprämie, diese steigt bei Eintreten des Versicherungsfalles an. Dagegen können Sie sich absichern, indem Sie einen Freischaden wählen: Damit haben Sie die Möglichkeit, nach einem Schadensfall von erhöhter Prämienzahlung freigestellt zu werden, wahlweise gilt dies auch für einen Schaden pro Jahr oder sogar unbegrenzt. Das schlägt sich dann wiederum auf die Höhe Ihrer Versicherungsprämie nieder.
  3. Die KFZ-Insassenversicherung
    Die Haftpflichtversicherung des für einen Verkehrsunfall verantwortlichen Fahrers deckt auch Personenschäden ab, sie greift bei Verletzungen oder Todesfällen. Der Fahrer selbst ist über die eigene Haftpflicht nicht versichert, aber eventuell über eine bestehende eigene Lebensversicherung oder Unfallversicherung. Die Insassenunfall-Versicherung liefert eine Ergänzung hierzu: Sie springt auch dann ein, wenn der Fahrzeugführer durch einen selbst versursachten Unfall dauerhaft invalide bleibt oder stirbt. Zusätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Wahl, auch die weiteren Insassen gründlich abzusichern.
  4. Die KFZ-Rechtsschutzversicherung
    Aus einem Unfall folgen normalerweise rechtliche Streitigkeiten, die ebenfalls bezahlt werden müssen: Hier geht es um mögliche Schadensersatzansprüche, Strafverfahren und Verwaltungsvorgänge. Die KFZ-Rechtsschutzversicherung schließt an dieser Stelle die Versicherungslücke und erstattet Ihnen die nötigen Auslagen bis zur vereinbarten Höhe. Ein Baustein also, der zu einem vollumfänglichen finanziellen Schutz beiträgt.
  5. Die KFZ-Assistance
    Wer ein Assistance-Paket zu seiner KFZ-Versicherung hinzubucht, der erhält bei einer Panne oder einem Unfall zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel werden nötig gewordene Übernachtungen bezahlt, Rückreisekosten erstattet und Bergungskosten übernommen. Mitglieder eines einschlägigen Automobilclubs benötigen in der Regel keine solche Assistance, denn sie haben bereits einen Schutzbrief mit ähnlichen Leistungen inne.

Was ist der Selbstbehalt und wie hoch sollte er sein?

Der Selbstbehalt bezeichnet die Summe, die Sie im Schadensfall trotz greifender Versicherung selbst bezahlen müssen. Liegt die Schadenssumme darunter, muss die Versicherung gar keine Leistungen erbringen. Der Selbstbehalt wird auch als Schadenersatzbeitrag bezeichnet – je niedriger er liegt, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus.

Die Höhe des Selbstbehalts liegt im Regelfall bei 300 oder 400 Euro, einige Versicherungsnehmer entscheiden sich auch für 1.000 Euro oder mehr, um die Prämie deutlich zu senken. Wählen Sie eine Summe aus, die Sie im Schadensfall problemlos aus eigener Tasche begleichen können – ein hoher Selbstbehalt macht nämlich nur dann Sinn, wenn man ihn auch bezahlen kann. Der Selbstbehalt lässt sich in der Kaskoversicherung auch auf bestimmte Schäden eingrenzen, zum Beispiel nur für Vandalismus, Parkschäden oder einem Unfall. Wird dann Ihr Auto von einem Sturm beschädigt, müssen Sie den Eigenanteil begleichen. Auch prozentuale Selbstbehalte sind je nach Versicherung möglich.