Steuern

Kilometergeld 2026 in Österreich - Rechner und amtliche Sätze

Berechnen Sie das Kilometergeld für Ihre Dienstfahrt - mit Mitbeförderung, Jahresobergrenzen und wahlweise nach den Sätzen von 2024, dem ersten Halbjahr 2025 oder heute.

Aktualisiert am 10. August 2026·Redaktion finfo.at
Ihre Fahrt
km
Je Person 0,15 €/km, nur bei dienstlich notwendiger Mitbeförderung im PKW.
Für Nachverrechnungen und die Veranlagung früherer Jahre.
Berechnung erfolgt lokal im Browser, ohne Datenübermittlung
Ihr Kilometergeld
Abrechenbar
Richtwert, keine verbindliche Auskunft
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024). Steuerfrei ist das Kilometergeld nur bei nachgewiesener Dienstreise; die Kilometer sind durch ein Fahrtenbuch zu belegen.

0,50 Euro pro Kilometer mit dem Auto, 0,25 Euro mit Motorrad oder Fahrrad, 0,38 Euro zu Fuß: Das amtliche Kilometergeld deckt jede Dienstfahrt ab, unabhängig vom Verkehrsmittel. Steuerfrei bleibt es aber nur, wenn vier Bedingungen zusammenkommen - und eine davon vergessen viele.

Wer die Sätze voll ausschöpft, kommt auf bis zu 15.000 Euro im Jahr, die der Arbeitgeber ohne Lohnsteuer und ohne Sozialversicherung auszahlen darf.

VerkehrsmittelSatz seit 1.7.2025Obergrenze pro Jahrmaximal steuerfrei
PKW und Kombi0,50 €30.000 km15.000 €
Motorrad und Motorfahrrad0,25 €30.000 km7.500 €
Fahrrad und E-Bike0,25 €3.000 km750 €
zu Fuß (ab mehr als 1 km)0,38 €--
je mitbeförderter Person0,15 €--

Rechtsgrundlage ist seit 1.1.2025 die eigene Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024). Sie gilt für den öffentlichen Dienst ebenso wie für die Privatwirtschaft und für Selbständige.

Zwei Änderungen 2025, die oft verwechselt werden: Mit 1.1.2025 wurden die Sätze vereinheitlicht - PKW stieg von 0,42 auf 0,50 Euro, Motorrad und Fahrrad auf einheitlich 0,50 Euro, die Mitbeförderung von 0,05 auf 0,15 Euro. Gleichzeitig verdoppelte sich die Fahrrad-Obergrenze von 1.500 auf 3.000 Kilometer, und Fußwege zählen seither ab einem statt ab zwei Kilometern. Erst mit 1.7.2025 wurde der Satz für Motorrad und Fahrrad wieder auf 0,25 Euro halbiert. Die höhere Fahrrad-Obergrenze blieb dabei bestehen.

In diesen Fällen können Sie sich Kilometergeld vom Arbeitgeber zurückholen

Kilometergeld vom Arbeitgeber steht Ihnen im Prinzip immer dann zu, wenn Sie im Auftrag Ihres Unternehmens unterwegs sind und dabei Ihren privaten PKW nutzen. Allerdings muss hierfür eine entsprechende Regelung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Rechtsgrundlage ist seit 1. Jänner 2025 die eigene Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024). Die Bestimmungen gelten für Angestellte im öffentlichen Dienst ebenso wie in der Privatwirtschaft und für Selbstständige. Im Bereich der Privatwirtschaft erfolgt die konkrete Regelung zum Umgang mit dem Kilometergeld normalerweise im Rahmen übergeordneter Kollektivverträge. Häufig ist ein entsprechender Passus auch Teil des normalen Arbeitsvertrages. Nach dem Grundprinzip der Regelung zum Kilometergeld können die Fahrtkosten entsprechend der tatsächlich gefahrenen Kilometer gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dieser zahlt die Beträge dann monatlich an den Arbeitnehmer aus. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob die Dienstfahrt mit einem PKW, einem Motorrad oder auch einem Fahrrad unternommen wurde. Die entscheidende Frage aus Sicht des Arbeitnehmers besteht dagegen darin, ob die Beträge unter die Einkommensteuer fallen oder nicht. Hieran hat der Staat einige Bedingungen gestellt, die wir Ihnen im nächsten Abschnitt genauer vorstellen und erläutern möchten.

