Mineralölsteuer (MÖStG) in Österreich 2026 - Benzin, Diesel & Heizöl
Das Wichtigste auf einen Blick
| MÖSt Benzin | 48,2 Cent/Liter (schwefelfrei, mit Bioanteil) |
| MÖSt Diesel | 39,7 Cent/Liter (schwefelfrei, mit Bioanteil) |
| CO2-Bepreisung 2025/2026 | 55 Euro pro Tonne CO2 (ca. 15-16,5 Cent/Liter zusätzlich inkl. MwSt) |
| Steuergegenstand | Mineralöle, Kraftstoffe, Heizstoffe |
| Gesetzliche Grundlage | Mineralölsteuergesetz (MinStG) 1995 |
| Ausnahmen | Gewerbliche Luftfahrt (Kerosin), gewerbliche Binnenschifffahrt |
48,2 Cent je Liter Benzin und 39,7 Cent je Liter Diesel gehen als Mineralölsteuer - kurz MÖSt - an den Staat, bevor überhaupt Mehrwertsteuer und CO2-Preis dazukommen. Betroffen sind aber nicht nur Autofahrer: Auch Heizstoffe unterliegen dieser Verbrauchsteuer. Die MÖSt ist keine neue oder neuere Steuer, sondern das österreichische Mineralölsteuergesetz stammt aus Jahr 1949 und wurde 1995 an das EU-Gemeinschaftsrecht angepasst. Zuletzt geändert hat sich zweierlei: Seit 2011 hängt der Satz an Schwefelgehalt und Bio-Anteil, und seit Oktober 2022 kommt die CO2-Bepreisung dazu, die wie eine zusätzliche MÖSt-Erhöhung wirkt.
CO2-Bepreisung seit Oktober 2022
Seit Oktober 2022 müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren, zusätzlich zur MÖSt für die CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Der CO2-Preis beträgt 2025 und 2026 jeweils 55 Euro pro Tonne CO2. Das bedeutet an der Zapfsäule (inkl. MwSt) etwa 16,5 Cent mehr pro Liter Diesel und 15 Cent mehr pro Liter Benzin.
Der Klimabonus, der als Ausgleich für die CO2-Bepreisung eingeführt wurde, wurde mit dem Jahr 2025 im Zuge von Budgetsanierungsmaßnahmen abgeschafft.
Was fällt unter die Mineralölsteuer?
Der Steuergegenstand der MÖSt sind:
- Mineralöle § 2 Abs. 1 MinStg 1995
- Kraftstoffe
- Heizstoffe
Nach dem Mineralölsteuergesetz (MinStg oder MÖStG) 1995 sind Mineralöle die meisten flüssigen sowie einige gasförmige kohlenwasserstoffhaltige Waren. Dabei ist es unerheblich, ob das Mineralöl in Österreich hergestellt oder nach Österreich gebracht wird. Außerdem werden Kraft- und Heizstoffe hinzugezählt. Der Begriff „Kraftstoffe“ umfasst dabei alle weiteren Waren, die als Treibstoffe zum Einsatz kommen. Heizstoffe sind alle sonstigen Kohlenwasserstoffe, die zum Heizen verwendet werden. Ausnahmen bei den Heizstoffen sind Erdgas, Torf, Kohle und Kohlenwasserstoffe, die mit diesen vergleichbar sind.
Was wird besteuert?
Geht es um die Mineralölsteuer, dann muss zuerst festgehalten werden, dass mit dieser eine Pflicht verbunden ist. Das meint, dass für die Herstellung und/oder den unversteuerten Export in andere Mitgliedsstaaten der EU (= Verbringung) von Mineralöl eine Bewilligung gebraucht wird. Des Weiteren muss eine Mineralsteueranmeldung abgegeben werden.
In Österreich werden Mineralöle grundsätzlich nur dann besteuert,
- wenn sie als Treibstoff bzw. zu dessen Herstellung
- zum Verheizen bzw. zur Herstellung eines zu verheizenden Mineralöls
verwendet werden. Und dies führt wieder zu den Autofahrerinnen und Autofahrern sowie jenen, die ein Mineralöl zum Heizen verwenden.
Die Mineralölsteuer ist dabei nur eine von mehreren Abgaben rund ums Fahrzeug: Beim Kauf schlägt die Normverbrauchsabgabe zu Buche, im laufenden Betrieb die motorbezogene Versicherungssteuer.
Steuersätze nach dem MinStG 1995
Nach dem MinStG 1995 sind eigene Steuersätze nur für Mineralöle vorgesehen, die auch zum Heizen oder als Treibstoff verwendet werden. So haben beispielsweise Benzin, Diesel und Flüssiggas unterschiedliche Steuersätze.
