Direkt online informieren – die private Krankenversicherung
Österreich ist ein Land der Seligen. Noch. Im internationalen Vergleich weist die Alpenrepublik im Bereich Krankenversicherung eine sehr hohe Qualität auf. Österreicherinnen und Österreicher sind diesbezüglich pflichtversichert, die entsprechenden Krankenkassen übernehmen einen Großteil der anfallenden Kosten.
Noch (2018) kann Österreich hier sozusagen ein erste Klasse Gütesiegel zugestanden werden, allerdings ist die Tendenz bezüglich der medizinischen Versorgung und der Absicherung in der Krankenversicherung fallend. Gut, dass es Alternativen und Zusatzprodukte gibt – allen voran die Krankenzusatzversicherung.
Das System Krankenversicherung – Die Pflichtversicherung
Die Krankenversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung. Das bedeutet im Klartext, dass faktisch jeder österreichische Staatsbürger und jeder in Österreich arbeitende Mensch krankenversichert ist. Neben den Erwerbstätigen, Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, sind auch deren Familienmitglieder mitversichert – für Kinder sind keine Versicherungsbeiträge zu begleichen. Auch Rentner und Arbeitslose erhalten einen Versicherungsschutz.
Nur in wenigen Ausnahmen ist keine Krankenversicherung gegeben, im Jahr 2013 belief sich diese Zahl auf ca. 100.000 Menschen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, etwa das Wegfallen der Versicherungspflicht bei zu geringen Einkommen (Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 € pro Monat im Jahr 2015), oder ausländische Staatsbürger ohne Beschäftigungsverhältnis. Diese Personen haben aber die Möglichkeit, eine private Versicherung abzuschließen.
Sozialversicherung und Krankenkassen
Auf Grund dieser Regelung, der Pflichtversicherung, können sich in Österreich arbeitende und lebende Menschen die Krankenkasse, beziehungsweise den Sozialversicherungsträger nicht aussuchen. Die Einteilung erfolgt nach beruflichen und regionalen Kriterien. Hauptverantwortlich ist hierfür der Dienstgeber, welcher seine Dienstnehmer entsprechend in der Sozialversicherung anmelden muss.
Folgende Krankenkassen sind in Österreich gegeben:
- Gebietskrankenkassen (GKK)
- Betriebskrankenkassen (z.B. Voestalpine, Austria Tabak, Eisenbahn und Bergbau…)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA – Selbstständige und Unternehmer)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Sozialversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Als erwerbstätige Person wird man einer dieser Sozialversicherungsanstalten zugewiesen, darin enthalten sind die jeweiligen Krankenkassen. Dorthin sind auch die Beiträge zu entrichten. SVA versicherte Personen müssen die Beiträge vollständige selbst begleichen (der Arbeitgeberanteil entfällt) und haben zudem einen Selbstbehalt von 20 % in der Krankenversicherung (für ambulante Behandlungen) zu abzuführen. Im Gegenzug dazu werden mehr Behandlungen angeboten.
Krankenzusatzversicherungen im Vergleich
Wie bereits erwähnt haben Österreicher mit sieben Versicherungsanbietern und hunderten Tarifen die Qual der Wahl. Die Frage, welcher Tarif ideal ist oder welche Krankenzusatzversicherung die „Beste“ ist, kann nicht pauschal beantwortet werden – sondern nur individuell. An dieser Stelle seien Online-Vergleichsportale empfohlen, die einen ersten Überblick über die diversen Angebote der österreichischen Versicherungsgesellschaften geben.
Eine pauschale Beantwortung nach der empfehlenswertesten Versicherung ist auch deshalb nicht möglich, weil die Höhe der Prämie von folgenden individuellen Faktoren bestimmt wird:
- Gewählter Leistungsumfang
- Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
Grundsätzlich gilt: Junge und gesunde Kunden müssen die niedrigste Prämie bezahlen. Ein gesunder 20-Jähriger findet eine private Sonderklasse-Versicherung mit Selbstbehalt bereits für etwa € 45,00 im Monat, während ein gesunder 40-Jähriger für denselben Schutz mit Selbstbehalt gleich € 75,00 im Monat bezahlt – macht im Jahr schnell mal 1.000 Euro.
