Digitalsteuergesetz 2023 in Österreich


Eine Neue Ära der Besteuerung Digitaler Dienstleistungen

In der sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft steht Österreich vor einer signifikanten Gesetzgebungswende: das Digitalsteuergesetz 2023. Dieses Gesetz stellt eine Antwort auf die Herausforderung dar, wie digitale Unternehmen, die keine physische Präsenz im Land haben, aber dennoch erhebliche Umsätze und Gewinne durch digitale Leistungen erzielen, steuerlich erfasst werden können. Besonders im Fokus stehen dabei Online-Werbeleistungen, die bisher steuerlich nur unzureichend erfasst wurden.

Die Notwendigkeit einer Digitalsteuer in der Modernen Wirtschaft

Traditionell konzentriert sich das Steuersystem auf Unternehmen mit physischer Präsenz. Dieses Konzept ist jedoch im Zeitalter des digitalen Handels nicht mehr ausreichend. Digitale Geschäftsmodelle ermöglichen es Unternehmen, in Märkten eine beträchtliche Wertschöpfung zu erzielen, ohne physisch präsent zu sein. Diese Lücke im Steuersystem führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Steuerverlusten, sowohl in Österreich als auch international.

EU und OECD: Die Suche nach einer Lösung

Seit Jahren bemühen sich die EU und die OECD um eine adäquate Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Obwohl bislang keine umfassende Lösung gefunden wurde, markiert das österreichische Digitalsteuergesetz einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

Erweiterung der Werbeabgabe auf Online-Werbung

Österreich hat seit dem Jahr 2000 eine Werbeabgabe erhoben, die sich allerdings nur auf traditionelle Werbeformen wie Printmedien, Radio und TV erstreckte. Das neue Gesetz erweitert diese Abgabe nun auf Online-Werbung, um eine gerechtere Steuerlandschaft zu schaffen und digitale Unternehmen angemessen zu besteuern.

Die Definition und Besteuerung von Online-Werbeleistungen

Online-Werbeleistungen umfassen Werbeschaltungen auf digitalen Schnittstellen, wie Suchmaschinenwerbung und Bannerwerbung. Nicht dazu zählen Werbeformen, die bereits unter das Werbeabgabegesetz 2000 fallen.

Wer ist steuerpflichtig und wie wird die Digitalsteuer berechnet?


Die Berechnung der Digitalsteuer in Österreich basiert auf den Umsätzen, die aus Online-Werbeleistungen erzielt werden. Hier sind die wesentlichen Schritte und Kriterien für die Berechnung der Digitalsteuer:

  1. Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Digitalsteuer ist das Entgelt, das für die Online-Werbeleistungen erhalten wird. Dies umfasst Einnahmen aus Werbeschaltungen auf digitalen Plattformen, wie Suchmaschinenwerbung und Bannerwerbung.
  2. Abzug von Vorleistungen: Von diesem Entgelt werden die Vorleistungen abgezogen, die von anderen Online-Werbeleistern erbracht wurden. Das bedeutet, wenn für die Erbringung der Werbeleistung Dienste anderer Online-Werbeunternehmen in Anspruch genommen wurden, werden die dafür gezahlten Beträge vom Entgelt abgezogen.
  3. Steuersatz: Der Steuersatz für die Digitalsteuer beträgt 5%. Das bedeutet, dass 5% der bereinigten Bemessungsgrundlage (Entgelt minus Vorleistungen) als Steuer zu entrichten sind.
  4. Monatliche Berechnung und Zahlung: Die Steuer wird monatlich berechnet und ist jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats zu entrichten. Das heißt, die Steuer für Leistungen, die in einem Monat erbracht wurden, muss bis zum 15. des übernächsten Monats bezahlt werden.

Die Jahressteuererklärung kann über ein Webservice oder elektronisch eingereicht werden. Für FinanzOnline-Teilnehmer ist die Einreichung über FinanzOnline verpflichtend. Die Anmeldung zum Online-Verfahren der Digitalsteuer erfordert eine Steuernummer und die Einreichung bestimmter Dokumente, wie Firmenbuchauszug, Nachweis der Vertretungsbefugnis und Identitätsnachweis.

Zahlungsmodalitäten der Digitalsteuer

Die Digitalsteuer kann elektronisch über eps-Überweisung in FinanzOnline oder per Banküberweisung unter Angabe der Abgabenkontonummer beglichen werden.

Diese Gesetzesänderung markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer gerechteren Besteuerung in der digitalen Ära und trägt zur Schließung bestehender Steuerlücken bei.