Kinderbetreuungsgeld 2024 in Österreich

Finanzielle Unterstützung für Eltern durch das Kinderbetreuungsgeld

Die Geburt eines Kindes stellt den Beginn eines neuen Lebensabschnitts dar, mit dem viele Veränderungen verbunden sind. Dabei können die jungen Eltern aber auch mit einer gewissen finanziellen Unterstützung durch den Staat rechnen. Ein Bestandteil dieser Unterstützung, der vor allem in den ersten Monaten nach der Geburt zum Tragen kommt, ist das Kinderbetreuungsgeld. Hintergrund dieses Angebots, welches es in Österreich in dieser Form seit dem 1. März 2017 gibt, ist das Ziel, den Einkommensverlust zu kompensieren, der mit den Betreuungspflichten der Eltern verbunden ist. Wer sich um ein Kind kümmert, kann nicht gleichzeitig arbeiten und Geld verdienen. Das Kinderbetreuungsgeld kann recht einfach beantragt werden. Dabei sollten die Eltern aber ein paar Dinge beachten. Welche das sind, das zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Wer hat überhaupt Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld?

Bevor Sie sich an die Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes machen, sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben bzw. dafür sorgen, dass die Bedingungen auch erfüllt werden. Denn im Rahmen der Beantragung und auch während des Bezugs werden diese Voraussetzungen genau geprüft. Zunächst wird das Kinderbetreuungsgeld nur dann gezahlt, wenn das Kind auch im eigenen Haushalt aufwächst und betreut wird. Sollten die Eltern getrennt leben, muss für denjenigen, der das Kinderbetreuungsgeld beantragt, eine sogenannte Obsorgeberechtigung nachgewiesen werden.
Weiterhin setzt die zuständige Behörde für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes voraus, dass der ständige Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Die österreichische Staatbürgerschaft ist dagegen keine notwendige Voraussetzung.

Stattdessen wird eingefordert, dass eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen für das Kind absolviert werden. Maßgeblich dafür ist das Untersuchungsprogramm, welches im Rahmen des Mutter Kind Passes vorgeschrieben ist. Ziel und Zweck des Kinderbetreuungsgeldes ist vor allem, dass sich ein Elternteil der Betreuung des Nachwuchses widmen kann. Das ist mit einer umfassenden beruflichen Tätigkeit nur bedingt vereinbar. Trotzdem darf auch während des Bezuges vom Kinderbetreuungsgeld etwas dazu verdient werden. Allerdings ist dabei eine Grenze zu beachten, die nicht überschritten werden darf. Wie hoch diese Grenze konkret liegt, hängt vom zuletzt erzielten Gehalt ab. Maximal darf der Zuverdienst bei 60 Prozent des zuletzt bezogenen Einkommens (Netto) vor der Geburt liegen. Darüber hinaus kann das Kinderbetreuungsgeld nur dann bezogen werden, wenn bereits Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Die Chancen auf das Kinderbetreuungsgeld sind also durchaus hoch, so gut wie alle in Österreich lebenden Eltern erhalten diese Unterstützung. Für die Berechnung der Höhe und die Auszahlung gibt es allerdings unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten.

Zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sind möglich

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes am zuletzt erzielten Einkommen des jeweiligen Elternteiles. Doch auch, wer vor der Geburt des Kindes kein Geld verdient hat, hat Anspruch auf diese staatliche Leistung. Allerdings kommt dann eine andere Variante zum Tragen. Im Prinzip gibt es diese beiden Varianten:

Variante 1: Kinderbetreuungsgeld-Konto
Variante 2: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Wer in den Jahren vor der Geburt des Kindes kein Einkommen oder auch andere Einkünfte hatte bzw. nur ein sehr geringes Einkommen bezogen hat, für den kommt ausschließlich die Variante 1 in Betracht. Dabei steht ein fester Betrag für die Auszahlung auf einem virtuellen Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung. Der Antragsteller kann sich entscheiden, wie lange der Bezug dauern kann, wobei eine Dauer zwischen 365 Tage bis 851 Tagen flexibel gewählt werden kann. Die Auszahlungen unterscheiden sich in der gesamten Summe jedoch nicht. Daneben wird bei der Auszahlung berücksichtigt, ob sich nur ein Elternteil oder aber beide Eltern an der Betreuung beteiligen und dafür eine berufliche Auszeit nehmen. Nehmen nämlich Mutter und Vater das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, erhöht sich die mögliche Bezugsdauer auf eine Dauer zwischen 456 Tagen und 1.063 Tage. Jedoch ist ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld beider Eltern nicht vorgesehen.