Tipp: Ab einem bestimmten Alter sind Zusatzversicherungen kaum mehr leistbar. Wer früh einsteigt, erhält lebenlang deutlich günstigere Tarife. Ein Großteil der Neukunden ist unter 45 Jahre alt.
Qualitätssicherung – Zukünftige Herausforderungen
Grundsätzlich ist dem österreichischen Sozialwesen, vor allem im Bereich der Krankenversicherungen und medizinischen Versorgung weltweit „noch“ ein gutes Zeugnis auszustellen. Allerdings versäumt es die Politik Jahr für Jahr, diese Qualität auch für die Zukunft zu sichern. Die Gesellschaft altert kontinuierlich, bei gleichzeitig geringeren Beitrags- und Steuereinnahmen durch junge Menschen. Ohne entsprechende Änderungen und Anpassungen wird dieses System über kurz oder lang nicht mehr finanzierbar sein und gegen die Wand fahren.
Die österreichische Politik kennt dieses Problem schon sehr lange, schafft es aber nicht, adäquat entgegenzusteuern. Reformblockaden und offensichtlich mangelnde Empathie für nachfolgende Generationen verhindern seit Jahren entsprechende Reformen, die auch für unsere Kinder und Kindeskinder eine hochwertige Krankenversorgung sichern müssten.
Offensichtlich ist: Die mit dem steigenden Alter der österreichischen Gesellschaft einhergehenden, höheren Belastungen im Gesundheits- und Pensionswesen können in dieser Form, unter den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen, durch die Erwerbstätige Schicht nicht mehr lange finanziert werden. Es droht auch im Gesundheits- und Krankenversicherungswesen eine zwei Klassengesellschaft, die teilweise schon jetzt gegeben und greifbar ist.
Das System Krankenversicherung – Die Zusatzversicherung
Die etwas umfangreicheren Informationen zur Pflichtversicherung bzw. zum aktuellen Status Quo im Bereich des Gesundheitswesens sind notwendig, um letztendlich auch die steigende Bedeutung und Wichtigkeit von Zusatzversicherungen zu unterstreichen. Das aktuelle politische Versagen in diesem Bereich zieht weite Kreise, die zum Teil bereits jetzt sicht- und spürbar sind, zum Teil erst in einigen Jahren, vielleicht in ein bis zwei Jahrzehnten erst richtig zum Tragen kommen.
Allerdings: Wer in einem Sozialstaat lebt und davon profitiert, so auch von der Krankenversicherung und der dazugehörigen medizinischen Versorgung, der muss sich auch seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden Generationen bewusst sein! Eine augenscheinlich mögliche Zweiklassengesellschaft sowie das weitestgehende Ignorieren zukünftiger Probleme durch die Politik, ist schlichtweg nicht im Sinne eines Sozialstaates.
Die private, freiwillige Krankenzusatzversicherung
Neben der Pflichtversicherung haben Personen mit gemeldetem 1. Wohnsitz in Österreich auch die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen sind freiwillig und privat und stellen eine zusätzliche Absicherung, eine Ergänzung zur Pflichtversicherung dar. Bisher schlummerten diese allerdings eher einen langen Dornröschenschlaf, langsam aber sicher gewinnen private Zusatzversicherungen aber an Wert und Popularität.
Vereinfacht gesagt: Der politisch verursachte Reformstau sorgt für Unmut und Verunsicherung, gegen diese Verunsicherung versuchen sich nun immer mehr Bürger adäquat abzusichern. Dies betrifft vor allem die Bereiche Pensionsvorsorge und Krankenversicherung. Auch ohne Kenntnis exakter Abschlusszahlen kann gesagt werden, dass Zusatzversicherungen vor allem jüngere Generationen ansprechen. Speziell jene Personengruppen, die seit Anfang der 2000er Jahre berufstätig wurden, sehen sich verstärkt gezwungen, zusätzlich vorzusorgen. Dies betrifft wohl auch alle folgenden Generationen in einem unbestimmten und noch nicht vorhersehbaren Ausmaß.
Die Krankenzusatzversicherung ist somit eine Form der Vorsorge, die aktuell jene Leistungen langfristig erhalten und auch ergänzen soll, die für ältere Generationen nahezu ein Leben lang Standard waren.