Für das Kilometergeld kann Steuerfreiheit gewährt werden

Zunächst einmal werden alle Zahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer leistet, als steuerpflichtig betrachtet. Vor diesem Hintergrund hätten auch Zahlungen, die im Rahmen des Kilometergeldes geleistet werden, einen steuererhöhenden Effekt. Die höheren Bezüge würden die Bemessungsgrundlage erhöhen und bei entsprechendem Einkommen auch den Grenzsteuersatz. Der Nutzen, den der Arbeitnehmer aus dem Kilometergeld ziehen kann, wäre somit weitgehend dahin. Aus diesem Grunde ist es wichtig darauf zu achten, dass alle Bedingungen erfüllt sind, die das Finanzamt zur Gewährung der Steuerfreiheit für das Kilometergeld voraussetzt. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Dienstreise vor
  • Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten
  • Der Arbeitnehmer kommt für den Betrieb des Fahrzeuges selbst auf
  • Die Fahrten können mit Hilfe eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden

Entscheidend ist zunächst die Frage, ob die Fahrt überhaupt einen dienstlichen Hintergrund hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Fahrt ausschließlich im Interesse des Unternehmens erfolgt. Dies klingt zunächst einleuchtend, lässt sich im Einzelfall aber nicht immer klar trennen. So hat die Fahrt von zu Hause zur Arbeit zwar eindeutig keinen dienstlichen Charakter im Sinne der Kilometergeldregelung. Wird allerdings von zu Hause direkt zu einem Kunden gefahren, können die dabei gefahrenen Kilometer abgerechnet werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit das Finanzamt die Steuerfreiheit des gezahlten Kilometergeldes anerkennt, besteht darin, dass der Arbeitnehmer in vollem Umfang selbst für den Betrieb des Fahrzeuges aufkommt. Dazu muss das genutzte Fahrzeug nicht unbedingt dem Arbeitnehmer gehören, der es für eine Dienstfahrt nutzt. Entscheidend ist vielmehr, dass er während der Fahrt für den Wagen verantwortlich ist und etwa die Tankrechnung bezahlt und darüber hinaus auch für zusätzliche Kosten aufkommt. Dazu können etwa Mautgebühren, Parkgebühren oder auch Ordnungsgelder gehören. Dazu darf der geltende steuerliche Höchstsatz nicht überschritten werden.

Höchstgrenzen für steuerfreie Auszahlung:
• PKW/Kombi: max. 30.000 km/Jahr = max. 15.000 € steuerfrei
• Motorräder: max. 30.000 km/Jahr = max. 7.500 € steuerfrei
• Fahrräder/E-Bikes: max. 3.000 km/Jahr = max. 750 € steuerfrei

Und auch eine vierte Voraussetzung sollte unbedingt beachtet werden. Wird ein privater PKW für eine Dienstreise genutzt, muss dies im Nachhinein zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Dafür ist am besten die Führung eines Fahrtenbuches geeignet, in welches neben dem Ziel der Fahrt auch Reiseweg und die Anzahl der zurückgelegten Kilometer sowie der Hintergrund der Reise dokumentiert werden. Auch das Datum der Reise sowie Abfahrts- und Ankunftszeit müssen exakt festgehalten sein. Werden diese Bedingungen eingehalten, kann das ausgezahlte Kilometergeld in vollem Umfang steuerfrei ausgezahlt werden.

Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten rund um die Dienstfahrt abgegolten

Darüber hinaus stellt der Gesetzgeber noch einige weitere Bedingungen an die Auszahlung des Kilometergeldes. Die Regelung sieht vor, dass folgende Kosten rund um die Nutzung des privaten PKW mit dem Kilometergeld abgegolten sind. Zu diesen Kosten gehören:

  • Abschreibung und Wertverlust
  • Benzin und Öl
  • Wartung und Reparaturen
  • Zusatzausrüstungen (z. B. Winterreifen, Schneeketten)
  • Autoradio und Navigationsgerät
  • Steuern und Gebühren
  • Versicherungen
  • Mitgliedsbeiträge für Automobilclub
  • Finanzierungskosten
  • Park- und Mautgebühren

Damit soll zum einen klargestellt werden, dass vom Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche an den Arbeitgeber gestellt werden dürfen. Andererseits ist es aber auch unter steuerlichen Gesichtspunkten wichtig, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keine weiteren Leistungen für den Betrieb des PKW im Rahmen der Dienstfahrt zukommen lässt. So ist es nicht zulässig, dass etwa Kosten für Benzin oder für Gebühren durch den Arbeitgeber übernommen werden. Dies hätte prinzipiell zur Folge, dass die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nicht mehr oder zumindest nicht mehr vollständig erfüllt ist. Sollten bei den Dienstreisen Kosten entstehen, die nicht durch das ausgezahlte Kilometergeld gedeckt werden, können diese Kosten dann aber im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist es notwendig, dass diese Kosten zweifelsfrei nachgewiesen werden können.

So gehen Sie bei der Berechnung des Kilometergeldes vor

Für die Berechnung des Kilometergeldes, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber nach einer Dienstreise abrechnen können, sind mehrere Parameter entscheidend. Zunächst kommt es darauf an, was für ein Fahrzeug Sie konkret genutzt haben und ob Sie die Dienstreise möglicherweise nur als Mitfahrer absolviert haben. Folgende Sätze können in diesem Zusammenhang angewendet werden:

Amtliche Kilometergeld-Sätze 2026

FahrzeugtypKilometergeldMax. km/JahrMax. €/Jahr
PKW und Kombi0,50 €30.00015.000 €
Motorräder und Motorfahrräder0,25 € *30.0007.500 €
Fahrräder und E-Bikes0,25 € *3.000750 €
Mitfahrer (bei dienstl. Mitbeförderung)+ 0,15 €--

* Senkung von 0,50 € auf 0,25 € erfolgte mit 01.07.2025

Angenommen, Sie sind für eine Dienstfahrt mit dem eigenen PKW an einen Ort gereist und haben dabei 130 Kilometer zurückgelegt. Angesetzt werden dabei die Kilometer für die komplette Fahrt, also für Hin- und Rückfahrt. Insgesamt waren Sie also 260 Kilometer unterwegs. Sie können nun je Kilometer 0,50 Euro gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen. Daraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von 130 Euro. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihnen dieser Betrag vom Arbeitgeber ausgezahlt, ohne dass Sie darauf zusätzliche Steuern zahlen müssen. Haben Sie diese Fahrt dagegen als Mitfahrer absolviert, dann stehen Ihnen noch 39,00 Euro zu. Motorradfahrer erhalten für die Strecke von 260 Kilometern 65 Euro Kilometergeld.

Über das Jahr summiert sich das erheblich. Sind Sie etwa in einem Jahr 20.000 Kilometer im Auftrag Ihres Unternehmens mit dem PKW gefahren, dann entspricht dies einem Kilometergeld in Höhe von 10.000 Euro. Etwas geringer sind dagegen die Beträge, die Sie sich erstatten lassen können, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs waren. Sind Sie im Jahr mit dem Fahrrad dienstlich 3.000 Kilometer unterwegs gewesen, schöpfen Sie die Obergrenze aus und erhalten 750 Euro.

