Das Wichtigste auf einen Blick
| Status Österreich | Keine Finanztransaktionssteuer - auch 2026 nicht geplant |
| EU-weite FTT | Nach 14 Jahren Verhandlung: keine Einigung in Sicht |
| Nationale FTTs in EU | Frankreich (2012), Italien (2013), Spanien (2021), Slowakei (2025) |
| Österreichs Position | Ablehnung des dt.-frz. Vorschlags wegen zu vieler Ausnahmen |
| BMF-Gutachten | 99% der Transaktionen wären vom aktuellen Vorschlag ausgenommen |
Die Finanztransaktionssteuer wird in Österreich derzeit nicht erhoben - und eine Einführung ist auch 2026 nicht absehbar. Trotz jahrelanger Diskussionen auf EU-Ebene konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Einige EU-Länder haben jedoch nationale Lösungen eingeführt.
Was ist die Finanztransaktionssteuer?
Die Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Kapitalverkehrssteuer, die auf finanzielle Transaktionen erhoben werden soll. Das Feld der Finanztransaktionen ist breit gefächert und umfasst Geldgeschäfte an der Börse (z.B. Handel mit Aktien, Anleihen, Derivaten) sowie außerbörsliche Geschäfte. Von Kleinsparern getätigte Finanzgeschäfte wie Kredite, Versicherungen oder Hypotheken sollten nach den meisten Vorschlägen ausgenommen bleiben.
Die Grundidee: Durch eine geringe Steuer auf Finanztransaktionen sollen kurzfristige Spekulationen unattraktiver werden und der Finanzsektor einen fairen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen leisten.
Die Geschichte der EU-Finanztransaktionssteuer
2011: Der EU-Kommissionsvorschlag
Im September 2011, als die Folgen der Finanzkrise noch deutlich spürbar waren, legte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vor. Die Argumentation:
- 4.600 Milliarden Euro sind im Zuge der Finanzkrise aus öffentlichen Geldern in den Finanzsektor geflossen
- Der Finanzsektor trägt hingegen wenig Steuern bei
- Deshalb soll auch der Finanzsektor einen fairen Beitrag liefern
Vorgesehen war eine Steuer von 0,1% auf Aktien und Anleihen sowie 0,01% auf Derivate. Die EU rechnete mit Einnahmen von bis zu 60 Milliarden Euro pro Jahr, davon 500 Millionen Euro aus Österreich.
2012-2018: Die FTS-Gruppe und verstärkte Zusammenarbeit
Der ursprüngliche Vorschlag scheiterte 2013 am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Zehn Länder - Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei und Spanien - verhandelten daraufhin im Rahmen der „verstärkten Zusammenarbeit“ weiter. Estland stieg 2015 aus.
2018: Österreichische Ratspräsidentschaft
Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 unter Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wurde das ursprüngliche Projekt de facto begraben. Die diskutierte „Aktiensteuer“ war nur noch ein Schatten des ursprünglichen Vorschlags - Derivate, Staatsanleihen, kurzfristiger Handel und Pensionskassen sollten ausgenommen werden.
2019: Der deutsch-französische Kompromissvorschlag
Anfang 2019 legten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und der französische Finanzminister Bruno Le Maire einen neuen Kompromiss vor: Eine reine Aktiensteuer von mindestens 0,2%, beschränkt auf Aktien von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung über einer Milliarde Euro.
BMF-Gutachten: Im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen wurde der deutsch-französische Vorschlag geprüft. Das Ergebnis war vernichtend: 99% aller Finanztransaktionen würden von der Steuer ausgenommen bleiben. Das ursprüngliche Ziel - spekulative Geschäfte zu besteuern - würde verfehlt, da gerade Derivate und Intradayhandel ausgenommen wären.
2020-2025: Stillstand und COVID-Pandemie
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) lehnte 2020 den deutsch-französischen Vorschlag ab und drohte mit dem Ausstieg Österreichs aus der Arbeitsgruppe. Die COVID-19-Pandemie lenkte die politische Aufmerksamkeit auf andere Prioritäten. Seither sind die Verhandlungen praktisch zum Erliegen gekommen.