Krankenzusatzversicherung – Versicherungsunternehmen in Österreich
Wer an einer Krankenzusatzversicherung interessiert ist, hat vergleichsweise wenig Auswahl in Österreich. Im Grunde genommen teilen sich diesen Markt acht große Versicherungsunternehmen untereinander auf, welche wie folgt lauten:
- Allianz Versicherung AG
- Donau Versicherung AG
- Generali Versicherung AG
- Merkur Versicherung AG
- MuKi Versicherung AG
- Uniqa Versicherung AG
- Wiener Städtische – Vienna Insurance Group
- Wüstenrot
Diese geringe Anzahl erzeugt auch einen wesentlich kleineren und zahmeren Konkurrenzkampf. Für Kunden ist dies ein Nachteil, da die Versicherungsunternehmen vergleichsweise hohe Beiträge verlangen können.
Die Gesundheitsprüfung
Dem Abschluss der privaten Zusatzversicherung geht eine Gesundheitsprüfung voraus. Dies ist bei allen Versicherungsunternehmen ein Muss. Zum Teil muss der Versicherungsnehmer in spe selbst über seine Vorerkrankungen Auskunft geben. Flunkern, um einen günstigeren Tarif zu erhalten, macht sich nicht bezahlt: Die Versicherung hat bei unvollständigen Angaben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Es lohnt sich – auch bei Vorerkrankungen – verschiedene Angebote einzuholen. Wie ein Test der österreichischen VKI im Jahr 2011 gezeigt hat, behandeln Versicherungsgesellschaften Vorerkrankungen sehr unterschiedlich. Während die einen potentielle Versicherungsnehmer ablehnen, erhalten diese bei anderen Gesellschaften durchaus ein Angebot.
Achtung: Unvollständige Angaben muss die Versicherungsgesellschaft erst im Schadensfall melden. Sie darf dann zurücktreten. Also unbedingt auf die Vollständigkeit achten und lieber zweimal nachfragen!
Optionen in der Krankenzusatzversicherung
Die freiwilligen Zusatzversicherungen sind grundsätzlich als Ergänzungen zu den entsprechenden Pflichtversicherungen zu verstehen. Dementsprechend sollten im Vorfeld Überlegungen angestellt werden, welche Schwachpunkte die eigene Pflichtversicherung enthält. Auch zukünftige Betrachtungen sind auf Grund der erwähnten, teils desolaten Gesundheitspolitik zu empfehlen – wer zusätzliche Versicherungen wünscht, sollte damit Schwachstellen ausgleichen und unter Umständen auch zukünftigen Problemfeldern entgegenwirken.
Wichtig: Häufig wird bei Vertragsabschluss eine Wartezeit sowie eine Mindestlaufzeit vereinbart. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die besondere Wartezeit (Schwangerschaft, bekannte Erkrankungen) kann länger ausfallen. In dieser Zeit besteht noch kein Versicherungsschutz – Ausnahme: Unfall, akute Infektionskrankheiten.
Verhandlungsgeschick und Versicherungsmakler
Da die Kosten für eine zusätzliche Versicherung sehr hoch sind, sollte man sich hierfür entsprechend viel Zeit nehmen. Natürlich müssen mehrere Angebote eingeholt werden und sei es nur, um besser vergleichen zu können. Versicherungsunternehmen lassen durchaus mit sich reden, bis zu einem gewissen Grad können auch Verbesserungen ausgehandelt werden – bezüglich Preis und Leistungen. Wer darauf verzichtet, muss mit höheren Kosten leben. Unter Umständen sollte auch ein Versicherungsmakler kontaktiert werden. Besteht beispielsweise Unklarheit darüber, wo die Schwachstellen der eigenen Krankenkasse liegen, ist eine Beratung zielführend. Ebenso, wenn es darum geht, eine ideale Ergänzung und Absicherung für die Zukunft zu erreichen. Natürlich sind damit weitere Kosten verbunden, ein optimierter Versicherungsabschluss wird aber auf lange Sicht diese Ausgaben mehrfach amortisieren und rechtfertigen.
Problemfelder – Wann werden Versicherungen abgelehnt?
