Die „Home Office Pauschale“ ist eine steuerliche Erleichterung für Arbeitnehmer in Österreich, die ab dem Jahr 2022 für die Zeit im Home-Office geltend gemacht werden kann. Hierbei wird ein Pauschalbetrag von bis zu 300 Euro jährlich beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt. Abhängig ist die Höhe der Pauschale von der Anzahl der Tage, die im Home Office verbracht wurden. Bis von 2022 bis 2023 können auch Schreibtische oder Bürostühle mit bis zu 600 Euro (300/Jahr) berücksichtigt werden!
Hinweis: Für das Jahr 2021 kann die Home Office Pauschale rückwirkend steuerlich berücksichtigt werden.
Die Pauschale soll Kosten abdecken, die beim Arbeiten Zuhause im Arbeitszimmer entstanden sind, wie Miete, Strom, Heizung oder digitale Arbeitsmittel. Die Reduzierung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage um bis zu 300 Euro jährlich soll diese Kosten teilweise kompensieren.
Berechnung der Pauschale
Die Berechnung ist denkbar einfach! Für jeden im Home-Office verbrachten Arbeitstag werden 3 Euro als Werbungskosten anerkannt, bis zu einem Maximum von 100 Tagen pro Kalenderjahr, was einen Höchstbetrag von 300 Euro pro Jahr ergibt.
Wichtig! Selbstständige können von einer Arbeitsplatzpauschale profitieren, die ab 2023 für das Jahr 2022 bis zu 1.200 Euro beträgt.
Antrag auf Home Office Pauschale
Der Jahreslohnzettel dient als Grundlage für die Ermittlung der Pauschale, auf dem die Anzahl der Home-Office-Tage und eventuelle steuerfreie Kostenersätze vermerkt sind. Ein separater Antrag ist nicht notwendig, da diese Daten vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt gemeldet werden.
Möbel und Arbeitsmittel
Für ergonomisch geeignete Möbel, wie Schreibtische und Drehstühle, können bis zu 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wobei der Jahresbetrag auf 300 Euro begrenzt ist. Diese Regelung ist bis 2023 befristet.