Finanzierung

Kreditvermittler in Österreich: Provision, Vertrag und Rechte

Aktualisiert am 9. August 2026·Redaktion finfo.at
Kreditvermittlung in Österreich - Das Wichtigste auf einen Blick
Höchstprovision5 % der Bruttokreditsumme, Zinsen nicht eingerechnet
Vertragsformschriftlich, in einer Sprache, ausdrücklich auf Kreditvermittlung lautend
Befristunghöchstens vier Wochen
Provisionsansprucherst, wenn der Kreditvertrag zustande kommt
RegisterGISA, mit Registernummer prüfbar
Rechtsgrundlagen§§ 33 bis 36 Maklergesetz, Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016)

Fünf Prozent der Bruttokreditsumme - das ist die gesetzliche Obergrenze für die Provision eines Kreditvermittlers, und bei 30.000 Euro Kredit sind das 1.500 Euro. Zinsen dürfen in die Bemessungsgrundlage nicht eingerechnet werden. Wer mehr verlangt, verstößt gegen die Standesregeln für Kreditvermittlung.

Der zweite Satz, der sich zu merken lohnt: Der Kreditvermittlungsvertrag darf nur auf höchstens vier Wochen befristet abgeschlossen werden. Ein unbefristeter Vertrag ist gesetzwidrig - und ein Vertrag, dem eine der gesetzlichen Pflichtangaben fehlt, ist überhaupt unwirksam.

Zwei Arten von Kreditvermittlern

Der Begriff „Kreditvermittler“ deckt zwei rechtlich getrennte Tätigkeiten ab. Wer sie verwechselt, sucht die falschen Regeln:

PersonalkreditvermittlerWohnimmobilienkreditvermittler
VermitteltKredite ohne hypothekarische Besicherung, also Konsum- und RatenkrediteKredite für Wohnimmobilien, üblicherweise grundbücherlich besichert
Definition§ 33 MaklergesetzHypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
Vertragsregeln§§ 34 bis 36 MaklergesetzHIKrG, ESIS-Merkblatt
GewerbeGewerblicher Vermögensberater (§ 136a GewO) oder Immobilienmakler (§ 117 GewO)
StandesregelnBGBl. II Nr. 86/2016, gelten für beide

Personalkreditvermittler ist nach § 33 Maklergesetz, wer als Makler gewerbsmäßig Kreditgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz vermittelt, die nicht durch Hypotheken sichergestellt sind. Wer Ihnen eine Baufinanzierung vermittelt, fällt also nicht unter diese Bestimmungen, sondern unter das HIKrG - dort gibt es dafür das verpflichtende europäische Standardinformationsblatt ESIS.

Was im Kreditvermittlungsvertrag stehen muss

§ 34 Maklergesetz ist ungewöhnlich streng formuliert: Der Vertrag ist nur rechtswirksam, wenn er schriftlich, in ein und derselben Sprache und ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredits oder Darlehens lautend verfasst ist. Übersetzt der Vermittler den Vertrag, muss die Übersetzung den gesamten Text erfassen.

Fehlt eine der folgenden Angaben, ist der Vertrag bei sonstiger Unwirksamkeit nichtig:

  1. Die genaue Bezifferung der gewünschten Kredithöhe - gemeint ist der Nettokredit, also der Betrag, der ohne Abzüge tatsächlich ausbezahlt wird. Zulässig ist der Zusatz, dass auch ein geringerer Betrag akzeptiert wird; dann muss die Mindesthöhe ebenfalls beziffert sein.
  2. Die Höchstbeträge nach § 9 Abs. 2 Z 4, 7 und 8 VKrG sowie die ziffernmäßig ausgedrückte Höchstprovision, dazu die höchstmögliche Gesamtbelastung, aufgegliedert in Kreditbelastung und Provision.
  3. Den spätesten Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage, die Mindest- und Höchstlaufzeit sowie sämtliche Bedingungen, die Sie zu akzeptieren bereit sind: eine an objektive Maßstäbe gebundene Zinsgleitklausel, eine Gehaltsverpfändung, die Bestellung eines Bürgen, die Ausstellung eines Blankowechsels und die Folgen des Zahlungsverzugs samt höchstmöglichem Verzugszinssatz.

Praktisch heißt das: Wenn im Vertrag kein Datum für die Kreditzusage steht oder die Höchstprozentzahl der Provision nicht als Zahl ausgewiesen ist, hat der Vermittler keinen wirksamen Vertrag - und damit keinen Provisionsanspruch.

Vier Wochen, und wann die Frist zu laufen beginnt

§ 35 Maklergesetz erlaubt den Kreditvermittlungsvertrag nur befristet auf höchstens vier Wochen. Der Startpunkt ist dabei nicht die Unterschrift: Die Frist beginnt zu jenem Zeitpunkt, zu dem die von Ihnen nachzuweisenden Voraussetzungen beim Vermittler vorliegen - also wenn Lohnzettel, Kontoauszüge und Nachweise vollständig übergeben sind.