Leider zieht der geringe Konkurrenzkampf in diesem Bereich in Österreich einen weiteren Nachteil nach sich: Die Versicherungsunternehmen haben kein Problem damit, Anträge auf Krankenzusatzversicherungen abzulehnen. Dies geschieht natürlich nicht willkürlich, aber trotzallem vergleichsweise häufiger als in einem stark umkämpften Versicherungsbereich.
Grundsätzlich ist der Traumkunde eines Versicherungsunternehmens jung, gesund und gut situiert. Warum? Ältere Menschen, mit Erkrankungen oder entsprechender Krankenakten verursachen höhere Kosten, was sich negativ für ein Versicherungsunternehmen auswirkt. Zudem besteht bei weniger verdienenden Personen eher die Gefahr eines Zahlungsausfalles. Diese Risiken werden naturgemäß soweit als möglich von Seiten der Versicherer minimiert und im Vorfeld geprüft.
Von daher ist der optimale Eintritt in eine Krankenzusatzversicherung in jungen Jahren, wenn möglich mit oder kurz vor Arbeitseintritt. Zudem gilt: Je gesünder, umso beliebter bei Versicherungsunternehmen. Ein entsprechend höheres Einkommen sorgt natürlich auch für Bonuspunkte. Schon hier zeigt sich, dass ein Zweiklassensystem in Österreich durchaus Realität ist, auch wenn es von der Politik, von der Ärztekammer und den Gesundheitsministern seit Jahren vehement abgestritten wird.
Aus diesem Grund ist von vornherein nicht klar, ob eine Zusatzversicherung überhaupt zustande kommen wird. Auch mit der Option einer Ablehnung müssen potentielle Versicherungsnehmer immer rechnen.
Wichtig: Trotz der Gefahr einer Ablehnung muss der Gesundheitsfragebogen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden! Wer hier trickst, falsche Angaben macht oder Angaben vorenthält, muss mit rechtlichen Konsequenten rechnen.
Die Kosten einer Krankenzusatzversicherung
Im Bereich der Kosten sind kaum zuverlässige Angaben möglich. Grundsätzlich verhindern die oben genannten Ausschlusskriterien (Alter, Gesundheit, Bonität) einen günstigen Tarif. Je jünger und je gesünder, umso günstiger der Tarif.
Darüber hinaus hat natürlich der Versicherungsgegenstand, die versicherte Leistung, einen enormen Einfluss auf die tatsächlichen Kosten. Grundsätzlich sind geringe Monatsprämien von einigen, wenigen Euro denkbar, allerdings mit sehr geringem Leistungsanspruch. Nach oben hin sind kaum Grenzen gesetzt, auch Monatsbeiträge von mehreren hundert Euro sind Realität. In jedem Fall muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die Kosten den Nutzen auch rechtfertigen können.
Achtung: Die Prämien werden auch jährlich angepasst, die Steigerungsraten betragen 4 % und mehr pro Jahr!
Kosten senken und sparen – Selbstbehalte, Prämienrückerstattung, Mitversicherung
Der Versicherungsnehmer hat durchaus die Möglichkeit, die eine oder andere Einsparungsmöglichkeit auszuhandeln. Allen voran sind hier Polizzen mit vereinbarten Krankenhausselbstbehalten zu erwähnen. Denkbar sind Einsparungen von 30 – 60 %. Dafür verzichtet man etwa auf die Sonderklasse und übernimmt bei kleineren Problemen einen gewissen Anteil der Kosten selbst.
Grundsätzlich sind auch sogenannte Prämienrückerstattungen möglich, diese sind allerdings alles andere als die Regel. Hier müssen vermutlich Kompromisse eingegangen werden, damit diese Option in die Versicherungspolizze mit aufgenommen wird. Wird diese vereinbart, erhalten Versicherungsnehmer einen Teil der bezahlten Versicherungsprämien dann zurück, wenn sie über einen vereinbarten Zeitraum hinweg die Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen mussten.
Eine weitere Gelegenheit, die Beiträge etwas niedriger zu halten, ist jene der Mitversicherung von Familienmitgliedern. Hier sind durchaus 5 – 10 % an Ersparnissen möglich im Vergleich zu Mehrfachverträgen.