MÖSt-Steuersätze, Stand 1. Jänner 2026:
| Mineralöl | begünstigter Satz | ohne Bioanteil bzw. mit mehr Schwefel |
|---|---|---|
| Benzin (mind. 46 l/1.000 l biogen, max. 10 mg/kg Schwefel) | 482 € je 1.000 l = 48,2 Cent/Liter | 515 € = 51,5 Cent/Liter |
| Diesel, ungekennzeichnet (mind. 66 l/1.000 l biogen, max. 10 mg/kg Schwefel) | 397 € je 1.000 l = 39,7 Cent/Liter | 425 € = 42,5 Cent/Liter |
| Heizöl extraleicht | 98 € je 1.000 l = 9,8 Cent/Liter | 128 € = 12,8 Cent/Liter |
| Flüssiggas als Treibstoff | 261 € je 1.000 kg | |
Außerdem hat die Zusammensetzung des Produkts, wie zum Beispiel der Schwefelgehalt, Einfluss auf den Steuersatz. Für alle anderen Mineralöle, die keinen eigenen Steuersatz haben, wird der Steuersatz jenes Mineralöls angewendet, dem das jeweilige Mineralöl am nächsten kommt. Dabei richtet sich der anzuwendende Steuersatz nach der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck.
In Bezug auf die Größenordnung beziehen sich die Steuersätze in der Regel auf 1.000 Liter. Eingehoben wird die MÖSt in Cent pro Liter. Dies ist also der Centbetrag pro Liter des Benzin- bzw. Dieselpreises, den Sie an der Zapfsäule bezahlen.
Zusammensetzung der Spritpreise
Die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Nettopreis: Kosten für Rohöl, Produktion, Vertrieb und Gewinnaufschlag
- Mineralölsteuer (MÖSt): 48,2 Cent/Liter Benzin bzw. 39,7 Cent/Liter Diesel
- CO2-Bepreisung: ca. 12,5 Cent/Liter Benzin bzw. 13,8 Cent/Liter Diesel (netto)
- Mehrwertsteuer (20%): auf Nettopreis, MÖSt und CO2-Bepreisung
Der gesamte Steueranteil (MÖSt, CO2-Bepreisung und MwSt) lag Anfang 2025 bei Benzin bei rund 55 Prozent, bei Diesel bei rund 50 Prozent des Tankstellenpreises. Was davon am aktuellen Literpreis hängt, zeigt der Beitrag zu den Spritpreisen in Österreich.
Wer ist von der MÖSt betroffen?
Die Mineralölsteuer betrifft folgende Unternehmen:
- Mineralöllager
- Mineralöl herstellende Unternehmen
Damit wird der Inhaber des sogenannten Steuerlagers, darunter ist ein Herstellungs- oder ein Lagerbetrieb zu verstehen, zum Steuerschuldner. Bei Heiz- und Kraftstoffen gelten jedoch Sonderbestimmungen. Denn hier entsteht die Steuerschuld nur mit deren Abgabe bzw. deren Verwendung als Heiz- und Kraftstoffe in Österreich.
Ausnahmen nach dem MÖStG
Keine MÖSt wird in der gewerblichen Luftfahrt, also für Kerosin, fällig. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen Inlands- oder einen grenzüberschreitenden Flug handelt. Eine nicht gewerbsmäßige Beförderung ist nicht von der MÖSt befreit. In diesem Fall wird der Steuersatz für Diesel angewendet.
Die zweite Ausnahme ist die gewerbsmäßige Binnenschifffahrt auf der Donau, dem Bodensee und dem Neusiedlersee. Wird Gasöl als Kraftstoff für die Schifffahrt verwendet, muss es für die steuerfreie Abgabe gekennzeichnet sein. Ist dies nicht der Fall, dann wird die MÖSt fällig.
Entwicklung der CO2-Bepreisung
| Jahr | CO2-Preis pro Tonne | Diesel (netto/brutto) | Benzin (netto/brutto) |
|---|---|---|---|
| 10/2022 | 30 Euro | 7,5 / 9,0 Cent | 6,8 / 8,2 Cent |
| 2023 | 32,5 Euro | 8,1 / 9,8 Cent | 7,4 / 8,9 Cent |
| 2024 | 45 Euro | 11,3 / 13,5 Cent | 10,2 / 12,3 Cent |
| 2025 | 55 Euro | 13,8 / 16,5 Cent | 12,5 / 15,0 Cent |
| 2026 | 55 Euro | 13,8 / 16,5 Cent | 12,5 / 15,0 Cent |
Ursprünglich hätte der Preis ab 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro versteigert werden sollen. Stattdessen bleibt der Fixpreis von 55 Euro bestehen; der Übergang in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) ist für 2027 vorgesehen. Danach ist der Preis nicht mehr gesetzlich fixiert, sondern marktabhängig.
Quellen
usp.gv.at - Mineralölsteuer, Steuersätze Stand 1.1.2026
ris.bka.gv.at - § 3 MinStG 1995 (Steuersätze)
bmf.gv.at - Carbon Markets, nationale CO2-Bepreisung und EU-ETS 2