Steuern

Finanztransaktionssteuer in Österreich: Stand 2026

Aktualisiert am 9. August 2026·Redaktion finfo.at
Finanztransaktionssteuer - Das Wichtigste auf einen Blick
Status Österreichkeine Finanztransaktionssteuer, auch 2026 nicht geplant
EU-weite FTTseit 2011 verhandelt, keine Einigung
Eigenmittel-Paket der KommissionJuli 2025: fünf neue Eigenmittel - die FTT ist nicht darunter
Nationale FTT in der EUFrankreich, Italien, Spanien, Belgien, Finnland, Irland, Polen
Höchster Satz auf AktienFrankreich 0,4 % (seit April 2025)
BMF-Gutachten99 % der Transaktionen wären vom deutsch-französischen Vorschlag ausgenommen

Im Juli 2025 hat die Europäische Kommission fünf neue Eigenmittel für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 vorgeschlagen: Emissionshandel, CO2-Grenzausgleich, nicht gesammelter Elektroschrott, eine Unternehmensabgabe und eine Tabaksteuer-Komponente. Eine Finanztransaktionssteuer ist nicht dabei - obwohl das Europäische Parlament sie seit Jahren fordert. Nach 15 Jahren Verhandlung ist das die deutlichste Auskunft über ihre Aussichten.

In Österreich wird keine Finanztransaktionssteuer erhoben, und eine Einführung ist nicht geplant. Wer Wertpapiere handelt, zahlt hierzulande Kapitalertragsteuer auf realisierte Gewinne - nicht auf die Transaktion selbst.

Was die Finanztransaktionssteuer wäre

Die Finanztransaktionssteuer (FTT) ist eine Verkehrsteuer auf den Handel selbst: Sie fällt an, sobald ein Wertpapier den Besitzer wechselt, unabhängig davon, ob dabei ein Gewinn entsteht. Erfasst werden sollen börsliche und außerbörsliche Geschäfte mit Aktien, Anleihen und Derivaten; Kredite, Versicherungen und Hypotheken der privaten Haushalte bleiben nach allen Vorschlägen ausgenommen.

Der Unterschied zur österreichischen Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich:

FinanztransaktionssteuerKapitalertragsteuer
Anknüpfungspunktdie Transaktionder realisierte Gewinn
Fällt an bei Verlust?janein
SatzBruchteile eines Prozents des Volumens27,5 % des Gewinns
Trifft besondershäufiges Umschichten und Hochfrequenzhandelhohe Kursgewinne

Genau darin liegt die politische Absicht: Eine Steuer auf jede einzelne Transaktion belastet kurzfristige Spekulation stärker als langfristiges Halten.

Die Geschichte der EU-Finanztransaktionssteuer

2011: Der Kommissionsvorschlag

Im September 2011, als die Folgen der Finanzkrise noch frisch waren, legte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vor. Vorgesehen waren 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Derivate. Die Kommission rechnete mit bis zu 60 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr, davon rund 500 Millionen Euro aus Österreich.

2013: Verstärkte Zusammenarbeit

Der ursprüngliche Vorschlag scheiterte am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Zehn Länder verhandelten daraufhin im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit weiter: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei und Spanien. Estland stieg 2015 aus.

2018 und 2019: vom Projekt zur Aktiensteuer

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 wurde das ursprüngliche Vorhaben faktisch begraben. Anfang 2019 legten der deutsche Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire einen Kompromiss vor: eine reine Aktiensteuer von mindestens 0,2 Prozent, beschränkt auf Aktien von Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Marktkapitalisierung.

Das BMF-Gutachten: Im Auftrag des österreichischen Finanzministeriums wurde der deutsch-französische Vorschlag geprüft. Ergebnis: 99 Prozent aller Finanztransaktionen blieben ausgenommen. Gerade Derivate und Intradayhandel - also das, was ursprünglich getroffen werden sollte - fielen nicht darunter. Damit war die Steuer keine Spekulationsbremse mehr, sondern eine Abgabe auf den Kauf von Standardaktien.

2020 bis 2026: Stillstand und ein Auslassen

Finanzminister Gernot Blümel lehnte den deutsch-französischen Vorschlag 2020 ab und stellte den Verbleib Österreichs in der Arbeitsgruppe in Frage. Danach lenkte die Pandemie die Aufmerksamkeit auf andere Themen.

Die deutlichste Wendung kam am 16. Juli 2025: In ihrem Paket zum mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 schlug die Kommission fünf neue Eigenmittel vor - den Emissionshandel (ETS 1), den CO2-Grenzausgleich (CBAM), nicht gesammelten Elektroschrott, eine Unternehmensabgabe (Corporate Resource for Europe) und eine Tabaksteuer-Komponente. Zusammen sollen sie rund 58 Milliarden Euro jährlich bringen. Eine Finanztransaktionssteuer wurde nicht in den Vorschlag aufgenommen, obwohl sie in den Eigenmittel-Berichten des Europäischen Parlaments regelmäßig gefordert wird.