Kündigung, Stilllegung, steuerliche Absetzbarkeit
Im Allgemeinen sind private Krankenzusatzversicherungen Versicherungen für ein gesamtes Leben. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, diese zu kündigen, kann dies nach verstreichen einer kündigungsfreien Zeit jährlich beendet werden. Bei Abschluss sollte daher geprüft werden, wie lange man sich fest an ein Versicherungsunternehmen bindet (durchaus 3 Jahre und mehr an Mindestlaufzeit). Die Kündigungsfristen sind einzuhalten, hier verhält es sich ähnlich wie bei Kfz Versicherungen (einmonatige Kündigungsfrist).
Sollten finanzielle Engpässe entstehen, welche die Zahlungen erschweren oder nahezu unmöglich machen, kann eine vorrübergehende Stilllegung erwirkt werden. Werden die Zahlungen wieder aufgenommen, steigt man in denselben Versicherungsvertrag wieder ein. Bei Kündigung und späterem Wiedereinstieg muss neu verhandelt werden, der neue Vertrag ist in der Regel, altersbedingt, teurer.
Die jährlichen Prämienzahlungen können steuerlich abgesetzt werden. Diese fallen in den Bereich Sonderausgaben und sollten in keinem Steuerausgleich, in keinem Jahresausgleich, fehlen. Die Versicherungssteuer, welche erhoben wird, beträgt im Übrigen 1 %.
Private Krankenversicherung – Die Tarife
Für Versicherungsnehmer sind natürlich in erster Linie die Leistungen eines Versicherungstarifes entscheidend – sind diese sinnvoll, kann über den Abschluss und den Preis verhandelt werden. Die Versicherungsunternehmen bieten eine Reihe von unterschiedlichen Tarifen an, mit verschiedenen Schwerpunkten und Leistungspaketen. Es folgen Informationen zu diesen Tarifen:
- Krankenhauskosten – Sonderklasse
- Privatarztkosten – Alternativmedizin
- Ambulante Heilbehandlung
- Tagegeldversicherung – Krankengeldversicherung
- Zahnbehandlung – Zahnzusatzversicherung
- Auslandsreiseversicherung
Krankenhauskosten – Sonderklasse
Dieser Tarif bietet Versicherungsschutz für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Unfall, Krankheit und Entbindung. Dabei ist eine Unterbringung in der Sonderklasse gedeckt (Ein- oder Zweibettzimmer) sowie eine freie Arzt- und Krankenhauswahl enthalten. Zusätzlich dazu werden meist auch die Begleitkosten für Kinder bis zu zwölf Jahren übernommen, ebenso wie der Krankenhaustransport. Alternativ zur Sonderklasse kann auch eine Tagegeldentschädigung vereinbart werden, gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Sonderklasse im Krankenhaus, oder eine Sonderklasse nur nach Unfall (günstigere Option).
Privatarztkosten – Alternativmedizin
Diese private Versicherung übernimmt die Privatarztkosten und deckt zusätzlich vereinbarte, alternative Heilmedizin und Heilmethoden ab. Beides wird von der Pflichtversicherung nicht übernommen. Mit diesem Versicherungstarif lassen sich lange Wartezeiten vermeiden, als Privatpatient nimmt man die Dienste eines Privatarztes in Anspruch.
Ambulante Heilbehandlungen
In diesem Tarif werden die Kosten für ärztliche Behandlungen und ambulante Heilbehandlungen versichert. Dazu zählen auch die Kosten für verschriebene Medikamente, besondere Heilbehandlungen wie Physiotherapien, sowie Heilbehelfe, etwa für Brillen.
Taggeldversicherung – Krankengeldversicherung
Mit dieser Option können sich vor allem Unternehmer und Selbstständige gegen Verdienstausfälle im Krankheitsfall versichern. Je nach Vereinbarung erhalten versicherte Personen hier für einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus ein Taggeld als Entschädigung. Gleiches gilt bei vereinbarter Krankengeldversicherung – bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung werden Entschädigungen fällig. Allerdings wird hier auch meist eine Karenzfrist vereinbart, erst ab dem Tag nach der Karenzfrist greift die Krankengeldversicherung.