Dagegen richtet sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes bei der zweiten Variante alleine nach dem vor der Geburt bezogenen Einkommen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens sechs Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld liegt bei genau einem Jahr, wenn ein Elternteil die Leistung allein beantragt. Beteiligen sich dagegen beide Eltern an der Betreuung des Kleinkindes, ist auch eine Ausweitung der Leistung auf einen Zeitraum von insgesamt 14 Monaten möglich. Im Prinzip besteht die Möglichkeit, sich zwischen den beiden Varianten zu entscheiden, nur für Eltern, die vor der Geburt ein entsprechendes Einkommen bezogen haben. Der Vorteil der Variante 1 liegt darin, dass ein etwas geringerer Aufwand bei der Beantragung notwendig ist. Ab einer gewissen Einkommenshöhe im Bereich ab ca. 1.200 Euro je Monat wird allerdings Geld verschenkt, wenn man sich für die erste Variante entscheidet. Mit welcher Höhe beim Kinderbetreuungsgeld gerechnet werden kann, ist im folgenden Abschnitt zusammengefasst.

Mit dieser Höhe können die Eltern beim Kinderbetreuungsgeld rechnen

Wer sich beim Kinderbetreuungsgeld für die einkommensabhängige Variante entscheidet, muss genau nachweisen, wie hoch sein Einkommen vor der Geburt war. Als grobe Orientierung kann in etwa eine Höhe von 80 Prozent des zuletzt bezogenen Netto Einkommens veranschlagt werden. Nach oben ist der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes allerdings gedeckelt und zwar bei einem Tagessatz von 66 Euro. Dies entspricht einer monatlichen Auszahlung von rund 2020 Euro. Während Bezieher höherer Einkommen nicht mehr 80 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt bekommen, ist das Kinderbetreuungsgeld auch nach unten hin „gedeckelt“. Mindestens werden nach der aktuellen Regelung monatlich 1.050 Euro ausgezahlt. Das entspricht einem Tagessatz von 33,66 Euro.

Welche Variante tatsächlich günstiger ist, kann erst nach der konkreten Beantragung beurteilt werden, da verschiedene Faktoren in die Berechnung einbezogen werden. Um vorher zu ermitteln, mit welcher Höhe des Kinderbetreuungsgeldes man in etwa rechnen kann und welche Variante bevorzugt werden sollte, kann der Rechner auf Finfo genutzt werden.

Fazit – Kinderbetreuungsgeld sichert die Betreuung der Kinder finanziell ab

Wer ein Kind bekommt, der muss sich gerade in den ersten Monaten und Jahren intensiv um die Betreuung kümmern. An eine volle Erwerbstätigkeit ist daher für mindestens ein Elternteil nicht zu denken. Um die damit einhergehenden finanziellen Einbußen aufzufangen, wurde in Österreich vor einigen Jahren das Kinderbetreuungsgeld eingeführt. Dabei können sich die Eltern zwischen verschiedenen Varianten entscheiden. Insbesondere für Geringverdiener kommt die Variante des Kinderbetreuungsgeld-Kontos in Frage, bei der eine pauschale Höhe ausgezahlt wird. Ab einem Netto Einkommen von etwa 1.200 Euro sollte auch die einkommensabhängige Variante geprüft werden. Maximal ist dabei ein Kinderbetreuungsgeld von täglich 66,33 möglich, was einer monatlichen Zahlung von knapp über 2.000 Euro entspricht. Die Auszahlung ist dabei auch an einige Vorgaben und Bedingungen geknüpft, wie der regelmäßige Besuch von ärztlichen Vorsorgeterminen sowie ein dauerhafter Lebensmittelpunkt in Österreich.