Wer Unterlagen nachreicht, verschiebt damit den Fristbeginn. Notieren Sie deshalb, wann Sie die letzte Unterlage übergeben haben; ab da läuft die Uhr.

Die Provision: 5 Prozent, und wann sie fällig wird

Die Obergrenze steht in § 9 der Standesregeln für Kreditvermittlung: Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Personalkrediten darf 5 von Hundert der Bruttokreditsumme nicht übersteigen. In den Bruttokreditbetrag, der der Berechnung zugrunde liegt, dürfen keine Zinsen einbezogen werden.

KreditsummeHöchstprovision (5 %)
10.000 €500 €
20.000 €1.000 €
30.000 €1.500 €
50.000 €2.500 €

Das ist eine Obergrenze, kein Tarif - verhandeln ist zulässig und üblich. Der Vermittler ist nach § 8 der Standesregeln verpflichtet, die zulässigen Höchstsätze in den Kundenräumen sichtbar auszuhängen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Höchstbeträge handelt. Dieselbe Pflicht gilt für Schaufenster, Schaukästen und Werbemittel wie Flugblätter.

Wann der Provisionsanspruch entsteht

Grundregel ist § 6 Abs. 1 Maklergesetz: Provision schulden Sie für den Fall, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Die bloße Namhaftmachung eines Kreditgebers begründet keinen Anspruch. Wird der Makler selbst Vertragspartner, entfällt die Provision ganz.

Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen auch ohne Abschluss gezahlt werden muss - § 15 Maklergesetz zählt sie abschließend auf und deckelt sie mit der vereinbarten oder ortsüblichen Provision. Der praktisch wichtigste Fall: Das Geschäft kommt wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande, weil Sie entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf ohne beachtenswerten Grund einen erforderlichen Rechtsakt unterlassen. Wer ein Angebot ablehnt, weil es von den vereinbarten Bedingungen abweicht, hat einen beachtenswerten Grund - und schuldet nichts.

Was der Vermittler Ihnen sagen muss

§ 4 der Standesregeln verpflichtet den Kreditvermittler, rechtzeitig vor jeder Vermittlungstätigkeit und auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger folgende Auskünfte zu geben - und zwar unentgeltlich:

  • Identität und Anschrift
  • in welches Register er eingetragen ist, mit Registrierungsnummer und der Internetadresse, unter der sich die Eintragung überprüfen lässt
  • den Umfang seiner Befugnisse, insbesondere ob er als ungebundener Kreditvermittler tätig ist
  • bei gebundenen Vermittlern: die Namen der Kreditgeber, für die er arbeitet
  • ob Beratungsdienstleistungen angeboten werden
  • den Hinweis auf die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister sowie auf FIN-NET und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
  • das von Ihnen zu zahlende Entgelt - es ist vor Abschluss des Kreditvertrags schriftlich zu vereinbaren
  • ob und in welcher Höhe der Kreditgeber oder ein Dritter dem Vermittler Provisionen oder sonstige Anreize zahlt

Zwei Punkte daraus sind besonders brauchbar. Erstens: Ungebundene Kreditvermittler müssen auf Verlangen offenlegen, wie hoch die Provisionen der einzelnen Kreditgeber sind, in deren Namen sie Ihnen Verträge anbieten - und sie müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie diese Auskunft verlangen können. Zweitens: Verlangt der Vermittler von Ihnen ein Entgelt und kassiert er zusätzlich beim Kreditgeber, muss er erklären, ob die Provision ganz oder teilweise auf Ihr Entgelt angerechnet wird.

Das Umschuldungsverbot

Die schärfste Regel der Standesregeln betrifft die Umschuldung, und sie ist kaum bekannt. Nach § 7 Abs. 1 ist es unzulässig, Kredite zur Umschuldung anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den abzulösenden Krediten bei Einrechnung der Provision eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung bedeutet.

Die Provision zählt also mit. Eine Umschuldung, die nur deshalb teurer wird, weil 5 Prozent Vermittlungsprovision obendrauf kommen, darf nicht vermittelt werden. Wer ein solches Angebot bekommt, hat ein Argument in der Hand, das über bloßes Verhandeln hinausgeht.

Dazu kommt § 7 Abs. 2: Droht die Zahlungsunfähigkeit, muss der Kreditvermittler nachweislich die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Schuldenberatungsstelle nach § 267f Insolvenzordnung empfehlen. Eine Schuldnerberatung selbst darf er nicht übernehmen.

Was ein Kreditvermittler nicht darf

§ 6 der Standesregeln zählt drei Verbote auf. Untersagt ist die Vermittlung, wenn der Vermittler weiß oder bei entsprechender Aufmerksamkeit wissen müsste, dass

  • der Kredit gegen die Wucherbestimmungen verstößt,
  • der Kreditgeber ohne die erforderliche Bewilligung nach dem Bankwesengesetz Bankgeschäfte betreibt,
  • ein bestimmter Kreditgeber ohne dessen Einverständnis in die Vermittlung einbezogen wird.