Wenn der Arbeitgeber nichts oder zu wenig zahlt

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Kilometergeld. Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlt, ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Zahlt er weniger als den amtlichen Satz oder gar nichts, ist die Differenz aber nicht verloren: Sie zählt als Werbungskosten und lässt sich in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

SituationWas Sie ansetzen können
Arbeitgeber zahlt 0,50 € je Kilometernichts, der Aufwand ist gedeckt
Arbeitgeber zahlt 0,30 € je Kilometer0,20 € je Kilometer als Werbungskosten
Arbeitgeber zahlt nichts0,50 € je Kilometer als Werbungskosten

Bei 4.000 dienstlich gefahrenen Kilometern und einem Arbeitgeber, der nichts ersetzt, sind das 2.000 Euro Werbungskosten - bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent rund 800 Euro weniger Steuer. Voraussetzung ist derselbe Nachweis wie beim steuerfreien Ersatz. Wie die Veranlagung läuft, steht beim Lohnsteuerausgleich, die Systematik der Werbungskosten auf der zugehörigen Seite.

Nicht zu verwechseln mit der Pendlerpauschale. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Dienstreisen - dafür gibt es kein Kilometergeld, sondern die Pendlerpauschale samt Pendlereuro. Wer von zu Hause direkt zu einem Kunden fährt, rechnet dagegen Kilometergeld ab.

Selbstständige: die 50-Prozent-Grenze entscheidet

Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt eine andere Systematik als für Angestellte. Maßgeblich ist, wie stark das Fahrzeug betrieblich genutzt wird - daran hängt, ob überhaupt ein Wahlrecht besteht:

Betriebliche NutzungZuordnungWas absetzbar ist
bis 50 ProzentPrivatvermögenWahlrecht: amtliches Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten im Ausmaß der betrieblichen Nutzung
über 50 ProzentBetriebsvermögenkein Wahlrecht: nur die belegmäßig nachgewiesenen tatsächlichen Kosten abzüglich Privatanteil

Der Deckel von 30.000 Kilometern gilt auch hier. Wer betrieblich mehr fährt, dabei aber unter der 50-Prozent-Schwelle bleibt, kann entweder das Kilometergeld für 30.000 Kilometer ansetzen oder auf die tatsächlichen Kosten umsteigen - je nachdem, was mehr bringt.

Das Wahlrecht ist deshalb keine Formalie: Bei einem älteren, abgeschriebenen Fahrzeug ist das Kilometergeld meist die bessere Wahl, bei einem neuen Fahrzeug mit hoher Abschreibung eher der Nachweis der tatsächlichen Kosten. Die Aufzeichnungspflicht bleibt in beiden Fällen. Was sonst noch als Betriebsausgabe zählt, steht bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kilometergeld 2026?

Für PKW und Kombi beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 €/km, für Motorräder und Fahrräder 0,25 €/km. Pro mitbeförderter Person können zusätzlich 0,15 €/km abgerechnet werden.

Warum wurde das Kilometergeld für Fahrräder gesenkt?

Mit 1.7.2025 wurde der Satz für Fahrräder und Motorräder von 0,50 auf 0,25 Euro je Kilometer halbiert. Die Verdopplung der Fahrrad-Obergrenze von 1.500 auf 3.000 Kilometer war eine davon getrennte Änderung und galt bereits ab 1.1.2025.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Ja, für die steuerfreie Auszahlung des Kilometergeldes ist ein Fahrtenbuch oder ein sonstiger Nachweis über die dienstlich gefahrenen Kilometer erforderlich.

Kann ich mehr als das amtliche Kilometergeld geltend machen?

Wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind als das amtliche Kilometergeld, können Sie die Differenz als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen - allerdings nur mit entsprechendem Nachweis.

Quellen

bmf.gv.at - Kilometergeld

wko.at - Fahrtkostenvergütung und Kilometergeld

WKO - Fahrzeug im Privat- oder Betriebsvermögen, die 50-Prozent-Grenze

RIS - Kilometergeldverordnung, BGBl. II Nr. 289/2024

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