Klimabonus 2024 in Österreich – Auszahlung und Anspruch

Das Klimaministerium hat mitgeteilt, das die erste Charge des Klimabonus erfolgreich ausbezahlt wurde. Sie haben noch keine Zahlung bekommen? Das könnte an folgenden Gründen liegen:

  • Sie sind innerhalb des Landes umgezogen. Die Bestimmung Ihrer Hauptwohnsitzregion erfolgt am Jahresende, basierend darauf, wo Sie am längsten gelebt haben.
  • Nach Ihrer Übersiedlung nach Österreich im ersten Halbjahr erfüllen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Anforderung von 183 Tagen Hauptwohnsitz für den Klimabonus, was bei der ersten Überprüfung am 2. Juli 2023 relevant ist.
  • Ihr Kind, geboren im ersten Halbjahr, hat ebenfalls die erforderlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der ersten Datenabfrage nicht erfüllt.
  • Bei einem Wechsel des Empfängers der Familienbeihilfe wird der Klimabonus an jene Person ausgezahlt, die im Jahr 2023 mindestens sechs Monate lang die Beihilfe erhalten hat. Erfüllt niemand diese Bedingung am 2. Juli 2023, erfolgt die Auszahlung im Frühjahr 2024.
  • Hat die Auszahlung der Familienbeihilfe erst im ersten Halbjahr begonnen, konnte bis Juli keine berechtigte Person für den sechsmonatigen Bezug identifiziert werden. Der Klimabonus für das Kind wird daher in der zweiten Auszahlungsrunde überwiesen.
  • Personen, die im ersten Halbjahr in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme waren, erhalten keinen Klimabonus, wenn sie mehr als 183 Tage in Haft waren. Die Überprüfung und Feststellung des Anspruchs erfolgt Ende 2023.


Bei Fragen zum Klimabonus wenden sie sich bitte direkt an die 0800 8000 80 (Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr)


Der Klimabonus in Österreich ist eine direkte Reaktion auf die Einführung der CO2-Steuer, auch bekannt als CO2-Bepreisung. Diese Maßnahme dient als finanzielle Unterstützung für Bürger, um die zusätzlichen Kosten, die durch die CO2-Steuer entstehen, auszugleichen. Im Jahr 2023 beträgt die maximale Höhe des Klimabonus pro Person 220 Euro, während der Mindestbetrag bei 110 Euro liegt. Diese Summe variiert je nach Wohnort der Person. Für Kinder ist der Klimabonus auf 50 Prozent des Betrages, der für Erwachsene vorgesehen ist, festgelegt.

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Höhe des Klimabonus 2023

Im Jahr 2023 variiert die Höhe des Klimabonus je nach Wohnort. Der Basisbetrag beträgt 110 Euro, mit zusätzlichen regionalen Anpassungen zwischen 40 und 110 Euro. Dies ergibt je nach Wohnkategorie einen Gesamtbetrag zwischen 110 und 220 Euro.

Es hängt also davon ab, in welcher Gegend Österreichs sie wohnen. Menschen am Land bekommen mehr, als Stadtbewohner, die mehr auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können.

KategorieDefinitionHöhe 2023
Kat. 1Ballungszentren mit sehr guter Anbindung an den öffentliche Verkehr110 Euro
Kat.2Städte mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel150 Euro
Kat. 3Städtisches und Regionales Umland 185 Euro
Kat. 4Ländliche Gemeinden 220 Euro

Klimabonusrechner

Die Berechnung des Klimabonus kann man nur auf der Webseite des Bundesministeriums dürchführen. Diese ist aber sehr einfach, es genügt die eigene Postleitzahl, und sofort sehen sie, in welche Kategorie ihr Wohnort fällt.

Hier das Beispiel Leibnitz (Plz. 8430), eine Bezrikshauptstadt in der Steiermark mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Damit wird die Stadt im Süden Österreich der Kategorie 3 zugerechnet, als Einwohner erhalten sie einen Klimabonus in der Höhe von 185 Euro.

Wie erhalte ich den Klimabonus?

Es gibt zwei Wege, an das Geld zu kommen. Der erste und einfachere Weg ist direkt über Finanz Online. Dort muss die richtige Kontoverbindung hinterlegt sein, dann wird der Klimabonus auf ihr Konto überwiesen.

Wenn sie keine Kontonummer hinterlegt haben, bekommen sie das Geld in Form von Sodexo Gutscheinen per RSA-Brief mit der Post. Der Brief kann nur persönlich übergeben oder mit einem Lichtbildausweis bei der Post abgeholt werden. Sollten sie einen andere Person beauftragen wollen, die Gutscheine für sie entgegenzunehmen, benötigen sie eine unterschriebene Vollmacht.
>> Vollmachts-Formular: https://www.klimabonus.gv.at/assets/pdf/klimabonus-vollmacht-2023.pdf

Wichtig zu Wissen!

  • Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung erhalten den Klimabonus in voller Höhe. (öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar)
  • Anspruch bei Hauptwohnsitz in Österreich
  • Auszahlung muss nicht beantragt werden – Geld wird automatisch angewiesen!
  • Kinder bis 18 Jahren erhalten 50%

2022 – 250 Euro Klimabonus für jeden!

Für das Jahr 2022 wurde ein spezielles Arrangement getroffen. In diesem Jahr erhielten alle Personen über 18 Jahre einen Klimabonus von 250 Euro, zusätzlich zu einem Teuerungsausgleich in gleicher Höhe. Dies stellt eine deutliche Erhöhung im Vergleich zur ursprünglichen Regelung dar. Ab 2023 kehrt die Regelung zu ihrem ursprünglichen Format zurück, wobei der Betrag um 10 Prozent erhöht wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Klimabonus eine zentrale Rolle in der österreichischen Umweltpolitik spielt. Er soll nicht nur die finanzielle Belastung durch die CO2-Steuer mildern, sondern auch ein Bewusstsein für die Bedeutung des Klimaschutzes schaffen. Durch die direkte finanzielle Unterstützung werden Haushalte motiviert, umweltfreundlichere Entscheidungen zu treffen, etwa in Bezug auf Mobilität oder Energieverbrauch.