| Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Zwei Modelle | KBG-Konto (pauschal) oder einkommensabhängig |
| KBG-Konto Gesamtsumme | 15.016 € (ein Elternteil) / 18.760 € (beide) |
| KBG-Konto Tagessatz | 17,65 € bis 41,14 € je nach Bezugsdauer |
| Einkommensabhängig max. | 80,12 € täglich (ca. 2.400 € monatlich) |
| Zuverdienstgrenzen 2026 | 18.000 € (KBG-Konto) / 8.600 € (ea KBG) |
| Partnerschaftsbonus | 1.000 € (je 500 € pro Elternteil) |
Finanzielle Unterstützung für Eltern durch das Kinderbetreuungsgeld
Die Geburt eines Kindes stellt den Beginn eines neuen Lebensabschnitts dar. Damit Eltern sich in den ersten Monaten und Jahren intensiv um die Betreuung ihres Nachwuchses kümmern können, gibt es in Österreich das Kinderbetreuungsgeld (KBG). Diese staatliche Leistung soll den Einkommensverlust kompensieren, der mit der Betreuung des Kindes verbunden ist. Das aktuelle System gilt seit 1. März 2017 und wurde seither mehrfach angepasst.
Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und identische Hauptwohnsitzmeldung
- Lebensmittelpunkt in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich)
- Durchführung der vorgeschriebenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (vormals Mutter-Kind-Pass)
Wichtig: Bei getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil die Familienbeihilfe beziehen und das Kind muss bei ihm hauptwohnsitzgemeldet sein.
Die zwei Modelle des Kinderbetreuungsgeldes
Eltern können zwischen zwei Systemen wählen. Diese Entscheidung ist bindend für beide Elternteile - ein Wechsel zwischen den Systemen ist nur binnen 14 Tagen nach erstmaliger Antragstellung möglich.
Modell 1: Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem)
Das KBG-Konto steht allen Eltern offen - unabhängig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Das Prinzip: Je kürzer die Bezugsdauer, desto höher der Tagessatz.
Gesamtsumme:
- 15.016 €, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht
- 18.760 €, wenn sich beide Elternteile den Bezug aufteilen
Bezugsdauer:
- Ein Elternteil: 365 bis 851 Tage ab Geburt
- Beide Elternteile: 456 bis 1.063 Tage ab Geburt
Tagessätze 2025/2026:
| Bezugsdauer | Tagessatz | Ca. monatlich |
|---|---|---|
| 365 Tage (kürzeste) | 41,14 € | ca. 1.235 € |
| 456 Tage | 41,14 € | ca. 1.235 € |
| 730 Tage | ca. 20,57 € | ca. 617 € |
| 851 Tage (längste) | 17,65 € | ca. 530 € |
20 % der Gesamtanspruchsdauer sind dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. Nimmt nur ein Elternteil KBG in Anspruch, verfallen diese Tage.
Modell 2: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige KBG ist für Eltern mit höherem Einkommen gedacht, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen. Es dient als Einkommensersatz.
Voraussetzung: In den 182 Kalendertagen vor Beginn des Mutterschutzes (oder vor der Geburt) muss durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt worden sein.
Höhe:
- 80 % der Letzteinkünfte (berechnet auf Basis des Wochengeldes oder des Einkommensteuerbescheides)
- Maximum: 80,12 € täglich (ca. 2.400 € monatlich) - Stand 2025/2026
- Minimum (Sonderleistung I): 41,14 € täglich - für Personen, die das Erwerbstätigkeitserfordernis nicht erfüllen
Bezugsdauer:
- Ein Elternteil: 365 Tage ab Geburt
- Beide Elternteile: bis zu 426 Tage ab Geburt (61 Tage sind dem zweiten Elternteil vorbehalten)
Wichtig: Der Höchstsatz wird seit 2023 jährlich automatisch an die Inflation angepasst (valorisiert).
Zuverdienstgrenzen 2025/2026
Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld darf ein Zuverdienst erzielt werden, allerdings sind dabei Grenzen zu beachten:
KBG-Konto:
- Allgemeiner Grenzbetrag: 18.000 € pro Kalenderjahr
- Individueller Grenzbetrag: 60 % der Letzteinkünfte (wenn höher als 18.000 €)
Einkommensabhängiges KBG:
- Grenzbetrag: 8.600 € pro Kalenderjahr (ab 2025)
- Außerdem ist während des Bezugs kein Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder ähnlichen Leistungen erlaubt
Nicht zum Zuverdienst zählen: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Pflegegeld, Alimente, Abfertigungen, 13./14. Monatsgehalt, Stipendien nach dem Studienförderungsgesetz.
Partnerschaftsbonus
Teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung annähernd gleich auf, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus von insgesamt 1.000 € (500 € pro Elternteil).
Voraussetzungen:
- Aufteilung der Bezugsdauer im Verhältnis 40:60 bis 50:50
- Jeder Elternteil muss mindestens 124 Tage KBG bezogen haben
- Antrag spätestens 124 Tage nach der letzten KBG-Auszahlung
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich eine Beihilfe zum pauschalen KBG in Höhe von 6,06 € täglich (maximal für 365 Tage).
Anspruchsberechtigt sind:
- Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von max. 8.600 €
- Eltern in Partnerschaft: Beziehender Elternteil max. 8.600 €, Partner max. 18.000 € Jahreseinkommen
Bei Bezug von einkommensabhängigem KBG besteht kein Anspruch auf diese Beihilfe.
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Der volle Anspruch auf KBG setzt voraus, dass die vorgeschriebenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (vormals Mutter-Kind-Pass) rechtzeitig durchgeführt und nachgewiesen werden:
- 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft
- Untersuchung in der ersten Lebenswoche des Kindes
- 2. bis 5. Untersuchung des Kindes bis zum 14. Lebensmonat
- Nachweis bis spätestens zum 18. Lebensmonat des Kindes
Achtung: Werden die Untersuchungen nicht rechtzeitig nachgewiesen, wird das KBG um 1.300 € pro Elternteil gekürzt!
Wechsel zwischen den Elternteilen
Die Eltern können sich beim KBG-Bezug bis zu zweimal abwechseln (maximal 3 Bezugsblöcke). Jeder Block muss mindestens 61 Tage durchgehend dauern. Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile ist nur beim erstmaligen Wechsel für höchstens 31 Tage möglich.
Familienzeitbonus für Väter
Väter, die direkt nach der Geburt des Kindes eine berufliche Auszeit nehmen (Familienzeit), können einen Familienzeitbonus beantragen. Dieser beträgt 23,91 € pro Tag für maximal 31 Tage innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt.
Fazit
Das Kinderbetreuungsgeld bietet Eltern in Österreich eine flexible finanzielle Unterstützung in den ersten Lebensjahren ihres Kindes. Mit dem KBG-Konto können Eltern die Bezugsdauer individuell gestalten, während das einkommensabhängige Modell höher verdienenden Eltern einen echten Einkommensersatz bietet. Durch den Partnerschaftsbonus wird eine gleichmäßige Aufteilung der Betreuung zwischen beiden Elternteilen gefördert.
Wichtig ist, sich vor der Entscheidung gut zu informieren und gegebenenfalls den Online-Rechner des Bundeskanzleramts zu nutzen, um die optimale Variante zu ermitteln.