Nationale Finanztransaktionssteuern in Europa

Wo die EU-Ebene nicht weiterkam, haben einzelne Staaten eigene Regeln erlassen. Die Sätze und Bemessungsgrundlagen unterscheiden sich stark:

LandSatzAnwendungsbereich
Frankreich (seit August 2012)0,4 %, Hochfrequenzhandel 0,01 %Aktien französischer Unternehmen mit über 1 Mrd. € Marktkapitalisierung. Der Satz wurde im April 2025 von 0,3 auf 0,4 Prozent angehoben.
Italien (seit März 2013)0,04 bis 0,4 %Aktien italienischer Unternehmen und Derivate, gestaffelt nach Instrument und Handelsplatz. Die Sätze auf Kassageschäfte mit Aktien wurden mit Jänner 2026 verdoppelt.
Spanien (seit Jänner 2021)0,2 %Aktien börsennotierter spanischer Unternehmen mit über 1 Mrd. € Marktkapitalisierung
Belgien0,12 bis 1,32 %je nach Wertpapiertyp, pro Transaktion mit 1.600 € gedeckelt
Finnland1,5 %Übertragung nicht börsennotierter Wertpapiere; der Höchstsatz wurde von 2,0 auf einheitlich 1,5 Prozent gesenkt
Irland1 %Stempelabgabe auf Aktienübertragungen über 1.000 €, seit 2025 mit Ausnahme für börsennotierte KMU unter 1 Mrd. € Marktkapitalisierung
Polen0,5 bis 2 %je nach Transaktionsart

Außerhalb der EU erheben die Schweiz (0,15 bis 0,3 Prozent) und das Vereinigte Königreich (0,5 bis 1,5 Prozent Stamp Duty) vergleichbare Abgaben.

Der Sonderfall Slowakei

Die Slowakei führte im April 2025 eine Transaktionssteuer ein, die mit den übrigen kaum vergleichbar ist: Besteuert werden nicht Wertpapiergeschäfte, sondern Zahlungen von Unternehmen über Bankkonten. Mit 1. Jänner 2026 wurde sie eingeschränkt - seither sind nur noch juristische Personen steuerpflichtig, Einzelunternehmer und andere natürliche Personen fallen heraus.

Warum die EU-Lösung nicht kommt

  1. Einstimmigkeit. Steuerfragen brauchen im Rat die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Die verstärkte Zusammenarbeit umgeht das nur teilweise, weil sie mindestens neun Länder braucht und diese sich untereinander einigen müssen.
  2. Standortkonkurrenz. Länder mit großen Finanzplätzen fürchten Ausweichbewegungen. Der Handel lässt sich leichter verlagern als eine Fabrik.
  3. Der Ausnahmen-Widerspruch. Je mehr Ausnahmen, desto eher die Zustimmung - und desto geringer Ertrag und Lenkungswirkung. Das BMF-Gutachten mit seinen 99 Prozent ausgenommener Transaktionen ist die Zuspitzung dieses Problems.
  4. Verteilungsfrage. Wem gehören die Einnahmen - den Staaten oder der EU? Diese Frage ist mit dem Eigenmittel-Vorschlag von 2025 nicht beantwortet, sondern umgangen worden.

Österreichs Position

Österreich hat den deutsch-französischen Vorschlag aus drei Gründen abgelehnt:

  • Er verfehlt das Ziel, weil Derivate und kurzfristiger Handel ausgenommen bleiben.
  • Belastet würden vor allem Kleinanleger und die private Altersvorsorge, die üblicherweise Standardaktien halten.
  • Bei nur zehn teilnehmenden Ländern entstehen Wettbewerbsnachteile.

Eine rein nationale Finanztransaktionssteuer steht in Österreich nicht zur Debatte. Für Anleger bleibt es damit bei der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent auf realisierte Kursgewinne und Ausschüttungen - bei Geldeinlagen wie Sparbuch und Tagesgeld sind es 25 Prozent.

Häufige Fragen

Gibt es eine Finanztransaktionssteuer in Österreich?
Nein. Österreich erhebt keine. Wertpapiergewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, Zinsen aus Geldeinlagen 25 Prozent.

Kommt die EU-Finanztransaktionssteuer noch?
Kurzfristig nicht. Im Eigenmittel-Vorschlag der Kommission vom 16. Juli 2025 für den Finanzrahmen 2028 bis 2034 kommt sie nicht vor; die fünf vorgeschlagenen neuen Eigenmittel sind Emissionshandel, CO2-Grenzausgleich, Elektroschrott, eine Unternehmensabgabe und eine Tabaksteuer-Komponente.

Zahle ich beim Kauf französischer Aktien eine FTT?
Ja. Beim Kauf von Aktien französischer Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Marktkapitalisierung fallen 0,4 Prozent an, seit April 2025 statt zuvor 0,3 Prozent. Der Broker führt sie ab.

Wer wäre von der FTT betroffen?
Nach dem zuletzt diskutierten deutsch-französischen Modell die Käufer von Aktien großer Unternehmen. Derivate, Anleihen und kurzfristiger Handel blieben ausgenommen.

Welche europäischen Länder haben eine FTT?
In der EU Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Finnland, Irland und Polen, dazu die Slowakei mit einer Steuer auf Unternehmenszahlungen. Außerhalb der EU die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Was ist der Unterschied zur Kapitalertragsteuer?
Die FTT knüpft an die Transaktion an und fällt auch bei einem Verlustgeschäft an. Die Kapitalertragsteuer besteuert nur den realisierten Gewinn.

Quellen

Stand: August 2026. Angaben zu nationalen Steuersätzen: Erhebung 2026. Eine Finanztransaktionssteuer ist in Österreich nicht in Kraft; die Kapitalertragsteuer richtet sich nach § 27a EStG.