Stand 2025/2026 gibt es keinen Konsens über eine EU-weite Finanztransaktionssteuer. Die Meinungsverschiedenheiten über Umfang, Ausnahmen und Gestaltung bleiben unüberbrückbar.
Nationale Finanztransaktionssteuern in der EU
Während auf EU-Ebene keine Einigung erzielt werden konnte, haben einige Länder nationale Lösungen eingeführt:
| Land | Seit | Steuersatz | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|
| Frankreich | August 2012 | 0,3% | Aktien französischer Unternehmen mit Marktkapitalisierung > 1 Mrd. € |
| Italien | März 2013 | 0,1-0,2% | Aktien italienischer Unternehmen, auch Derivate |
| Spanien | Januar 2021 | 0,2% | Aktien spanischer Unternehmen mit Marktkapitalisierung > 1 Mrd. € |
| Slowakei | April 2025 | variabel | Breiter Ansatz, EU-rechtlich umstritten |
Warum scheitert die EU-Finanztransaktionssteuer?
Die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer scheitert an mehreren Faktoren:
- Einstimmigkeitserfordernis: Steuerliche Regelungen erfordern die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten
- Unterschiedliche Interessen: Länder mit großen Finanzzentren fürchten Wettbewerbsnachteile und Kapitalflucht
- Ausnahmen-Debatte: Je mehr Ausnahmen, desto geringer der Ertrag - aber ohne Ausnahmen keine Zustimmung
- Finanzlobby: Der Banken- und Versicherungssektor leistet starken Widerstand. Auch die österreichische Wirtschaftskammer sprach sich gegen die FTT aus
Österreichs aktuelle Position
Österreich hat sich in den letzten Jahren kritisch gegenüber den Vorschlägen zur Finanztransaktionssteuer positioniert. Die Hauptkritikpunkte:
- Der deutsch-französische Vorschlag verfehlt das eigentliche Ziel, Spekulanten zu treffen
- Stattdessen würden vor allem Kleinanleger und private Altersvorsorge belastet
- Hochspekulative Geschäfte und Derivate bleiben ausgenommen
- Bei nur 10 teilnehmenden Ländern drohen Wettbewerbsnachteile für österreichische Unternehmen
Eine rein nationale Finanztransaktionssteuer in Österreich ist derzeit nicht geplant. Es gibt jedoch die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% auf realisierte Wertpapiergewinne.
Häufige Fragen
Gibt es eine Finanztransaktionssteuer in Österreich?
Nein. Österreich erhebt derzeit keine Finanztransaktionssteuer. Wertpapiergewinne werden jedoch mit der Kapitalertragsteuer (27,5%) besteuert.
Kommt die EU-Finanztransaktionssteuer noch?
Unwahrscheinlich in absehbarer Zeit. Nach über 14 Jahren Verhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen sind seit der COVID-Pandemie praktisch zum Erliegen gekommen.
Wer wäre von der FTT betroffen?
Nach dem aktuellen deutsch-französischen Vorschlag: Käufer von Aktien großer Unternehmen. Derivate, Anleihen und kurzfristiger Handel wären ausgenommen - also gerade die spekulativen Geschäfte, die ursprünglich getroffen werden sollten.
Welche EU-Länder haben eine FTT eingeführt?
Frankreich (seit 2012), Italien (seit 2013), Spanien (seit 2021) und die Slowakei (ab 2025) haben nationale Versionen eingeführt.
Was ist der Unterschied zur Tobin-Steuer?
Die Tobin-Steuer ist eine spezielle Form der Finanztransaktionssteuer, die nur Devisengeschäfte betrifft. Sie wurde vom Ökonomen James Tobin in den 1970er Jahren vorgeschlagen, aber nie eingeführt.
Stand: Jänner 2026. Quellen: BMF, EU-Kommission, Arbeiterkammer, Broker-Test.at. Der Artikel gibt den aktuellen Status der Verhandlungen wieder - Änderungen sind möglich, werden aber von Experten als unwahrscheinlich eingeschätzt.