Zahnbehandlung und Auslandskrankenversicherung
Eher selten wahrgenommen werden die Tarife Zahnbehandlung und Auslandskrankenversicherung. Die Zahnzusatzversicherung ist in Österreich sehr teuer und lohnt sich kaum. Ähnlich verhält es sich für die Auslandskrankenversicherung; diese ist zwar günstig, aber häufig schon in anderen Versicherungsprodukten enthalten. Für Vielreisende aber eine durchaus attraktive Option.
Tipps: Darauf sollten Sie beim Abschluss der Zusatzversicherung achten
Auch wenn ein pauschaler Vergleich der unterschiedlichen Krankenzusatz-Versicherungen nur schwer möglich ist, gibt es doch einige Grundsätze, die bei der Wahl der Versicherung zu beachten sind.
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wie oben erwähnt, müssen Versicherungsantrag und Gesundheitsantrag korrekt ausgefüllt sein, um im Schadensfall eine Leistung zu erhalten. - Wartezeiten
Um auszuschließen, dass Versicherungen erst im Bedarfsfall abgeschlossen werden, greift die Sonderklasse-Versicherung erst nach einer bestimmten Wartezeit. Bei der Einzelkrankenversicherung sind in Österreich Wartezeiten von etwa drei Monaten üblich, bei Gruppenversicherung dauert die Wartezeit einen Monat. Bei besonderen Vorerkrankungen und bei einer Versicherung, die Leistungen bei Schwangerschaft abdeckt, dauern die Wartezeiten länger bzw. neun Monate. Achten Sie darauf, dass im Vertrag festgelegt ist, wann die Wartezeit entfällt. Sie sollte bei Unfällen, Infektionskrankheiten und erst nach Vertragsabschluss zu erkennenden Krankheiten entfallen.
- Kündigung
Die Krankenversicherung in Österreich wird auf Lebenszeit geschlossen und darf in der Regel nur vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Der Vertrag kann nur durch den Tod des Versicherten und der Kündigung durch den Versicherungsnehmer aufgelöst werden. Die Versicherungsgesellschaft darf nur aus bedeutenden Gründen, etwa Prämienverzug oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kündigen. - Stilllegung der Versicherung
Im Vertrag sollte die Möglichkeit enthalten sein, die Versicherung stillzulegen. Kann der Versicherungsnehmer zeitweise die Prämie nicht bezahlen, wird der Vertrag ruhiggestellt. Später kann der Kunde wieder in den „alten“ Versicherungsvertrag einsteigen. Dies ist deshalb wichtig, weil sich bei der Krankenversicherung der Wechsel nicht lohnt, da die Prämie umso höher ist, je älter der Kunde ist. - Das leidige Kleingedruckte
Versichern beruhigt, heißt es im Werbespot. Ja, aber nur, wenn man weiß, welche Leistungen die Versicherung tatsächlich abdeckt. Wie bei allen Verträgen steckt der Teufel im Detail, auch bei der Krankenzusatzversicherung. Kämpfen Sie sich durch das Kleingedruckte und fragen Sie nach, sollten Sie bestimmte Klauseln nicht verstehen.
Tipps für eine günstige Krankenzusatzversicherungs-Prämie
- Selbstbehalt nutzen
Gerade für jüngere und gesunde Versicherungsnehmer lohnt es sich, den Selbstbehalt zu nutzen. Dieser liegt meist zwischen € 800,00 und € 1.000,00. Je nach Versicherungsgesellschaft können damit zwischen 30 und 50 % des Tarifs eingespart werden. - Familienversicherung oder Gruppenversicherung über Arbeitgeber abschließen
Wer sich gemeinsam versichert, kommt günstiger weg. Statt Einzelverträge abzuschließen, können sich die Familienmitglieder gemeinsam versichern. Auch die Gruppenversicherungen über den Arbeitgeber sind eine wirtschaftliche Lösung. Zudem übernimmt der Arbeitgeber oft einen Teil der Prämie.
Quellen:
https://www.konsument.at/geld-recht/private-krankenversicherung
https://diepresse.com/home/meingeld/627299/Krankenversicherung_Privat-oder-doch-lieber-Staat