Dazu kommt § 36 Maklergesetz: Eine Vereinbarung, wonach der Vermittler für den Kreditgeber fällige Forderungen aus vermittelten Krediten eintreibt, ist unwirksam - es sei denn, das Inkasso ist für den Kreditnehmer kostenlos. Der Vermittler soll nicht auf beiden Seiten verdienen.

Woran Sie einen seriösen Vermittler erkennen

  1. Registernummer prüfen. Die Gewerbeberechtigung steht im Gewerbeinformationssystem Austria. Fragen Sie nach der GISA-Zahl und schlagen Sie sie in der öffentlichen Abfrage nach - fehlt die Berechtigung, ist alles Weitere gegenstandslos.
  2. Aushang der Höchstsätze. Fehlt er im Geschäftslokal oder auf der Website, ist das ein Verstoß gegen § 8 der Standesregeln.
  3. Keine Vorauszahlung. Provision wird mit dem Zustandekommen des Kredits fällig, nicht bei Vertragsunterzeichnung.
  4. Befristung im Vertrag. Steht dort keine Frist oder eine längere als vier Wochen, ist der Vertrag nicht gesetzeskonform.
  5. Schriftliche Entgeltvereinbarung vor Abschluss des Kreditvertrags, wie sie § 4 Abs. 1 Z 7 der Standesregeln verlangt.
  6. Geschäftsbedingungen. Kreditvermittler müssen ihre AGB nach § 10 der Standesregeln dem Verein für Konsumenteninformation übermitteln, sofern sie nicht die von der Wirtschaftskammer bereitgestellten Muster verwenden.

Lohnt sich ein Vermittler?

Die Rechnung ist einfach: Bei 30.000 Euro Kredit kostet die volle Provision 1.500 Euro. Über fünf Jahre gerechnet entspricht das rund einem Prozentpunkt Zinsunterschied. Der Vermittler muss also mindestens einen Prozentpunkt besser sein als das beste Angebot, das Sie selbst finden - sonst zahlen Sie für Bequemlichkeit.

Dagegen steht: Bei durchschnittlicher Bonität und einem Standardkredit vergleichen Sie die Konditionen ohne fremde Hilfe. Interessant wird die Vermittlung bei ungewöhnlichen Konstellationen - selbstständiges Einkommen, mehrere Sicherheiten, Auslandsbezug.

Wurde Ihr Kreditantrag mehrfach abgelehnt, ist ein Vermittler selten die Lösung. Ablehnungen ab 7.000 Euro werden in der KonsumentenKreditEvidenz vermerkt und bleiben dort sechs Monate sichtbar - jede weitere Anfrage verschlechtert die Ausgangslage. In diesem Fall führt der Weg zur Schuldenberatung, nicht zur nächsten Vermittlung.

Häufige Fragen zur Kreditvermittlung

Wie hoch darf die Provision eines Kreditvermittlers sein?
Höchstens 5 Prozent der Bruttokreditsumme, wobei in die Bemessungsgrundlage keine Zinsen einbezogen werden dürfen (§ 9 Standesregeln für Kreditvermittlung).

Wann muss ich die Provision zahlen?
Wenn der vermittelte Kreditvertrag durch die Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt (§ 6 Maklergesetz). Die bloße Nennung eines Kreditgebers begründet keinen Anspruch.

Muss ich zahlen, wenn ich ein vermitteltes Angebot ablehne?
Nur unter den engen Voraussetzungen des § 15 Maklergesetz - etwa wenn Sie wider Treu und Glauben und ohne beachtenswerten Grund einen erforderlichen Rechtsakt unterlassen. Weicht das Angebot von den vereinbarten Bedingungen ab, liegt ein beachtenswerter Grund vor.

Wie lange gilt ein Kreditvermittlungsvertrag?
Höchstens vier Wochen. Die Frist beginnt, sobald alle von Ihnen nachzuweisenden Voraussetzungen beim Vermittler vorliegen (§ 35 Maklergesetz).

Was passiert, wenn im Vertrag eine Pflichtangabe fehlt?
Der Vertrag ist unwirksam. § 34 Abs. 2 Maklergesetz ordnet die Unwirksamkeit ausdrücklich als Folge einer fehlenden Angabe an.

Darf ein Vermittler eine Umschuldung anbieten, die teurer ist?
Nein. Bedeutet der neue Kredit unter Einrechnung der Provision eine monatliche wirtschaftliche Mehrbelastung gegenüber den abzulösenden Krediten, ist die Vermittlung unzulässig (§ 7 Abs. 1 Standesregeln).

Wie prüfe ich, ob ein Kreditvermittler zugelassen ist?
Über die Registernummer, die er Ihnen nennen muss, in der öffentlichen Abfrage des Gewerbeinformationssystems Austria.

Quellen

Stand: August 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 6, 15 und 33 bis 36 Maklergesetz (MaklerG), Standesregeln für Kreditvermittlung (BGBl. II Nr. 86/2016), § 136a und § 117 Gewerbeordnung 1994, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG). Die Vorgängerverordnung BGBl. Nr. 505/1996 ist seit 2016 außer Kraft.